Johann Georg von Forster

Ministerialbeamter im Königreich Bayern

Johann Georg von Forster (* 20. Juni 1784 in Schwabach, Markgrafschaft Ansbach; † 26. Juli 1851 in Miesbach, Oberbayern) war ein deutscher Ministerialbeamter in Bayern.

Leben Bearbeiten

Als Sohn des Schuhmachermeisters Johann Caspar Forster besuchte Johann Georg das Gymnasium Carolinum (Ansbach). Er immatrikulierte sich am 20. Oktober 1802 an der Universität Erlangen für Rechts- und Kameralwissenschaften und wurde Michaelis 1802 Mitglied des Corps Onoldia.[1] Als Auskultator kam er 1806 an die (noch preußische) Ansbachische Kriegs- und Domänenkammer. Nachdem er den Staatskonkurs mit Auszeichnung absolviert hatte, war er Landgerichtsassessor am Landgericht Forchheim (1809), am Landgericht Gunzenhausen (1818) und am Landgericht Monheim. 1820 wurde er Kreis- und Stadtgerichtsrat in Ansbach, 1823 Landrichter am Landgericht Dinkelsbühl und Stadtkommissar in Dinkelsbühl. 1833 wurde er als Regierungsrat in die kgl. bayerische Kammer des Inneren im Rezatkreis berufen. Als 1841 Regierungsdirektor wechselte er 1841 von Ansbach nach Augsburg zur Regierung von Schwaben (Bayern). Am 8. März 1849 zum Staatsminister des Inneren München berufen, ersuchte er drei Monate später um seinen Abschied. Als Staatsrat blieb er im ordentlichen Dienst.[2]

Ehrungen Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Kösener Corpslisten 1930, 28/89.
  2. Matrikel der Onoldia, Nr. 110.