Liste der Übertretungen im deutschen Strafrecht bis 1975

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Hier werden früher in Deutschland strafbare Übertretungen aufgeführt (die Geldstrafen geben den Stand von 1915 wieder, die Höchstmaße wurden 1924 nach vorübergehenden Erhöhungen in der Inflationszeit bei 150 Reichsmark vereinheitlicht und 1948 auf 150 DM umgestellt, 1964 wurden in der Bundesrepublik die Höchstmaße auf 500 DM erhöht, 1970 die Haft durch die Freiheitsstrafe ersetzt und auch im § 361 die Worte "oder Geldstrafe" hinzugefügt).

In der DDR wurde mit Einführung des Strafgesetzbuchs (DDR) mit Wirkung vom 1. Juli 1968 der Begriff Übertretung abgeschafft; liegt das unten genannte Jahr der Abschaffung danach, bezieht es sich also nur auf die Bundesrepublik:

lfd. Nr. Tatbestand Jahr der Abschaffung Weitere Entwicklung
§ 360 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
lfd. Nr. 1 Anlegen oder Veröffentlichen von Grundrissen von Festungsbauwerken ohne Erlaubnis 1914 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 109 g StGB
lfd. Nr. 2 Illegaler Waffenbesitz 1975 jetzt Straftat: zunächst § 73 Waffengesetz, seit 2003 § 51, § 52 WaffG
lfd. Nr. 3 Auswandern von Reservisten ohne Genehmigung oder

von Ersatzreservisten erster Klasse ohne der Militärbehörde vorher das Auswandern angezeigt zu haben

1935 1935–1945 Straftat § 140a bzw. 140b StGB,

1956–2008 Ordnungswidrigkeit: § 45 Abs. 1 Nr. 2 WehrpflichtG, heute kein Tatbestand mehr

lfd. Nr. 4 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 127 OWiG
lfd. Nr. 5 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 127 OWiG
lfd. Nr. 6 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 128 OWiG
lfd. Nr. 7 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 124 OWiG
lfd. Nr. 8 Falsche Namensangabe 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 111 OWiG
lfd. Nr. 9 Verbotener Betrieb einer Versicherung 1975 jetzt Straftat: § 331 VAG
lfd. Nr. 10 unterlassene Hilfeleistung 1935 jetzt Straftat: § 330 c StGB, seit 1980 § 323c StGB
lfd. Nr. 11 Ruhestörung; Grober Unfug 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 117 OWiG; § 118 OWiG
lfd. Nr. 12 Verstoß gegen die Pfandleiherverordnung 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 12a PfandlV
lfd. Nr. 13 Tierquälerei 1933 jetzt Straftat: zunächst § 145b StGB, 1934–1972 § 9 Tierschutzgesetz, seit 1972 § 17 TierSchG
lfd. Nr. 14 unbefugtes öffentliches Glücksspiel 1919 jetzt Straftat: § 284 StGB
§ 361 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen)
lfd. Nr. 1 Verstoß gegen die Vorschriften über die Polizei-Aufsicht 1975 jetzt Straftat: § 145a StGB Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
lfd. Nr. 2 Rückkehr nach Ausweisung 1934 jetzt Straftat: zunächst § 5 Reichsverweisungsgesetz, § 47 Ausländergesetz 1965, § 92 AuslG 1990,

seit 2005 § 95 AufenthaltsG

lfd. Nr. 3 Landstreicherei 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 4 Betteln 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 5 Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 34 SGB II
lfd. Nr. 6 Grob anstößige und belästigende Handlungen 1973 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 119 OWiG
lfd. Nr. 6a Prostitution in der Nähe von Kirchen oder in Wohnungen, in der Personen zwischen 3 und 18 Jahren wohnen

(unabhängig davon, ob jemand sittlich gefährdet wurde)

1973 kein Tatbestand mehr, vgl. aber Zeile darunter
lfd. Nr. 6b Jugendgefährdende Prostitution 1973 jetzt Straftat: § 184 g StGB
lfd. Nr. 6c Ausübung der verbotenen Prostitution 1973 jetzt Straftat: § 184f StGB
lfd. Nr. 7 Verweigern zumutbarer Arbeit 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 31 SGB II
lfd. Nr. 8 Unzureichende Bemühung um einen Wohnsitz bei Obdachlosigkeit 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 31 SGB II
lfd. Nr. 9 Verstoß gegen die Aufsichtspflicht 1973 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 10 Verletzung der Unterhaltspflicht 1943 jetzt Straftat: § 170 StGB
§ 363 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
bis 1943 Missbrauch von Ausweispapieren, ab 1957 Betreten militärischer Anlagen 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 114 OWiG
§ 364 StGB
(Strafmaß: Geldstrafe bis zu 150 Mark)
Wiederverwenden von Briefmarken und anderem Stempelpapier nach Entfernung der Entwertung 1975 jetzt Straftat: § 148 Abs. 2 StGB
§ 365 StGB
(Strafmaß: Geldstrafe bis zu 15 Mark für den Gast, Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark für den Wirt)
Missachtung der Sperrstunde 1930 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 28 Abs. 1 Nr. 6 GaststättenG
§ 366 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark)
lfd. Nr. 1 Verstoß gegen die Sonn- und Feiertagsruhe 1975 jetzt landesrechtlich geregelt
lfd. Nr. 2 Übermäßig schnelles Fahren oder Reiten in Städten oder Dörfern 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG
lfd. Nr. 3 Mutwilliges Verhindern des Vorbeifahrens auf öffentlichen Wegen 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG, unter Umständen Straftat Nötigung
lfd. Nr. 4 Fahren mit Schlitten ohne feste Deichsel oder ohne Geläute oder Schelle in Städten 1968 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 5 Gefährdung durch Tiere auf öffentlichen Wegen 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG
lfd. Nr. 6 Hetzen von Hunden auf Menschen (wenn es zu keiner Körperverletzung kam) 1975 jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)
lfd. Nr. 7 Werfen von Steinen oder anderen harten Körpern (wenn es zu keiner Körperverletzung kam) 1975 jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)
lfd. Nr. 8 Aufstellen oder Aufhängen von Sachen, die auf Straßen fallen können, ohne gehörige Befestigung 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 9 Aufstellen von Hindernissen auf öffentlichen Wegen 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG,

unter Umständen Straftat Nötigung oder Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

lfd. Nr. 10 Verstoß gegen Polizeiverordnungen, die der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe

auf öffentlichen Wegen dienen

1975 jetzt landesrechtlich geregelt bzw. Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG
§ 366a StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
Verstoß gegen Polizeiverordnungen, die zum Schutz von Dünen oder Ufern erlassen wurden 1975 jetzt landesrechtlich geregelt
§ 367 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
lfd. Nr. 1 Störung der Totenruhe 1975 jetzt Straftat: § 168 StGB
lfd. Nr. 2 vorzeitige Beerdigung 1975 jetzt landesrechtlich geregelt
lfd. Nr. 3 unerlaubter Handel mit Arzneimitteln 1975 jetzt Straftat: § 95 ArzneimittelG
lfd. Nr. 4 unerlaubte Herstellung von Feuerwerk 1969 zunächst landesrechtlich geregelt, seit 1977 Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
lfd. Nr. 5 unerlaubter Verkauf oder Verwendung von Feuerwerk 1969 zunächst landesrechtlich geregelt, seit 1977 Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
lfd. Nr. 6 Aufbewahren feuergefährlicher Stoffe 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 7 Verkauf verdorbener oder verfälschter Getränke oder Speisen 1927 jetzt Straftat: zunächst § 12 Lebensmittelgesetz, 1975–2005 § 52 LMGB,

seit 2005 § 58 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

lfd. Nr. 8 Schlageisen oder Fußangeln ausgelegt 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 9 verborgene Waffen mit sich geführt oder verkauft 1968 jetzt Straftat: zunächst § 36 Bundeswaffengesetz, 1972–2003 § 53 Waffengesetz, seit 2003 § 52 WaffenG
lfd. Nr. 10 Messer bei Schlägerei oder Angriff verwendet (wenn es zu keiner Körperverletzung kam) 1975 jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)
lfd. Nr. 11 Halten gefährlicher Tiere 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 121 OWiG
lfd. Nr. 12 Gruben, Öffnungen oder Brunnen ungesichert gelassen 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 13 Baugefährdung 1975 jetzt Straftat: § 319 lfd. Nr. 1 StGB
lfd. Nr. 14 Baugefährdung 1975 jetzt Straftat: § 319 lfd. Nr. 2 StGB
lfd. Nr. 15 Baugefährdung 1975 jetzt Straftat: § 319 StGB
lfd. Nr. 16 unerlaubte Versteigerung 1934 zunächst Straftat § 11 Gesetz über das Versteigerergewerbe,

1960–1975 wieder Übertretung § 34b i. V. m. § 148 Gewerbeordnung,

jetzt Ordnungswidrigkeit: § 144 Abs. 1 Nr. 1 g Gewerbeordnung

§ 368 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark)
lfd. Nr. 1 Verstoß gegen die Anordnungen über die Schließung der Weinberge 1969 bis 1993 landesrechtlich geregelt, jetzt kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 2 Verstoß gegen die Anordnungen über das Raupen 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 3 ungenehmigte Feuerstätte errichtet 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1. BImSchV
lfd. Nr. 4 Feuerstätte oder Schornstein nicht ordnungsgemäß unterhalten 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1. BImSchV
lfd. Nr. 5 Scheunen, Ställe oder Dachböden mit offenem Feuer betreten 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 6 in der Nähe von Gebäuden oder feuerfangender Sachen Feuer angezündet 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 7 in der Nähe von Gebäuden oder feuerfangender Sachen Feuerwerke abgebrannt 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
lfd. Nr. 8 Feuerlöschgerätschaften nicht gewartet 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 25 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. Arbeitsstättenverordnung 2004
lfd. Nr. 9 über bestellte Äcker gefahren, geritten oder Vieh getrieben 1975 jetzt Straftat Sachbeschädigung
lfd. Nr. 10 unbefugt Jagdgebiet betreten 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 292 StGB
lfd. Nr. 10a unbefugt Fischereigebiet betreten 1975 kein Tatbestand mehr, siehe aber § 293 StGB
lfd. Nr. 11 Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von Singvögeln ausgenommen 1935 wenn jagdbare Art: Straftat § 292 StGB;

wenn geschützte Art: zunächst Übertretung § 30 Naturschutzverordnung, 1949–1976 landesrechtlich geregelt,

nun Ordnungswidrigkeit § 30 Bundesnaturschutzgesetz 1976, § 65 BNatschG 2002, jetzt § 69 BNatschG 2010

§ 369 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu vier Wochen oder Geldstrafe bis zu 100 Mark)
lfd. Nr. 1 unbefugt Nachschlüssel angefertigt 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 2 als Gewerbetreibender ungeeichte Maße, Gewichte oder Waagen benutzt 1908 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 69 Mess- und Eichgesetz
lfd. Nr. 3 als Gewerbetreibender ungenehmigte Feuerstätte errichtet 1975 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1.BImSchV
§ 370 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
lfd. Nr. 1 fremdes Grundstück abgegraben oder abgepflügt 1975 jetzt Straftat Sachbeschädigung
lfd. Nr. 2 Erde, Lehm, Sand, Blüten oder Steine von fremdem Grundstück weggenommen 1975 jetzt Straftat Diebstahl: §§ 248, 242 StGB
lfd. Nr. 3 unbefugt militärische Uniformen oder Ausrüstungsstücke angekauft oder als Pfand genommen 1946 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 4 Fischwilderei 1935 jetzt Straftat: § 293 StGB
lfd. Nr. 5 Mundraub 1975 jetzt Straftat Diebstahl: §§ 248, 242 StGB
lfd. Nr. 6 fremdes Vieh mit fremdem Futter gefüttert 1975 jetzt Straftat Sachbeschädigung