Diskussion:Tötung von George Floyd

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von GeeGee in Abschnitt Verurteilung
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Rezeption in der Kunst Bearbeiten

könnte ein noch zu ergänzender Abschnitt lauten. Einen belletristischen Niederschlag fand die Tötung von George Floyd z. B. in Juli Zehs Roman Über Menschen (2021), hier S. 338ff. --Longinus Müller (Diskussion) 19:09, 19. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Und im Comic Vater im Türspalt von Katz & Goldt. --ChickSR (Diskussion) 14:07, 4. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Missverständlich Bearbeiten

Es geht um 4 Polizisten, der Hauptangeklagte bekannte sich im Dezember (mutmasslich in einem Berufungsverfahren ?) für schuldig, sein Verfahren läuft also noch. Im folgenden (= letzten Absatz der Einleitung) ist dann nur noch von 3 Polizisten die Rede. Ohne die Version vom 05.02.2022 versteht man nichts:

  • Das Verfahren im Dezember gegen Derek war in der älteren Version noch ein Berufungsverfahren, warum wurde das gelöscht?
  • Bei dem jetzigen Schuldspruch handelt es sich offensichtlich um die 3 Mittäter (o.ä.), deren Prozess dem Anschein nach vorgezogen wurde? --Wolle1303 (Diskussion) 16:04, 25. Feb. 2022 (CET)Beantworten


Wortwörtliches Zitat verändert Bearbeiten

Ich habe hier eine Quelle, nämlich die Frankfurter Rundschau, wortwörtlich, also 1:1 wie folgt zitiert: Der medizinische Sachverständige des Hennepin County, Dr. Andrew Baker, gab vor Gericht zu Protokoll, dass der Fentanylspiegel in Floyds Blut um rund 11 Nanogramm pro Milliliter höher gelegen habe, als in „einigen Fällen der Überdosierung“. Dies kann als Zeichen für regelmäßigen Konsum gewertet werden.Frankfurter Rundschau vom 12.4.21 Das scheint aber nicht jedem zu passen, da Happolati das wohlgemerkt wortwörtliche Zitat jetzt bereits zum zweiten Mal vom Originaltext abweichend verändert hat. Ich frage mich was das genau soll? --Diplocynodon (Diskussion) 19:57, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hast du meinen Kommentar in der Zusammenfassungszeile gelesen? Wenn nein, hole dies doch bitte nach. Wenn ja, erspar uns bitte deine unsachlichen Beiträge hier ("scheint nicht jedem zu passen"). Eine Wertung (!) ist natürlich immer mit Quelle im Text, also nicht in der Quelle, anzugeben. Da der Arzt Baker vorher schon zitiert wird, könnte er dies gesagt haben. Ich vermute das mit etwas Wohlwollen, deshalb habe ich die Aussage in den Konjunktiv gesetzt. Sollte der Satz aber die Einschätzung eines deutschen Journalisten sein, wäre das in Zhg. mit einer medizinischen Aussage gegenstandslos. --Happolati (Diskussion) 20:05, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Selbstverständlich habe ich den gelesen. Mir wird dadurch nur leider nicht klar warum du das Zitat änderst? Es steht so da wie es da steht. Ich hab von dir aber nur eine "Vermutung" als Grund für dein Beharren auf deine Sicht bekommen. Sonst nichts. Das bedeutet dann wohl das deine Mutmaßungen entscheidender sind als eine externe Quelle, oder wie darf ich das verstehen? --Diplocynodon (Diskussion) 20:37, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Nein. Aber wenn der Satz bei uns im Indikativ steht, wirkt es ja so, als hätten wir, also Wikipedia, die Äußerung gemacht. Das wäre dann eben ein Fall von WP:TF, was natürlich nicht geht. Wenn wir vermuten, dass die medizinische Bewertung von einem Arzt, also von einer medizinischen Autorität, stammt, muss sie als Zitat zu erkennen sein. Deshalb indirekte Rede, die im Konjunktiv steht. --Happolati (Diskussion) 20:43, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Deswegen steht unmittelbar dahinter die Fußnote. Und Wikipedia ist damit eindeutig von der FR und Dr Baker zu unterscheiden. Dazu gibt es ja Fußnoten. Ich verstehe weiterhin nicht warum bei dieser eindeutingen Situation ein Zitat aus einer Quelle geändert werden muss. --Diplocynodon (Diskussion) 21:27, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Käme die Einschätzung von der FR, wäre das genauso WP:TF: wir unterlassen Theoriefindung, zitieren aber auch keine. Noch einmal: für eine medizinische Bewertung kommt als akzeptable Quelle hier nur ein medizinischer Sachverständiger in Frage. Das ist Baker. Und wenn wir seine Einschätzung wiedergeben, ist sie als indirektes Zitat in den Konjunktiv zu setzen. --Happolati (Diskussion) 21:32, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Nur der Korrektheit halber: Es ist kein Zitat, weil es nicht als solches gekennzeichnet worden ist, sondern eine 1:1-Übernahme. Ich will es nur erwähnen, weil beim Lesen der Diskussion der Eindruck entsteht, jemand hätte versucht, ein direktes Zitat zu verändern, was Fälschung wäre. Inhaltlich ist es natürlich gut, dass dieses nicht unwichtige Detail und was davon abzuleiten ist im Artikel steht. Danke für die Ergänzung. Vindolicus (Diskussion) 01:44, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Justizministerium 2023 Bearbeiten

Bitte Reaktion des Justizministerium erg.: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/george-floyd-polizei-von-minneapolis-soll-laut-untersuchung-systematisch-uebermaessige-gewalt-angewendet-haben-a-40bdfc7b-5c50-4568-9cd0-9839eeb41c8c --87.170.197.3 23:54, 16. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Verurteilung Bearbeiten

"Im April 2021 wurde der Hauptangeklagte Derek Chauvin der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden."

Ist das wirklich eine akkurate Übersetzung?

Second Degree Murder entspricht im deutschen Strafrecht einem Totschlag. Wie kommt ihr auf die bestehende Definition? Vor allem gibt es dazu keine Quellenangabe.

https://www.nbcnews.com/news/us-news/judge-reinstates-third-degree-murder-charge-against-ex-cop-charged-n1260662

Auch kam dann noch die Bürgerrechtsverletzung hinzu: https://www.rnd.de/panorama/fall-george-floyd-ex-polizist-derek-chauvin-erneut-zu-langer-haftstrafe-verurteilt-VP3ORLBJDO4EC2KXOGHD55XA3U.html

Das wird auch nicht erwähnt. --ShalokShalom (Diskussion) 12:49, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Was steht deiner Meinung nach hier? --Happolati (Diskussion) 13:43, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Die Passage in der Zusammenfassung am Anfang des Artikels ist tatsächlich fehlerhaft. Chauvin wurde in allen drei Anklagepunkten (unintentional second-degree murder, third-degree murder und second-degree manslaughter) schuldig gesprochen. Viele deutsche Nachrichtenportale haben dies (auf 2 Anklagepunkte) verkürzt und außerdem die ungefähren Entsprechungen im deutschen Strafrecht falsch wiedergegeben.
Der schwerwiegendste Anklagepunkt war der Punkt second-degree murder (Mord 2. Grades, was in etwa dem deutschen Totschlag in einem schweren Fall entspricht). Der später eingesetzte Ankläger hatte den ersten Punkt ("third-degree murder") von zunächst nur ZWEI aufgenommenen Anklagepunkten von third-degree murder auf Mord 2. Grades hochgestuft und damit zunächst den Punkt "third-degree murder" fallen gelassen. Später nahm er allerdings den Punkt ("Mord 3. Grades") als dritten(!) Anklagepunkt gegen Chauvin wieder auf, und zwar zusätzlich. Der Staatsanwalt sagte dazu, dass er gewichtige Gründe dafür hätte und diese vor Gericht zweifelsfrei darlegen könne. Die Geschworenen folgten dann später mit ihrem Urteil seiner Argumentation. Wenn ich mich recht erinnere, hatten US-Analysten und der Staatsanwalt selbst (und/oder Mitglieder seines Teams) außerdem bekundet, dass der Punkt third-degree murder auch aus taktischen Gründen (zusätzlich) wieder aufgenommen wurde, um sicherzustellen, dass - wenn die Geschworenen beim Anklagepunkt Mord 2. Grades "nicht schuldig" urteilen sollten - mit einem zusätzlichen Schuldspruch für Mord 3. Grades eine deutlich höhere Gefängnisstrafe verhängt werden kann (Höchststrafe: 25 Jahre), was ansonsten mit der dann einzigen verbliebenen Strafe für second-degree manslaughter (max. 10 Jahre) so nicht möglich gewesen wäre.
Second-degree manslaughter (auch "Involuntary manslaughter") entspricht wiederum im deutschen Strafrecht der fahrlässigen Tötung, es ist also eine Tötung, die ohne Vorsatz und z.B. aus Nachlässigkeit oder (zumindest im US-Recht) während der Begehung eines anderen Verbrechens begangen wird. Involuntary manslaughter wird nicht selten auch als "fahrlässiger Totschlag" übersetzt, bei uns gibt es allerdings nur die fahrlässige Tötung, den minderschweren Totschlag (der dem first-degree manslaughter - auch voluntary manslaughter genannt - also dem US-amerikanischen "Totschlag im Affekt" - in beiden Rechtskreisen nach vorheriger Provokation - entspricht) und den "Totschlag in einem besonders schweren Fall".
Third-degree murder (dieses Konstrukt gibt es nur in 3 Bundesstaaten, die Definitionen variieren dann auch noch sogar etwas - je nach Bundesstaat) ist wiederum ein Straftatbestand, der die "billigende Inkaufnahme einer Tötung" umfasst. Es handelt sich dabei um eine nicht vorsätzliche Tötung, wobei der Angriff/die Einwirkung auf das Opfer zwar mit der Absicht erfolgt, einen körperlichen Schaden zu verursachen, aber eben nicht den Tod. Diesen Punkt könnte man vermutlich als vorsätzliche (schwere?) und gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge einstufen/übersetzen. Anklagen unter diesem Punkt waren bis zu den 2010er-Jahren sehr selten, danach kam es in den 3 Bundesstaaten häufiger zu solchen Anklagen.
In der Zusammenfassung werden nur 2 Anklagepunkte genannt (der Mord 2. Grades wird nicht erwähnt) und davon ist ein Punkt ("Körperverletzung mit Todesfolge") wohl auch nur unzureichend übersetzt. Generell ist die Übersetzung US-amerikanischer Mordgrade und Totschlagseinstufungen in deutsche und vermeintlich passende Tatbestände/Rechtskonstrukte nicht ganz einfach, da Umfang und Definition der verschiedenen Grade/Abstufungen in den einzelnen US-Bundesstaaten mitunter deutlich variieren und es bei uns die Einteilung in "Mordgrade" so nicht gibt. Solche Einstufungen/Übersetzungen sollten vielleicht unterbleiben (imho), da man für eine halbwegs stimmige Übersetzung zunächst das Strafgesetzbuch des betreffenden Bundesstaates genau lesen und sich nicht nur im US-Strafrecht, sondern auch im deutschen Strafrecht sehr gut auskennen müsste.
Alle Anklagepunkte und Strafen (inklusive der Bürgerrechtsverletzungen und des Angriffs auf den Jugendlichen) für die 4 Täter sind hingegen in den jeweiligen Abschnitten ("Hauptverfahren gegen Chauvin", "Prozesse auf US-Bundesebene") korrekt aufgeführt. Zusammenfassung und Abschnitte sollten hins. der bekannten Fakten übereinstimmende Aussagen treffen. --GeeGee (Diskussion) 15:59, 30. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Nein, "unintentional second-degree murder" entspricht keinesfalls "Totschlag in einem schweren Fall" im deutschen Recht, weil Totschlag im deutschen Recht immer vorsätzlich ist. "unintentional" bedeutet jedoch, dass das US-Gericht in seinem Urteil aber eben keinen Vorsatz angenommen hat.--2A02:810D:F00:6B10:2EFF:8B4B:800C:BB79 07:00, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Hallo IP, nein, eben nicht. Unintentional bedeutet im Common Law lediglich, dass das Endresultat, nämlich der Tod des Opfers, nicht beabsichtigt war, die dazu führende Tat aber vorsätzlich begangen wurde. Das Strafrecht in Minnesota ist da ziemlich eindeutig:
"Whoever does either of the following is guilty of unintentional murder in the second degree and may be sentenced to imprisonment for not more than 40 years:
(1) causes the death of a human being, without intent to effect the death of any person, while committing or attempting to commit a felony offense other than criminal sexual conduct in the first or second degree with force or violence or a drive-by shooting."
Der Vorsatz zur Begehung des Verbrechens ("felony") - im Falle Floyds sprach die Staatsanwaltschaft von einem (schweren?) "assault" (=Angriff) - muss also auch hier vorliegen und wurde von den Geschworenen auch bejaht. Das Knien auf dem Nacken des Opfers war keine Fahrlässigkeit und auch kein Versehen, sondern eine bewusst ausgeführte Aktion.
Im deutschen Strafrecht ist bei § 212 Absatz 2 (Totschlag in einem schweren Fall) das Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß, dass es ebenso schwer wiegt wie das eines Täters gem. § 211, wo aber § 211 (Mord) nicht verwirklicht ist. Übertrüge man das minutenlange Knien auf dem Nacken des Opfers in den deutschen Rechtsraum, dann wäre die Tat sicherlich nicht als einfacher Totschlag einzustufen, u.a. auch wegen der im "Penal Code" des Staates Minnesota vorgesehenen hohen Freiheitsstrafe. Derart besonders schwere Fälle werden im deutschen Strafrecht z.B. dann angenommen, wenn der Täter planvoll berechnend und besonders brutal zu Werke geht, ohne dass das Mordmerkmal „grausam“ erfüllt ist. Ein besonders brutales (und natürlich vorsätzliches) Vorgehen wurde dem Täter in der Anklageschrift vorgeworfen und mit dem Urteil dann auch bescheinigt. Der besagte § 212 Absatz 2 fand übrigens auch in einem Fall Anwendung, in dem der Täter ein nicht strafbares, aber ihm unangenehmes und von ihm selbst provoziertes Geschehen verdecken wollte. Wie gesagt, um solche Vergleiche anzustellen, muss das Strafgesetzbuch des betreffenden Bundesstaates und das StGB genau studiert werden, und selbst ein deutscher Volljurist kann dann daneben liegen, wenn er die Feinheiten des Common Laws und/oder der betreffenden Statuten der Bundesstaaten nicht beachtet/kennt. --GeeGee (Diskussion) 15:38, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Habe den Text nach den Diskussionsbeiträgen hier angepasst. Die Übersetzungen der Rechtsbegriffe sind sicher ein Stück weit problematisch, aber deutschsprachigen Lesern sollte man trotzdem die Möglichkeit ener ungefähren Einordnung geben. Dsa Wörtchen "etwa" zeigt, dass genaue Entsprechungen kaum zu erzielen sind. --Happolati (Diskussion) 13:35, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

@Happolati "Unintentional second-degree murder" entspricht nicht einer Körperverletzung mit Todesfolge. Eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge wird in der Rechtsprechung der US-Bundesstaaten nicht als Körperverletzung wie hierzulande, sondern üblicherweise als "murder" (unter Nennung des entsprechenden Grades) oder als "manslaughter" (plus Einstufung) zur Anklage kommen. Bei nicht tödlichem Ausgang werden Taten, bei denen es zu Verletzungen kommt oft als "battery" eingestuft, manche Penal Codes nutzen für die vollendete Tat nur den Begriff "assault". In diesen Fällen entsprechen dann beide Bezeichnungen der deutschen Körperverletzung. Andere Bundesstaaten nutzen den Begriff "assault" wiederum nur für den Versuch einer KPV ("battery").
Laut William Mitchells Law Review (Vol. 39, Iss. 5 [2013], Art. 4, S. 1519) besteht das Strafgesetzbuch des Bundesstaates Minnesota bei der Einstufung "assault in the first degree" darauf, dass das Opfer eine schwere körperliche Verletzung erleidet ("great bodily harm"). "Great bodily harm" ist dabei gesetzlich (MN Stat. §609.135, Unterabschnitt 1) als "bodily injury which creates a high probability of death, or which causes serious permanent disfigurement, or which causes a permanent or protracted loss or impairment of the function of any bodily member or organ or other serious bodily harm" definiert. "Assault first degree" wurde bei Chauvin aber deshalb nicht gezogen, weil der Tod des Opfers auch tatsächlich eingetreten war, also der Tod hier nicht lediglich wie ein Damoklesschwert als ständige Gefahr während der Fixierung über dem Opfer schwebte, UND weil es sich hier nicht eben nicht lediglich um eine Kneipenschlägerei mit Nutzung zerbrochener Glasflaschen als Stichwaffen handelte, nach der das Opfer mit Stich in der Brust und anschließender OP überlebte.
Bei murder, manslaughter, battery und assault werden in den Penal Codes der Bundesstaaten meist Schweregrade/Steigerungen (die die Auswirkungen/Gefahren der Tat/Verletzungen grob beschreiben), wie "bodily harm", "serious bodily harm" (=schwere Körperverletzung) oder "great bodily harm" (= schwere Körperverletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit Tod oder Verstümmelung zu verursachen) zur Einstufung der Taten genutzt.
Das vorsätzliche Knien auf dem Nacken und hoher Druck auf den Brustraum, wobei schon allein das Abdrücken der Blutzufuhr zur Unterbrechung der Sauerstoffversorgung im Gehirn führen konnte, dürften hierzulande wohl kaum als bloße Körperverletzungen mit Todesfolge eingestuft werden und sind auch in dem Verfahren nicht als "battery" bzw. "assault first-degree" zur Anklage gekommen. "Totschlag in einem schweren Fall" bzw. ugsp. "schwerer Totschlag" für den Anklagepunkt "Unintentional second-degree murder" dürfte es halbwegs treffen, bitte dazu auch meine Anwort auf die Einrede des IP-Users beachten.
In der Zusammenfassung dieses Artikels ist außerdem nach wie vor davon die Rede, dass Chauvin in nur zwei Punkten schuldig gesprochen wurde, das ist immer noch sachlich falsch: "Im April 2021 wurde der Hauptangeklagte Derek Chauvin der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden." Der Punkt KPV mit Todesfolge ist - wie soeben dargelegt - auch nicht korrekt übersetzt. --GeeGee (Diskussion) 17:41, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten

@GeeGee: Mit "Zusammenfassung" meinst du vermutlich die Einleitung? Dort finde ich allerdings den von dir zitierten Satz (""Im April 2021 wurde der Hauptangeklagte Derek Chauvin der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden.") so nicht. Vielleicht musst du mal deinen Cache leeren? Ansonsten: Ich weiß nicht, wie die Übersetzung "Körperverletzung mit Todesfolge" in den Artikel kam; vermutlich hat sich da jemand auf die deutsche Presse und deren Versuche einer Einordnung verlassen. Wie würdest du "unintentional second-degree murder" übersetzen? --Happolati (Diskussion) 18:03, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten

@Happolati Ok, Cache geleert, mea culpa. Jetzt stellt sich der Satz im dritten Absatz der Einleitung so dar: "Im April 2021 wurde der Hauptangeklagte Derek Chauvin der Körperverletzung mit Todesfolge, der nicht vorsätzlichen Tötung und der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden". KPV mit Todesfolge wurde unsinnigerweise von einigen Nachrichtenagenturen eingeführt, von dpa oder Reuter, wenn ich mich recht erinnere, und zwar zu einem Zeitpunkt, als der erste (von damals noch zwei) Anklagepunkt(en) lediglich "third-degree murder" lautete. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass "unint. second-degree murder" noch am ehesten dem "Totschlag in einem schweren Fall" (StGB-Formulierung) oder ugsp. dem "schweren Totschlag" entspricht, wofür auch das jeweils mögliche Strafhöchstmaß (max. lebenslängliche Haft im StGB und im MN Penal Code max. 40 Jahre) spricht. KPV mit Todesf. muss raus und "Totschlag in einem schweren Fall" rein, auch wenn das (Schwerer Totschlag und vorsätzliche Tötung) für deutsche Ohren nach einer Doppelnennung klingt. Die Aufsplittung des Verbrechens in drei Anklagepunkte (Schwerer Totschlag, vorsätzliche Tötung und fahrlässige Tötung) ist im Common Law nicht ungewöhnlich, dazu habe ich neulich eine gute Erklärung gelesen: Es gab in New York einen Fall von Brandstiftung in einem Nachtclub, bei dem 50 Menschen ums Leben kamen. Der Täter wurde zu 100-fachem "2nd degree-murder" ("100 counts") und einem Fall (1 count) von Brandstiftung verurteilt. Die Begründung: Jedes Opfer wurde nicht nur durch die Begehung des Verbrechens "arson" (=Brandstiftung, "one count" 2nd-degree murder pro Opfer) ermordet, sondern auch (durch) "by a dangerous act exhibiting a reckless disregard for human life" ("2nd count" durch Unterparagrafen des 2nd-degree murder pro Opfer). Zu diesen 100 counts kommt dann noch die (einfache) Brandstiftung. Im US-Common Law wird nicht wie bei uns eine Gesamtstrafe gebildet, sondern meist aufsummiert, es werden also all die Paragrafen (und damit auch zusätzliche Paragrafen oder Unterparagrafen) gezogen, deren Bedingungen erfüllt sind, was dann zu den für deutsche Beobachter übermäßig wirkenden "counts" und/oder Anklagepunkten führt. Gruß. --GeeGee (Diskussion) 18:47, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten

@GeeGee: Ich hänge nicht an der Formulierung "Körperverletzung mit Todesfolge". Du kannst das gerne mit Verweis auf die Disk. hier ändern. Gegen "Totschlag in einem schweren Fall" hat allerdings ja weiter oben eine IP Bedenken angemeldet. Ich als Nicht-Jurist kann das nicht entscheiden. Gruß --Happolati (Diskussion) 19:34, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten

@Happolati Allerdings irrt die IP bzgl. des Vorsatzes/der Bedeutung des Zusatzes "unintentional", und den Vorsatz zum "felony murder" (Erklärung siehe weiter unten) haben die Geschworenen ausweislich des Schuldspruchs im Punkt "second-degree murder" ja bejaht. Eine Kurzanalyse von NBCNews, die am Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlicht wurde, erklärt recht eingängig, was beim Anklagepunkt "second-degree unintentional murder" für eine erfolgreiche Verurteilung relevant war: Die Ankläger mussten beim Anklagepunkt "unbeabsichtigter Mord 2. Grades" nicht beweisen, dass Chauvin Floyd töten wollte, sondern nur, dass er beabsichtigte, rechtswidrige Gewalt, die wiederum körperlichen Schaden verursachte (die dann zum Tod des Opfers führte), anzuwenden. Die Anwendung rechtswidriger Gewalt, also die gefährliche Fixierung unter Zuhilfenahme des Knies, geschah dabei vorsätzlich, also weder im Affekt, noch aus Nachlässigkeit. Im Common Law spricht man in solchen Fällen von "felony murder", eine gesetzliche Regel, die den Mordbegriff erweitert (und hier statt zur Einstufung Mord zur Abstufung "unintentional second-degree murder" - also "unbeabsichtigten Mord 2. Grades" - führt).
Beispiel: X begeht das Verbrechen A (z.B. einen körperlichen Angriff) und Person Y kommt durch die Ausführung des Verbrechens ums Leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tod absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt wurde. Zur Vollendung des "felony murder" braucht es im Gegensatz zu "murder" (first-degree) also keinen Mordvorsatz, sondern sogar nur die ABSICHT die zugrunde liegende Tat A (im Beispiel den Angriff, es könnte aber auch z.B. ein Raub sein, durch den es zum Tod des Beraubten kommt) zu begehen UND die Tatsache, dass Y durch (!) das Verbrechen A zu Tode kam. Eine Körperverletzung mit Todesfolge wäre im deutschen Rechtsraum wiederum ein Fall, in dem B dem Opfer C einen Kinnhaken verpasst und C dabei das Gleichgewicht verliert, mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlägt und sich dabei eine schwere Kopfverletzung zuzieht, die wenige Stunden später zum Tod führt. B musste bei dieser Art Angriff nicht damit rechnen, dass Opfer C zu Tode kommt. Im vergangenen Jahr gab es in D einen solchen Fall, der Täter wurde wg. KPV mit Todesfolge verurteilt. Ein Totschlag (in einem schweren Fall) dürfte im deutschen Rechtsraum hingegen z. B. eine Schlägerei zwischen zwei Kontrahenten sein, bei der der Täter sein Opfer durch gezielte Tritte gegen den Kopf (ohne Tötungsvorsatz) tötet. Die Tötung wird bei dieser Art Angriff definitiv billigend in Kauf genommen, § 211 ist aber nicht verwirklicht (fehlende(s) Mordmerkmal(e)), was in D bei einem solch schweren/gefährlichen Angriff wohl zur Einstufung als "schwerer Totschlag" führen dürfte. Gleiches dürfte für die brutale tödliche Fixierung von Floyd gelten, wenn diese hierzulande stattgefunden hätte (imho). Sachkundige Mitleser können aber hier vielleicht zur Aufklärung/sachlich richtigen Übersetzung beitragen. Die Frage ist, ob man für die 3 Anklagepunkte wirklich passende Übersetzungen/Entsprechungen im deutschen Strafrecht finden kann/suchen muss. Gruß --GeeGee (Diskussion) 21:35, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten