Botschafter

oberster Beauftragter eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation

Ein Botschafter (französisch ambassadeur, englisch ambassador) ist ein Diplomat und der beamtete oberste Beauftragte eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation. Er wird vom Außenministerium entsandt und ist der persönliche Repräsentant des Staatsoberhauptes seines Landes. Das Diplomatische Corps eines Landes wird vom dienstältesten Botschafter, dem Doyen, geleitet, wenn nicht der Apostolische Nuntius vom Empfangsstaat zum Doyen bestimmt wurde.

Agenden und Stellung eines Botschafters

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Seine Aufgabe als Leiter einer Botschaft ist die Vertretung der Interessen seines Landes gegenüber dem Gastland, was enge Beziehungen zu Regierung, Opposition und gesellschaftlichen Organisationen im Gastland erfordert.[1] Um die uneingeschränkte Interessenvertretung zu ermöglichen, wird Botschaftern als Diplomaten Immunität gewährt. Der repräsentative Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie wird Residenz genannt und ist wie die Kanzlei der Botschaft kein exterritoriales Gebiet für den Gaststaat, sondern hinsichtlich seiner Unverletzlichkeit dem Schutz des Geländes der Botschaftskanzlei gleichgestellt (Art. 1 Buchstabe i WÜD).

Ein Botschafter befindet sich in einem teilweise schwierigen Spagat, da er einerseits für die Politik in seinem fern liegenden Heimatstaat mit verantwortlich gemacht wird (obwohl er darauf aus dem Ausland kaum Einfluss hat), andererseits soll er gute Beziehungen pflegen und wichtige Informationen über seinen Gaststaat liefern. Ob und wie diese Analysen dann von den Abteilungen des eigenen Außenministeriums tatsächlich verwendet werden, kann er aus der Ferne kaum beeinflussen.

Ausländische Botschafter werden üblicherweise mit „Exzellenz“ angeredet. Gegenüber dem Botschafter des eigenen Landes verwendet man schlicht „Frau Botschafterin“ respektive „Herr Botschafter“. Ein Apostolischer Nuntius, ein päpstlicher Gesandter im Botschafterrang, wird traditionell mit „Hochwürdigste Exzellenz“ angeredet. Die Gesamtheit des diplomatischen Personals in einem Gastland wird als Diplomatisches Corps bezeichnet.

Deutschland

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Konferenz der Botschafter aus Asien im Weltsaal des Auswärtigen Amtes in Bonn (1965)

Botschafter der Bundesrepublik Deutschland sind vom Bundespräsidenten ernannte Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes. Der Botschafter fungiert nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Gesetz über den Auswärtigen Dienst als persönlicher Vertreter des Bundespräsidenten bei dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaates. Alle Botschafter ab Besoldungsgruppe A 16 gelten nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz als politische Beamte, können also jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, sofern sie Beamte auf Lebenszeit sind. Im Gegensatz zu anderen Ländern werden in Deutschland traditionell nur selten ehemalige Politiker zu Botschaftern ernannt.[2] Zu den wenigen Ausnahmen gehören der vormalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger (CDU), die ehemalige Staatsministerin im Auswärtigen Amt Ursula Seiler-Albring (FDP), der ehemalige Staatssekretär Rudolf Dreßler (SPD) und die frühere Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU).

Die Besoldung der Leiter der deutschen Auslandsvertretungen richtet sich nach der Größe und Bedeutung des Gastlandes. Das Amt eines Botschafters ist grundsätzlich mindestens in die Besoldungsgruppe A 16 eingruppiert. Lediglich die Ämter der deutschen Botschafter in den 14 Staaten Äquatorialguinea, Botsuana, Brunei, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gabun, Haiti, der Republik Kongo, Liberia, Montenegro, Sierra Leone, Südsudan und Tschad sind in die Besoldungsgruppe A 15 eingruppiert. Die Ämter der Leiter von 17 Botschaften und vier Ständigen Vertretungen sind nach Besoldungsgruppe B 9 bewertet: in Ägypten, Brasilien, China, Frankreich, Indien, Indonesien, Israel, Italien, Japan, Mexiko, Polen, Russland, Spanien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und beim Heiligen Stuhl, bei den Vereinten Nationen in New York City, beim Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Genf, bei der Europäischen Union in Brüssel und bei der Nordatlantikpakt-Organisation in Brüssel.[3] Als Besoldungsempfänger erhalten auch Botschafter Auslandszuschläge (§ 53 Bundesbesoldungsgesetz), die den materiellen Mehraufwand sowie allgemeine und dienstortbezogene immaterielle Belastungen der allgemeinen Verwendung im Ausland abgelten sollten. Die Höhe des Mehraufwands und die Belastungen sind in 20 Dienstortstufen zusammengefasst (so beispielsweise Nachbarländer Deutschlands: Stufe 1, dagegen Afghanistan: Stufe 20).

Österreich

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Botschafter der Republik Österreich werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Der Botschafter fungiert als persönlicher Vertreter des Bundespräsidenten bei dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaates.

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unterhält momentan in 82 Staaten Botschaften, Generalkonsulate und Kulturforen. Darüber hinaus kommen mehrere Ständige Vertretungen bei Internationalen Organisationen. Geregelt sind Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes im gleichnamigen Statut von 1999.[4] Die Auslandsvertretungen sind formal eine Dienststelle des Ministeriums und unterstehen einem Dienststellenleiter (bei Vakanz einem Geschäftsträger ad interim, § 4 Z. 3), mit einem Kanzler für die zusammenfassende Behandlung der administrativ-technischen und haushaltsmäßigen Angelegenheiten (§ 5). Auslandsvertreter haben besondere Dienstpflichten (§ 18,19) und werden im Rotationsprinzip besetzt (§ 15).[5]

Botschafter der Schweizer Eidgenossenschaft werden durch den Bundesrat, die Bundesregierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, berufen. Dies meist auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Das EDA unterhält momentan 170 Botschaften, Generalkonsulate und Kooperationsbüros sowie Missionen bei internationalen Organisationen.

Siehe auch

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Wiktionary: Botschafter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Was macht ein Botschafter? In: ambafrance.org. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. November 2018; abgerufen am 15. November 2018.
  2. Günter Bannas und Heike Schmoll: Schavan wird Vatikan-Botschafterin. Ein verdientes Amt. FAZ online, 3. Februar 2014.
  3. Haushaltsgesetz 2021. (PDF; 32,4 MB) 21. Dezember 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Januar 2021; abgerufen am 6. Januar 2021 (Einzelplan 05, Personalhaushalt).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeshaushalt.de
  4. Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut StF: BGBl. I Nr. 129/1999
  5. vgl. Österreichische Vertretungen; Konsularwesen; Rotationsprinzip im Visabereich. (Memento vom 21. Juli 2012 im Internet Archive) Österreichischer Rechnungshof → Beratung → Kernaussagen