Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/2006-4

Selbstgemachte Bilder für Computerspielartikel

Vor einiger Zeit wurden in zwei Artikeln über Computerspiele der Firma Nintendo (The Legend of Zelda und Pokémon) selbst erstellte Bilder entfernt, da die dargestellten Objekte weiterhin urheberrechtlich geschützt sind. Aber wenn ich mich recht entsinne, habe ich auch gelesen, dass dies bei sehr einfachen Formen möglich wäre. Und ich denke, dass es auf die folgenden drei zutrifft. Optisch gesehen eine rosa Masse mit Augen und Mund, ein rot-schwarz-weißer Ball und drei Dreiecke - ist das nicht simpel genug? Im Der Herr der Ringe-Artikel darf auch der „Eine Ring“ verwendet werden.

Und dann frage ich gleich noch, ob Kirby und Gooey simpel genug zum Selbstzeichnen sind. --Grandy02 14:10, 18. Nov. 2006 (CET)

Bei Schöpfungshöhe#Kunst steht, dass vielleicht sogar ein [[|Bild:Malewitsch.jpg|schwarzes Quadrat]] geschützt ist. Da die Bilder keine angewandte Kunst sind sollten sie wahrscheinlich gelöscht werden. --Jarlhelm 23:44, 22. Nov. 2006 (CET)

Public-Domain-Bilderquellen/Deutsche Kolonialgesellschaft

Auf der Wikiseite Public-Domain-Bilderquellen heißt es u.a. "http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/ Bildbestand der Deutschen Kolonialgesellschaft in der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main - Verwendung gestattet unter der Auflage einer deutlichen Quellenangabe." - Was genau heißt das? Geht's darum, die Dt. Kolonialgesellschaft (...) vernünftig zu erwähnen (oder den Photographen)? Vor allem aber: Ist das Commons-Format "author died more than 70 years ago" dafür das richtige? Zumindest bei einem der Bilder bin ich nicht 100% sicher (anhand des Sterbedatums des abgelichteten Herrn), ob der Photograph wirklich schon 70 Jahre in Frieden ruhet. Darf ich denn, weil das Bild in der Datenbank ist, davon ausgehen, daß der Photograph keine Rechte geltend machen wird? (Was aber nicht heißt, daß er schon seit 70 Jahren tot ist - könnte also auch in eine andere Commons-Kategorie fallen?) Und ganz generell & dumm gefragt: Was genau ist der Unterschied zwischen "Copy authorized with mentioning of the name of the author" und einer normalen GNU-Lizenz? ... Danke im voraus für eine geduldige Antwort!! --Ibn Battuta 06:38, 19. Nov. 2006 (CET)- kopiert von meiner Diskussionsseite --Flominator 09:25, 19. Nov. 2006 (CET)

Hallo Ibn Battuta, den Unterschied zwischen Urhebernennung und GFDL erfährst du im Artikel GFDL. Eingefügt wurde der Absatz damals von Head, den ich gerade gebeten habe, hier vorbeizuschauen. --Flominator 09:25, 19. Nov. 2006 (CET)

Bestehen hinreichend konkrete Hinweise, dass ein Fotograf keine 70 Jahre tot ist, greift auch unsere n-100-Regel nicht. Wer das Foto anbietet ist für die Rechteklärung nicht relevant. --Histo Bibliotheksrecherche 16:08, 19. Nov. 2006 (CET)

Tut mir leid, aber den Unterschied zwischen Urhebernennung und GFDL habe ich noch immer nicht begriffen. Was die GFDL (so einigermaßen ist), ist mir ja hoffentlich klar. Aber gibt es einen Status oder eine Lizenz "Urhebernennung"? Bei GFDL scheint's ja als einer von mehreren Punkten mit dabei zu sein... aber eben nur als einer von mehreren. Somit... ??? (Was das fragliche Bild angeht, werde ich jedenfalls versuchen, daß Ursprungsarchiv anzufragen. Sonst muß das Bild halt wieder 'raus aus Wikipedia Commons. Sollte ich auch schon in der - ungewissen - Zwischenzeit etwas unternehmen?) Danke!!! --Ibn Battuta 04:16, 21. Nov. 2006 (CET)
Der Vorteil bei GFDL und Creative Commons-by-sa liegt darin begründet, dass die Inhalte für immer frei bleiben. Das heißt, wenn das Bild verändert wird, steht es automatisch wieder unter der gleichen Lizenz. Das ist so eigentlich erstrebenswert. Wenn du nur sicherstellen willst, dass bei Weiternutzung der Urheber genannt wird, kannst du dazu die Vorlage:Bild-by benutzen. Um welches Bild handelt es sich denn? Wie alt ist es? Markiere es am besten mit Vorlage:BLU-User und schreib rein, dass du beim Archiv angefragt hast, dann bleiben dir zwei Wochen zur Rettung. --Flominator 12:30, 21. Nov. 2006 (CET)

Bild:Panzerschiff deutschland.jpg

Bild:Panzerschiff deutschland.jpg Wieder ein typisches US-GOV copyfraud? --ST 15:52, 19. Nov. 2006 (CET)

Ich wage mal da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde (“federal government”) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist. stark zu bezweifeln. Entlinken und schnellöschen --Ralf 16:11, 19. Nov. 2006 (CET)

Bearb.konfl.

Copyfraud erscheint hier nicht der korrekte Begriff. Copyfraud bezieht sich auf das fälschliche Anmelden von Urheberrechten, nicht auf das fälschliche Kennzeichnen als PD. Ich bitte ST dringend um ein wenig Begriffsdisziplin. Das Hoffmann-Bild ist natürlich nicht gemeinfrei. --Histo Bibliotheksrecherche 16:13, 19. Nov. 2006 (CET)

entlinkt und gelöscht --Ralf 16:17, 19. Nov. 2006 (CET)
Vielleicht hier, aber nicht auf den Commons. Dort liegt das Teil noch immer als Bild:Panzerschiff deutschland.jpg und eine Kopie davon unter Bild:Deutschland 1.jpg. Bitte beteiligt euch an der Löschdiskussion auf Commons:Deletion requests/Image:Panzerschiff deutschland.jpg --Flominator 16:32, 21. Nov. 2006 (CET)
Tja, wenn hier etwas zu Recht gelöscht wird, landet es halt auf der Müllkippe Commons. --Ralf 17:35, 21. Nov. 2006 (CET)
Waren beide schon vorher da ;) --Flominator 19:46, 21. Nov. 2006 (CET)
Ab jetzt werde ich mich nun also bemühen, auch in einer Weltsprache zu diskutieren... --Ralf 20:19, 21. Nov. 2006 (CET)

Passauer Kardinäle

Die Bilder über die Passauer Kardinäle sind zwar sicher alt genug, ich habe sie bisher aber nicht in die Artikel gestellt, weil ein Copyright beansprucht wird. --KLa 10:17, 20. Nov. 2006 (CET) http://aeiou.iicm.tugraz.at/aeiou.encyclop.a/a856125.htm

Ich sehe gerade, das Bild von Joseph Franz Anton von Auersperg wurde sowieso schon eingestellt! --KLa 11:18, 20. Nov. 2006 (CET)

Schutzrechtsberühmung --ST 20:00, 20. Nov. 2006 (CET)
oder englisch Copyfraud --Histo Bibliotheksrecherche 02:51, 21. Nov. 2006 (CET)

Bild:SAS_Radisson_mit_Werbeplakat.jpg

Ich sehe da die Panoramafreiheit nicht. Wie seht Ihr das? --Mogelzahn 18:31, 20. Nov. 2006 (CET)

Hab der Form halber SLA gestellt --Ralf 18:38, 20. Nov. 2006 (CET)

Karten auf öffentlich zugänglichen Tafeln: Panoramafreiheit?

Letztes Wochenende bin ich an einer Topographischen Karte vorbeigekommen, die an einem öffentlich zugänglichen Wanderweg angebracht war. Die Tafel war fest einbetoniert, also dauerhaft angebracht. Somit müsste man das Bild wohl frei veröffentlichen können (Panoramafreiheit). Gilt das auch für Großaufnahmen / Nachbearbeitete Bilder, die nur die Karte in hoher Auflösung zeigen? Auf diese Weise könnte die Wikipedia viele aktuelle Karten einstellen, ohne sich Gedanken über Urheberrecht machen zu müssen. --137.250.83.23 19:23, 20. Nov. 2006 (CET)

Ja, das ist zulässig. Alle dauerhaft an öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen angebrachten Werke dürfen fotografiert und eingestellt werden. --h-stt !? 22:28, 20. Nov. 2006 (CET)

Solche Tafeln wurden von mir schon oft eingestellt und nie gelöscht. --Histo Bibliotheksrecherche 02:50, 21. Nov. 2006 (CET)

Flugblätter

Hallo, wie sieht das bei "aktuellen" Flugblättern aus? Kann man die problemlos auch ohne Freigabe durch den "Creator" scannen und hochladen (auf Commons) und dann Artikel damit bebildern (z.B. wie hier)? --Bwag @ 12:16, 22. Nov. 2006 (CET)

Nein, auch wenn das Flugblatt "zum Weiterverbreiten" bestimmt ist, ist es urheberrechtlich geschützt. Die Freigabe unter GFDL o.ä. bedarf daher der Zustimmung des Urhebers. --Matt314 23:10, 23. Nov. 2006 (CET)
Schade, aber trotzdem danke für die Auskunft. --Bwag @ 09:07, 24. Nov. 2006 (CET)

Wanderwegplan

Ich habe mir von einer seite einen wanderwegplan genommen und in einen wikipediaartikel eingebaut.nun ist dieser plan ein löschkandidat.das ist doch kein foto im eigentlichen sinn.kann so ein plan überhaupt geschützt sein.--Stefan1206 13:03, 24. Nov. 2006 (CET)

Wenn er Schöpfungshöhe aufweist, dann schon. --Flominator 13:47, 24. Nov. 2006 (CET)
Danke dir.Das liefert mir ein Argument.--Stefan1206 13:56, 24. Nov. 2006 (CET)

Frage

wie kann ich mein Bild schützen?? also das es kein anderer kopiert? (nicht signierter Beitrag von I.g.ks. (Diskussion | Beiträge) Steschke)

du nix schützen kannst, schutz kommt automatisch durch Urheberrechtsgesetz --Histo Bibliotheksrecherche 17:45, 24. Nov. 2006 (CET)

wie wäre es mit einem digitalen wasserzeichen...? -- die hendrike 18:17, 25. Nov. 2006 (CET)
Was meinst du mit "schützen"? Also, wovor willst du dein Bild schützen? Und was meinst du mit "dein Bild"? Ein Bild, welches du gezeichnet/fotografiert hast? Ein Bild, auf dem du zu sehen bist? Fragen über Fragen... --RokerHRO 19:02, 25. Nov. 2006 (CET)

Ich denke, wer noch nicht einmal die intellektuellen Fähigkeiten besitzt, einen sinnvollen Betreff zu formulieren (Frage kann über jedem Beitrag hier stehen), ist mit solchen Rückfragen überfordert --Histo Bibliotheksrecherche 19:50, 25. Nov. 2006 (CET)

URV mit Logos der Vereinten Nationen??

Ist dieses Bild URV oder nicht? Zweifelnd: Hardern -T/\LK 01:59, 26. Nov. 2006 (CET)

Das Bild besteht aus verschiedenen Einzelbildern, die man mit viel gutem Willen als PD ansehen kann (zumindest in D). --Histo Bibliotheksrecherche 19:24, 28. Nov. 2006 (CET)

OK, danke. Hardern -T/\LK 20:11, 28. Nov. 2006 (CET)

Banknoten, z.B. Mannesmann-Mulag

Ich habe vor einigen Tagen Bilder von einige Banknoten eingegeben. Nun geht es wiedr mal um die Lizenz, da "besitz allein" nicht genügt (soviel habe ich schon gelernt).

Speziell wurde das Thema bei der Banknote Mannesmann-Mulag angesprochen die 1923 ausgegeben wurde. ich denke, dass hier keine Probleme auftauchen, denn es gibt nach meiner Information keinen Rechtsnachfolger dieser Firma. Weiterhin wurden ähnliche Scheine (=> andere Seriennummer) sowohl in einem Notgeldkatalog als auch in einer Abhandlung über Notgeld aus der Region Aachen veröffentlicht (Herausgeber Kreis Aachen). Auf dem Schein ist kein Bild oder Firmenlogo zu finden, nur ein Druckereinachweis. Nach meiner Info ist aber auch diese Firma erloschen.

Nun möchte ich hier grundsätzlich das Problem ansprechen, da ich die Argumente einer Löschung nicht ganz verstehe.

Banknoten werden nach meiner Auffassung nach ihrer Ausgabe zu Gemeingut,d.h. der Herausgeber verzichtet auf weitere Rechte. Dass diese nicht nachgemacht und als "Geld" ausgegeben werden dürfen ist logisch und richtig, aber Fotos? In diesem Zusammenhang dürften alle Banknotenkataloge und viele Heimatblätter richtige Probleme bekommen, die Abbildungen von Notgeld zeigen. Es gibt Kataloge über Serienscheine, in dem weit über 1500 Städte aufgeführt sind. Viele Städte wurden nochmals in Gemeinde und Firmen unterteilt, so dass Pi x Daumen etwa 4.000 Scheine mit Bild aufgelistet sind. Der größte Teil hat hier künstlerisch gestaltete Bilder z.T. mit Angabe des Malers. Die Kataloge haben nach meiner Info bis dato noch nie Probleme gehabt. Ich denke, dass daher auch hier keine Probleme entstehen werden.

NORLU 09:06, 28. Nov. 2006 (CET)

Was andere machen und ob andere Probleme bekommen ist für uns nicht relevant. Gemäß WP:BR sind die Rechte des Entwerfers der Note zu wahren und zwar 70 Jahre nach seinem Tod, ob es Rechtsnachfolger einer Firma gibt, ist überhaupt nicht von Belang. In der Schweiz sind amtliche Banknoten gemeinfrei, hier bearbeitet solche Fälle der Benutzer ST (Steschke) --Histo Bibliotheksrecherche 19:27, 28. Nov. 2006 (CET)


Ich merke, dass mit den Bildern wird heiß. Ich lass zur Sicherheit mal die Finger davon. NORLU 08:59, 29. Nov. 2006 (CET)

Creative Commons by-nc-nd

Wie liegt der aktuelle Diskussionsstand zu Creative Commons by-nc-nd (nicht veränderbar, nicht kommerziell nutzbar bzw. bei Nutzung zwingend zu erfragen)? Ein Hinweis, dass bei kommerzieller Nutzung die Bildrechte mit dem genannten Urheber zu regeln sind, wird IMHO auch bei ganz anderen Bildern (z.B. bei Aufnahmen von Fahr- und Flugzeugen auf einem Freigelände eines Museums, das keine entsprechenden Bildrechtshinweise gegeben hat) gegeben. Der Creative Commons-Artikel ist im jetzigen Zustand dafür keine Hilfe, wie auch der englische Artikel mit seinem Schlussbaustein eher an eine Baustelle erinnert. Denn den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen, beinhaltet die freie Verwendung im Netz. Danke im Voraus --Herrick 20:43, 28. Nov. 2006 (CET)

Aha. Angesichts dieser "Vereinfachung" dürfte man dann so manches bei genauerer Beobachtung über Bord werfen. --Herrick 21:00, 28. Nov. 2006 (CET)
Ich habe den Artikel Creative Commons mal um eine Kommentarspalte erweitert, wo klar wird, welche CC-Lizenzen in der dt. Wikipedia gestattet sind und welche nicht. :-) --RokerHRO 10:00, 29. Nov. 2006 (CET)
Dann komme ich direkt zum nächsten Punkt: Dass kommerziell nicht zu nutzende Bilder wegen der erwünschten allseitigen Nutzung vermieden werden "sollten", ist vielleicht nachvollziehbar. Aber warum by-nd, da somit der Urheber völlig von seiner Schöpfung zurücktritt. Viele CC-Geber sind sich dieses Schrittes wohl kaum bewusst. --Herrick 15:47, 29. Nov. 2006 (CET)
"Frei" heißt eben auch, dass man es nach Belieben ändern darf. Das ist halt der Grundgedanke der Wikipedia. Wem das nicht passt, darf halt nicht mitmachen. --RokerHRO 19:19, 29. Nov. 2006 (CET)
Damit mir uns richtig verstehen: Mir ging es um jene Leute, die bei Flickr etwas unter by-nd stellen. Dass diejenigen mit Sicherheit nicht an die Wikipedia denken, wenn sie ihre Bilder unter einer wie auch immer gearteten Lizenz hochladen, ist nachvollziehbar. Und "Freiheit" derart im Sinne des potenziellen kommerziellen Erfolgs Dritter auszudeuten, ist ein Interpretationsfehler der Wikiepedia. Denn die Rechnung kann nicht beglichen sein, wenn auf der einen Seite der Altruismus tausender stehen und auf der anderen Seite der Reibach einiger weniger Trittbrettfahrer. --Herrick 07:58, 30. Nov. 2006 (CET)
Das sind halt verschiedene Freiheitsauffassungen. Im Prinzip ist ja selbst der Zwang, den Autor eines Bildes zu nennen, eine Einschränkung meiner Freiheit als Bildnutzer. Aber die Initiatoren der Wikipedia halten diese Einschränkung der Nutzungsfreiheit für akzeptabel, ebenso wie die eventuelle Beschränkung, dass ein abgeleitetes Werk ebenfalls "frei" sein muss (Sofern das Originalwerk unter GFDL oder CC-SA steht). Ich persönlich teile diese Meinung, bin sogar bereit, den Nutzern meiner Bilder weitere Rechte einzugestehen bzw. auf weitere meiner Rechte als Urheber zu verzichtern. (Ich hab jedenfalls kein Problem damit, wenn Dritte meine Bilder auch kommerziell "ausschlachten". Wenn sie mich als Urheber dabei nicht erwähnen, ärgert mich das zwar ein wenig, aber ich hab keine Lust, sie deswegen vor den Kadi zu zerren.) Somit lizensiere ich meine Bilder, die ich veröffentliche, i.d.R. unter CC-BY oder CC-BY-SA oder gebe sie sogar als PD frei.
Wenn dir das nicht behagt, dass Dritte mit deinen Bildern möglicherweise Geld verdienen, dann darfst du sie halt nicht in die Wikipedia hochladen. Wikipedia hat eben ihre eigenen Spielregeln. Entweder du akzeptierst sie, oder du akzeptierst sie nicht, dann darfst du halt auch nicht mitmachen. Ganz einfach. Es zwingt dich ja niemand, deine Bilder hier bei Wikipedia einzustellen. --RokerHRO 11:24, 30. Nov. 2006 (CET)

Der Urheber kann nicht von seiner Schöpfung "zurücktreten". BY heisst "mit Urhebernennung", das gilt auch für Bearbeitungen. Wir wollen Medien ohne urheberrechtliche Nutzungsbeschränkung, nd hat da keinen Vorteil gegenüber nc. --88.64.26.196 23:48, 30. Nov. 2006 (CET)

Bilder von Politikern und Prominenten

Viel wurde schon über dieses Thema geschrieben, auch ich möchte hiermit meinen Senf dazu geben. Ich habe hier z.B. ein Foto von Kurt Koblitz eingegeben. Kurt Koblitz war Bundestagsabgeordneter. Nun befinden sich in meinem Archiv einige Bilder über Politiker, die richtigerweise nicht veröffentlicht werden dürfen, da sie von den Personen nicht freigegeben wurden (z.B. Kurt Koblitz bei einer privaten Geburtstagsfeier - nicht schlimm, der Mann hält ein Glas Bier in der Hand, daneben das Geburtstagskind). Nun handelt es sich bei dem eingegebenen Foto um ein offizielles Wahlkampffoto. Kurt Koblitz und andere Politiker (egal welcher Richtung und zu welchen Zeiten) haben solche Fotos zu hunderten (tausenden) drucken lassen und ausgegeben. Dieses Foto z.B. ging mehrfach als Kandidatenbrief an alle Haushalte im Kreis Aachen und wurde als Plakat gedruckt. Damit dürfte dieses Bild locker die 500.000er Grenze überschritten haben (6 Kandidatenbriefe a 85.000er Auflage). Verzichtet damit der Abgebildete nicht bewußt auf weitere Rechte, natürlich unter dem Hinweis, woher das Bild stammt (z.B. Plakat/Flugblatt)?

Gleiches gilt nach meiner Meinung z.B. für Autogrammkarten von Sportlern und Schauspielern.

Aber: Meine Meinung muss nicht stimmen!

NORLU 09:24, 28. Nov. 2006 (CET)

Ich glaube, Du vermischst Urheberrecht und Recht am eigenen Bild. Selbst wenn das Recht am eigenen Bild nicht relevant sein sollte (was ich für den genannten Fall nicht beurteilen möchte), so bestehen noch immer Rechte des Urhebers (des Fotografen), denn es geht hier nicht "nur" um die Veröffentlichung des Bildes sondern auch um die Möglichkeit der Bearbeitung etc. Entscheidend ist also nicht, was Herr Koblitz mit dem Foto tut, sondern unter welche Lizenz der Urheber es stellt. --88.70.82.110 14:08, 28. Nov. 2006 (CET)


Auch wenn die abgebildete Person mit der (eventulle kaum kontrollierbaren) Verbreitung des Bildes einverstanden ist, so gilt dies i.d.R. nur für die unveränderte Bildversion. Die deutsche Wikipedia gestattet aber nur Bilder unter einer Freien Lizenz. "Frei" bedeutet dabei auch, dass die Bilder nach Belieben verändert werden dürfen (sofern dadurch nicht andere Grundrechte der abgebildeten Person verletzt werden, etwa bei Fotomontagen, wo das Gesicht der Person in ein zweifelhaftes Umfeld gesetzt wird). In der Regel sind aber weder bei Wahlplakaten noch bei Autogrammkarten solche Veränderungen und (ggf. kommerzielle) Weiternutzung gestattet. Damit: Unfreie Lizenz -> Nicht für die dt. Wikipedia geeignet. --RokerHRO 14:09, 28. Nov. 2006 (CET)

Ich beuge mich den oben aufgeführten Rechtsauffassung - auch wenn ich sie (noch) nicht nachvollziehen kann. Wie sagt der Aachener Kabarettist Wendelin Haverkamp so schön: "Nur kein Ärger mit den Kollegen!". So spare ich mir auf jeden Fall Arbeit. Ich kann ja noch immer Texte einstellen.

NORLU 08:56, 29. Nov. 2006 (CET)

Logos von Publikationen / Zeitungen

hallo freunde des UR, ich hab' mal ne frage (was wohl sonst?): wie bekommen wir logos von zeitungen, z.B. bild, hamburger abendblatt usw. erlaubt in die tabellen der artikel oben rechts? bei dem lemma zu Die Zeit ist ja auch der Titelkopf abgebildet, weil er nicht die nötige Schöpfungshöhe hat, also eine {{Bild-PD}} lizenz...? mit bitte u.aw. lieben gruß -- die hendrike 12:05, 22. Nov. 2006 (CET)

Einfach einbauen? Ich verstehe dein Problem nicht ganz. -- ChaDDy ?! +/- 21:30, 27. Nov. 2006 (CET)
ok, baue ich rein...-- die hendrike 15:19, 2. Dez. 2006 (CET)

Copyright-Lizenz

Ich bin eben auf dieses Bild gestoßen. Darauf ist ein grünes C als Lizenz abgebildet, welches für Copyright steht. Darf man Bilder, die damit liznziert sind, in der deutschen Wikipedia verwenden? --Siku-Sammler 15:00, 2. Dez. 2006 (CET)

Die meisten Bilder sind urheberrechtlich belegt, stehen aber unter einer freien Lizenz. Das ist hier auch der Fall. --ST 15:11, 2. Dez. 2006 (CET)

Bild:Napola.jpg: Schöpfungshöhe nicht erreicht?

Hallo, mal wieder eine Frage zur Schöpfungshöhe, deren Beurteilung ich ja immer gerne den Experten überlasse: ist sie bei dem o. a. Bild erreicht? Wenn nein, würde ich es auf Commons übertragen wollen. Bild-PD-alt erscheint mir jedoch wenig plausibel... --Svencb 23:29, 30. Nov. 2006 (CET)

Sch.höhe seh ich beim besten Willen nich --Histo Bibliotheksrecherche 00:44, 2. Dez. 2006 (CET)

nix da von wegen Schöpfungshöhe, das ist nur Text und ein bisschen Stempel --Ralf 00:50, 2. Dez. 2006 (CET)

erledigt, Lizenz geändert. --h-stt !? 16:38, 2. Dez. 2006 (CET)

Doppellizenzen

Ich verstehe die Lizenzierung eines Bildes mit zwei Lizenzen (Bsp.: commons:Image:Artikelfreiersonntag alternative stopzeichen.png) als eine Einschränkung, da nach meinem Verständnis bei einer Weiternutzung des Bildes wie hier ebenfalls beide Lizenzen eingetragen werden müssen. --ST 05:32, 2. Dez. 2006 (CET)

Ist der Zusatz "You may select the licence of your choice" ungültig? Dann müßte man alle Doppellizenzierungen jeweils einzeln (und damit doppelt) hochladen und unterschiedlich lizenzieren. Ziemlich unpragmatisch, aber wenns gar nicht anders geht... --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:31, 2. Dez. 2006 (CET)
Ups, den letzten Satz hatte ich übersehen. Doch, damit sollte es gehen. Das hieße aber, dass der Weiternutzer nur eine Lizenz anbringen muss? --ST 20:57, 2. Dez. 2006 (CET)
Das mit den Doppellizenzen ist imho kein Problem, da man eine der beiden Lizenzen aussuchen kann. Problematisch wird´s aber durch die Verwendung des Wikipedia-Logos, das nicht unter einer freien Lizenz steht und auch bereits genug Schöpfungshöhe besitzt, um geschützt zu sein. Wenn da nun das Wikipedia-Logo auf dem Bild ist, ist das Bild automatisch nicht mehr frei und die GFDL, bzw. Creative Commons als Lizenz wäre dann auch falsch. -- ChaDDy ?! +/- 20:59, 2. Dez. 2006 (CET)

Noch eine sehr merkwürdige Kombination

Noch eine sehr merkwürdige Kombination fand ich eben in Bild:Artikel am Sonntag.png. GFDL und Bild-WikimediaCopyright dürften sich wohl ausschließen [1]. --ST 20:58, 2. Dez. 2006 (CET)

Das ist genau, das, was ich weiter oben geschrieben habe. Das Bild stellt eine klare URV dar. -- ChaDDy ?! +/- 21:00, 2. Dez. 2006 (CET)
Ach, das hatte schon einen LA? Na so was... Es psst aber trotzdem nicht. -- ChaDDy ?! +/- 21:09, 2. Dez. 2006 (CET)

FLICKR

Hallo! Ich bräuchte mal eine klare Antwort. Sind die Bilder auf [www.flickr.com FLICKR] copyright free oder nicht oder gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Ich bin auf der Suche nach Bildern, die man für Osttimor verwenden kann, so wie dieses hier oder hier oder hier. --J. Patrick Fischer 01:36, 3. Dez. 2006 (CET)

Kann jeder uploader selbst bestimmen AFAIK. Deine 3 Bilder sind unfrei "© All rights reserved". --DaB. 01:39, 3. Dez. 2006 (CET)
Es gibt da immer Unterschiede zu beachten. Die Lizensierung ist immer beim Abschnitt "Additional Information" zu erkennen. In den drei von dir genannten Fällen steht dort immer "© All rights reserved" womit diese Bilder für uns nicht verwendbar sind. Steht dort dagegen "some rights reserved" lohnt sich ein näherer Blick. Man hält den Mauszeiger über das kleine CC-Symbol vor dem Text und in der Statusleiste des Browser erscheint das Linkziel. Steht dort "cc-by-sa" oder "cc-by" ("cc-sa" ist mir bei flickr noch nicht untergekommen) kann man das Bild mit der entsprechenden Lizenz hochladen, steht dort jedoch ein "nd" oder ein "nc" beim "cc" ist es tabu, da damit Veränderungen und kommerzielle Verwendung ausgeschlossen werden. MfG --BLueFiSH  (Langeweile?) 01:41, 3. Dez. 2006 (CET)
Danke! ;-) --J. Patrick Fischer 01:48, 3. Dez. 2006 (CET)

Schöpfungshöhe?

Hallo, ist die "Keine Schöpfungshöhe"-Argumentation bei Bild:Siegel-uni-bonn.jpg in Ordnung? Traitor 10:12, 4. Dez. 2006 (CET)

Es ist ja eigentlich wurscht, wie man den Baustein nennt, wenn das Motiv frei ist. Ich tendiere hier zu PD-alt, da der Urheber der wiedergegebenen Porträtzeichnung länger als 70 Jahre tot sein dürfte --Histo Bibliotheksrecherche 19:57, 5. Dez. 2006 (CET) Stimmt, auch eine Alternative. Wollte nur kurz sichergehen. Traitor 22:33, 5. Dez. 2006 (CET)

Ich war mal so dreist. --ST 23:26, 5. Dez. 2006 (CET)
wohl angemessen --Ralf 23:36, 5. Dez. 2006 (CET)

Deutschbelgier / Bilder aus Belgien

  1. Hallo, ich komme selbst aus der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und stelle mir die Frage, ob die Verwendung des Ausdrucks Deutschbelgier wie gesehen im Abschnitt Panoramafreiheit im Satz "...wenn sie in deutschsprachigen Minderheitsgebieten wie bei den Deutschbelgiern verboten sind." politisch korrekt ist. Sollte es nicht richtig Einwohner der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens heißen, denn es ist ja auch nicht die Rede von Deutschbelgien? Bedeutet Deutschbelgier nicht eher, dass jemand sowohl die deutsche als auch die belgische Staatsbürgerschaft besitzt oder parallel zum Begriff "Deutschtürke", dass es sich um einen in Deutschland lebenden Menschen belgischer Nationalität handelt? (auch wenn das nicht eigentlich zum Thema Bilder gehört)
  2. Wie sieht es jetzt genau mit den Rechten an Bildern aus, auf denen belgische Gebäude, Denkmäler usw. zu sehen sind? Ich darf diese nicht auf die Wiki Commons hochladen, wohl aber auf die deutsche Wiki, wenn ich das richtig verstanden habe? Gibt es dazu genauere Angaben? --Mulleflupp 15:25, 4. Dez. 2006 (CET)

Deutschbelgier hat irgendjemand anderes reingeschrieben, nicht ich, ändere es bitte in deinem Sinne. Die unter Wikipedia:Bildrechte zur Panoramafreiheit gefundene Formuliereung spiegelt Konsens und Dissens dieser Community, du wirst Verständnis dafür haben, dass man "genau" eben nichts sagen kann. Wenn uns ein deutscher Architekt wegen einem deutschen Bauwerk in Belgien verklagt, haben wir auch die A.karte gezogen. Auf Commons erwartet die Bilder womöglich ein Löschantrag, das gleiche kann, wenn sich hier Eiferer durchsetzen, auch hier der Fall sein. Es kommt darauf an, wo jemand Klage einreicht, nicht darauf, wo das Teil steht. Wenn jemand in Deutschland Klage einreicht, gilt deutsches Recht, weil das Internetangebot in Deutschland abrufbar ist. Wenn jemand in Belgien Klage einreicht, belgisches Recht. --Histo Bibliotheksrecherche 19:55, 5. Dez. 2006 (CET)

Wie nutze ich diese Bildfreigabe?

Salü, ich habe für dieses Bild eine Freigabe vorliegen, die vom Rechteinhaber auch an permissions-commons@wikimedia.org geschickt wurde - ich will es für den Artikel Charming Hostess verwenden. In der Freigabe steht außer dem Standardfreigabetext, daß das Bild innerhalb der Wikipedia in jeder Sprache verwendet werden darf. Meine Frage: Wer ändert denn nun den Status des Bildes (war bisher nur für die englische Wiki freigegeben)? Muß ich da was machen? Man eile mir zu Hilfe! -- Dem Zwickelbert sei Frau 19:37, 5. Dez. 2006 (CET)

erstmal kurz abwarten. mehr kann ich aus meiner sicht auch nicht sagen. liegt wirklich eine schriftliche genehmigung des fotografen bei der WP vor? und unter welcher option stellt der fotograf das bild genau zur verfügung? GNU /public domain? -- die hendrike 22:23, 5. Dez. 2006 (CET)
Bild liegt nun als Bild:CharmingHostess-Trio.jpg auf den Commons und kann benutzt werden. --Flominator 12:57, 6. Dez. 2006 (CET)

Logos von Parteien

hab's im archiv nicht gefunden: darf man logos oder signets von deutschen parteien allgemein frei verwenden? und wenn ja unter welcher lizenz? GNU? -- die hendrike 13:53, 9. Dez. 2006 (CET)

Wenn keine Schöpfungshöhe besteht, dann Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo --Flominator 15:28, 9. Dez. 2006 (CET)
danke! -- hendrike 10:55, 10. Dez. 2006 (CET)

Notgeld

 
Notgeld von 1923

Gibt es eine Möglichkeit, dieses Bild zu retten? Schöpfungshöhe? Zahlungsmittel o.ä.? --Flominator 15:28, 9. Dez. 2006 (CET)

Wo bitteschön ist ein Grund gegeben, dieses Bild als geschützt zu betrachten?? Flominator, ich wäre wirklich dankbar, wenn du deine Anträge sorgfältiger durchdenken und vor allem anständig nach unseren Maßstäben begründen würdest. Nur weil du viele jahrzehnte jünger bist als ich, heisst das noch lange nicht, dass du darauf verzichten darfst darzulegen, wo die persönliche geistige Schöpfung (§ 2 UrhG) in diesem Bild gegeben ist. Denkst du das Ornament ist geschützt oder eine Formulierung usw.? --Histo Bibliotheksrecherche 00:05, 10. Dez. 2006 (CET)
Ich ging davon aus, dass die Formulierung und das gesamte Layout geschützt sind. War wohl nicht der Fall. Danke für die Antwort, --Flominator 09:36, 10. Dez. 2006 (CET)

Bild:Abc bittorrent.png

Hallo, kann jemand noch mal einen Blick auf dieses Bild werfen? "Python Software License" und GFDL passen IMO nicht zusammen. Lt. en:Python Software Foundation License ist diese Lizenz "compatible with the GNU General Public License (GPL)". Passt daher {{Bild-GPL}}? --Svencb 02:32, 10. Dez. 2006 (CET)

hab's bei python [2] durchgelesen...nicht ganz unkompliziert aber ich denke es sollte GNU sein...aber warte lieber auf eine zweite meinung... solange würde ich {{Bild-GPL}} drinlassen. wenn's gelöscht wird haste eben pech gehabt. gruß -- hendrike 11:05, 10. Dez. 2006 (CET)
Warum überhaupt einen Baustein? Wenn die Python Lizenz kommerzielle Nutzung und Veränderung erlaubt, kann man die Datei auch unter der Lizenz belassen! --Flominator 12:13, 10. Dez. 2006 (CET)
Es geht schon damit los, dass es damit ständig bei WP:BOL etc. auftauchen würde. --Svencb

Bild:FMO Forum.PNG

Hallo! Ist das ein erlaubter Screenshot? MMn ist da nichts drauf, was Schöpfungshöhe hat, oder? --Noddy93 13:12, 10. Dez. 2006 (CET)

Der Firefox, aber der dürfte unter einer freien Lizenz stehen. Das Logo links ist auch kritisch! --Flominator 13:15, 10. Dez. 2006 (CET)
Was für ein Firefox®? *g* Und welches Logo links? Ich sehe da nur ein propreitäres Logo und das ist rechts oben... ;)
Ich habe nicht an die Banner gedacht und das EA-Logo gehört zum Browserspiel. Aber zur Sicherheit habe ich die Shots jetzt bearbeitet und dieses Bild kann gelöscht werden. --CWernike
Das Logo links, auf dem „Fussball (sic!) Manager online“ steht, könnte Schöpfungshöhe haben. Ich denke aber nicht - ist ja nur ein bißchen Text und ein Fußball... --Noddy93 13:46, 10. Dez. 2006 (CET)

Putzfrau

hallo freunde des copyrights...darf man diese diskussion etwas archivieren? ist wirklich schon sehr voll auf dieser seite...bis man unten ankommt...gruß -- die hendrike 08:56, 18. Nov. 2006 (CET)

Wir könnten es ja auch nach Hilfe:Archivieren automatisieren. --Flominator 09:30, 19. Nov. 2006 (CET)

Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass die Betreffe der archivierten Diskussionen oben mitgeführt werden. --Histo Bibliotheksrecherche 16:09, 19. Nov. 2006 (CET)

Scheint so, als müsste das dann manuell geschehen. Wir könnten ja die Beiträge nach Quartal archivieren und am Ende jedes Quartals dann das Inhaltsverzeichnis manuell kopieren. Nach welcher Zeit soll den ein Abschnitt archiviert werden? Wie wäre es mit einer Woche?
Andererseits kann es auch sein, dass die Geschichte nur unnötig die Versionsgeschichte aufbläht und nichts bringt. Was meint der Rest? --Flominator 18:54, 19. Nov. 2006 (CET)
Danke auch für den netten Revert. Ich hatte zwar alles schön unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv zusammengefasst und unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv8 abgelegt, aber das scheint Histo („wir rennen seit 50 Jahren mit dem Kopf durch die Wand und werden das wegen dir bestimmt nicht ändern“ [3]) wohl nicht zu jucken! Wehe dem, der es wagt, die Bürokratie und den Arbeitsaufwand ein wenig zu reduzieren. Es geht doch nichts über ein wenig Ladezeit, in der sich der geneigte Nachfrager es sich noch einmal überlegen kann ... --Flominator 14:27, 22. Nov. 2006 (CET)

Hat sonst noch jemand ein Problem mit einer automatischen Archivierung, die 1x beantwortete Beiträge nach 10 Tagen ohne neuen Beitrag in ein Archiv nach dem Muster 2006-Quartal 1 (oder so) verschiebt? Alle Parameter können natürlich auch verändert werden. --Flominator 17:38, 25. Nov. 2006 (CET)

Autoarchiv per Sebbot und das paßt schon :) --Ralf 21:56, 29. Nov. 2006 (CET)
Erster Versuch: Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/2006-4 --Flominator 22:04, 5. Dez. 2006 (CET)

Ich finde nicht, dass in so kurzen Intervallen archiviert werden sollte. Und vor allem, niemand weiss, wo sich die archivierten (aber nicht manuell in eines der Archive eingeordneten) Beiträge dann befinden, oder übersehe ich da etwas --Histo Bibliotheksrecherche 21:49, 12. Dez. 2006 (CET)

An was für ein Intervall hattest du dabei gedacht? Ich finde die 10 Tage eigentlich recht übersichtlich.
Wäre das ein Lösungsansatz? Man könnte auch das jeweils aktuelle Archiv auf der Übersichtsseite per Vorlage einbinden und bei Neuanlage des nächsten den Link umbiegen und das Inhaltsverzeichnis kopieren. Was meinst du dazu? --Flominator 17:10, 13. Dez. 2006 (CET)

Ich finde mindestens 20 Tage angebracht --Histo Bibliotheksrecherche 04:14, 14. Dez. 2006 (CET)

So besser? --Flominator 09:58, 14. Dez. 2006 (CET)

Montucla

Bei der Entwicklung der modernen Dezimalziffern fehlt ein Bild der europäischen Entwicklung. Ein solches Bild befindet sich im Band 1, Tafel 11 des vierbändigen Buches "Histoire des Mathematiques" von J.E. Montucla, einem französischer Mathematiker des 18ten Jahrhunderts.

Das Buch erschien 1758 und in zweiter Auflage 1798. Lalande hat das Werk nach seinem Tod fortgesetzt und 1799-1802 die fehlenden Bände nachgeliefert.

Das Bild dürfte also urheberrechtsfrei sein. Aaaber:

Ich habe das Bild aus einem Nachdruck aus dem Jahr 1960, erstellt durch die "Librairie Scientifique et technique, Albert Blanchard, 9 Rue de Médicis, Paris 6ième".

Darf man das Bild in WikiCommons veröffentlichen??? Auch nach Lesen der

meta:Rechtsfragen März 2005 Wikipedia:Public-Domain-Quellen

und verwandter Seiten wurde mir nicht klar, ob durch einen photomechanischen Nachdruck neues Urheberrecht entsteht. Und wie die diversen internationalen Urheberrechte das beeinflussen.

Wer ist verantwortlich, wenn durch Hochladen eines Bildes nach WikiCommons Probleme mit einem nationalen oder internationalen Urheber entstehen? Ich habe keine Lust wegen einer kleinen Skizze einen Prozess in Paris führen zu müssen. --Brf 14:15, 13. Dez. 2006 (CET)

Durch Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage entsteht keine eigene geistige Schöpfung, sie ist also nicht urheberrechtsfähig. Die Verantwortung für die Inhalte der Wikipedia liegt für jeden Edit beim jeweiligen Autor. Die (urheberrechtlichen) Richtlinien der Wikipedia dienen lediglich dazu, unseren Autoren Anhaltspunkte zu geben, bzw sie bei Unkenntnis der rechtlichen Grundlagen zu schützen. --h-stt !? 15:23, 13. Dez. 2006 (CET)
Knapp daneben! Meine Frage war nicht ob durch mein Scannen neuen UHR entsteht, sondern ob durch die Neuveröffentlichung im Jahr 1960 durch den Pariser verlag neues Urheberrecht entstand. Aber ich habe das nicht deutlich genug dargestellt.--Brf 18:17, 13. Dez. 2006 (CET)
Nein, natürlich nicht. Wo ist denn da die Schöpfung? Zumal eine persönliche, gesitige Schöpfung Voraussetzung für die Anwendung des Urheberrechts ist. --h-stt !? 20:12, 13. Dez. 2006 (CET)

Meines Erachtens ist das alles aus WP:BR ableitbar und die gleiche Antwort wurde hier schon hundertmal gegeben. leute können und wollen nicht lesen --Histo Bibliotheksrecherche 04:16, 14. Dez. 2006 (CET)

Genau das stimmt ja leider nicht. Ich weiss nicht, ob ich das Einverständnis des Pariser Verlages einholen muss. Und da ich kein Jurist bin, kann ich es mir weder aus dem Gesetzestext noch aus den angegeben Links ableiten. Und auch ein Rechtsanwalt würde heute wahrscheinlich nur Aussagen ohne Garantie machen wie so ein Prozess ausgehen könnte. Aber ich glaube zu wissen, dass ich Debussy, Syrinx nicht ins Internet stellen darf, obwohl der Komponist 70 Jahre tot ist, weil der Verlag die Rechte besitzt und die Rechte erneuert hat. Aber als juristischer Laie kann ich eigentlich gar nichts behaupten, als dass man sehr vorsichtig sein sollte.--Brf 08:14, 14. Dez. 2006 (CET)

Wie erneuert man denn Urheberrechte? --ST 08:28, 14. Dez. 2006 (CET)
Steht so in meinem Exemplar des oben erwähnten Stücks: erneuert (renouvellée) 1950.--Brf 11:16, 14. Dez. 2006 (CET)
Lies mal Schutzrechtsberühmung. --ST 11:20, 14. Dez. 2006 (CET)

Ich habs mal hochgeladen. Image:EuropeanFormOfArabianDigits.png Schaut mal obs copyrightmässig passt. --Brf 11:55, 14. Dez. 2006 (CET)

Ist entsprechend unseren Vorgaben. Schöpfungshöhe ist auch nicht erkennbar. --ST 12:30, 14. Dez. 2006 (CET)

Lizenz im Free-TV?

Hallo, ich habe 2 offene Fragen die ich im Archiv nicht gefunden habe:

1.Darf ich aus aufgenommenen Free-TV Serien/Filmen oder gekauften DVDs ein Frame als Bild hochladen? Wenn nein, wer ist dann der Urheber?

2. Was ist, wenn auf einer Internetseite keine Lizenzbedingungen angegeben sind?

Ich entschuldige mich im Vorraus wenn die Frage doch schon einmal aufgetaucht ist. --Petty230 19:05, 10. Dez. 2006 (CET)

ad 1: nein, nicht ohne Erlaubnis des Urhebers/Inhabers der Nutzungsrechte (Ansprechpartner wäre die Produktionsgesellschaft).
ad 2: dann kann von einer freien Lizenz per se keinesfalls ausgegangen werden. Der Betreiber der Internetseite ist zu kontaktieren, wenn es überhaupt erfolgversprechend erscheint. --Svencb 19:15, 10. Dez. 2006 (CET)
Zu 2 lässt sich noch hinzufügen, dass sich entsprechende Vorlagen unter WP:TV finden. --Flominator 19:19, 10. Dez. 2006 (CET)
Danke erstmal.
Bei vielen Bildern steht als Lizenz:
Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts. A copy of the license is included in the section entitled "GNU Free Documentation License".
Was heißt das zu deutsch?
--Petty230 20:10, 10. Dez. 2006 (CET)
Dass das Bild unter der GFDL steht - außerhalb der Wikipedia sieht man das in freier Wildbahn allerdings eher selten... --Svencb 20:16, 10. Dez. 2006 (CET)
Auf amerikanischen Wikipedia-Seiten sind bei einigen TV-Serien-Artikelseiten Screenshots aus Tv-Serien hochgeladen (ohne Erlaubnis des Urhebers). Als Lizenz steht Sinngemäß, dass Screenshots bis zu einer bestimmten Bildpunktezahl nicht urheberrechtlich geschützt sind. Ist das im deutschen auch so? Und: Wenn der Urheber kein deutscher Staatsangehöriger ist, gilt dann deutsches oder ausländisches Recht? Und dann noch eine dritte und letzte Frage: Wer oder was bestimmt auf welcher Internetseite, welches Recht gilt?
(Entschuldigung wegen der vielen Fragen, aber ich bin in dem Gebiet noch totaler Anfänger. Danke im Vorraus.--Petty230 19:36, 13. Dez. 2006 (CET)
Etwas Äquivalentes zu Fair Use ist hier nicht vorgesehen. Und das nennt man bumpen und sowas wird nicht gerne gesehen. --Noddy93 17:08, 14. Dez. 2006 (CET)
Warum liest du nicht einfach WP:BR und Wikipedia:Urheberrechte beachten? Da steht fast alles, was man wissen muss, wenn man fremde Werke auf die Wikipedia hochladen will. Und immer wenn du etwas nicht genau weisst, verzichte bitte darauf, fremde Werke (Bilder, Texte) in die Wikipedia einzustellen und schreibe /fotografiere lieber selbst. --h-stt !? 18:32, 14. Dez. 2006 (CET)

Unbekannte Lizenz

 

Hallo, ich habe hier ein Bild gefunden, welches eine seltsame Lizenz ( ) hat, auf die ich bislang noch nirgendwo gestoßen bin. Darf ich das Bild in deutschsprachige Wikipedia-Artikel einfügen? --Siku-Sammler 19:34, 14. Dez. 2006 (CET)

Da es sich um eine Doppellizenz GFDL u. CC-BY-SA (in mehreren Versionen) handelt, vollkommen unproblematisch. --Svencb 19:51, 14. Dez. 2006 (CET)
Was wäre, wenn die Lizenz alleine dastehen würde? --Siku-Sammler 19:56, 14. Dez. 2006 (CET)

Creative commons Lizenzen werden hier akzeptiert, wenn sie nicht die Einschränkungen "no commercial use" und "no dervative works" (keine Veränderungen) haben. -- Taxman¿Disk?¡Rate! 19:59, 14. Dez. 2006 (CET)

Basler Staatsarchiv

Wie siehts aus mit den Bildern aus den Online-Seiten des Basler Staatsarchivs? (z.B. hier: https://query.staatsarchiv.bs.ch/query/Detail.aspx?ID=398719). Jenes Foto ist von 1863, die Schutzfrist ist Ende 1903 abgelaufen, und es ist anscheinend keine Bewilligung erforderlich... Kann man Fotos von dort demnach hier als "Public Domain" hochladen? Danke und MfG -- CdaMVvWgS 18:57, 11. Dez. 2006 (CET)

Es gilt unsere Richtlinie WP:BR, unabhängig von speziellen Institutionen --Histo Bibliotheksrecherche 21:37, 11. Dez. 2006 (CET)

Es ist daraus aber keine Antwort auf meine Frage ersichtlich, sonst hätte ich sie hier ja nicht gestellt. ;) -- CdaMVvWgS 22:48, 11. Dez. 2006 (CET)
Was Histo meinte: 2006-Aufnahmejahr<100, daher ok für Vorlage:Bild-PD-alt. --Flominator 22:51, 11. Dez. 2006 (CET)

Sehe ich das nur so, dass die meisten, die hier Fragen stellen, einfach keine Seite wie WP:BR kapieren können? Wenn dem so sein sollte, dann müssen wir uns überlegen, ob wir diese Seite noch verständlicher fassen, da das Verständnis deutscher Texte auch bei Deutschstämmigen offenkundig dramatisch abgenommen hat. --Histo Bibliotheksrecherche 14:53, 12. Dez. 2006 (CET)

Nanu, zu Weihnachten so diplomatisch? Vielleicht versuchen wir es mal mit simple german... --15:51, 12. Dez. 2006 (CET)

Sorry, ich hab auch schon gesehen, dass solche Bilder in Löschdiskussionen weggeschmettert wurden. Aber durch Flominators hilfreichen Kommentar sehe ich mich ermutigt, die Bilder mal hochzuladen. Ihr könnt sie ja dann immer noch wieder löschen. -- CdaMVvWgS 21:29, 15. Dez. 2006 (CET)

Bild:NPD-Logo-neu-mittel.jpg

Ist zwar Commons, aber ich möchte das Problem hier trotzdem mal darstellen, weil unter diesen Verhältnissen Commons nicht mehr nutzbar ist. Obwohl in der Löschdiskussion auf Commons von (fast) allen dargestellt wurde, daß das NPD-Logo die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht, wurde es dort mit den Argumenten "Dubioser Copyright-Status" und "Fürchterliche Qualität" von CoolCat gelöscht (s. hier). Der Hinweis auf den Artikel Schöpfungshöhe wurde schlicht mit "I cant read german" quittiert (s. hier). Vielleicht mag sich mal jemand des Problems annehmen. Ich stehe da inzwischen ratlos vor. --Mogelzahn 12:33, 15. Dez. 2006 (CET)

Was an den Commons-Regeln hast du nicht verstanden? Schöpfungshöhe ist ein genuin deutsches (+Österreichisches) Konzept und wird auf den Commons nicht anerkannt. Die Löschung dort war völlig berechtigt. Ebenso berechtigt ist es, wenn du das Logo auf die de-Wikipedia hochlädst und mit dem Lizenzbaustein {{Bild-PD-Markenrecht}} kennzeichnest. Bitte mach die Commons-Admins nicht dafür verantwortlich, wenn sie sich mal an die wenigen wirklich feststehenden Regeln halten. --h-stt !? 14:03, 15. Dez. 2006 (CET)
Um mal endlich etwas Klarheit zu bekommen schlage ich vor, commons zu löschen. --ST 16:27, 15. Dez. 2006 (CET)
@H-stt: Dann erkläre mir mal bitte, wie sich das mit dem Meinungsbild verträgt, daß alle Dateien nach Commons zu laden seien. Auf meinen damaligen Einwand bei einem der Initiatoren, es könne dort Probleme wegen unterschiedlicher Rechtslagen geben, wurde mir geantwortet, daß sei kein Problem. --Mogelzahn 17:21, 15. Dez. 2006 (CET)
Die Regeln auf den Commons haben sich erst nach dem Meinungsbild entwickelt. Und dort ist noch vieles im Fluss. Es gibt zwar einen Kern des Urheberrechts, der in fast allen Staaten gemeinsam ist, die konkreten Ausprägungen unterscheiden sich aber. Die Commons versuchen, nur solche Bilder zu archivieren, die in fast allen Rechtsordnungen legal sind. Unsere Schöpfungshöhe-Bilder gehören da nicht dazu und müssen deshalb auf der de-Wikipedia gelagert werden. So wie Fair-Use-Bilder auf en liegen und auch nicht auf die Commons dürfen. Das ist auch sinnvoll, denn nur so kann jemand ohne Detailkenntnisse des Urheberrechts den Überblick wahren: Bilder meiner eigenen Wikipedia und von den Commons sind legal, bei Bildern von anderen Wikipedias muss ich genau wissen, was ich tue. --h-stt !? 19:36, 15. Dez. 2006 (CET)

Wieder eine der zunehmend unangenehmen Stellungnahmen des Zeloten H-stt. Es kann keine Rede davon sein, dass auf Commons vernünftige Admins nachvollziehbare Entscheidungen treffen. H-stt sollte wissen, dass z.B. in den USA wie in de/at die sweat-of-the-brow-Konzeption höchstrichterlich abgelehnt wird und solche Logos also auch in den USA schutzlos sein dürften. Natürlich ist Schöpfungshöhe eine deutsche Formulierung so wie Copyright eine englischsprachige ist. Als nächstes werden solche Gesellen wie H-stt sich unsere deutsche Panoramafreiheit vornehmen mit dem Erfolg, dass wir Bilder nach der Panoramafreiheit auch nur auf de einstellen dürfen. Ich kann Nutzer wie Ralf Roletschek und ST gut verstehen, die erbitterte Commons-Feinde geworden sind. --Histo Bibliotheksrecherche 04:03, 17. Dez. 2006 (CET)

Wenn denn von den Commons auch die PD-UDSSR-alt verschwinden würden, und die PD-US-Gov für die Wehrmachtsfotos und die PD-alt für Bilder, bei denen nicht klar ist, ob denn der Urheber wirklich schon 70 Jahre tot ist. (dort wird die Zählung üblicherweise mit der Aufnahme gestartet, nicht mit dem Ableben des Urhebers.) Dazu dieser bizarre STreit um Motorhauben, auf denen Autohersteller-Logos vorhanden sind und daher wegen Markenrechtsproblemen gelöscht gehören. Wer in die Commons hochläd ist selbst schuld. --jha 06:56, 17. Dez. 2006 (CET)

Bildimport aus anderssprachiger Datei

Ich hätte gerne gewusst, wie man Bilder, die in anderssprachigen Seiten zu einem Thema integriert sind, auch in die deutsche Seite importieren kann. Durch reines Kopieren geht das nämlich oft nicht. --Algebraa 16:09, 15. Dez. 2006 (CET)

Wikipedia:Bildertutorial - warum fragst du das auf einer Seite zu juristischen Diskussionen? --h-stt !? 19:30, 15. Dez. 2006 (CET)
sofern sie dem deutschen WP copyright bzw. der Schöpfungshöhe entsprechen durch [[Image:XYZ|thumb|Beschreibung:XYZ]] oder [[Bild:XYZ|thumb|Beschreibung:XYZ]] wo ist das problem? wie Benutzer:H-stt schon sagt schau am besten unter dem Bildtutorial nach. manche bilder funktionieren aber nur auf den jeweiligen länderspezifischen WPseiten wenn sie nicht über die gerade viel zitierten Wikimedia Commons eingebunden werden. hoffe das hilft. ist zwar eigentlich kein frage-antwortspiel auf der UR disku aber ich bin ein nettes menschenkind und hab ein helfersyndrom. gruß -- hendrike 07:12, 17. Dez. 2006 (CET)

Von Steuerzahlern finanzierte Medien = Gemeinfrei ?

Sind öffentliche Medien, wie etwa ARD, ZDF oder arte, gemeinfrei ? Also beispielsweise Fotos, die die jeweiligen Sender von ihren Angestellten veröffentlichen ? Da diese Medien vom Steuerzahler finanziert werden müssten sie gemeinfrei sein oder ?

Voraussetzung wäre, dass die erstellten Sendungen/Fotos/Texte/... nach § 5 UrhG amtliche Werke wären. Das sind sie aber keinesfalls. --ST 12:50, 16. Dez. 2006 (CET)

Red Grasshopper 12:13, 16. Dez. 2006 (CET)

Es gibt eine ARD-Steuer? Man lernt nie aus... --A.Hellwig 12:19, 16. Dez. 2006 (CET)
Nein, aber die GEZ. Red Grasshopper 12:24, 16. Dez. 2006 (CET)
  1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist nicht staatlich und wird auch nicht aus Steuern finanziert.
  2. Anders als in den Vereinigten Staaten besteht in Deutschland eine Tradition, die Interessenten staatlichen Handelns über Gebühren an der Finanzierung der Leistung zu beteiligen, soweit die Leistung nicht unmittelbar einer breiten Öffentlichkeit dient, sondern in erster Linie von einer überschaubaren Zahl von Interessenten genutzt wird.
Recht das? --h-stt !? 12:53, 16. Dez. 2006 (CET)

Also kurz gesagt, es dürfen keine Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden - danke. Red Grasshopper 12:57, 16. Dez. 2006 (CET)

Nein, es dürfen Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden, wenn die Uhrheberrechtslage das erlaubt. Sind sie gemeinfrei oder stehen sie unter einer hier akzeptierten freien Lizenz (kann ja vorkommen), dürfen sie durchaus verwendet werden. --ST 13:23, 16. Dez. 2006 (CET)
ACK. --RokerHRO 23:13, 17. Dez. 2006 (CET)

Paparazzi

Wikipedia:Bildrechte wird hier als "sehr vorsichtig formulierten Anleitung für den Einsatz von Bildern bei Wikipedia" erwähnt -- Cherubino 13:02, 24. Dez. 2006 (CET)

Wobei derartige Fotos in der deutschen Wikipedia ausdrücklich nicht erlaubt sind (in DE gibt's kein Fair use). --Afrank99 17:16, 24. Dez. 2006 (CET)

Eine weitere Frage zu "wenig 3D"

Kann man Bilder wie dieses oder dieses hochladen? Muss man vorher den Rand mit der dreidimensionalen Buchkante abschneiden? Ist PD-Art die richtige Vorlage? --Jarlhelm 19:24, 23. Dez. 2006 (CET)

Digitalisate von Büchern sind grundsätzlich nicht 3-D, auch wenn der Rand sichtbar ist. Ich hielte ein solches Abschneiden für übertrieben. Wenn ich ein Buch auf einen Flachbettscanner lege, entsteht nach allgemeiner Ansicht KEIN geschütztes Lichtbild, es kann aber trotzdem sein, dass das Bild wie 3-D wirkt, also Höhen und Tiefen aufweist. ICH wäre ja dafür, bei Münzen und dergleichen die Möglichkeiten weiter auszuloten, da ich hinsichtlich des Produktes wirklich keinen Unterschied zwischen garantiert nicht schutzfähigem Scan und Foto unter feststehender Kamera sehe. Aber das ist hier leider nicht konsensfähig, Frohes Fest auch an die Eiferer wie H-stt --Histo Bibliotheksrecherche 02:27, 25. Dez. 2006 (CET)

Foto von Kriminaldienstmarke

Es geht um Bild:Dima-vs1.jpg & Bild:Dima-rs1.jpg. Hatten LA, wurden von mir gelöscht und wiederhergestellt, siehe Vorgeschichte Benutzer_Diskussion:BLueFiSH.as#Löschung_von_Bildern. - Frage: Geht das Abfotografieren der Marken soweit klar? Danke im Voraus. --BLueFiSH  (Langeweile?) 22:20, 25. Dez. 2006 (CET)

Amtliches Werk ohne Schöpfungshöhe? na ok, das 3D ist doch ziemlich deutlich, das ist aber kein Kunstwerk im Sinne §2 UrhG und somit können die Bilder bleiben. --Ralf 22:29, 25. Dez. 2006 (CET)
jo --Histo Bibliotheksrecherche 23:34, 25. Dez. 2006 (CET)

3D Chemie

Zunächst: nirgends steht explizit etwas zu chem. Formeln, ich finde, da sollte zumindest unter WP:Bildrechte was stehen. Die Frage aber: Chemische 2D-Formeln erreichen i.A. nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, und werden in Commons normalerweise als "PD-ineligible" lizensiert. Anders ist es vermutlich mit 3D-Abbildungen wie Bild:Reserpin stick.png - auch wenn die Position der Atome durch Berechnung/Natur vorgegeben ist, so ist doch die Perspektive des Betrachters entscheidend und es können auch andere Lizenzen als PD durchgesetzt werden. Richtig? -- Ayacop 09:38, 26. Dez. 2006 (CET)

Sehe ich auch so. Ähnlich wie bei Fotografien dreidimensionaler Objekte. --Afrank99 10:56, 26. Dez. 2006 (CET)

Da auch hier lediglich handwerkliches Geschick angesetzt wird sehe ich keine Schöpferische Leistung durch die Auswahl der Perspektive (im Gegensatz zu der Fotografie eines Kunstwerks). Über eine Klärung und entsprechende Überarbeitung unserer Anleitungsseite hätte ich aber nichts einzuwenden. Das gilt übrigens auch für CAD Objekte, wenn mit ihnen anders verfahren werden soll als mit künstlerischen Animationen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:00, 26. Dez. 2006 (CET)

3D-Darstellungen chemischer Elemente haben keine Schöpfungshöhe, egal womit sie erstellt wurden. --Ralf 11:25, 26. Dez. 2006 (CET)
Ich will den sehen, der ein chemisches Element sinnvoll in 3D darstellen kann... ;-) SCNR --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:30, 26. Dez. 2006 (CET)

Gut. Mir ist zwar nicht klar, warum die Auswahl einer pädagogisch sinnvollen Perspektive nur handwerkliches Geschick benötigt, während jedes andere Foto, auch wenn es nicht um Kunstwerke geht, einen zusätzlichen Schöpfungsakt erfordert, aber gut. -- Ayacop 12:15, 26. Dez. 2006 (CET)

Hallo? Wir sollten hier schon ein bisschen genau arbeiten. Es ist kein Foto und damit nicht mit einem Lichtbild vergleichbar. Es ist eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, für die das Kriterium der Schöpfungshöhe gilt. Anders als bei einer komplexen Landkarte ist hier der Spielraum für den Urheber meines Erachtens zu gering, die Kleine Münze noch nicht erreicht --Histo Bibliotheksrecherche 18:04, 26. Dez. 2006 (CET)

PS: Es gibt hunderte wenn nicht tausende solcher Fallgestaltungen, wenn wir für die extra einen Abschnitt in Bildrechte einfügen würden, wäre das absurd --Histo Bibliotheksrecherche 18:04, 26. Dez. 2006 (CET)

 

Dieses Bild habe ich seinerzeit unter GFDL hochgeladen, das würde ich heute nicht mehr machen, heute wäre es PD. Ich habe mich damals noch wenig mit Bildrechten beschäftigt. @SCNR: Du hast natürlich Recht! Aber Chemie war schon in der Schule nicht grad meine Stärke ;) --Ralf 22:57, 26. Dez. 2006 (CET)

Webcam-Bilder

Hallo zusammen! Wie ist das eigentlich mit Webcam-Bildern von z. B. Städten: sind die automatisch gemeinfrei, weil die persönliche Schöpfung eines Urhebers nicht vorliegt? Danke! --Noddy93 00:16, 28. Dez. 2006 (CET) PS: Und wo wir gerade so nett beisammensitzen: Dieses Bild erreicht keine Schöpfungshöhe, oder?

Webcam-Bilder sind Lichtbilder und daher 50 Jahre geschützt. Euler1.jpg sehe ich keine Schöpfungshöhe --Histo Bibliotheksrecherche 00:49, 28. Dez. 2006 (CET)
Danke! :) --Noddy93 00:54, 28. Dez. 2006 (CET)

Bild:Fussball WM 2006 Logo.jpg

Datei:Fussball WM 2006 Logo.jpg

Sorry, dass ich das (offensichtlich schon mal diskutierte) Thema nochmal aufwärme. Mir will nicht einleuchten, warum das o.g. Foto, das absolut NICHTS ausser dem (angeblich urheberrechtlich geschützten) FIFA WM 2006-Logo zeigt, in Ordnung gehen soll, eine SVG-Version des Logos aber nicht hochgeladen werden darf. Das ist doch weder im Sinne der Wikipedia, der FIFA, noch der Gesetzgebung.

Ich zitiere mal aus §59 UrhG:

"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."

Eine SVG-Version des Logos ist nichts anderes als eine Wiedergabe dieses Logos mit Mitteln der Grafik. Also steht dem Hochladen des Logos im Vektorformat nichts entgegen. (Mal ganz abgesehen von der Schöpfungshöhe). --AFranK99 [Disk.] 12:54, 28. Dez. 2006 (CET)

Übrigens: Ich habe mich kürzlich mit dem Laptop vor das Schild gesetzt und das Logo in Inkscape nachgemalt :-). Das ist offensichtlich zulässig. --AFranK99 [Disk.] 13:13, 28. Dez. 2006 (CET)

Wir gehen hier davon aus, dass die Einbindung des dargestellten Werks in den Kontext erhalten bleiben muss und dabei hat es sein Bewenden zu haben. Siehe auch Schricker, Urheberrecht ³2006 EOD --Histo Bibliotheksrecherche 13:24, 28. Dez. 2006 (CET)

Ich empfinde schon das Freistellen des Logos aus dem Foto mehr als grenzwertig. Wäre ich verantwortlich und haftbar, würde ich das Bild schnellstens löschen. Wir können ja alternativ die gerade eingehenden Spenden direkt an die FIFA weiterleiten --Ralf 13:34, 28. Dez. 2006 (CET)
Also von Kontext kann im verwendeten (freigestellten) Bild wirklich keine Rede mehr sein. Sollte das Logo tatsächlich urheberrechtlich geschützt sein (was offensichtlich niemand so wirklich zu beurteilen wagt), ist dieses beschnittene Foto garantiert eine URV. Kein Richter würde da Panoramafreiheit durchgehen lassen. --AFranK99 [Disk.] 13:42, 28. Dez. 2006 (CET)
Mir ist auch nicht klar, warum meinem Löschantrag für das Bild damals nicht stattgegeben wurde. --Scherben 13:47, 28. Dez. 2006 (CET)
Ich möchte mich nur nicht mit den ganzen Fußballfans anlegen, sonst hätte ich das längst ohne Diskussion gelöscht. --Ralf 13:49, 28. Dez. 2006 (CET)

Meine Frage ist noch nicht beantwortet: Ist das in Inkscape nachgemalte Schild nun verwendbar oder nicht? --AFranK99 [Disk.] 13:43, 28. Dez. 2006 (CET)

nein --Ralf 13:47, 28. Dez. 2006 (CET)

Das hier abgebildete Bild ist eindeutig Panoramafreiheit und Schluss Lest gefälligst den Kommentar von Schricker, wenn ihr meiner Autorität schon nicht glauben wollt und veschont mich mit Albernheiten wie "kein Richter würde ..." --Histo Bibliotheksrecherche 14:51, 28. Dez. 2006 (CET)

Also kann ich das Schild samt Logo doch in Vektorgrafik abmalen und einstellen. Werd ich machen. --AFranK99 [Disk.] 15:05, 28. Dez. 2006 (CET)

Achja: Niemand zwingt irgendwelche Urheber dazu, ihre Werke an öffentlichen Straßen aufzustellen. Wenn sie das tun gilt die Panoramafreiheit nach deutschem Recht Im übrigen ist die Schöpfungshöhe des Logos für mich zweifelhaft --Histo Bibliotheksrecherche 14:53, 28. Dez. 2006 (CET)

Das sehe ich anders - also müssen wir uns duellieren? Neee, im Zweifelsfall.... --Ralf 23:57, 28. Dez. 2006 (CET)

inofizielles Türkei Wappen

 

hallo, habe soeben die datei "1925arma.gif" hochgeladen. das wappen wurde im jahre 1925 zwar als staatswappen ausgewählt, wurde jedoch nie abgesegnet und ist auch kein ofizielles wappen. wie muss ich es lizenzieren? R-han 16:36, 28. Dez. 2006 (CET)

{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} --ST 19:17, 28. Dez. 2006 (CET)


Abzeichen der Schweizer Armee

 
Genug 3D für Schöpfungshöhe? --Flominator 17:47, 28. Dez. 2006 (CET)

Genug 3D für Schöpfungshöhe? --Flominator 17:47, 28. Dez. 2006 (CET)

M. E. nein. --ST 19:16, 28. Dez. 2006 (CET)
Dankeschön! --Flominator 09:39, 29. Dez. 2006 (CET)


Briefmarke-PD-AT

Sind Briefmarken in AT auch amtliche Werke? Beispiel: Bild:0001 Schoenes Oesterreich.jpg. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 11:27, 24. Dez. 2006 (CET)

Wir sollten mal in das Ö-Urheberrecht schauen. Hast du einen Link? --ST 10:54, 25. Dez. 2006 (CET)
hier die einzelnen §§ (§ 5 de = § 7 at) und hier der voll text. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 11:55, 25. Dez. 2006 (CET)
Wortgleich. Hm. In DE gibt es ein Urteil dazu und widersprechende Kommentarmeinungen. Ganz ohne ist das jedenfalls nicht. Wenn den Baustein nun eine IP bastelt... ;-) --ST 19:03, 25. Dez. 2006 (CET)

Die Diskussion über österreichische Briefmarken hatten wir dieses Jahr schon mal geführt. Leider weiß ich jetzt nicht mehr wo. Soweit ich mich erinnern kann, war das Ergebnis:

Die Motive weiterhin unter dem Urheberrecht des jeweiligen Künstlers bleiben. Freigaben sind somit nur möglich, wenn dieser Zustimmt. Die österreichische Post hingegen gibt allerdings die Adressen aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht heraus.

Österreichische Briefmarken müssen, wenn diese nicht PD-Alt sind, also umgehend gelöscht werden. So leid es mir auch tut. Gruß --kandschwar 19:39, 25. Dez. 2006 (CET)

Nein, der Michel druckt auch Ö-Briefmarken. --ST 19:45, 25. Dez. 2006 (CET)
Was hat der Michel-Katalog mit Österreichischen Briefmarken zu tun? Der Michel gibt auch einen Katalog mit USA-Briefmarken heraus! Und die dürfen auch nicht abgebildet werden. Der Schwaneberger Verlag (Herausgeber des Michel) wird sich mit Sicherheit eine Lizenz zur Abbildung von der jeweiligen Postorganisation eingeholt haben. Gruß --kandschwar 18:34, 28. Dez. 2006 (CET)
Mit Sicherheit nicht, sonst hätte es das Urteil des LG-München (AZ 21 S 20861/86) nicht gegeben. --ST 19:15, 28. Dez. 2006 (CET)
1. Seit wann ist das LG München für Österreichische Briefmarken zuständig?
2. Es bleibt die Frage, ob eine österreichische Briefmarke ein Amtliches Werk ähnlich der deutschen ist! Gruß --kandschwar 21:31, 28. Dez. 2006 (CET)
1. Lies deine letzte Stellungnahme, dann verstehst du meine Antwort.
2. Alle Ö-Urteile zum Urheberrecht, die ich gelesen habe, beziehen sich auf deutsche Rechtsprechung. Die beiden Rechtssystem sind sich im wesentlichen ähnlich - die konkrete Vorschrift ist sogar wortgleich. Man kann daher durchaus davon ausgehen, dass eine D-Entscheidung von Ö-Gerichten für diese Vorschrift bestätigt würde. --ST 16:20, 29. Dez. 2006 (CET)

Hi und Sorry, das ich mich erst heute melde. Ich habe eben mal über eine halbe Stunde lang nach dem entsprechenden Text in der Wikipedia gesucht und nix gefunden :-/ es ist zum Verrückt werden. Irgendwo hatten wir mal diesen Text, mit der Österreichischen Post und deren Briefmarken. Es mag zwar sein, dass die Urheberrechte in A und D ähnlich bis identisch sind. Nur bei den Briefmarken bin ich mir nicht so sicher. Ob diese auch amtliche Werke sind. Ich glaube eher nicht. Gruß und guten Rutsch --kandschwar 12:02, 31. Dez. 2006 (CET)

Kaum hört man auch zu Suchen und schon findet man es: Siehe commons:Category:Stamps of Austria. Zitat:
Die Österreichische Post hat für alle Briefmarken bzw. die dargestellten Motive das Werknutzungsrecht und die Marken können für Vertrieb, Herstellung und Bewerbung abgebildet werden. Für alle anderen Abbildungswünsche (z.B. Druckwerke, Bücher oder Lexika) müsste der jeweilige Briefmarkenentwerfer selbst kontaktiert werden, da es sich nicht um Bewerbung handelt und die Rechte daher beim entwerfer liegen." Damit scheidet eine generelle Lizenzvorlage wie für die deutschen Briefmarken aus und es muss für jede Marke individuell eine Freigabe eingeholt werden. Die Adressen der Entwerfer werden aus Datenschutzgründen nicht herausgegegeben. Information stammt von: RedPiranha 14:55, 21. Jun 2006 (CEST) Hierher kopiert --kandschwar 12:06, 31. Dez. 2006 (CET)

Briefmarken

Ich hab da mal ne Frage: Wie sieht die Rechtssituation bei Briefmarken aus. Es gibt den Künstler, es gibt die Postanstalt und es gibt den Besitzer von Sammlerstücken. Wer kann für sich Rechte in Anspruch nehmen? Welche Lizenz sollte, wenn es denn möglich ist, beim Hochladen auf den Commons gewählt werden? --JenneInBerlin 12:34, 30. Dez. 2006 (CET)

Wikipedia:Briefmarken --h-stt !? 14:48, 30. Dez. 2006 (CET)
Briefmarken sollten nicht nach Commons, sondern auf .de geladen werden. --Ralf 11:15, 31. Dez. 2006 (CET)

Mediengalerie

Habe bei meiner Internetrecherche folgenden Text über eine frei verfügbare Mediengalerie gefunden. Darf ich diese Bilder in Wikipedia verwenden ? --CUPRA 10:39, 31. Dez. 2006 (CET)


Nutzungsrecht

Die Bilder unserer Mediengalerie dürfen nur für redaktionelle und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Die Urheberrechte liegen bei der FUCHS PETROLUB AG, Mannheim. Bilder, die für redaktionelle und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, müssen mit der Quellenangabe ("Bildmaterial © copyright FUCHS PETROLUB AG") versehen werden.

Ein Abdruck oder eine Veröffentlichung der Fotos ist honorarfrei. Bitte senden Sie uns Belegexemplare zu.

Der Text hat erstmal Fehler:
  1. Urheberrechte können nicht bei einer Firma liegen
  2. es gibt in Deutschland kein copyright
Die Bilder können nicht verwendet werden, weil sie nicht frei sind. --Ralf 10:48, 31. Dez. 2006 (CET)

Bild:Seborga-Wappen.jpg

Datei:Seborga-Wappen.jpg
Retten oder löschen?

GFDL kann doch hier nicht sein, oder? Wie sieht es mit Schöpfungshöhe (nur stilisierte Elemente?), Gemeinfreiheit (Wappen?) und Alter aus? Guten Rutsch, --Flominator 16:00, 31. Dez. 2006 (CET)

Lizenzbapperl habe ich mal nach meiner Einschätzung ausgetauscht. --ST 16:09, 31. Dez. 2006 (CET)
Dankeschön! --Flominator 13:43, 1. Jan. 2007 (CET)


Abbildungen von Produkten

Wenn ich es richtig verstanden habe, darf z.B. eine Pril-Flasche nicht abgebildet werden (in der Diskussion zu dem Pril-Artikel wird hieher verwiesen)...

...aber im Artikel zu 'Mars' (dem Schokoriegel) findet sich eine Produktabblidung (Fotografie).

Und in Zeitungen und Zeitschriften werden Produkte sowohl im redaktionellen Teil als auch in Anzeigen (oder in Internet Shops) abgebildet - alles selbst fotografiert.

Ich bin verwirrt... ist es jetzt erlaubt, oder ist es nicht erlaubt ? (nicht signierter Beitrag von 84.58.203.82 (Diskussion) 20:08 UTC 28. Dez. 2006) (nachgetragen --jha 02:16, 29. Dez. 2006 (CET))

  • Es gibt einen etwas diffusen Konsens der in etwa lautet "Bilder mit erkennbaren Markennamen/Produktnamen nur in Artikeln mit Markenlemma/Produktlemma". Beispiel: Eine Bierflasche mit "Diebels"-Aufkleber ist im Artikel "Diebels Alt" völlig o.k, im Artikel "Bier" jedoch nicht. Ein Bild einer Prilflasche (mit erkennbarem Pril-Schriftzug) ist demnach nicht akzeptabel im Artikel "Geschirrspülmittel", jedoch völlig o.k. in den Artikeln "Pril" oder "Henkel" (oder wer immer das herstellt). --jha 02:16, 29. Dez. 2006 (CET)
Wobei das Ganze wohl AFAIK auch weniger mit dem Urheberrecht als mit dem Namensrecht (Stichwort: Verwässerung der Marke) zu tun hat. Vermute ich da richtig? --AFranK99 [Disk.] 08:50, 29. Dez. 2006 (CET)

Nö ihr werft da alles mögliche durcheinander. Wenn die abgebildete Produktgestaltung keine Schöpfungshöhe aufweist (oder kein Foto auf der verpackung zu sehen ist, Fotos sind immer geschützt), ist es urheberrechtlich OK und kann in de hochgeladen werden. Markenrecht/Namensrecht kümmert uns nicht. In welchem Artikel wir was plazieren ist eine Frage unserer redaktionellen Verantwortung, da sollten wir jede Werbung vermeiden --Histo Bibliotheksrecherche 20:03, 29. Dez. 2006 (CET)

Worum ging es jetzt eigentlich? Welches Foto in welchen ARtikel platziert werden darf oder welches Foto überhaupt hochgeladen werden darf? --jha 11:49, 7. Jan. 2007 (CET)
Es ging mir darum, daß in Zeitungen, Zeitschriften und im Fernsehen tausendfach Abbildungen von Produkten, Marken, Filmrequisiten, usw. gezeigt werden und ich nicht glaube, daß da jedes Mal bei jedem Inhaber von Urheberrechten und Markenrechten angefragt wird, ob man das verwenden dürfe und was die Verwendung koste.... Es scheint also auch in Deutschland ein gewisses Recht auf 'fair use' zu geben - sonst würden Produktabbildungen in Zeitschriften und im Fernsehen doch massenhaft zu Abmahnungen und Prozessen führen.
Und diese Produktabbildungen werden nicht immer nur einzig und allein dazu genutzt, genau NUR DIESES Produkt zu beschreiben. Da wird auch mal über eine Kategorie geschrieben und stellvertretend ein Produkt abgebildet.
Oder was ist mit Berichten in Zeitschriften und ANzeigen von Supermräkten, welche DVD- und CD-Cover zeigen... warum dürfen die das und warum dürfen solche Cover bei Wikipedia.de nicht bei Filmbesprechungen eingebunden werden ?
Mir fehlt eine sinnvolle, juristisch fundierte Begründung, warum alle genannten Anwendungsfälle das DÜRFEN und wikipedia.de das NICHT dürfen soll... --84.58.205.104 22:31, 8. Jan. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe des Nestlé-Logos?

Ich würde gerne eine SVG-Version des Nestlé-Logos mit dem Nest und den Vögeln (siehe http://www.nestle.com/ links oben) einstellen. Bei diesem Logo habe aber selbst ich Bedenken, dass hier ausreichende Schöpfungshöhe für urheberrechtlichen Schutz vorliegt. Wie seht Ihr das? --Afrank99 11:27, 21. Dez. 2006 (CET)

Wie bei wahrscheinlich 99% aller Firmenlogos ist es auch hier nicht die nötige Schöpfungshöhe gegeben - also kannst du auch eine svg version erstellen. Red Grasshopper 14:04, 21. Dez. 2006 (CET)
Der Schriftzug erreicht auf keinen Fall die nötige Schöpfungshöhe, aber bei dem Nest bin ich mir auch nicht sicher...--Petty230 15:44, 21. Dez. 2006 (CET)
ACK. Natürlich könnte man ja trotzdem die Firma anschreiben, ob sie ihr gesamtes Logo unter einer freien Lizenz veröffentlichen, so dass wir es hier verwenden dürfen. Eigentlich dürften Firman ja nichts dagegen haben, da ein Firmen-Artikel mit Logo ja schon mehr her macht und auch eine Art kostenloser Werbung ist. Und die Sorge, dass jemand mit dem Logo "Schindluder" treiben wird (etwa das Logo durchstreichen oder groß F*CK drübermalen und das dann auf seine Homepage stellen oder was weiß ich), ist IMHO auch unbegründet, denn wer sowas vorhat, dürfte sich auch durch eine unfreie Lizenz nicht davon abhalten lassen. Wie seht ihr das? --RokerHRO 14:14, 24. Dez. 2006 (CET)

Ich sehe auch bei dem Nest keine Schöpfungshöhe, das sind 2 stilisierte Vögel mit einem Nest - so what. --Histo Bibliotheksrecherche 02:28, 25. Dez. 2006 (CET)

Hier würde ich Histo widersprechen, aber beim Thema Schöpfungshöhe von Logos sind wir eh meist anderer Meinung, weil Schwesterchen Grafikerin ist. Ich behaupte mal, daß das grenzwertig ist --Ralf 02:40, 25. Dez. 2006 (CET)
  • Macht das mal mit dem Logo von Microsoft, da kommt schnell Post rein. Zumal es um das (Wieder-)Erkennenszeichen und Aushängeschild der Firma geht. Noch nie von Abmahnungen gehört? -- Jlorenz1@web.de 02:22, 9. Jan. 2007 (CET)
Du nix könne lese Artikel Schöpfungshöhe? --Histo Bibliotheksrecherche 02:25, 9. Jan. 2007 (CET)
Logo verwenden? Firma anschreiben! Sonst gibt's garantiert Ärger, das sag ich als Grafikerin -- die hendrike 07:20, 9. Jan. 2007 (CET)

@hendrike: erst mal lesen, was hier und auf WP:UF so sache ist seit vielen monaten um nicht zu sagen jahren. das sag ich als bildrechte-experte --Histo Bibliotheksrecherche 17:02, 9. Jan. 2007 (CET)

Um die Diskussion zu versachlichen siehe  Wikipedia zur Verwendung von Logos in 
 Artikeln Zitat: " Logos sind häufig sowohl urheberrechtlich als auch als Bildmarke  
nach dem Markengesetz geschützt. In der deutschsprachigen Wikipedia herrscht Konsens, dass nur 
ein urheberrechtlicher Schutz ihrer Verwendung entgegensteht.
Allerdings sind Logos auf Commons nicht gern gesehen. Sie sollten daher besser auf der 
deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden. ..." Hervorhebungen von mir. Brauche ich 
noch zu erwähnen, dass Microsoft-Zeichen urheberrechtlich geschützt sind ? ... :))))
@Histo:  Benutzerdiskussion: Urheberrecht zu Logos liegt hier eindeutig falsch
-- Jlorenz1@web.de 20:29, 11. Jan. 2007 (CET)
Auf WP:BR geht es allerdings noch weiter: "einfache Gestaltungen, die nicht die für Gebrauchsgrafiken nötige Schöpfungshöhe erreichen, sind gemeinfrei." Wenn du den Artikel zur Schöpfungshöhe gelesen hast, wirst du sicher sehen, warum das Microsoft-Logo im Gegensatz zu dem Logo in der von dir verlinkten Diskussion die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht und damit nicht urheberrechtlich geschützt ist. --Matt314 21:08, 11. Jan. 2007 (CET)
@Jlorenz1: Du hast offensichtlich weder "Urheberrecht", noch "Werk" noch "Schöpfungshöhe" ansatzweise verstanden. Falls Du Deinen Fehlschluss suchen willst, hier ein Tipp: "Häufig" ist nicht "immer". Natürlich ist ein einfacher Schriftzug wie Microsoft nicht urheberrechtlich geschützt, das wäre ja noch schöner. --AndreasPraefcke ¿! 21:09, 11. Jan. 2007 (CET)

Zu viel 3D für Gemeinfreiheit?

Bild:Heilbronn Stadtrechtsurkunde 1281.jpg ist ein aus einem Buch gescanntes Foto und zeigt eine mittelalterliche Urkunde samt Siegel. Ich befürchte, wegen des 3-D-Charakters kann man das Bild so nicht halten, sondern muss es auf den eigentlichen Text (2 D) beschneiden. Sieht das jemand anders? Ansonsten würde ich mich demnächst daran machen. --Rosenzweig δ 22:05, 17. Dez. 2006 (CET)

Sehe ich auch so. --ST 22:28, 17. Dez. 2006 (CET)
Sehe ich nicht so, das bißchen 3-D fällt nicht ins Gewicht --Histo Bibliotheksrecherche 23:16, 17. Dez. 2006 (CET)
ich sehe auch wenig 3D --Ralf 02:46, 18. Dez. 2006 (CET)
{{Bild-PD-Kunst}}. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 11:29, 24. Dez. 2006 (CET)
Nachdem hier mehrheitlich meine Bedenken nicht geteilt werden, habe ich das Bild jetzt im Wesentlichen unverändert auf Commons hochgeladen. Sollte es Probleme geben, kann man es ja immer noch beschneiden. --Rosenzweig δ 20:28, 24. Dez. 2006 (CET)

Der Leiter des Heilbronner Stadtarchivs, Christhard Schrenk, hat sich in der Heilbronner Stimme vom 13. 1. 2007 (Stadtausgabe) zu Wikipedia und zum Artikel Heilbronn geäußert (Details siehe hier). Unter anderem bezieht er sich unter der Überschrift „Gestohlene Bilder“ auch auf eben dieses Bild hier. Zitat: Noch etwas stört den Stadtarchiv-Direktor gewaltig: „Ich sehe viele Bilder, die gestohlen sind.“ Nach geltendem Urheberrecht dürften viele Abbildungen überhaupt nicht verwendet werden. Beispielsweise sei die Urkunde zur Verleihung des Stadtrechts von 1281 abgebildet. Die Rechte habe jedoch das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart, und dort hat sich das Stadtarchiv Heilbronn die Erlaubnis besorgt, die Urkunde in einigen Publikationen abzubilden: „Man sieht, dass da fürs Internet einfach bei uns abfotografiert wurde.“ Um die 3-D-Frage dürfte es Herrn Schrenk allerdings kaum gehen, es ist zu bezweifeln, dass ihm diese Problematik überhaupt bewusst ist. Er scheint vielmehr wieder einmal die gerade unter Archivaren beliebte Auffassung zu vertreten, die Archive hätten die Urheberrechte an allen ihren Archivalien, und das in alle Ewigkeit. Gemeinfreiheit scheint für diese Herrschaften in der Tat ein unbekanntes Konzept zu sein. --Rosenzweig δ 14:57, 14. Jan. 2007 (CET)

Recht am eigenen Bild von Reportern?

Anlässlich dieses Bildes stelle ich mir die Frage, ob man einen Rundfunkreporter bei der Arbeit (links) ungefragt hier abbilden darf. Der Interviewte ist Bundestagsabgeordneter, also öffentliche Person, von daher sollte sein Bild ok sein. Als Beiwerk kann man die Abbildung des Reporters wohl kaum ansehen, wenn er praktisch gleich groß wie der Interviewte zu sehen ist, und es ist nirgends ersichtlich, dass er sein Einverständnis zu einer Veröffentlichung erklärt hätte. Was tun? Bild beschneiden? --Rosenzweig δ 15:47, 30. Dez. 2006 (CET)

Das Bild liegt auf Commons. Commons teilt unsere deutschen Ansichten nicht. Nach deutschem Recht muss das Bild halbiert werden, da ein klarer Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild vorliegt. Der Reporter ist auch keine relative Person der Zeitgeschichte. --Histo Bibliotheksrecherche 19:59, 30. Dez. 2006 (CET)
Hab das Bild beschnitten und unter gleichem Namen auf .de geladen --Ralf 10:56, 31. Dez. 2006 (CET)
Danke. --Rosenzweig δ 16:13, 31. Dez. 2006 (CET)
@Ralf: Wie hast du das gemacht? Bei mir gibt es immer nur Fehlermeldungen, wenn ich versuche, Bilder auf de hochzuladen, die unter gleichem Namen schon in den Commons liegen. --jha 16:59, 31. Dez. 2006 (CET)
Nur als Admin können Bilder lokal hochgeladen werden, die damit ein Commons-Bild verdecken. --Matt314 12:47, 1. Jan. 2007 (CET)
Meiner bescheidenen Meinung nach würden Reporter, die vor irgendeinem Gerichts- oder Parlamentsgebäude einen Promi interviewen als relative Personen der Zeitgeschichte durchgehen. Ein Beschnitt des (nicht wirklich guten) Bildes wäre demnach nicht nötig. --Ikiwaner 23:16, 15. Jan. 2007 (CET)