Flagge Luxemburgs

amtliches luxemburgisches Hoheitszeichen
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Die Flagge Luxemburgs wurde in der heutigen Form am 23. Juni 1972 offiziell eingeführt.

Flagge Luxemburgs
Vexillologisches Symbol:
Seitenverhältnis: 1:2 und 3:5
Offiziell angenommen: 12. Juni 1845
Gesetz vom
23. Juni 1972
Farben festgesetzt am 27. Juli 1993

Beschreibung Bearbeiten

Die Nationalflagge ist eine Trikolore und besteht aus drei gleich großen, horizontalen Streifen: oben Rot, in der Mitte Weiß und unten Hellblau.

Die aktuellen Farben sind nach dem Règlement Grand-Ducal vom 27. Juli 1993[1], wie folgt festgelegt:

  • Rot: Pantone 032 c
  • Blau: Pantone 299 c
  • Gold (nur in der Flagge mit dem Roude Léiw, dem Roten Löwen zu sehen): Pantone 116c

Geschichte Bearbeiten

 
Nationalflagge Luxemburgs

Die Farben Luxemburgs sind seit dem Mittelalter bekannt. Graf Heinrich V. von Luxemburg führte als erster im Jahr 1240 ein weiß (silber) und blau gestreiftes, einen roten, gekrönten Löwen tragendes Wappen und Banner. Durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses im Jahre 1815 wurde Luxemburg Großherzogtum und Mitglied des Deutschen Bundes, war aber durch König Wilhelm I. in Personalunion mit den Niederlanden verbunden. Luxemburg wurde de facto als Provinz des Königreichs der Niederlande betrachtet. Während dieser Zeit wehte die Flagge der Niederlande über Luxemburg, die – abgesehen von Farbnuancen – das gleiche Aussehen wie die Luxemburger Flagge aufweist. Diese Gleichheit ist allerdings zufälliger Natur, weil die Entstehung beider Flaggen auf jeweils verschiedene historische Ursprünge zurückgeht. Die Herrschaft Wilhelms I. über Luxemburg war hart; die Folge war die Beteiligung Luxemburgs an der Belgischen Revolution im Jahr 1830. In diesem Jahr tauchte erstmals die Flagge in heutiger Form auf: Um sich von der Flagge der Niederlande abzugrenzen, wurde ein helleres Blau gewählt, das am 12. Juni 1845 festgelegt wurde. Einen Einfluss auf die Wahl als Streifenflagge dürfte auch die Französische Revolution gehabt haben. Die Trikolore und der damit verbundene Freiheitsgedanke waren seinerzeit eine beliebte Vorlage vieler Nationalflaggen.

De Roude Léiw Bearbeiten

 
  Die Luft- und Schifffahrtsflagge De Roude Léiw – Flaggenverhältnis 2:3

Mit dem Ausbau der Mosel und dem damit verbundenen Anschluss Luxemburgs an die internationale Binnenschifffahrt wuchs das Problem der Verwechslungsmöglichkeit zwischen der luxemburgischen und der niederländischen Flagge. Daher wurde im Gesetz über die Hoheitszeichen vom 23. Juli 1972[2] die Flagge für Schiff- und Luftfahrt (le pavillon de la batellerie et de l’aviation) geschaffen.

Sie besteht aus zehn gleich großen, horizontalen Streifen, abwechselnd weiß und blau; darüber, alle Streifen übergreifend, einen goldgekrönten, goldbewehrten und goldgezungten roten doppelschwänzigen Löwen. Obwohl Luxemburg über keine Luftstreitkräfte verfügt, ist die Kokarde Luxemburgs auf den AWACS-Flugzeugen der NATO angebracht, die alle in Luxemburg registriert sind.

Es handelt sich dabei um die Flagge des Wappenschildbildes. Aufgrund der Figur wird die Flagge von den Luxemburgern auch de Roude Léiw („der Rote Löwe“) genannt.

Das Gesetz zur Einführung des Luxemburger Seeschiffsregisters von 1990 bestätigt diese Flagge auch als Nationale für in Luxemburg eingetragene Seeschiffe.

Der „Roude Léiw“ als Staatsflagge Bearbeiten

 
Aufkleberkampagne für den Roude Léiw: Ech sin dofir („Ich bin dafür“)

Am 5. Oktober 2006 legte der CSV-Abgeordnete Michel Wolter auf eigene Initiative einen Gesetzesvorschlag vor, der vorsah, die rot-weiß-blaue Trikolore durch den Roten Löwen als offizielle Staatsflagge zu ersetzen. Die Befürworter der Initiative brachten unter anderem folgende Argumente vor:

  • Die Trikolore ähnele zu sehr der niederländischen Staatsflagge und die „hellblaue“ Abgrenzung sei für Außenstehende nicht ersichtlich, daher werde sie leicht mit der niederländischen Flagge verwechselt.
  • Der Ursprung des Roten Löwen gehe weiter zurück als der der Trikolore. Der Rote Löwe stehe bereits seit dem 13. Jahrhundert für Luxemburg (siehe auch Wappen Luxemburgs), die Flagge der Trikolore hingegen stamme aus der Zeit der Belgischen Revolution und sei erst seit 1972 „de jure“ offizielle Staatsflagge.
  • Der Roude Léiw werde von vielen Luxemburgern der Trikolore vorgezogen. Vor allem bei Sportveranstaltungen wie dem Fußball oder Radsport habe der Roude Léiw die traditionelle Flagge bereits fast vollständig verdrängt.
  • Die neue Flagge würde das Traditionsbewusstsein vieler Luxemburger sowie die luxemburgische Identität stärken und wäre zudem ein Bekenntnis zur Monarchie. (Da die Herrscherfamilie (Nassau-Weilburg) eine eigene Flagge hat, kann dieses Argument allerdings auch als Gegenargument betrachtet werden.)
  • Der Roude Léiw stehe für viele Luxemburger für Freiheit und Zusammenhalt, da er eines der Hauptsymbole (zusammen mit Trikolore und Großherzogin Charlotte) im Widerstand gegen die nationalsozialistischen Okkupanten während des Zweiten Weltkrieges darstelle.

Die Gegner der Flaggenänderung führten folgende Argumente an:

  • Der Rote Löwe sei ein kämpferisches Symbol (Spruch: „Roude Léiw huel se“, zu deutsch etwa: „Pack sie dir, Roter Löwe“), das nationalistische Gefühle wecke und somit einen Rückschritt zum Nationalstaat darstelle.
  • Die Trikolore sei die Flagge Luxemburgs während des Zweiten Weltkrieges gewesen. Sie sei von den Besatzern verboten worden und stehe seitdem für den Freiheitswillen Luxemburgs. Vor allem ältere Luxemburger fühlten sich mit der rot-weiß-blauen Flagge sehr verbunden.
  • Die Trikolore stehe mit ihren Farben für die Errungenschaften der Französischen Revolution und die Freiheit des Volkes.
  • Der Rote Löwe sei aus Sicht der Heraldik nicht als Flagge geeignet.
  • In Belgien werde der Rote Löwe schon von der Provinz Luxemburg offiziell benutzt.
  • Das Ersetzen der Flagge wäre schlicht zu teuer.
  • Bis 2006 habe die ganze Frage niemanden gekümmert.

Die Diskussion löste in der Presse und in der Politik heftige Debatten aus. Einige Politikern stellten den Nutzen der Initiative in Frage, auch aus den Reihen der CSV wurde bemängelt, dass es wichtigere Aufgaben gebe, als sich mit dem Aussehen der Flagge zu beschäftigen.

In der Bevölkerung hingegen wurde die Initiative häufig positiv oder mit Gleichgültigkeit aufgenommen. Da sich die Politik offiziell nicht mit dem Thema beschäftigen wollte, befürchteten Anhänger, dass das Projekt fallengelassen und vergessen würde. Deshalb gründeten eine Gruppe die „Initiative Roter Löwe“, die sich für eine Flaggenänderung einsetzen und per Internet-Petition für das Projekt werben wollten, und zwar mit dem Slogan: (auf Luxemburgisch) Ech sin dofir (zu Deutsch: Ich bin dafür). Die Internet-Befragung ergab, dass eine kleine Mehrheit keine Änderung der Flagge wollte. Eine Untersuchung der Universität Luxemburg ergab, dass die Befürworter der Initiative tendenziell einem völkischen und weniger gebildeten Milieu zugeordnet werden konnten.

Im Juni 2007 stellte Jean-Claude Juncker klar, dass es mit ihm und seiner Partei keine Änderung der Flagge geben werde. Zwei Jahre nachdem die Regierung ihren Entwurf zur Reform des Gesetzes von 1972 über die nationalen Hoheitssymbole hinterlegt hat, ist noch nicht einmal ein Berichterstatter dazu bestimmt.[3]

Weitere Flaggen Luxemburgs Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • W. Smith, O. Neubecker: Die Zeichen der Menschen und Völker: Unsere Welt in Fahnen und Flaggen. Reich Verlag Luzern, 1975, ISBN 3-7243-0115-4.
  • K-H. Hesmer: Flaggen, Wappen, Daten. Bertelsmann Lexikon-Verlag, 1975, ISBN 3-570-01591-2.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Flaggen Luxemburgs – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Règlement grand-ducal du 27 juillet 1993 précisant la composition chromatique des couleurs du drapeau national luxembourgeois et du pavillon de la batellerie et de l’aviation. – Legilux. Abgerufen am 18. November 2017 (französisch).
  2. Texte coordonné du 16 septembre 1993 de la loi modifiée du 23 juin 1972 sur les emblèmes nationaux. – Legilux. Abgerufen am 18. November 2017 (französisch).
  3. rh, Roter Löwe. D’Lëtzebuerger Land, 6. Januar 2012, S. 4