Gerichtsbezirk Mieders

bis 1923 Gerichtsbezirk in Innsbruck-Land
Ehemaliger Gerichtsbezirk
Mieders
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Innsbruck-Land
Sitz des Gerichts Mieders
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Innsbruck
Fläche 670,47 km2
(1910)
Einwohner 4.806
Aufgelöst 31. Mai 1923
Zugeteilt zu Innsbruck


Der Gerichtsbezirk Mieders war ein dem Bezirksgericht Mieders unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Innsbruck-Land (Bundesland Tirol). Der Gerichtsbezirk wurde per 31. Mai 1923 aufgelassen und das zugehörige Gebiet dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugeschlagen.

Ehemaliges Bezirksgericht Mieders

Geschichte Bearbeiten

Der Gerichtsbezirk Mieders wurde durch eine Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission aus dem Jahr 1849 geschaffen und umfasste ursprünglich die sechs Gemeinden Ellbögen, Mieders, Neustift, Schönberg, Telfes und Vulpmes.[1]

Der Gerichtsbezirk Mieders bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Innsbruck, Hall, Steinach und Telfs den Bezirk Innsbruck-Land.[3]

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Gerichtsbezirk Mieders per 31. Mai 1923 aufgelöst und sein Gebiet dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugewiesen.[4]

Gerichtssprengel Bearbeiten

Der Gerichtssprengel umfasst vor der Auflösung des Gerichtsbezirkes die sieben Gemeinden Ellbögen, Fulpmes, Kreith, Mieders, Neustift, Schönberg und Telfes.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  4. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 1923, 42. Stück, Nr. 187: „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“