Diskussion:Unstrut-Hainich

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Rubikon79 in Abschnitt Einwohnerzahl

Gliederung der Landgemeinde in Ortsteile oder Ortschaften Bearbeiten

Nach § 45a ThürKO ist eine Landgemeinde in Ortsteile gegliedert (siehe 1. Satz), die bei Vorliegen einer Ortschaftsverfassung auch Ortschaften genannt werden. Auch nach § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich ist die Gemeinde in Ortsteile gegliedert, in § 4 wird dann auf die Ortschaften eingegangen. Die Änderung [1] ist daher nicht falsch, aber in der Begründung ungenau. Im Sinne einer einheitlichen Benennung in den Artikeln über Thüringer Landgemeinden und unter Berücksichtigung von WP:KORR habe ich die Änderung zurückgesetzt.
Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 12:53, 11. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Sie haben im Grunde die Antwort schon richtig gefunden, nur falsch interpretiert. Gemäß § 45 a ThürKO gliedert sich eine Landgemeinde zunächst in Ortsteile; mit Einführung von Ortschaftsverfassungen werden diese zur Ortschaft. Ortschaften und Ortsteile genießen unterschiedliche Rechte nach ThürKO. Demnach ist in allen Artikeln über Thüringer Landgemeinden zu unterscheiden, ob diese für die einzelnen Gliederungsteile eine Ortschaftsverfassung eingeführt haben oder nicht. Dies kann sogar innerhalb der selben Landgemeinde unterschiedlich sein (§ 45 a Abs. 1 ThürKO). Es ist für eine korrekte Darstellung für jeden Gliederungsteil einzeln zu prüfen, ob dies der Fall ist oder nicht. Eine einheitliche Benennung ist daher sachlich falsch. Im vorliegenden Fall ist die bereits erwähnte Hauptsatzung der Landgemeinde Unstrut-Hainich eindeutig: "Die folgenden Ortsteile erhalten je eine Ortschaftsverfassung gemäß § 45a ThürKO: 1. Altengottern, 2. Flarchheim, 3. Großengottern, 4. Heroldishausen, 5. Mülverstedt 6. Weberstedt." undspricht im Weiteren nur noch von Ortschaften. --84.177.177.140 00:08, 18. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Würde es Ihre Zustimmung finden, wenn der Artikel wie folgt geändert werden würde?
Die im nördlichen Thüringer Becken liegende Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Altengottern, Flarchheim, Großengottern, Heroldishausen, Mülverstedt und Weberstedt, die zuvor selbstständige Gemeinden waren. Jeder der sechs Ortsteile bildet durch Einführung einer Ortschaftsverfassung gemäß § 45a ThürKO eine Ortschaft.
Zusätzlich würde ich in der Infobox bei Gemeindegliederung 6 Ortsteile zu 6 Ortsteile mit Ortschaftsverfassung ändern. Wie ist Ihre Sicht dazu?
Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 18:49, 18. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Einwohnerzahl Bearbeiten

Wieso lässt sich die Einwohnerzahl nicht ändern und wie wurde diese ermittelt. Hat man da die Einwohnerzahlen der Gemeinde Schönstedt mit denen der Landgemeinde mit Stand 31.12.2022 addiert? --99820Hainich (Diskussion) 10:21, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @99820Hainich,
die Werte in der Infobox gelten für den aktuellen Gebietsstand, also inklusive Schönstedt. Das ist zum Beispiel wichtig, damit die Einwohnerdichte korrekt berechnet wird. Im Kapitel Einwohnerentwicklung ist hingegen die Einwohnerzahl für den Gebietsstand 31. Dezember 2022 angegeben.
Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 00:24, 21. Apr. 2024 (CEST)Beantworten