Anlage (Technik)
planvolle Zusammenstellung Maschinen oder Geräten in (kleinteiligen) Räumen
Als Anlage wird in der Technik eine planvolle Zusammenstellung von in räumlichem Zusammenhang stehenden Maschinen, Geräten und/oder Apparaten bezeichnet. Die Maschinen, Geräte bzw. Apparate können funktional, steuerungstechnisch oder sicherheitstechnisch miteinander verknüpft sein.
Im Umweltrecht ist der Begriff der Anlage abhängig vom konkreten Gesetz und wird dort definiert. Darin heißt es unter anderem: Anlagen sind selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbstständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.[1] Diese Charakterisierung ist sehr allgemein und kann daher in beinahe sämtlichen Bereichen der Technik ebenso verwendet werden.
AnlagentypenBearbeiten
IndustrieanlagenBearbeiten
- Druckluftanlagen
- Verfahrenstechnische Anlagen des Anlagenbaus, Recyclinganlagen, Erdölraffinerien, Aufbereitungsanlagen (für Erze und dergleichen mehr), Kläranlagen, Biogasanlagen, Mahlwerke, Windsichteranlagen,
- Leitungsanlagen der Energieversorgung (Elektro, Gas)
- Schaltanlagen für Hoch- und Mittelspannung in der Energieversorgung
- Anlagen der Automatisierungstechnik