Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2016/Juli/14


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Plural und steht auch sonst quer in der Kategorienlandschaft. --Leyo 10:47, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Nicht wirklich!. Für Deutschland etwa gibt es schon entsprechende Unterkategorien. Das Plurallemma ist geich verschben, und die beiden Einträge sind gleich umgehängt. Die meisten Einträge aus Kategorie:Rechtsquelle (Vereinigte Staaten) kämen ja in diese Kategorie. --Matthiasb –   (CallMyCenter) 22:54, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe keine entsprechend benannte Kategorie für Deutschland (vom Plural abgesehen). --Leyo 23:14, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe Unterkategorien für jedes einzelne Bundesland, wie sie benannt sind, spielt keine Rolle. In den USA heißt es halt Federal law – im Gegensatz zu state law, dem Recht der Bundesstaaten – und auf Deutsch hat Bundesgesetz der Vereinigten Staaten. --Matthiasb –   (CallMyCenter) 04:38, 15. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
@Matthiasb: Dann nimm doch die Verschiebung aufs korrekte Lemma vor. --Leyo 18:35, 25. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich danke dir für dein Vertrauen, aber solange man wegen so etwas 3 Tage gesperrt wird, werde ich hier nix verschieben. "Ihr" Admins habt gegen das Kategorienprojekt geputscht, also müßt "ihr" euch jetzt auch mit Kleinviehmist befassen. --Matthiasb –   (CallMyCenter) 20:11, 25. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. ;-) Ist also Kategorie:Bundesgesetz der Vereinigten Staaten korrekt bzw. das sinnvollste Lemma? --Leyo 09:38, 26. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Gemäß Vorschlag verschoben. -- Perrak (Disk) 16:15, 16. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Das derzeitige Lemma ist missverständlich, daher beantrage ich die Verschiebung des nach UN-Terminus naheliegenden Lemma. Leider wurde ein gleichartiger Vorschlag von gestern ohne weitere sinnvolle Abstimmung nicht zur weiteren Diskussion stehen gelassen, da man die Formalien im Kat-System nicht ausreichend kennt. Dann eben heute per neuen Antrag. --Label5 (L5) 12:28, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Siehe dazu auch Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2013/April/3. --Leyo 12:41, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Nichtanerkannter Staat ist ein Terminus aus dem deutschen Völkerrecht. Jochen Frowein hat außerdem den Begriff De-facto-Regime eingeführt, aber das ist nicht unumstritten und war Gegenstand der Umbenennungsdiskussion Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2013/April/3#Kategorie:De-facto-Regime nach Kategorie:Nicht anerkannter Staat (erl.). Da es Staaten bzw. Regime gibt, die von einigen anderen Staaten anerkannt werden, aber von anderen wiederum nicht, sprechen wir hier von nicht "allgemein" anerkannten Staaten. Den "UN-Terminus" hätte ich gerne mal in deutscher völkerrechtlicher Literatur nachgewiesen. Das liest sich wie eine wörtliche Übersetzung von "limited international recognition". Ohne Nachweis in genuin deutschsprachiger Fachliteratur läuft das auf Begriffsetablierung durch Eindeutschung hinaus. --Assayer (Diskussion) 12:56, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
@Assayer:, Was ist denn nun wieder ein Deutsches Völkerrecht? Gibt es nicht, nur das Völkerrecht gibt es. Die Begriffe "staatliche Souveränität" und "eingeschränkte staatliche Souveränität" kannst du in ämtlicher Fachliteratur nachlesen und wird auch von bpb verwendet. Im deutschen wird das auch Teilsouveränität genannt, wobei damit eigentlich besetztes Gebiet gemeint ist. Von einer Begriffsetablierung kann angesichts von 1, 2 und 3 wohl nicht ernsthaft die Rede sein. Das ist Fachliteratur vom Feinsten und überwiegt wohl deutlich die Privatthesen von dir. --Label5 (L5) 13:35, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
<BK> um wieviele „Staaten“ handelt es sich? Mir fällt spontan Albanien, Mazedonien, Taiwan und wohl Israel + Palästina (und die Republik Kugelmugel ein). Wo ist die Mindestanforderung für so einen Staat (Anerkennung von mind. x echten Staaten)? Mir erscheint die kat sinnvoll. edit, wie die kat dann heißt, ist mir persönlich egal loool. --Hannes 24 (Diskussion) 12:59, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Albanien ist Mitglied der UNO, NATO, des Europarates und strebt eine Mitgliedschaft in der EU an. Wie kommst du auf die Idee die seien nicht anerkannt? --Label5 (L5) 13:35, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ähnliches betrifft Mazedonien und auch Israel. Deine Beispiele zeugen von wenig Sachkenntnis. --Label5 (L5) 13:42, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
<quetsch>ich meinte den Kosovo ;-). Griechenland streitet mit Maz. um den Namen, dh es anerkennt den Namen des Nachbars NICHT. Die Grenzen von Israel sind von allen Staaten akzeptiert (bin mir jetzt nicht sicher, ob Israel von allen Staaten anerkannt wird?). --Hannes 24 (Diskussion) 19:52, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Wir reden von der deutschen Völkerrechtslehre = deutsche Fachsprache. Wie willst Du die Kategorie denn jetzt benennen, Label5? Kategorie:Staaten mit eingeschränkter staatlicher Souveränität? Das ist nicht dasselbe wie ein nicht allgemein anerkannter Staat, und solche Staaten sollte die Kategorie noch nie sammeln. Gibt's Nachweise für Staat mit eingeschränkter internationaler Anerkennung in deutscher Fachliteratur oder nicht?--Assayer (Diskussion) 14:42, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Es gibt auch keine Deutsche Völkerrechtslehre, von der du fachlich falsch, aber zu gerne redest. Mit der Völkerrechtslehre hat das ohnehin nur am Rande zu tun, denn diese regelt gar keine einseitigen Unabhängigkeitserklärungen. Wir sortieren hier Staaten ein, welche nach der Drei-Elemente-Lehre Staaten sind, aber von der überwiegenden Anzahl der Staaten nicht anerkannt werden. Das heißt erstmal aber auch, mindestens ein Staat hat sie anerkannt. Deine Aussage, solche Staaten sollte die Kat noch nie sammeln ist entweder inhaltlich falsch ausgedrückt und gänzlich falsch. Eingeschränkte internationale Anerkennung bedeutet nichts anderes als dass nur eine Minderheit zumindest der UN-Mitgliedsstaaten diesen Staat anerkannt haben. Ist er durch eine Mehrheit anerkannt, wird von einem vollwertig anerkannten Staat gesprochen. Was genau ist daran jetzt für dich unverständlich. Die Thematik ist in der Politikwissenschaft z.B. an den Beispielen Ukraine und Republik China ausführlich ausdiskutiert worden, nachdem diese ehemaligen Mitgründungsstaaten der UNO später als allgemein nicht anerkannte Staaten geführt wurden. Da kommst du mit deinen Hinweisen auf eine nicht existierende deutsche Völkerrechtslehre auch nicht weiter. Hier geht es wenn überhaupt um den Terminus Territoriale Integrität der völkerrechtlich eine anerkannte Souveränität des Staates vorraussetzt, denn anderfalls wäre z.B. der Artikel 2 der UN-Charta gegenstandslos, weil er nur die Mitglieder einschließt. Um UNO-Mitglied zu werden wird aber wieder eine allgemeine Anerkennung des Staates vorrausgesetzt. --Label5 (L5) 15:09, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Halten wir mal fest, lieber Label5: Du hast noch nie was von "deutscher Völkerrechtslehre" gehört und bist auch nicht in der Lage, Dich per einfacher google-Suche wenigstens in den Grundzügen darüber zu informieren. Das ist schon mal eine tolle Grundlage für eine fruchtbare Diskussion. Du bringst Nachweise für die Begriffe "staatliche Souveränität" und "eingeschränkte staatliche Souveränität", nach denen keiner gefragt hat und die auch nichts mit unserer Kategorie hier zu tun haben. Denn es gibt Juristen, welche die nationale Souveränität durch eine EU-Mitgliedschaft als eingeschränkt ansehen. Aber das war wohl ohnehin nur eine Nebelkerze, um einer eigentlich ganz einfachen Frage auszuweichen: Gibt es den Begriff Staat mit eingeschränkter internationaler Anerkennung in deutschsprachiger Fachliteratur? Ohne solchen Nachweis brauchen wir nicht über eine Verschiebung zu diskutieren.--Assayer (Diskussion) 20:39, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Wir halten also fest, du versuchst hier mir einen Bären von der deutschen Völkerrechtslehre aufzubinden. Du redest um den Brei herum, da du nicht in der Lage bist Fakten anhand der allgemeinen Völkerrechtslehre zu akzeptieren. Du benutzt zwar gerne das Wörtchen wir, meinst aber nur dich. Im Übrigen, die Begrifflichkeit "nicht allgemein anerkannter Staat" gibt es außerhalb der WP genau 2 mal und das in überalterter Literatur. Also erzähle mal was neues und befasse dich mal inhaltlich mit dieser Literatur, in welcher es um das Gegenteil, nämlich der internationalen Anerkennung geht. Wir können aber weiterhin festhalten, über klassisches Staatsrecht sollte man mit dir nicht diskutieren, da du von diesem nicht wirklich ausreichend Kenntnis hast. --Label5 (L5) 21:32, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Herrjeh, können wir die Kat nicht einfach mal in Ruhe lassen? Gefühlt wurde sie in den letzten zehn Jahren mindestens achtmal verschoben und 15 mal diskutiert. --Matthiasb –   (CallMyCenter) 22:42, 14. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ach Label5, Du bist doch viel zu schlau, um Dich sachkundig zu machen. Keine Ahnung, was ein "Roman aus der Finanzwelt", internationales Insolvenzrecht, Regimelegitimität am Golf, Grundlagen des Exports und der Internationalisierung oder spanisches Scheidungsrecht (auf dem Stand von 1987) zur Sache beitragen sollen, aber google wird's schon wissen. "Ein stabilisiertes de facto-Regime kennzeichnet, dass es ein bestimmtes Territorium beherrscht und sein Anspruch, Staat zu sein, nicht oder nicht allgemein anerkannt wird (daher findet sich in der Literatur auch die Bezeichnung nichtanerkannter Staat)." Zit. nach De facto-Regime, stabilisiertes (Christian Raap). In: Schöbener: Völkerrecht (2014), S. 51. Näheres zur Benennung kann man auch der verlinkten Disk von 2013 entnehmen.--Assayer (Diskussion) 01:18, 15. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich kann und will dir nicht das Lesen beibringen und deine ad-personam Antworten zeigen deine allgemeine Reife. Das Lemma De-facto Regime haben wir ja lange hinter uns. Warum wohl. --Label5 (L5) 02:53, 15. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
nur mal so zur, ohne inhaltlich Stellung zu nehmen, zum Konzeot der google Suche: Der Terminus "Staat mit eingeschränkter internationaler Anerkennung" bringt, richtig gesucht, genau NULL Treffer. Si! SWamP 01:48, 15. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Richtig gesucht? Aha. --Label5 (L5) 02:53, 15. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Löschen: Ich hatte den oben erwähnten ersten, unverständlicherweise und arroganterweise sofort per LAE abgeänderten, Kat-LA gestellt. Eine unbestimmte Kategorie ist keinesfalls tauglich, einen der unbestimmten Begriff wie "Nicht allgemein anerkannter Staat" zu etablieren. Ein gleichnamiges Lemma gibt es daher freilich und sinnvollerweis auch nicht, dann was sollte da auch wie auch immer umschrieben oder definiert sein. --Zollwurf (Diskussion) 13:09, 16. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Gelöscht wird diese Kat doch nicht deshalb, weil dir der Inhalt nicht klar ist. Anders ist deine Begründung jedenfalls nicht zu verstehen. --Label5 (L5) 15:50, 16. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Hallo? Ich habe die Fehler vor dir gefunden, nicht du, werter Kollege... Bitte nicht ungewollt nachtreten... :o( --Zollwurf (Diskussion) 16:57, 16. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Welche Fehler willst du gefunden haben und inwiefern trete ich denn nach? Umgekehrt wird das schon eher deutlich, wenn man in einer Umbennungsdiskussion so plötzlich aus dem Nichts mit einer Löschforderung kommt, die nicht ansatzweise begründet ist. --Label5 (L5) 10:30, 17. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Zieh halt deinen Ansatz durch. Ich werde erst nach Abschluss dieses Verfahrens meinen Erstantrag wieder angehen. Gruß --Zollwurf (Diskussion) 13:51, 17. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ob es "nicht allgemein anerkannter Staat" oder "Staat mit eingeschränkter Anerkennung" heißt, ist für die Leser eher egal,
beides wäre eindeutig genug. Die Argumente, warum die letztere Bezeichnung besser sein soll, leuchten nicht ein, eher die
Argumente für die gegenwärtige. Die Kat lässt sich finden und das lemma beschreibt den Inhalt.
Bleibt. -- Perrak (Disk) 16:21, 16. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]