Diskussion:Wachdienst in der Bundeswehr

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Matysik in Abschnitt Schaubild veraltet

Patenschaft Bearbeiten

Folgende Wikipedianer betreuen regelmäßig diese Seite und sind Ansprechpartner:

Benutzer:Macmewes wurde hier zuletzt 2004 gesehen, im Artikel 2005. Offenbar doch keine Patenschaft. --WinfriedSchneider 21:55, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Widerspruch Bearbeiten

!!! Ein kleiner Widerspuch! Es wird in dem Artikel gesagt, dass ein Offizier vom Wachdienst MINDESTENS ein Leutnant sein soll, um im nächtsen Satz zu erwähnen, dass dies i.d.R. ein erfahrener Feldwebel ist!!! Wie soll das funktionieren, wenn er mindestens ein Offizier sein soll... irgend wo ist das der Wurm drin!

--217.87.201.30 01:36, 22. Jun 2006 (CEST)

Bei uns war es sogar so, dass OvWa immer Fw, OFw oder HFw waren, nie irgendwer dadrüber. War aber auch ne sehr kleine Kaserne. --STS 16:44, 22. Jun 2006 (CEST)

Nun also, ich habe diese Seite angelegt und werde in den nächsten Tagen weitere Sachen einfügen und auch die nicht verfügbaren Links mit Leben füllen.

Habe noch weitere Kleinigkeiten eingefügt. Bzgl Stellv. Minister: Wird davon überhaupt Gebrauch gemacht? Bzgl GI: Ist das schon einmal vorgekommen? Der GI schlägt ja wohl kaum unangekündigt irgendwo auf.

Ganz im Gegenteil. Laut Verfassung gibt es imho keinen Stellvertretenden Minister sondern nur einen (wie von Dir angemerkt) mit umfassenden Vollmachten ausgestatteten Staatsminister, der in Abwesenheit (Minister auf Urlaub oder außer Landes) diesen vertritt. Bezüglich des Generalinspekteurs hätte ich gerne gewußt, wo das steht. Meines Wissens nach kann er sich Wachen (auch nicht auf eigene Erklärung hin) Untertan machen. Ansonsten haben Ministerbesuche und Generalsbesuche offizieller Art (Truppenbesuche) normalerweise eine gewisse amtliche Vorlaufzeit zu beachten. Imho liegen die zwischen zwei Wochen und einem Monat. Ich lasse mich diesbezüglich gerne belehren. Nochmals danke für Deinen Beitrag :-) --Martin Mewes 09:18, 13. Apr 2004 (CET)
Es gibt einen sogenannten "ständigen Befehl" des Bundesministers für Verteidigung, der es dem Generalinspekteur erlaubt, jeden Vorgang an sich zu ziehen. Das betrifft ausdrücklich auch den Wachdienst, lediglich der Sanitätsdienst sowie einige technische Fachbereiche sind davon ausgenommen. Bzgl. Vorlaufzeit: Ich habe es als Stabsdienstsoldat erleben müssen, dass der Generalinspekteur auf einmal beim Spieß im Zimmer stand, ohne jede Vorankündigung. Das war nicht angenehm.
Nun, ich denke jedoch, daß der GenInsp in diesem Falle nicht auf Truppenbesuch da war, sondern einfach "nur so" vorbeischaute, oder handelte es sich in Deinem Falle tatsächlich um eine Truppeninspektion? --Martin Mewes 20:33, 13. Apr 2004 (CEST)
Er war nicht "einfach nur so" da, sondern es hatte schon einen triftigen Grund. Gerechnet hatten alle aber mit dem Divisionskommandeur, dass der GI selber kommt, konnte ja niemand ahnen. Bevor ich mich jetzt um Kopf und Kragen schreibe, nur soviel: Es hatte etwas mit einer Übung, Wehrpflichtigen und gewissen "Unregelmäßigkeiten" zu tun. Die Insider dürften den Rest wissen, allen anderen empfehle ich eine Zeitung aus dem süddeutschen Raum von Anfang September 2003.
Hoppla, na gut - kann schonmal vorkommen - In der Regel kündigen Generäle jedoch Ihre Besuche an. Das ist meine Erfahrung. Aber: Was hat denn das nun mit unserem Thjema hier zu tun ;-) <undwiederwech> Martin Mewes 13:16, 15. Apr 2004 (CEST)

Um mal eben meinen Senf dazu zu geben: OvWa: mindestens OfW, stelv. OvWa gab's bei uns nicht, WaHa mindestens Uffz oder Fhj, stellv. Waha mindestens OGefr (in Ausnahme auch Gefr) vielleicht sollte man den Artikel entsprechend anpassen, da z.B. nicht alle Bataillone nicht ausreichend Offiziere aufweisen, so dass die Unteroffiziere mit Portemonnaie einspringen müssen. -- Platte Drück mich! 03:43, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Und Du bist Dir aber auch ganz sicher, daß Du keine Verschlußsachen ausplauderst? - Ein Gefreiter als StellvWaHa scheint mir auch als Ausnahmefall nicht denkbar, und ein Unteroffizier mit Portemonnaie ist Realsatire. Sollte euch der OvWa vielleicht allen eine Wurstsemmel ausgegeben haben, kann ich verstehen wie Du auf Portemonnaie kommst. --84.154.102.98 21:05, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Definition Bearbeiten

Moin moin!

Was mir gerade hier aufgefallen ist: Es fehlt im ersten Absatz eine generelle einführende Definition des Begriffs. Wäre aber für den enzyklopädischen Stil der Wikipedia sehr wünschenswert. Vielleicht kann das ja jemand ergänzen. --Hamburger 01:00, 1. Jun 2005 (CEST)

Polizei in der Kaserne Bearbeiten

Was macht dich denken, dass "die Polizei in der Kaserne jegliche Befugnisse verliert" und der Wache untergeordnet ist? -- Pionic 19:24, 16. Nov 2005 (CET)

ist ein ziehmlich verwaister artikel. bitte dann hier aus der liste streichen

Flaggenparade Bearbeiten

... fehlt völlig -- Matt1971 ♪♫♪ 20:24, 30. Jul 2006 (CEST)

Polizei in der Kaserne die Zweite Bearbeiten

Die Frage von Pionic Was macht dich denken, dass "die Polizei in der Kaserne jegliche Befugnisse verliert" und der Wache untergeordnet ist? steht seit zwei Jahren unbeantwortet im Raum. Werde daher diesen Passus im Artikle -nicht die Frage- nächste Woche löschen - es sei denn, jemand kennt eine Rechtsgrundlage für diese Aussage.--Wahlscheider 13:11, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Soldaten die Wachbereitschaft haben ! Bearbeiten

In diesem Artikel werden die Soldaten der Wachbereitschaft gar nicht erwähnt und auch nicht was ihre Aufgaben sind und wann sie zum Einsatz kommen !

Man könnte das vielleicht noch einbauen oder jedenfalls kurz erläutern !

Ist nur ein Vorschlag weil sie ja nur im Notfall in Anspruch genohmen werden aber das würde den Artikel vervollständigen !

MFG(nicht signierter Beitrag von 213.196.250.201 (Diskussion) )

Änderungswünsche Bearbeiten

Ich hätte folgende Änderungsvorschläge zur Seite, die ich aber erst mal zur Diskussion stellen möchte, damit vor allem der Btreuer der Seite einen Blick darauf werfen kann und die Möglichkeit hat sich zu äußern:

1. Die Wachsoldaten werden durch die Vergatterung nicht aus ihrem bisherigen Unterstellungsverhältnis herausgelöst. Ansonsten würde ja für die Dauer der Wache auch der Disziplinarvorgesetzte wechseln und das ist nicht der Fall. Daher würde ich diesen Satz gerne streichen.

2. Zitat: "Jeder Wachsoldat ist „Vorgesetzter im besonderem Aufgabenbereich“ und nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt gegenüber allen Soldaten, die in seinem Aufgabenbereich Dienst tun und nicht seine Wachvorgesetzten sind." Der Wachsoldat ist Vorgesetzter gegenüber allen Soldaten, die sich in seinem Aufgabenbereich aufhalten und nicht nur denen gegenüber, die dort ihren Dienst verrichten. Das würde nämlich bedeuten, dass das Vorgesetztenverhältnis nur gegenüber Soldaten besteht, die sich im Dienst befinden.

3. Ein Wachzug wird z.B. bei der Unterstützung bei Bewachung von US-Liegenschaften eingesetzt. Daraus ergibt sich die Stärke und der STAN-Auftrag. Die Vorschrift spricht aber von "Wachpersonal" bzw. "die Wache". Das Wachpersonal wiederum unterteilt sich dann in Wachvorgesetzte und Wachsoldaten. --TazD 12:52, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeiten-Hinweis Bearbeiten

Der erste Satz des Artikels lautet: „Der Wachdienst in der Bundeswehr wird geregelt …“. Die Einleitung sollte jedoch „für sich genommen Lemma und Begriff in seiner Grundbedeutung erklären“ und „den Gegenstand des Artikels (das „Lemma“) möglichst präzise in seinen sachlichen Kontext“ einordnen. Das fehlt hier! – Stattdessen wird dem Leser sogleich mit rechtlichen Einzelheiten konfrontiert, die besser unter einer eigenen Überschrift „Rechtliche Grundlagen“ stehen würden. --WinfriedSchneider 21:55, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

BMVg im V-Fall Bearbeiten

Aus dem GG geht nicht hervor, daß der BMVg im V-Fall kein Vorgesetzter mehr ist. BK wird IBuK, BMVg könnte auch an die zweite Stelle rücken und Vorgesetzter bleiben. Müsste man mal in den unzähligen Erlassen und Verordnungen suchen...

könnte - aber sofern das nicht wirklich durch Erlaß so geregelt ist, würde der BMVg auch die Vorgesetzteneigenschaft verlieren. --77.4.66.158 13:20, 22. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Nach Art. 115b GG geht im V-Fall die Befehls und Kommandogewalt vom Verteidigunsmnister auf den Bundeskanzler über (das sog. Lex Churchill). Damit verliert der Verteidigunsminister seine Befehls und Kommandogewalt und der Kanzer gewinnt sie. Der MInister ist also bis zur Beendigung des V-Falls ranghöchster Vorgesetzter, sonder der Kanzler. -- Ruhrpottpatriot 15:31, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Darum ging die Frage nicht, sondern ob in diesem Fall der BMVg weiterhin nachrangiger Vorgesetzter bleibt. Daß er kein IBuK mehr ist, ist klar.--93.135.35.233 10:59, 2. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

GenInspBw Bearbeiten

... wird der GenInspBw mit der Umstrukturierung des BmVg zum 1. 4. 12 (siehe z. B. hier http://augengeradeaus.net/2011/10/die-nachsten-puzzle-steinchen-das-neue-bmvg/) eigentlich auch Wachvorgesetzter? -- 87.77.111.38 09:43, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wenn er truppendienstlicher Vorgesetzter wird, dann "Ja". Ansonsten bleibt es beim alten. -- TazD 13:50, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Inzwischen ist er truppendienstlicher Vorgesetzte aller Soldaten der Bundeswehr und damit immer Wachvorgesetzter – könnte man also im Text ändern, richtig?--Matysik 10:58, 12. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Stellvertreter Bearbeiten

An welcher Stelle der Vorschrift ist von einem "stellvertretenden Kasernenkommandanten" die Rede? Ein Kommandant ist in der Regel ein "Einzelgänger" und hat keinen Vertreter in persona, sondern lediglich Soldaten, denen er Aufgaben überträgt. (nicht signierter Beitrag von 79.238.179.23 (Diskussion) 21:57, 24. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

ZDv 10/6 Nr. 215. Hätte man auch selbst finden können, denn im Artikel wird ja schon auf die 10/6 verwiesen. --TazD (Diskussion) 13:58, 26. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
In Nr. 215 wird ein "stellvertretender Kasernenkommandant" als Wachvorgesetzter aufgeführt???? Von welchem Stand? (nicht signierter Beitrag von 85.16.64.147 (Diskussion) 10:36, 28. Dez. 2012 (CET))Beantworten
Februar 2006. Ich würde es ja zitieren, aber die ZDv ist VS-NfD --TazD (Diskussion) 14:23, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Persönlich will ich das ja gerne glauben. Aber für den Artikel wird das zum Problem, da er unbestätigte Angaben enthält. (nicht signierter Beitrag von 79.227.33.102 (Diskussion) 21:54, 3. Jan. 2013 (CET))Beantworten
Theoretisch könnten das 191.818 aktive und einige tausend ehemalige Soldaten bestätigen. ;-) --TazD (Diskussion) 20:41, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten

§1 Abs. 5 SG gibt es nicht Bearbeiten

Den in "Ausnahmen und Hinweise" genannten §1/V SG gibt es überhaupt nicht. Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__1.html Löschen möglich? (nicht signierter Beitrag von 2003:63:B0B:2B00:14F6:3603:A86C:8C3F (Diskussion | Beiträge) 11:50, 5. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Wie wäre es mit ändern? Ist weitaus cleverer als löschen. --TazD (Diskussion) 16:30, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Redundanz zu "Wachzug" Bearbeiten

Moin, man möge mir meine Unwissenheit verzeihen, aber gibt es eine Besonderheit, welche die Existenz des Artikels Wachzug rechtfertigt? Danke für Eure Hilfe! MfG --Stubenviech (Diskussion) 00:56, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Entfernung der Redundanzen Bearbeiten

Moin, gemäß Wikipedia:Redundanz/April_2014#Wachdienst_in_der_Bundeswehr_-_Wachzug+-_Wachbereich+-_Wachvorgesetzter+-_Offizier_vom_Wachdienst+-_Wachhabender+-_Wachsoldat habe ich die genannten Artikel Wachzug, Wachbereich, Wachvorgesetzter, Offizier vom Wachdienst, Wachhabender und Wachsoldat durch Weiterleitungen ersetzt und in diesen Artikel eingearbeitet. Mir ist bewusst, dass viele von Euch Zeit in genannte Artikel gesteckt haben und nun vielleicht enttäuscht sind, zumal auch dieser Artikel noch Mängel aufweist. Ich bitte darum, die Bemühungen auf diesen Artikel zu konzentrieren, damit wir ihn "rund" bekommen. Die vorherigen Artikel mitsamt ihren Disks sind nicht weg. Sie können, wenn man auf die Weiterleitungen klickt und die Versionsgeschichte anschaut für diesen Artikel weiter genutzt werden. MfG --Stubenviech (Diskussion) 13:59, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Weiterleitung von Wachhabender Bearbeiten

Wieso wird kommentarlos von Wachhabender auf Bundeswehr umgeleitet? Wachhabende gibt es auch auf zivilen Schiffen. 217.229.92.23 21:55, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Guter Punkt. In dem alten Artikel "Wachhabender" ging es nur um den Wachdienst in der Bundeswehr. Wenn ein anderer Artikel bzgl. dieses Lemmas vorliegt, wie etwa einer bzgl. der Wachhabenden auf zivilen Schiffen, könnte man eine Begriffsklärungseite o.Ä. anlegen. --Stubenviech (Diskussion) 12:27, 24. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Hier gibt es Informationen, wie das ggf. umgesetzt werden kann: Wikipedia:Begriffsklärung MfG--Stubenviech (Diskussion) 15:55, 6. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Schaubild veraltet Bearbeiten

 

Das Schaubild ist veraltet und sollte aktualisiert oder entfernt werden. Z.B. sind bei den Wachvorgesetzten falsch: im Frieden ist der IBuK nicht der Staatsekretär sondern der BMVg, es fehlt zudem der GI als Vorgesetzter der Insp TSK. --Matysik 08:49, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten