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Einladung zum EDV-Gerichtstag 2005 Bearbeiten

Vom 21. bis 23. September 2005 findet in Saarbrücken der 14. EDV-Gerichtstag statt.

Vertreter der freien juristischen Internetprojekte treffen sich im Rahmen der Tagung wieder zum Gesprächskreis (Donnerstag, 22.09.05, ab 15:00 Uhr). Die Veranstaltung dient dem Kennenlernen sowie dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Betreibern solcher Projekte, Vertretern der Verlagsbranche und anderen am Thema Interessierten. Dieses Jahr bilden juristische Weblogs (Blawgs) den Schwerpunkt.

Wir laden Euch herzlich ein, das Wikipedia Portal Recht beim Gesprächskreis zu vertreten.

Darüber hinaus laden wir Euch ein, das Projekt während der gesamten Tagung zu präsentieren. Hierfür stellt uns der EDV-Gerichtstag e. V. den Computerraum zur Verfügung, der direkt an die Unternehmensbegleitausstellung angrenzt. Hier bieten wir Euch die Gelegenheit, einen festen Arbeitsplatz zur Präsentation Eures Projektes zu nutzen.

Wir hoffen, dass unsere Einladung Euer Interesse findet. Auf die Idee, unsere Einladung hier zu platzieren, hat uns übrigens Benutzer:Kurt_Jansson gebracht. Die Organisation der Veranstaltung für die freien Projekte wird im JuraWiki abgewickelt (http://www.jurawiki.de/EdvGerichtsTag2005), wir werden aber natürlich auch diese Seite hier im Auge behalten.

Die Präsentation Eures Projektes ist übrigens kostenlos. Darüber hinaus verzichtet der EDV-Gerichtstag e. V. bei den "freien" Ausstellern freundlicherweise auf die sonst fällige Teilnahmegebühr. Kosten fallen dann nur für das festliche Abendessen im Anschluss an den Gesprächskreis an, wobei wir Ihnen die Teilnahme daran sehr empfehlen können.

Für unterstützende Werbung für unsere Veranstaltung (Weitererzählen, Links, Weblog-Artikel usw.) sind wir natürlich auch sehr dankbar.

Wir würden uns besonders freuen, wenn Wikipedia diesmal beim EDV-Gerichtstag in Saarbrücken vertreten wäre.

Benutzer:RalfZosel & Jochen Notholt

Ralf Zosel, Achtstraße 7, D-66606 St. Wendel Tel. +49 6851 907663 E-Mail: ralf@zosel.com http://www.jurawiki.de/RalfZosel

Jochen Notholt, Südstraße 81, D-48153 Münster Tel. +49 251 9742767 E-Mail: jnotholt@gmx.de http://www.jurawiki.de/JochenNotholt


P. S.: Wir haben übrigens auch JurisPedia eingeladen (http://rw22linux9.jura.uni-saarland.de/index.php/Diskussion:Hauptseite) und auch schon eine Zusage. Das wäre natürlich eine besondere Freude, wenn dann mit JurisPedia, JuraWiki und Wikipedia Portal Recht drei juristisch ausgerichtete Wikis vertreten wären.


P. P. S.: Es gibt auch einen Podcast, aus dem sich ein bisschen die Hintergründe ergebeben, wie das ist mit den freien juristischen Internetprojekten beim EDV-Gerichtstag: http://podcast.anheledir.de/podcast_8.mp3 (11 MB)

Ich habe heute mit der Untergliederung dieser Kategorie begonnen. Angesichts der Verschiedenartigkeit der einzelnen Spruchkörper schien mir dabei eine Unterteilung nach Gerichten zweckvoller als das bloße Richter (20. Jh.), Richter (19. Jh.) usf.
Naturgemäß entstanden dabei einige sehr kleine Kategorien, etwa Kategorie:Richter (Supreme Court Pennsylvania). Hier ist nun von Benutzer:Triebtäter ein Löschantrag gestellt worden: Wikipedia:Löschkandidaten/9. Juli 2005. Vielleicht mögen sich Mitarbeiter des Portals an der Diskussion beteiligen? -- Stechlin 9. Jul 2005 12:15 (CEST)

Fühlt sich jemand von euch in der Lage, das Urteil etwas allgemeinverständlicher zu gestalten? DiV, --Flominator 15:04, 10. Jul 2005 (CEST)

Geplante Gesetzgebungsvorhaben (Bund) Bearbeiten

Ich möchte eine solche Kategorie vorschlagen. Diese könnte man erweitern mit den geplanten Gesetzgebungsvorhaben der Länder. Hier würden die Vorhaben nach meiner Auffassung hinein gehören, die über das Referentenstadium herausgekommen sind. Das wäre doch was für Wikipedianer die sich beruflich in Berlin mit dem "Gesetzmachen" beschäftigen. --Pelz 00:42, 16. Jul 2005 (CEST)

Wenn man die Kategorie mit Artikel füllen kann – warum nicht. Nur gibt es derzeit auch Artikel, die in diese Kategorie passen würden? --kh80 •?!• 01:11, 16. Jul 2005 (CEST)
Eine gute Idee! Aber vielleicht sollte man damit aber abwarten, bis der nächste Bundestag gewählt ist, denn Neuwahlen sind ja recht wahrscheinlich. Apropos Neuwahlen – möchte jemand den Artikel Grundsatz der Diskontinuität verfassen?! --Forevermore 18:21, 16. Jul 2005 (CEST)
Dieses Vorhaben wird aber sehr wartungsbedürftig sein! Este 12:09, 14. Aug 2005 (CEST)

Fall vs. Urteil vs. Entscheidung Bearbeiten

Verschoben von Diskussion:Recht, da die Diskussion nichts mit dem Artikel Recht zu tun hat. ;-) --kh80 •?!• 00:43, 16. Jul 2005 (CEST)'

Anlässlich der Diskussion zu diesem LA kopiere ich Folgendes von meiner Diskussionsseite:

auch nach der erfolgreichen rettung des jungbullenfalls beschäftigt mich immernoch die einheitliche bezeichnung von urteilen in der wp. ich habe vor einiger zeit begonnen die rundfunkurteile des bverfg in der wp vorzustellen (im rahmen meiner überarbeitung des Medienrechts). da kein mensch 1.rundfunk-fall sagt, sondern man immer von den rundfunkurteilen spricht, habe ich sie auch so bezeichnet und nun mit einigen anderen urteilen weitergemacht, Lebach-Urteil, Spiegel-Urteil, Junge-Freiheit-Urteil. da unter den lemmata jeweils auch tatsächlich ein urteil zusammengefasst und erläutert wird und nicht nur der "fall" an sich, scheint mir urteil richtiger - allerdings sind es manchmal auch beschlüsse, so dass es ganz korrekt wohl -entscheidung heissen müsste (wie z.b. bei der Mephisto-Entscheidung. soll ich das mal im portal:recht zur diskussion stellen? ausserdem würde ich gerne eine formatvorlage für urteile anlegen, einfach damit man nichts wichtiges vergisst. ---Poupou l'quourouce 15:17, 15. Jul 2005 (CEST)

Bei Entscheidungen des EuGH haben wir uns mal für Entscheidung entschieden, genau wegen des Urteil/Beschluss-Arguments. Ich würde auch immer vom Lebach-Urteil sprechen, aber beispielsweise auch eindeutig vom Flugreisefall und nicht vom Flugreiseurteil. Nicht aus systematischen Gründen, sondern weil ich das so aus Studium und Literatur im Ohr habe. Ich kopiere deinen Kommentar und meine Antwort in das Portal Recht.--Berlin-Jurist 00:12, 16. Jul 2005 (CEST)
Wir sollten Begriffe erklären – und nicht erfinden. :-) Wenn ein bestimmter Ausdruck gebräuchlich ist, dann gibt es für uns keine Veranlassung, einen anderen, ungebräuchlichen Ausdruck zu verwenden. (Allenfalls wenn mehrere Ausdrücke gebräuchlich sind, sollten wir uns überlegen, welches Lemma zu wählen ist.)
Und "Jungbullenurteil" ist nun mal kein gebräuchlicher Ausdruck. Daher sollten wir ihn bitte auch nicht einführen – das ist nicht unsere Aufgabe ... Eine Differenzierung zwischen "Jungbullenurteil" (=BGH-Urteil) und "Jungbullenfall" (=Lehrbuchfall) erscheint mir recht wortklauberisch. Dem Lehrbuch "Jungbullenfall" liegt das BGH-Urteil zu Grunde – daher ist in dem Artikel über den Jungbullenfall auf das BGH-Urteil einzugehen. Das ist beim Haakjöringsköd-Fall auch nicht anders. My two cents. :-) --kh80 •?!• 01:09, 16. Jul 2005 (CEST)
Auch ich bin der Meinung, daß wir Bezeichnungen, die sich im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch etabliert haben, übernehmen sollten. Wenn in einem Einzelfall beide mehrere Bezeichnungen geläufig sein sollten, kann danach differenziert werden, ob das Rechtsproblem ("Fall") oder das Verfahren ("Urteil/Entscheidung") die wesentliche Bedeutung des Themas ausmachen. Verbleibende Probleme sollten sich zwanglos durch das Anlegen von Redirects lösen lassen. -- Stechlin 10:31, 16. Jul 2005 (CEST)

Als (ehemaliger) LA-Steller in Sachen "Jungbullenfall" erlaube ich mir folgende Anmerkung: Jeder Sachverhalt ist natürlich ein Fall, jede gerichtliche oder behördliche Entscheidung ist somit auch fallbezogen. An den Universitäten und sonstigen Lehranstalten werden indes ab und an Beispielsfälle anhand von tatsächlichen Entscheidungen "nachgebildet", wobei die in der Praxis wesentlichen Informationen (der ZPO) meist ausgeklammert und die (für Studierende) interessanten rechtswissenschaftlichen Probleme hervorgehoben werden. Man sollte daher IMHO zwischen "Lehrbeispiel" und "gerichtlicher/behördlicher Entscheidung" trennen, selbst wenn diese auf den gleichen Sachverhalt zurückzuführen sind, und diese Unterscheidung auch im Lemma zum Ausdruck bringen. Gruß --Zollwurf 11:27, 16. Jul 2005 (CEST)

das ist genau was ich meinte, stimme zollwurf voll und ganz zu. @kh80: wortklauberei gehört bei juristen aber zum handwerkszeug.

@stechlin: ich glaube auch, dass sich die probleme durch redirects lösen lassen. trotzdem würde ich vorschlagen, die darstellung eines tatsächlich so gefällten urteils immer vorrangig als "entscheidung" zu bezeichnen, eine darstellung eines rechtsproblems das anhand eines nachgebildeten oder konstruierten beispielfalls verdeutlicht wird, als "fall". ---Poupou l'quourouce 14:57, 16. Jul 2005 (CEST)

@kh80 ich habe übrigens deine verschiebung des artikels von gestern wieder rückgängig gemacht - ich denke wir sollten das ergebnis dieser diskussion abwarten vor weiteren verschiebungsaktionen und dann möglichst alle urteile / fälle einheitlich bezeichnen. sonst blickt hier bald keiner mehr durch---Poupou l'quourouce 15:15, 16. Jul 2005 (CEST)

Ja ja, Wasser predigen und Wein trinken.
Wieso wartest Du nicht das Ergebnis dieser Diskussion ab, anstatt den Artikel zu verschieben? Du versuchst, uns ein neues Lemma aufs Auge zu drücken, und stellst uns mit Deiner Verschiebungsaktion nun vor vollendete Tatsachen. Oder ist Dir entgangen, dass der Artikel von Anfang an (vom 14. Mär 2004 bis zum 15. Jul 2005) "Jungbullenfall" hieß? ---kh80 •?!• 09:10, 17. Jul 2005 (CEST)
Der Artikel war, zumindest als ich den LA stellte, in der Tat als "Jungbullenfall" benannt. Zwischenzeitlich sind aber der Bauer B und der Dieb D entfernt. Aus einem Übungs-Fall für Anfangssemester wurde somit eine ordentliche Urteils-Rezension. Daher ist der Sinn eurer Verschiebespielchen nicht (mehr) erkennbar. Gruß --Zollwurf 10:23, 17. Jul 2005 (CEST)

Artikelverschiebung vor Diskussionsende hin oder her, darüber möchte ich mich jetzt gar nicht auslassen. Aber den Artikel so zu verschieben, dass anschließend Lemma und fettgedruckte Lemmawiederholung im Artikel nicht übereinstimmt, das geht auf gar keinen Fall. Der Artikel heisst jetzt erstmal Jungbullenfall, wenn eine Diskussion ein anderes Ergebnis bringen sollte, OK, aber bis dahin die Energien bitte in eine sachdienliche Diskussion stecken. Ich wiederhole nochmal: Die auf der Liste angegebenen Fälle/Urteile sind in großer Mehrzahl als Fall bezeichnet. Entweder wir einigen uns jetzt darauf, immer Entscheidung bzw. Urteil zu schreiben, oder wir halten das für den Einzelfall offen, dann müssen wir den konkreten Fall wohl noch intensiver beleuchten.--Berlin-Jurist 11:09, 17. Jul 2005 (CEST)

Nochmals: Das ganze ist in der juristischen Fachwelt als Jungbullenfall bekannt und sollte daher - neben Redirects, die für nötig gehalten werden könnten - hier auch als solcher bezeichnet werden. Etwas anderes gilt meinetwegen für das Lüth-Urteil, das als solches bekannt ist, und daher unter diesem Lemma abgehandelt werden sollte.
Daß in den Artikeln das Rechtsproblem ("Fall") neben der eventuell vorhandenen Judikatur ("Entscheidung") erwähnt werden soll, ist selbstverständlich und für die Lemma-Frage ohne Bedeutung.
Die Differenzierung danach, ob im Mittelpunkt des Artikels ein Urteil oder ein Rechtsproblem steht, kann daher, wie ich oben ausführte, nur dann von Bedeutung sein, wenn es einen üblichen Sprachgebrauch nicht gibt.
Fazit: Jungbullenfall ist richtig eingeordnet. Weitere Verschiebungen sind derzeit nicht erforderlich. -- Stechlin 11:14, 17. Jul 2005 (CEST)

Eine Überlegung, grundsätzlicher Natur, nicht auf die jungen Stiere ausgerichtet: Die Liste der Fallbeispiele in der Rechtswissenschaft könnte umbenannt werden, etwa in Fallbeispiele für die juristische Ausbildung. Andererseits könnten die dort aufgeführten Entscheidungen bzw. Urteils-Rezensionen in einer anderen Liste etwa Bekannte Entscheidungen der Deutschen Rechtspraxis erhalten werden. Hiermit wäre mE beiden Seiten, also den Rechtswissenschaftlern und den Praktikern geholfen. --Zollwurf 11:37, 17. Jul 2005 (CEST)

Wobei geholfen? Die bisherige Verfahrensweise führt zu keinen für mich erkennbaren signifikatnen Problemen. Also: Weiter so. -- Stechlin 11:53, 17. Jul 2005 (CEST)
Den wohl meisten Fallbeispielen für die juristische Ausbildung liegt eine Gerichtsentscheidung zu Grund. Bis auf die Trierer Weinversteigerung und das Brett des Karneades bliebe dann nicht mehr viel übrig.
Würde man die Einträge danach aufteilen, ob sich der Artikel eher um das allgemeine Rechtsproblem oder eher um die Gerichtsentscheidung dreht, dann würden wahre Klassiker wie der Haakjöringsköd-Fall oder der Stromdiebstahlsfall in der Liste der Fallbeispiele für die juristische Ausbildung fehlen. – Und zwei seperate Artikel pro Thema (Haakjöringsköd-Fall und Haakjöringsköd-Urteil) wären m.E. auch nicht sinnvoll. --kh80 •?!• 11:56, 17. Jul 2005 (CEST)
@kh80: Warst nicht gerade Du es, der unlängst die Ansicht vertrat, "Listen sind nicht per se unerwünscht!"? Was spricht also gegen eine Splittung in universitäre und praxisorientierte Listen? --Zollwurf 12:44, 17. Jul 2005 (CEST)
Gegen eine solche Spaltung spricht, daß sie weder der Überischtlichkeit dient, weil die bisherige Liste nicht unübersichtlich ist, sowie die Vielzahl der entstehenden Überschneidungen. Eine Unterscheidung ohne Unterschied ist sinnlos. -- Stechlin 12:47, 17. Jul 2005 (CEST)
Das sehe ich – trotz meines Listenfetischs – auch so. --kh80 •?!• 12:54, 17. Jul 2005 (CEST)


Freilich ist "eine Unterscheidung ohne Unterschied" unsinnig. Aber eine Enzyklopädie sollte doch auch darüber aufklären, ob ein Thema nun als klassischer Lehrbuchfall oder als Grundsatzurteil in die deutsche Rechtsgeschichte gehören soll. --Zollwurf 12:58, 17. Jul 2005 (CEST)

@kh80: du schreibst Du versuchst, uns ein neues Lemma aufs Auge zu drücken, und stellst uns mit Deiner Verschiebungsaktion nun vor vollendete Tatsachen. Oder ist Dir entgangen, dass der Artikel von Anfang an (vom 14. Mär 2004 bis zum 15. Jul 2005) "Jungbullenfall"... mir ist es letztlich völlig egal wie das teil heisst. ich hatte nur den vorschlag gemacht, sich auf eine einheitliche bezeichnung zu einigen und hatte dargestellt, weshalb ich persönlich XYZ-Entscheidung für die beste Lösung halte. die umbenennung des Jungbullenfalls in Jungbullenurteil hatte Dickbauch als ergebnis der löschdiskussion vorgenommen. daraufhin entspann sich vorliegende diskussion. ich war der ansicht, dass diese diskussion noch nicht zu einem ergebnis gekommen war und fand deshalb weitere hin- und herverschiebungen unnötig. wenn ich aber stechlin richtig verstehe, geht die tendenz dieser diskussion dahin, dass weiter XYZ-Fall, XYZ-Urteil, XYZ-Beschluss und XYZ-Entscheidung je nach dem üblichen Sprachgebrauch nebeneinander existieren sollen. das heisst für mich: es soll keine vereinheitlichung stattfinden. das ist für mich in ordnung und vereinfacht letztlich die erstellung neuer artikel dieser art.---Poupou l'quourouce 14:03, 17. Jul 2005 (CEST)

Ergo: Never change a running system. So sei es! --Zollwurf 22:21, 17. Jul 2005 (CEST)

steht zur Löschung an, Amtsgericht Reutlingen wurde schnellgelöscht. Ich hätte kein Problem damit, jedes deutsche Gericht hier zu berücksichtigen, aber die Plebs, die neuerdings bei den Löschkandidaten den Ton angibt, tut sich ganz gross in Sachen Relevanz. Es wäre vielleicht angemessen, die ehrwürdigen Robenträger dieses Portals dort aufmarschieren zu lassen. --Historiograf 16:19, 19. Jul 2005 (CEST)

Amtsgericht Reutlingen war wirklich zu wenig Inhalt, kein ganzer Satz, nur Adresse, Tel.Nr., Email-Adresse + Weblink. Schnelllöschung hätte es deshalb aber nicht gleich gebraucht. Arbeitsgericht Reutlingen wäre jetzt in etwa ok, ist allerdings wörtlich übernommen von der Website.--wau > 19:26, 19. Jul 2005 (CEST)

"Die Plebs" und die Schriftsatzfristen... Bearbeiten

Hallo Welt!
Ich habe mal unter Schriftsatzfrist und Schriftsatz (Recht) nachgebessert, mal sehen, ob das die Historiographie überlebt, oder wie hieß der Henker noch? *lol* Gruß und schönen Tag --Zollwurf 12:04, 21. Jul 2005 (CEST)

Genau, hier ist die Welt! ;-) Danke für die Verbesserungen. --Bubo 18:17, 21. Jul 2005 (CEST)
Was für ein Jammer, dass Dir die Löschdiskussionen bisher so wenig Zeit zum Artikelschreiben gelassen haben! Ich habs immer gewusst, dort verkümmern nur Deine wahren Talente. --wau > 19:23, 21. Jul 2005 (CEST)

Hi Rechtler!
Gesellschaftsrecht ist bei mir leider verdammt lang her und wegen Nichtbenutzung völlig in Vergessenheit geraten. Mögt Ihr den Artikel bitte mal ein wenig aufpolieren, weil da offenbar Altes mit Neuem vermischt wurde und er so doch sehr unübersichtlich geraten ist? Danke und das {unverständlich} kann dann bestimmt auch weg, weil sich das nur auf das Chaos mit altem und neuem Recht bezieht.((ó)) Käffchen?!? 10:19, 27. Jul 2005 (CEST)

Ich habe das ganze jetzt mal ein bißcne sauberer unformuliert und die alten und neuen Begrifflichkeiten m.E. besser voneinander getrennt. Inhaltlich war der Artikel aber m.E. großteils in Ordnung. -- HolgerPollmann 00:43, 30. Jul 2005 (CEST)

Gibt es Einwände eine solche Entrümpelung? --Bubo 18:28, 27. Jul 2005 (CEST)

Entrümpelungen sind immer gut. Leg mal los. --Pelz 00:54, 28. Jul 2005 (CEST)

Landgerichte in der WP Bearbeiten

angesichts des neu eingestellten artikels Landgericht München II frage ich mich, ob es einen konses darüber gibt, welche gerichte in die wp aufgenommen werden sollen. sind alle gerichte "enzyklopädiewürdig"? oder nur ab den landgerichten aufwärts? ---Poupou l'quourouce 18:19, 29. Jul 2005 (CEST)

Ich habe kein Problem damit, alle Gerichte zuzulassen, soweit es sich nicht um Substubs handelt. Siehe auch oben. --Historiograf 18:31, 29. Jul 2005 (CEST)

Das sehe ich genauso. --Forevermore 19:28, 29. Jul 2005 (CEST)
Dem schließe ich mich an. --Bubo 19:54, 29. Jul 2005 (CEST)
Dito. --kh80 •?!• 23:34:25, 29. Jul 2005 (CEST)
ACK. -- HolgerPollmann 00:08, 30. Jul 2005 (CEST)

Enzyklopädiewürdig sind alle Gerichte, soweit sie in irgendeiner Form eine Lobby haben. Ob man nun über einen Gerichtsstandort, das Justizgebäude oder aber auch nur über den Großvater des Präsidenten was zu berichten hat, spielt im Grunde doch nur eine untergeordnete Rolle - denn Fakt ist: WPfähig ist "was eine Mehrheit der Fürsprecher hat oder findet". Und, wie man weiss, die Mehrheit bestimmt, was den Konsens ausmacht... --Zollwurf 21:09, 4. Aug 2005 (CEST)

Ich bin der Meinung, daß der Begriff "Medienhandelsrecht" zu ungebräuchlich ist, als daß man ihn als Lemma stehen lassen sollte. Auf der anderen Seite bin ich wie Poupou l'quourouce der Meinung, daß der Artikel Medienrecht doch recht überladen war. Poupou l'quourouce meinte, man solle vielleicht Medienhandelsrecht und Medienwirtschaftsrecht zusammen unter dem Stichpunkt Medienwirtschaftsrecht zusammenfassen, aber ich fände es eigentlich noch sinnvoller, unter Medienrecht einige informative Absätze zum zivilrechtlichen Teil des Medienrechts zu schreiben und darüber hinaus den zivilrechtlichen Teil nach Medienzivilrecht oder Medienrecht/Zivilrecht o.ä. zu verschieben. -- HolgerPollmann 00:08, 30. Jul 2005 (CEST)

Medienhandelsrecht ist in der Tat wenig gebräuchlich. Selbst Google weist nur 12 Treffer auf. Ich meine, man sollte Medienhandelsrecht in Medienrecht integrieren. Der Artikel kommt mir nicht überladen vor. --Forevermore 10:00, 30. Jul 2005 (CEST)
@holger ich meinte eigentlich nicht, dass medienrecht überladen ist, sondern eher, dass ich befürchtete es könnte zu überfrachtet wirken, wenn die verschiedenen medienproduktions- und -vertriebs-zusammenhänge dort auch noch dargestellt werden. vielleicht wären auch eigene lemmata zu Medienproduktion und Medienvertrieb die beste lösung, die dann direkt von Medienrecht aus verlinkt werden könnten?
---Poupou l'quourouce 12:01, 30. Jul 2005 (CEST)
Ich wollte es eigentlich so verstanden wissen, daß Medienrecht zusammen mit dem, was du in Medienhandelsrecht geschrieben hast, überladen wirken würde, denn wie Forevermore ja auch schreibt, würde man normalerweise eher erwarten, das ganze in Medienrecht zu finden. Um also klarzustellen:
  • ich meine, daß Medienrecht überladen wäre, wenn man den Inhalt von Medienhandelsrecht dort noch einfügte - eine zu unausgewogene Mischung zwischen Überblick und Detailliertheit. Natürlich IMHO.
  • der Begriff Medienhandelsrecht ist aber (m.E.) zu ungebräuchlich, um ihn als Lemma für die "extensivierende Auslagerung" zu verwenden
  • sinnvoller wäre dann m.E., das ganze in einen anderen Artikel unter ein etwas gebräuchlicheres Lemma auszulagern.
  • ein solches Lemma könnte m.E. Medienzivilrecht oder Medienrecht/Zivilrecht sein, aber dann müßte man natürlich auch den gesamten Zivilrechtsteil des Medienrechts dorthin packen
Prinzipiell sind sicherlich Medienproduktion und Medienvertrieb akzeptable Lemmata, nur sind die sehr breit und würden darum nicht nur, sondern vermutlich sogar vorrangig auch die sonstigen Aspekte behandeln, die man unter diesen Begriffen erwartet. Würdest du dazu was schreiben? Denn etwas unglücklich fände ich ein Lemma Medienproduktion, unter dem sich dann nur die rechtlichen Aspekte von Medienproduktion fänden.
(Btw, ich würde übrigens Medienhandelsrecht und Urheberrecht im Abschnitt "Medienwirtschaftsrecht" unter Medienrecht eher zum Medienzivilrecht als zum Medienwirtschaftsrecht zählen...)
-- HolgerPollmann 12:37, 30. Jul 2005 (CEST)

ich finde einfach den begriff Medienzivilrecht auch zu unscharf. da kommt dann wieder ein zollwurf und sagt nicht ganz zu unrecht: das lemma wird nicht erklärt. dann vielleicht besser und klarer Medienproduktionsrecht und Medienvertriebsrecht??---Poupou l'quourouce 13:20, 30. Jul 2005 (CEST)

...ichbin noch nicht lange hier in der Wikipedia aktiv, darum die Frage: ist es zulässig, den Inhalt eines Teiles eines Artikels in eine Unterseite auszulagern, á la Meidenrecht/Zivilrecht? Das wäre m.E. die beste Lösung, ich weiß aber nicht, ob das darf.
-- HolgerPollmann 13:24, 30. Jul 2005 (CEST)

grundsätzlich darfst du das natürlich. jeder soll die artikel verbessern. dass ich eine aufteilung in medienrecht/zivilrechtlich und medienrecht/öffentlich-rechtlich nicht für sinnvoll halte, habe ich dir ja schon an anderer stelle gesagt. ich finde Medienrecht sollte schon die einzige übergreifende portalartige seite bleiben. für jur. laien ist der unterschied ohnehin nur schwer verständlich.

ich habe mal noch die anderen medienrechtler des projekts recht auf diese diskussion aufmerksam gemacht, vielleicht finden wir dann eher eine allgemein akzeptierte lösung...

Medienproduktionsrecht und Medienvertriebsrecht sind vielleicht nicht in dem sinne gebräuchliche begriffe, aber m.e. sind es die passendsten lemmata zu dem inhalt um den es geht. und wenn wir uns einig sind, dass der inhalt erhaltenswert und enzyklopädiewürdig ist, dann sollten wir uns bemühen ihn unter das passendste lemma zu verschieben. völlig zurecht sagst du ja Medienproduktion ist zu weit. dann eben der engere begriff Medienproduktionsrecht, oder? ---Poupou l'quourouce 13:40, 30. Jul 2005 (CEST)

Da meine Person, zumindest als "Pseudonym für einen eifrigen Hinterfrager", oben Erwähnung fand, sei mir die folgende Anmerkung zu diesem Komplex erlaubt:
Die gesamten hier in Frage gestellten Wortschöpfungen (Medienhandelsrecht, Medienzivilrecht, Medienproduktionsrecht etc. pp) sind meines Erachtens überflüssig. Es ist vielmehr ausreichend, die rechtlichen Beziehungen der jeweils Beteiligten der Medienwelt dort darzustellen, wo sie vermutlich (sinnvollerweise) gesucht werden. Beispiel: Wer sich für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Verleger und einem (Buch-)Autor interessiert wird naheliegend unter den Lemmata Autor, Verleger oder Urheberrecht nachsehen, und wahrscheinlich nicht etwa in Medienhandelsrecht oder Handelsrecht stöbern, zumal etwa der Autor (meistens) ohnehin kein Kaufmann ist.
Ich schlage demgemäß vor, die rechtlichen Aspekte den Lemmata der jeweils involvierten Rechtspersonen des Medienrechts zuzuordnen. Gruß --Zollwurf 14:21, 5. Aug 2005 (CEST)

Als lange im Medienrecht aktiver Rechtsanwalt und Autor kann ich bestätigen, dass der Begriff Medienhandelsrecht in der Rechtswissenschaft völlig ungebräuchlich ist. Das gilt übrigens auch für Medienwirtschaftsrecht (worunter dann angeblich z.B. Kartellrecht fallen soll) und Medienzivilrecht (angeblich Oberbegriff z.B. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht). Diese Begriffe rühren wohl daher, dass jemand beim Kategorisieren etwas fleißiger war als nötig. Juristisch sinnvoller wäre es, auf diese Zwischenkategorien zu verzichten, es sind nur leere Hüllen. Stattdessen sollte unter Medienrecht darauf hingewiesen werden, dass im Medienbereich auch z.B. das Kartellrecht relevant sein kann (wie in zahlreichen anderen Bereichen auch). Dann kann auf medienspezifische Fälle eingegangen werden. Diese Fälle sind jedoch keine eigene Rechtskategorie (Beispiel: wenn Lieschen Müller ein Problem im Mietrecht hat ist das nicht Lieschen-Müller-Mietrecht, sondern noch immer Mietrecht). --Muessig 11:06, 13. Sep 2005 (CEST)

haie freunde der Paragraphen ;o),

der o.g. Artikel bedarf IMO einer überarbeitung/eines ausbaus, allein mir fehlt jede fachliche kompetenz :o( ... vielleicht könntet ihr mal einen prüfenden blick reinwerfen? ja eigentlich ein recht aktuelles thema .. ich bin ganz verweundert, dass es dazu noch nichts gab .. ich danke schonmal im voraus...Sicherlich Post 19:36, 30. Jul 2005 (CEST)

Ich verweise bei dieser Gelegenheit auf den Artikel Vorratsdatenspeicherung. --Forevermore 16:21, 31. Jul 2005 (CEST)
Außerdem auf Fernmeldegeheimnis. Die Themen haben vielfältige Berührungspunkte bzw. sind inhaltlich teilweise deckungsgleich. Dies muss bei der Überarbeitung berücksichtigt werden. --Forevermore 18:35, 31. Jul 2005 (CEST)

G-10-Gesetz Bearbeiten

Wo wir gerade bei Telekommunikation sind: der Artikel G 10 Gesetz ist m.E. falsch benannt, ich würde es eher "G-10-Gesetz" schreiben - was meint ihr? -- HolgerPollmann 23:52, 30. Jul 2005 (CEST)

Nö, kann ganz weg: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses --C.Löser (Diskussion) 23:55, 30. Jul 2005 (CEST)
Und anscheinend gibt es G-10-Gesetz auch schon, und jemand scheint das grad umzusortieren - vermutlich ist das falsche Lemma bald weg. -- HolgerPollmann 00:26, 31. Jul 2005 (CEST)
Siehe hier. --Bubo 11:42, 31. Jul 2005 (CEST)

ich hab es nal von Fernmeldegeheimnis aus verlinkt. dort könnte man aber auch noch mehr über die einschränkung von art. 10 sagen.---Poupou l'quourouce 12:02, 1. Aug 2005 (CEST)

Doppeleintrag Strafprozess/Strafverfahren Bearbeiten

Hi! Die Artikel Strafprozess und Strafverfahren stehen hier schon seid längerem als Doppeleinträge in der "Rubrik" Sorgenkinder. Ich habe nunmehr versucht sie zusammenzufügen. Ich denke, das Thema sollte unter dem Lemma Strafprozess stehen und von Strafverfahren sollte auf Strafprozess weitergeleitet werden. So wird es auch mit Zivilprozess und Zivilverfahren gehandhabt. Ich wollte das hier aber nochmal zu Diskussion geben, da mir die Klärung und auch die Einheitlichkeit wichtig erscheint. Was die Zusammenlegung betrifft, so habe ich aus dem bisherigen Artikel Strafprozess etliche Teile rausgenommen. Dort fanden sich zu detaillierte Erörterungen z.B. zum Thema Strafbefehl, die m.E. in dem spezielleren Artikel sinnvoller aufgehoben sind, und evtl. dort noch ergänzt werden können. Schwerpunktmäßig habe ich leicht ergänzte Teile des Artikels Strafverfahren in den Artikel Strafprozess integriert. Ich würde mich freuen, wenn jemand noch mal bei der noch übrigen Zusammenlegungsarbeit mithelfen könnte. Danke und Gruß --Alkibiades 19:36, 1. Aug 2005 (CEST)

Zunächst einmal danke an Alkibiades, dass er sich dieser „Sorgenkinder“ angenommen hat. Ich habe zwar damals die Artikel als Doppeleinträge markiert, hatte leider aber weder Zeit noch Muße, sie zusammenzuführen. Alkibiades' Vorschlag gefällt mir grundsätzlich. Vielleicht sollte man Strafprozess als den engeren Begriff ansehen und dort Ausführungen zum eigentlichen Gerichtsprozess machen, während man in Strafverfahren schwerpunktmäßig mehr auf das Ermittlungsverfahren einerseits und das Strafvollsreckungsverfahren andererseits eingehen könnte. --Forevermore 19:57, 1. Aug 2005 (CEST)
hmm, wieso sollte "Prozess" der engere Begriff sein, wenn er doch im Grunde dasselbe aussagt wie "Verfahren"? Zudem sollte man bedenken, dass es auch noch die Artikel Hauptverfahren, Hauptverhandlung, Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Strafvollstreckungsverfahren gibt. Der Artikel Strafprozess sollte insofern auch als ein Überblicksartikel verstanden werden. Die Details können in die Spezialartikel kommen. Wenn man deinem Vorschlag folgte, gäbe es Konkurrenzen zu den genannten Spezialartikeln, also insb. zu Hauptverhandlung. --Alkibiades 20:40, 1. Aug 2005 (CEST)
Du hast Recht. Ich bin – was die bestehenden Lemmata zum Strafprozess betrifft – nicht up-to-date und wusste deshalb nicht, dass es bereits einen Artikel Hauptverhandlung gibt. Nunmehr meine ich auch, dass Strafverfahren per redirect zu Strafprozess führen sollte. Oder umgekehrt. --Forevermore 21:34, 1. Aug 2005 (CEST)
Eben das ist die Frage: Strafverfahren oder Strafprozess als Hauptartikel? Ich bin wie gesagt für Strafprozess. Grund ist wie gesagt vor allem, dass es bei Zivilprozess und Zivilverfahren genauso gehandhabt wird. Außerdem heißt die Strafprozessordnung ja auch nicht Strafverfahrensordnung. Ich warte mal noch ab, ob irgendjemand anderer Meinung ist. --Alkibiades 08:20, 2. Aug 2005 (CEST)
Ich hab das jetzt schon mal so gemacht. Diskutiert werden kann ja später auch noch. --Alkibiades 15:36, 2. Aug 2005 (CEST)
Danke! --Bubo 18:42, 2. Aug 2005 (CEST)

Genau genommen ist Strafverfahren das Allgemeine und (gerichtlicher) Strafprozess das Besondere; dies gilt analog für Zivilsachen. Das Zivilverfahren umschreibt etwa sämtliche Möglichkeiten, zivilrechtliche Angelegenheiten anzugehen. Ob vor Gericht oder außerhalb der Justiz ist daher eine generelle Verfahrens-, aber mit Sicherheit keine Gerichts-Prozessfrage. --Zollwurf 14:51, 5. Aug 2005 (CEST)

aha, das hat mir so deutlich noch keiner gesagt. Ist das so anerkannt, oder wer sagt das? Könnte ja durchaus stimmen,- ich habe aber Zweifel, dass man das so direkt sagen kann. Übrigens seh ich gerade, dass auch der Creifelds (Rechtswörterbuch) von Strafverfahren auf Strafprozeß(recht) verweist. Noch ein Grund mehr es so zu lassen. --Alkibiades 15:11, 5. Aug 2005 (CEST)

Supreme Court Bearbeiten

Hallo Rechtler, der US-Supreme Court befindet sich ja gerade wieder mehr in den Medien und hat mein laienhaftes Interesse soweit geweckt, daß ich den Artikel zu William H. Rehnquist etwas entrümpelt und Antonin Scalia zu übersetzen versucht habe. Dabei habe ich gemerkt, daß ich schnell an meine Grenzen stoße, alleine was Fachausdrücke angeht. Andererseits bietet die deutsche Wikipedia im Moment sicher zu wenig dazu; ich finde, zumindest eine landmark decision wie en:Roe v. Wade sollte auch in de: einen Artikel haben, daneben auch die aktuellen Richter und z.B. en:originalism (habe ich einfach als "Originalismus" übersetzt -?). Fühlt sich hier jemand dazu bereit, etwas zu tun? Bitte seht wenigstens nach, ob ich bisher keinen Unsinn geschrieben habe. Vielen Dank und Gruß--Chef Diskussion 22:00, 1. Aug 2005 (CEST)

Hallöchen, fühlt sich irgendjemand von euch in der Lage, diesen umständlichen Artikel zu dem immer wichtiger werdenden Thema etwas zu vereinfachen? DIV, --Flominator 00:23, 4. Aug 2005 (CEST)

Ich hab's mal versucht. Zumindest handelt der Artikel nun auch wirklich vom Fernabsatzgesetz – und nicht von den §§ 312b ff. BGB n. F. ... -- kh80 •?!• 03:20:09, 4. Aug 2005 (CEST)

Mag sich mal noch jemand in die Diskussion über unseren Rechtshinweis einmischen? -- kh80 •?!• 03:20:09, 4. Aug 2005 (CEST)

Tat ich eben. Aber, mal nebenbei, Rechtshinweise, die von Euch (Zitat von @Kh80: Diskussion über unseren Rechtshinweis) stammen, sind auch nicht ohne ! --Zollwurf 15:17, 5. Aug 2005 (CEST)

Hier - im Portal Recht und in den Rechts-Projekten - sind nach meiner Auffassung "unsere" Vorlagen, Artikel und Themen eben die, für die sich die juristisch interessierten Benutzer engagieren. In diesem Sinne halte ich jeden insoweit relevanten Artikel für "unseren" und sogar dann für "meinen", wenn ich nicht einmal eine Rechtschreibkorrektur daran vorgenommen habe. Die Wikipedia lebt nun einmal von der Zusammenarbeit. Wortklauberei hilft dabei wenig. Aber, mal nebenbei: Hier ist die Welt! ;-) --Bubo 23:03, 5. Aug 2005 (CEST)
Konsequenterweise, werter @Bubo: Hier ist unsere Welt! ;-) Gruß --Zollwurf 03:45, 6. Aug 2005 (CEST)

zK --Historiograf 14:12, 7. Aug 2005 (CEST)

JuraWiki-Postcast zur Wikimania Bearbeiten

Nachdem Historiograf schon in WP:FZW schon darauf aufmerksam gemacht hat, vielleicht hier auch noch mal der Hinweis: Das JuraWiki hat ein Podcast zur Wikimania veröffentlicht, in dem auch Kurt Jansson und Mathias Schindler zu Wort kommen – und das Portal:Recht wird ebenfalls erwähnt:

http://www.jurawiki.de/WikiMania2005 (MP3, 25 MB)

--kh80 •?!• 04:52:27, 10. Aug 2005 (CEST)

da der baustein explizit darum bittet, möchte ich dem portal mitteilen, das ich den artikel Personenstandsfälschung als unverständlich gekennzeichnet habe. zumindest für mich als laien ist er das nämlich. gruß, Denisoliver 00:19, 14. Aug 2005 (CEST)

Ich habe es auch nicht kapiert und wollte Bescheid sagen. Wenn Zolli den sieht gibts garantiert nen Löschantrag... ((ó)) Käffchen?!? 12:11, 16. Aug 2005 (CEST)
Ich hoffe, es ist jetzt verständlicher. --Andrsvoss 17:24, 16. Aug 2005 (CEST)

Benutzer:Zollwurf hat vor 10 Tagen den "Unverständlich"-Baustein wieder reingesetzt und auf meine Bitte auf der Diskussionsseite, anzugeben, was unverständlich sei, nur geantwortet, er komme "die Tage" darauf zurück. Seitdem herrscht Schweigen. Ich rege an, dass sich ein Dritter findet, der den Baustein wieder rausnimmt. --Andrsvoss 20:15, 1. Sep 2005 (CEST)

Ich habe mich gefunden. - Der Text ist weder fachchinesisch noch sonst unklar. Daß es um schwierige, nicht alltägliche Themen geht, rechtfertigt den Baustein "Unverständlich" keinesfalls. Allerdings frage ich mich, ob die Darstellung noch gewinnen könnte, wenn das geschützte Rechtsgut vor den Beispielsfällen genannt und erklärt wird. Das ist aber allenfalls eine Detailfrage. -- Stechlin 05:54, 2. Sep 2005 (CEST)

Danke! Vorschlag: Wir nehmen den Artikel auch aus der Überarbeiten-Liste des Portals. --Andrsvoss 19:40, 5. Sep 2005 (CEST)

Hallo ihr Rechtskundigen. In Kapitalverbrechen kann man sich durch eine anständige Definition noch Loorbeeren verdienen. Vom Artikel in seiner jetzigen Form fühle ich mich nicht gut informiert. Das Lemma ist ja ein häufig gebrauchter Begriff und ich vermute, er wird auch oft falsch gebraucht. --Grüsse schizoschaf 12:42, 18. Aug 2005 (CEST)

Jetzt schon gut. Danke an alle! Was noch spannend wäre: Bedeutung des Begriffs in anderen Ländern. --schizoschaf 19:06, 24. Aug 2005 (CEST)

Im Artikel Angebot war ein Absatz zu rechtlichen Regelungen diesbezüglich enthalten. Da ich aus dem Artikel eine BKL1 angelegt habe, musste ich diese Infos löschen - damit sie nicht verloren gehen, habe ich sie unter o. g. Lemma gespeichert. Ich habe keine Ahnung, ob es dazu bereits einen Artikel gibt - wenn ja und wenn Redundanz vorliegt: bitte einfach löschen! Gruß Kai Geisslr 09:34, 19. Aug 2005 (CEST)

Dejure scheint die Vorlage:Zitat-dej toll zu finden Bearbeiten

Nachstehend wird ein Abschnitt aus der am 26.10.2007 gelöschten Diskussionsseite Vorlage Diskussion:Zitat-dej nachträglich hier archiviert --wau > 16:48, 26. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Anscheinend weiß Dejure, dass es diese Vorlage gibt. Die scheinen sogar die Artikel zu tracken, die die Vorlage verwenden. Jedenfalls wird auf der jeweiligen Paragraphen-Seite bei Dejure darunter immer schön gezeigt, welche Wikipedia-Artikel die Vorlage verwenden. So zeigt etwa http://dejure.org/gesetze/VwGO/42.html, dass der Artikel Konkurrentenklage diese Vorlage verwendet. Das ist ja ok. Nun hab ich diese Vorlage aber auch in einer Review-Diskussion verwendet. Nun zeigt http://dejure.org/gesetze/StGB/94.html an, dass die Review-Diskussion den Paragraphen zitiert. Ist das ok so? Sollten wir jetzt absichtlich nur noch die Dejure-Vorlage verwenden und nicht mehr die Juris-Vorlage? Oder hat jemand von euch die Sache mit Dejure gedeichselt? --Alkibiades 09:28, 20. Aug 2005 (CEST)

Wenn Du Dir http://dejure.org/gesetze/StGB/94.html noch mal ankuckst, wirst Du feststellen, dass nun auch Vorlage Diskussion:Zitat-dej aufgeführt wird. Wahrscheinlich wertet man die Referer-Daten aus den Logfiles aus. Ich habe dejure.org mal angeschrieben und vorgeschlagen, nur noch Links aus dem Artikelnamensraum aufzuführen.
Im übrigen halte ich das durchaus für ein nettes Feature – und auch aus anderen Gründen (keine Frames, interne und externe §§-Verlinkungen, Verweise auf Gerichtsurteile etc.) bevorzuge ich dejure.org. Allerdings gibt es auch gegenteilige Meinungen, die sich insbesondere darauf stützen, dass juris direkt mit dem BMJ zusammenarbeitet, siehe z. B. hier oder hier. Und nachdem ich von Herrn Dr. Käfer persönlich in die Wunderwelt von juris eingewiesen wurde, würde ich nie schlecht über deren Angebot reden wollen. ;-)
Letztendlich sind beide Anbieter akzeptabel. Von Bearbeitungen, die ausschließlich darauf abzielen, juris- in dejure.org-Links umzuändern oder umgekehrt, halte ich daher wenig. --kh80 •?!• 10:02:29, 20. Aug 2005 (CEST)
Durchaus sinnvoll, dass du die mal angeschrieben hast. Es sollte ja Möglichkeiten geben, das zu filtern. Dass jetzt sogar diese Diskussion hier mitsamt meiner ulkigen Überschrift dort gelistet wird, halte ich nun wirklich für keine gute Idee. Noch mal zur Technik: Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann listet Dejure die WP-Artikel unabhängig von der Vorlage. Es kommt also nur darauf an, dass jemand von Wikipedia aus einen Link zu Dejure mal angeklickt hat? Ich bin ja schon erstaunt. --Alkibiades 10:45, 20. Aug 2005 (CEST)


Mit der Bitte um Überprüfung. Ich habe öst UrhG und URG als redirects auf die Gesetze in at/ch angelegt. --Historiograf 21:46, 21. Aug 2005 (CEST)


Hallo ihr Rechtskundigen. Ich fühlem ich von dem Lemma nicht besonders gut informiert. Kann mir da jemand von euch weiterhelfen. Gibt es den Ausdruck so überhaupt (hab ihn in der englischen WP nicht gefunden). Danke im Vorraus Fruchtcocktail Parkuhr 11:59, 22. Aug 2005 (CEST)

wurde bereits weiter unten diskutiert und erledigt. Danke Fruchtcocktail Parkuhr 00:19, 16. Sep 2005 (CEST)

Diskussion Verfassungsgericht Bearbeiten

Ich verweise auf diese Diskussion: Diskussion:Verfassungsgerichtshof. --Forevermore 16:52, 24. Aug 2005 (CEST)

Diskussion Namenskonvention für Gesetze Bearbeiten

Ich bitte um lebhafte Beteiligung bei dieser Diskussion: Wikipedia Diskussion:Namenskonventionen#Gesetze --Forevermore 17:05, 24. Aug 2005 (CEST)

Dasselbe gilt auch für Wikipedia Diskussion:Namenskonventionen#EG-Richtlinien und -Verordnungen. --Forevermore 17:12, 24. Aug 2005 (CEST)

Österreichische Aktenzeichen Bearbeiten

Kennt sich jemand mit österreichischen Aktenzeichen aus und könnte den Artikel ein bißchen ergänzen? An mich wurde der Wunsch herangetragen, dass es in der Wikipedia etwas über "NSt" ([1]) zu lesen geben solle. Grüße --kh80 •?!• 18:55:55, 24. Aug 2005 (CEST)

Ein Schlag ins Leere Bearbeiten

Benutzer:Dg6xu hat mir folgende Situation geschildert, die ich hier zur Diskussion stelle:

Durch Art. 3 Abs. 12 des 2. Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) wurde die Amateurfunkverordnung 1997 geändert.

Die Amateurfunkverordnung 1997 ist jedoch bereits am 19. Februar 2005 außer Kraft getreten. Seitdem gilt die Amateurfunkverordnung 2005 (BGBl I. S. 242).

Es wurde also eine Verordnung geändert, die nicht mehr existiert.

Benutzer:Dg6xu möchte nun wissen, ob das Gesetz vom 7. Juli 2005 so auszulegen ist, dass es eigentlich die Amateurfunkverordnung 2005 ändert, oder ob man hier streng nach dem Wortlaut des Gesetzes gehen muss und die Verordnungsänderung damit praktisch "ins Leere schlägt".

--Forevermore 15:56, 26. Aug 2005 (CEST)

Selbstverständlich existiert die Amateurfunkverordnung 1997 noch; sie wird nur nicht mehr auf Sachverhalte nach dem ... angewandt. Sie kann deshalb auch noch geändert werden. Die Änderung kann keinesfalls in eine Änderung der Amateurfunkverordnung 2005 umgedeutet werden. --Este 16:31, 26. Aug 2005 (CEST)
Demnach habe ich in Amateurfunkverordnung etwas voreilig gedeutet. Ich hatte in meiner Bekanntschaft eine Juristin gefragt, die mir die Information gab, dass der eindeutig erkennbare Wille des Gesetzgebers an der Stelle ausreichen müsste. Also muss es nunmehr konkret heißen, dass die Amateurfunkverordnung 1997, die am 18.2.2005 außer Kraft getreten ist, am 7. Juli 2005 geändert wurde. Die neue Amateurfunkverordnung 2005 (BGBl I. S. 242) ist also nicht geändert worden. Ich hoffe, das jetzt richtig wiedergegeben zu haben? --Dg6xu 17:05, 26. Aug 2005 (CEST)
Nein, Este, die Amateurfunkverordnung 1997 ist am 19. Februar 2005 außer Kraft getreten. --Forevermore 17:33, 26. Aug 2005 (CEST)
Ich hatte die Angaben von Benutzer Dg6xu nicht nachgeprüft. Es hat also überhaupt keine Änderung der alten VO stattgefunden? Dennoch könnte sie meines Erachtens geändert werden, auch wenn sie bereits außer Kraft getreten ist - jedenfalls solange das Rückwirkungsverbot nicht eingreift. Este 19:39, 26. Aug 2005 (CEST)
Es handelt sich hier offenbar um einen Fall der überholenden Kausalität. *g* Wahrscheinlich stammt der Entwurf zum 2. Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftgesetzes aus einer Zeit, in der es die Amateurfunkverordnung 1997 noch gab. Deren zwischenzeitliche Abschaffung hat dann im zuständigen Ministerium offenbar niemand mitbekommen. Schlampige Arbeit, wenn ihr mich fragt. --Forevermore 20:25, 26. Aug 2005 (CEST)
Hab mal im Wirtschaftsministerium nachgefragt.--wau > 21:23, 26. Aug 2005 (CEST)
Ob die vor der Neuwahl noch antworten? ;-) --Forevermore 09:53, 27. Aug 2005 (CEST)
Wie schätzt Du denn die Schnelligkeit des Wirtschaftsministeriums ein! Die Antwort auf die Frage vom Freitag abend kam Montag früh per Email: Man hat die Neufassung vom Februar übersehen und tut das Erforderliche, um in Zukunft solches zu vermeiden. Respekt! Ich für mich persönlich habe beschlossen, dem Wirtschaftsministerium zu verzeihen. (Beim Justizministerium habe ich auch schon weniger Schnelligkeit erlebt: Die Antwort auf die Frage, warum im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im Gesetzesbeschluss die Überschrift vor § 652 "Maklervertrag" lautete, im Bundesgesetzblatt aber "Mäklervertrag" verkündet wurde, hat einige Monate gedauert.)--wau > 11:03, 29. Aug 2005 (CEST)
Und das bedeutet? Der gleiche Fehler ist auch mit der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung passiert. Diese Verordnung aus dem Jahr 2001 ist seit Ende 2004 nicht mehr gültig, wird aber dennoch geändert. Wie beschreibt man das in Amateurfunkverordnung? Wenn die neue Amateurfunkverordnung nicht geändert wurde, wäre die Tabelle im Artikel in der aktuellen Form falsch. --Dg6xu 14:03, 29. Aug 2005 (CEST)
Die Mitteilung aus dem Ministerium war hinsichtlich der vorgesehenen Handhabung nicht ganz präzis. Der Sachbearbeiter hat mir geschrieben, er sei kein Jurist, aber ihm sei bekannt, dass auch in diesem Fall die aktuelle Fassung der Amateurfunkverordnung gelte. Sicher war der Wille des Gesetzgebers, die geltende Fassung zu ändern und anstelle der Regulierungsbehörde in der VO den Begriff Bundesnetzagentur.. zu setzen. Problem: In der neuen VO stehen die Begriffe wohl in anderen §§ als in der geänderten alten. Wie man damit umgehen wird, weiß ich nicht. Ich selbst bin in Sachen Amateurfunk nicht sachkundig. Ich schlage dir vor, Dg6xu, dich ebenfalls ans BMWA zu wenden und auf die Frequenz...VO hinzuweisen und ggf. weitere dich interessierende Fragen zu stellen (Emailkontakt über www.bmwa.bund.de herzustellen)--wau > 18:46, 29. Aug 2005 (CEST)