In die Kategorie Rechtswissenschaftler werden Juristen aufgenommen, die wissenschaftlich publizieren (Professoren der Rechtswissenschaft etc.). Die Einteilung der Unterkategorien erfolgt nur nach Wirkungszeitraum. Die Fachgebietskategorien (z. B. Rechtshistoriker, Rechtsphilosophen, Rechtssoziologen und Kirchenrechtler) sind nur dann gerechtfertigt, wenn diese Disziplinen eine Sonderstellung einnehmen, so wie die klassische Dreiteilung der Rechtswissenschaft in Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.

Siehe Basisartikel Rechtswissenschaft.

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