Liste der Baudenkmäler in Gröbenzell

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Gröbenzell zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Alpenstraße 2
(Standort)
Ehemaliges Wohnhaus Erdgeschossiger Mansarddachbau mit Eingangsnische und angeschlossenem zweigeschossigem Kreuzgiebelbau mit Terrassen-Loggia und Erker über Stützen, erbaut im reduzierten Heimatstil mit Elementen des Jugendstils, um 1910. D-1-79-126-1
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Brückenweg 2
(Standort)
Sogenannte Russenbrücke Massive Bogenbrücke, von allerdings französischen Kriegsgefangenen in Jugendstilformen 1916 erbaut. D-1-79-126-2
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Kirchenstraße 14
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Johann Baptist Neubarocker Saalbau mit eingezogener Apsis und Chorflankenturm mit Zwiebelhaube, von Josef Schormüller, 1925/26. D-1-79-126-3
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Rathausstraße 3
(Standort)
Ehemalige Dorfschule Zweigeschossiger historisierender Walmdachbau, 1925. D-1-79-126-4
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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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  • Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.12). Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S. 126–127.
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Commons: Baudenkmäler in Gröbenzell – Sammlung von Bildern