Diskussion:Steuerhinterziehung (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Neun-x in Abschnitt WANTED: Abschnitt Geschichte
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Siehe auch Diskussion:Steuerverkürzung, die beiden Artikel wurden zusammengeführt. --dealerofsalvation 08:10, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Frage

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Guten tag mein Name ist G!!!

Ich will mich etwas scglau machen.

Ich kenne da so eine Person wo ich 100 % davon überzeugt bin und es auch beweisen kann das er Steuerhinterzieht und sogar schwarz arbeiten lässt.

Was kan ich dagegen tuen ohne das mein Name ins spiel kommt??? (nicht signierter Beitrag von 213.54.191.113 (Diskussion) 14:02, 13. Jul. 2004‎)

Glauben heißt nicht wissen - nur mit einer Vermutung kannst Du gar nichts machen. Wenn Du Beweise hast, freut sich das Finanzamt sicher über einen Anruf, die werden dann schon dsa richtige Veranlassen und bei Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig, der sollte aber auch genau dann kommen, wenn die Schwarzarbeiter grade am arbeiten sind. Auch da kannst Du einfach mal anrufen... (nicht signierter Beitrag von 213.6.48.2 (Diskussion) 14:16, 13. Jul. 2004‎)

Vor der Veröffentlichung des Namens des Denunzianten (besser: V-Person) schützt das Steuergeheimnis, allerdings nicht wenn durch die Anzeige eine Straftat begangen wird / wurde und "Falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB) ist eine Straftat. Die Zollbehörden benötigen genaue Angaben der Baustelle etc. und der Umstände, aus denen sich die Vermutung oder der Anfangsverdacht ergibt. Dann kann ggf. eine Observation oder eine Baustellenkontrolle erfolgen. Wenn Du genaue Angaben hast, kannst Du auch zum sog. Bereitschaftsdienst der Steuerfahndung gehen und dort Deine Angaben machen. Dann kannst Du auch merken, ob Deine Beobachtungen und Einschätzung für eine Straftat sprechen.Da Du nicht weißt, was der andere Stpfl. steuerlich erklärt hat, solltest Du nur Deine Schilderung machen. Dann kann die Zollbehörde (Bekämpfung der Schwarzarbeit) oder die Steuerfahndung die Angaben verifizieren. Die Angaben können auch vertraulich gemacht werden. Dann besteht kein Risiko der falschen Anschuldigung, wenn kein Verdacht, sondern nur die eigenen Beobachtungen gemeldet werden. (nicht signierter Beitrag von 89.204.139.99 (Diskussion) 20:55, 31. Mär. 2013 (CEST))Beantworten

ausschliesslich deutsche Sicht

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Dieser Artikel beleuchtet mal wieder ausschliesslich die deutsche Sicht der Dinge. In der Schweiz wird zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden. Steuerhinterziehung ist ein Vergehen ählich einer Parkbusse, Steuerbetrug (z.B. durch Fälschen von Papieren) ist eine Straftat. Wichtig: Weil Steuerhinterziehung nur ein Vergehen ist kann auch keine Rechtshilfe ins Auslang geleistet werden, der Straftatsbestand ist also beim blossen Verheimlichen von Vermögenswerten nicht gegeben.

Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug (bzw. was mit einer Strafsteuer und was mit einer Gefängnisstrafe bestraft wird) wird längst nicht nur in der Schweiz gemacht, sondern z.B. auch in Grossbritannien und in Italien. So kommt es immer wieder vor, dass in Italien insbesondere Sportler und Künstler wegen Steuerhinterziehung (ledigliche Unterschlagung aber keine Urkundenfälschung) zur Bezahlung der geschuldeten Steuer und einer Strafsteuer verurteilt werden. Eine etwas internationalere Sichtweise wäre daher höchst angebracht. 89.217.136.216 21:56, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

gesellschaftliche sicht

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es fehlt meines erachtens ein hinweis darauf, in welcher höhe dem fiskus einnahmen aus hinterzogenen steuern entgehen. ich habe da leider keine quelle, aber ich werde recherchieren. Intruder35 08:30, 24. Sep 2006 (CEST)

Finde ich toll, wenn wir endlich wissen, wieviele Steuern hinterzogen werden - wenn wir das wissen, dann können sie die Finanzämter auch erheben, und schon hat Steinbrück sagen wir mal rd. 30, 60, 90, 120 Mrd zusätzlich in der Tasche. Este 18:35, 24. Sep 2006 (CEST)

Es fehlt meines Erachtens die Sicht, dass viele eine progressive Besteuerung einerseits und die große Höhe der Steuern andererseits als ungerecht wahrnehmen. Außerdem sehen einige nicht ein, warum der Staat/das Land/ die Gemeinde für bestimmte Dinge IHR Geld ausgibt, die eigendlich ihrer Ansicht nach nicht Sache der öffentlichen Hand sind. Mittlerweile liegt die Staatsquote immerhin bei über 50% und ist nur noch wenige Prozentpunkte vom real existierenden Sozialismus der DDR entfernt. Wie Friedrich Merz im Jahre 2004 in Münster zur Schwarzarbeit feststellte: "Wenn wegen Steuern und Abgaben ein Elektriker 3 Stunden arbeiten muss, um sich eine Klempnerstunde leisten zu können und umgekehrt, wären beide schön blöd, den Staat nicht zu bescheißen". (Sinngemäß wiedergegeben) MV --84.171.56.172 17:24, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Viel Spaß meim Recherchieren. Kleiner Tipp: Bei sich anfangen, dann in der Verwandtschaft und so langsam auf den Bekanntenkreis ausdehnen. Aber nicht wundern, wenn es schnell einsam wird. (nicht signierter Beitrag von 88.70.199.8 (Diskussion) 19:17, 6. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Erklärung zu "Qualifikation" nötig

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an der Stelle

seine "Qualifikation" in § 370a AO ein Verbrechen....

aber bitte in deutsch und nicht in beamtenchinesisch.--Dr.cueppers 18:59, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

man lernt nie aus?

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Der Satz gefällt mir: „Den Finanzbehörden, namentlich den Finanzämtern und den Hauptzollämtern/Zollfahndungsämtern, müssen wahrheitswidrige, also falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden.“. Es wäre zu schön, wenn Wikipedia hier richtig läge.--Genossegerd 23:20, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Akzeptanz von Steuerhinterziehung

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Akzeptanz von Steuerhinterziehung im europäischen Vergleich auf einer Skala von eins (völlig inakzeptabel) bis zehn (völlig in Ordnung):

  • Lettland 3,5
  • Österreich 3.3
  • Litauen 3,1
  • Tschechien 2,9
  • Ungarn 2,9
  • Slowakei 2,9
  • Belgien 2,8
  • Bulgarien 2,8
  • Italien 2,8
  • EU-Durchschnitt 2,5

Quelle: Eurobarometer, 2007

... wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden? Stimmt das so?

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"Steuern sind nach deutschem Steuerrecht namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden"
Müsste es nicht heißen "gezahlt werden"? Steuern festsetzen tun schließlich die Steuerbehörden, und die können an einer Steuerverkürzung ja nicht interessiert sein. Durch die fehlende/verspätete/teilweise Steuerzahlung, die ein Steuerzahler verursacht hat, entsteht dem Staat jedoch ein Nachteil. Könnte da ein Steuerfachmann mal draufschauen? --Apfelbaum62 (Diskussion) 13:11, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Es kommt auf die Festsetzung an. Das ist die objektive falsche Steuererklärung oder die trotz Rechtspflicht nicht oder nicht zeitnah erklärte Steuer. Denn die Steuer wird regelmäßig im Steuerbescheid festgesetzt. Die bloße Nichtzahlung (der erklärten Besteuerungsbesteuerungsgrundlagen) von Steuern ist - bis auf Ausnahmefälle- keine Steuerhinterziehung.Eine Steuerhinterziehung ist aber auch im Erhebungs- oder Vollstreckungsverfahren möglich, wenn wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht werden. Das betrifft falsche Stundungs- oder Vollstreckungsaufschubsanträge oder sonstige Täuschungshandlungen.--89.204.139.99 20:43, 31. Mär. 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitt Österreich

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Dieser Abschnitt besteht größtenteils aus unsäglichem Geschwätz, tws völlig unverständlich und neben der Sache.Este (Diskussion) 10:54, 28. Jul. 2012 (CEST) Allein der Satz "Die Europäische Union, die OECD mit ihrer Teilorganisation, der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) hat im Bereich der abgabenrechtlichen Schwerkriminalität im Steuerbereich mit Einbezug der Geldwäsche zur Bekämpfung der Geldwäschereiaktivitäten vermehrt Druck auf die einzelnen Staaten ausgeübt, wozu auch in Österreich gesetzlicher Handlungsbedarf im Zuge der Gesetzesimplementierung durch die Anpassung an schärfere Gesetzestatbestände mit Sanktionsmechanismen im Strafrecht und im Finanzstrafrecht (BBKG – Betrugsbekämpfungsgesetz 2010, Finanzstrafgesetz – Finanzstrafgesetznovelle 2010, Bankwesengesetz – BWG etc.) in der legistischen Umsetzung notwendig war. " eine Katastrophe! Este (Diskussion) 10:56, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Österreich

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Da steht eine Menge, was mit Steuerhinterziehung aber so garnix zu tun hat. Wenn ich das entferne, verschwindet einiger Text, mit dem sich irgendwer eine Menge Arbeit gemacht hat.

Also möcht ich hier lieber erst ein paar Meinungen hören, weil ich keine Lust habe, an's Kreuz genagelt zu werden --RobTorgel (Diskussion) 12:54, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Sei mutig, was da steht ist offensichtlich überflüssig.--Noisl (Diskussion) 09:53, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Definitionen fehlen

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Ich wollte mich über den schweizerischen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug schlau machen. Hat leider mangels Definitionen nicht geklappt. Stattdessen wurde ich gleich in der Einleitung extrem verwirrt, wo die Erklärung der -Hinterziehung auf einmal von Steuerverkürzung handelt. Das scheint nicht ganz synonym zu sein. Oder doch? Oder so ähnlich? Hilfe! --Senfteiler (Diskussion) 08:46, 23. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Du hast Recht. Die Einleitung ist an der Grenze der Verständlichkeit und jenseits der Grenze des Richtigen. Ich hoffe kurzfristig Zeit zu gewinnen, um sie zu erneuern. --Noisl (Diskussion) 10:04, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt die Einleitung soweit bearbeitete, dass sie einigermaßen verständlich (hoffentlich) und auch richtig ist. Der Artikel war etwas unsystematisch aufgebaut. Nach der Einleitung kam leichtfertige Steuerverkürzung als Stichwort. Und danach Land für Land die Steuerhinterziehung. Die leichtfertige Steuerverkürzung habe ich raus geschmissen, weil sie ersten nichts zu suchen hat in einem Artikel über Steuerhinterziehung, sie ist eben etwas anderes. Zweitens war ihre Stellung auch falsch. Sie ist ja ein Phänomen aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht. Wenn schon hätte man sie im Teil über die Steuerhinterziehung Deutschland abarbeiten müssen und nicht vor allen Länderabschnitten, so als würde sie überall gelten. --Noisl (Diskussion) 16:58, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Vielen Dank! Das ging ja extremst schnell, und die Verständlichkeit hat tatsächlich zugenommen. --Senfteiler (Diskussion) 12:50, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Fall-Liste

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Wo kann man denn mal nachlesen, welche Fälle in den Medien breitgetreten wurden? – Simplicius Hi… ho… Diderot! 00:04, 3. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Auch wenn deine Formulierung "in den Medien breitgetreten" pauschal ist und verschwörungsideologisch klingt. Ich suchte durch die folgende Präsentation in Die Zeit motiviert auch nach einem Überblicks Artikel in der deutschsprachigen wikipedia.

Steuerhinterziehung
103 Fußballplätze für einen Uli Hoeneß
Die prominenten Fälle von Steuerhinterziehung häufen sich.
Wir zeigen, was man sich mit dem hinterzogenen Geld leisten könnte.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-02/steuerhinterziehung-prominente-steuersuender

  • Alice Schwarzer → Selbstanzeige 2013
    Hinterzogener Betrag: 200.000 Euro
    nach eigenen Angaben, ausgenommen verjährte Steuerschulden
  • Uli Hoeneß → Selbstanzeige im Januar 2013.
    Die Anklage ging zunächst von 3,55 Mio aus, Hoeneß reicht jedoch kurz vor Prozessbeginn (10. März 2014) Unterlagen für weitere 15 Millionen ein.
    Hinterzogener Betrag: ca. 18,55 Millionen Euro
    UPDATE Hoeneß hinterzog mindestens 26,2 Millionen Euro, UPDATE II 12.3.: mindestens 27,2, Mio
  • Boris Becker
    → Verurteilt im Oktober 2002
    Hinterzogener Betrag: ca. 1,74 Millionen Euro, ca. 3,4 Millionen Mark
  • Karl-Heinz Rummenigge
    → Verurteilt 2013
    Hinterzogener Betrag: ca. 46.000 Euro wegen unverzollter Uhren (Umsatz- und Schenkungssteuer)
  • Nadja Auermann
    → Verurteilt im Dezember 2011; Berufungsprozess läuft
    Hinterzogener Betrag: 272.000 Euro
  • Paul Schockemöhle
    → Selbstanzeige 1997
    Hinterzogener Betrag: 11,5 Millionen Euro, 22,6 Millionen Mark
  • Klaus Zumwinkel
    → Verurteilt im Januar 2009
    Hinterzogener Betrag: ca. 970.000 Euro weitere Steuerschulden waren verjährt
  • Patrick Lindner
    → Verurteilt im Dezember 2003
    Hinterzogener Betrag: 166.000 Euro
  • Peter Graf
    → Verurteilt 1997
    Hinterzogener Betrag: 6,3 Millionen Euro, 12,3 Millionen Mark
  • Eduard Zwick
    → Einmalzahlung von 8,3 Millionen Mark im Jahr 1990
    Hinterzogener Betrag: mindestens 16,9 Millionen Euro, ca. 33 Millionen Mark
  • Theo Sommer
    → Verurteilt im Januar 2014
    Hinterzogener Betrag: 649.000 Euro


doch ich fand nur

wäre interessant zu erfahren warum es keinen Überblicksartikel gibt.

--Über-Blick (Diskussion) 16:10, 11. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Berechnung des Ausmaßes der Steuerhinterziehung (Kosten für die Öffentlichkeit)

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Was hier noch dringend fehlt ist m.E. ein Abschnitt "ökonomische Dimension" der Steuerhinterziehung" bzw. "die Kosten der Steuerhinterziehung für die Öffentlichkeit". Ich habe das mal in meiner #TaxCtrl To-do Liste (Wikipedia:WikiProjekt_Politik/Steuerpflicht#Steuerhinterziehungskosten) zum Thema Steuerhinterziehung vermerkt. Im Augenblick sammele ich Material auf der Themenseite "Ausmaß der Steuerhinterziehung" Es geht dabei hauptsächlich um die Beiträge von Henry James und Gabriel Zucman. Aber auch andere Berechnungen sollten eigentlich auftauchen.--Jamali (Diskussion) 14:34, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

keinen Allgemeinen Artikel zur Steuerhinterziehung?

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Sehe ich das richtig, daß es keinen allgemeinen Artikel über Steuerhinterziehung gibt? Ich habe nur den spezifischen für Deutschland gefunden. Ich denke, das sollte eigentlich nachgeholt werden - oder?--Jamali (Diskussion) 14:34, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

WANTED: Abschnitt Geschichte

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Darin z.B. imo erwähnenswert:

Anfang der 1990er Jahre schaltete die Dresdner Bank Annoncen für „eine sichere Geldanlage“ bei der Dresdner Bank Luxembourg S.A.
Am 5. Januar 1994 war die Dresdner Bank (DreBa) Betroffene einer vom Amtsgericht Düsseldorf angeordneten Durchsuchung. Nach einer erfolglosen Beschwerde zum Landgericht ruft die Rechtsabteilung der Dresdner Bank, unterstützt durch eine Frankfurter Steuerrechtsozietät, das Bundesverfassungsgericht an. Großangelegte Razzien bei Banken hat es bis dahin nicht gegeben. Der Ruf von Banken ist damals noch tadellos. Eilentscheidung des BVerfG: Die Unterstützung der DreBa bei der Anonymisierung von Geldtransfers nach Luxemburg lege den Schluss nahe, „dass es sich bei den Beihilfehandlungen nicht um vereinzelte Taten handelte, sondern um aufgedeckte Teile einer geschäftsmäßig und in großem Umfang betriebenen Praxis der Verschleierung zum Zwecke der Erleichterung der Steuerhinterziehung.“

Der Verdacht einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung (so die damaligen Verfassungsrichter, Mahrenholz, Kruis und Winter in ihrem Beschluss vom 23.3.1994) sei verfassungsrechtlich nicht angreifbar.

Schaut jemand nach dem Artikel und mag das einarbeiten ? --Neun-x (Diskussion) 21:58, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten