Eingangsformel

Formel, die ein Urteil vor Gericht einleitet

Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden häufig feststehende Phrasen verwendet, die sich je nach Land und Zeit, teilweise auch je nach Gericht, unterscheiden.

Deutschland Bearbeiten

 
Eingangsformel beim Bundesgerichtshof

Gegenwart Bearbeiten

Vergangenheit Bearbeiten

Kirchliche Gerichte Bearbeiten

  • Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland: Kirchengerichte der EKD[5]
  • Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Heiligen Stuhls: Arbeitsgerichte der DBK

Liechtenstein Bearbeiten

Österreich Bearbeiten

Schweiz Bearbeiten

Weitere Länder Bearbeiten

Im Namen des Volkes Bearbeiten

Im Namen der Republik Bearbeiten

Im Namen des Gesetzes Bearbeiten

Im Namen des Monarchen Bearbeiten

Im Namen Gottes Bearbeiten

Andere Bearbeiten

  • Danemark  Dänemark: Thi kendes for ret (Daher für Recht erkannt)

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. § 25 Abs. 4 BVerfGG sowie die Urteile (grundsätzlich nicht aber die Beschlüsse) aller Fachgerichte (§ 311 Abs. 1 ZPO; § 268 Abs. 1 StPO; § 117 Abs. 1 Satz1 VwGO; § 105 Abs. 1 Satz 1 FGO; § 132 Abs. 1 Satz 1 SGG); ebenso § 246 Abs. 1 StPO-DDR;
  2. Art. 25 Abs. 1 BayVfGHG
  3. Art. 72 Abs. 1 LVerf NRW
  4. Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, Köln u. a. 2015, S. 262.
  5. § 18 KiGG.EKD
  6. Art 95 Landesverfassung.
  7. Art. 82 Abs. 2 B-VG