Diskussion:Reichskonkordat/Archiv

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt WP:LIT

Löschung KRR

Hallo weiße Rose, es stimmt, dass der gelöschte Abschnitt besser zu Kommissarische Reichsregierung passt - warum hast Du ihn dann aber nicht dorthin verschoben? Schöne Grüße. --103II 21:25, 17. Apr 2006 (CEST)


Eine Frage: In dem Artikel wird gesagt, dass das Konkordat demokratisch nicht legitimiert sei. Warum? Das Verfassungsgericht hat doch die Gültigkeit des Konkordats bestätigt. Ist das Verfassungsgericht nicht demokratisch legitimiert? --Benedikt 12:16, 5. Feb 2004 (CET)

Die Aussage, dass das Konkordat nicht demokratisch legitimiert ist, bedeutet, dass keine dafür zuständige demokratisch gewählte Institution darüber abgestimmt hat. Das Verfassungsgericht liefert keine demokratische Legitimation, weil es gar nicht dessen Aufgabe ist, den Willen des Volkes zu vertreten, sondern auf die Einhaltung des Grundgesetzes zu achten.--El 13:22, 23. Feb 2004 (CET)

Zur Bewertung des Konkordats nach dem Hitler-Regime

Ich fände hier interessant, wieviel finanzielle Aufwendungen in der ganzen Zeit der Bundesrepublik Deutschland an den Vatikan geflossen sind. Ich habe nämlich mal eine Radiosendung gehört, dass die BRD bis in die 70er Jahre jährlich Millionenbeträge dafür aufgewendet hat. Leider habe ich keine geeingneten Daten gefunden. Vielleicht weis ja einer von Euch etwas. Ich fände es sehr interessant zu wissen, wieviel die BRD ausgegeben hat für eine Vereinbarung, die A. Hitler quasi an die Macht geholfen hat.


Hierher verschoben:

Es handelte sich um einen Schachzug Hitlers, in Zeiten allgemeiner beginnender Gleichschaltung über die Köpfe des politischen Katholizismus (Zentrum) und die deutschen Bischöffe hinweg, direkt mit Rom einen propagandistisch innen- und außenpolitisch effektvollen, das NS-Regime aufwertenden Vertrag abschließen zu können.

Die Zentrumspartei wollte das Konkordat so sehr, dass sie sogar dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat. Dass der Vertrag direkt mit dem Vatikan abgeschlossen wurde, bedeutet nicht, dass das über die Köpfe der Bischöfe geschah. Die Bischöfe treten auch heute noch für solche außenpolitischen Verträge ein.--80.137.204.131 15:04, 8. Jan 2005 (CET)

Das hier steht weiter oben bereits in etwas anderer Form ("Misstrauen der katholischen Bevölkerung" habe ich jetzt dort ergänzt):

Das Reichskonkordat trug dazu bei, das Misstrauen der katholischen Bevölkerung gegenüber der Hitler-Regierung abzuschwächen. Weiterhin wurde das internationale Ansehen des Hitler-Regimes aufgewertet.
In der Sitzung der Reichsregierung vom 14. Juli 1933 erklärte Adolf Hitler:
  • das Reichskonkordat bringe die rückhaltlose Anerkennung des Regimes durch den Vatikan,
  • es widerlege die Behauptung, der Nationalsozialismus sei unchristlich und kirchenfeindlich,
  • es bestätige durch den Vatikan die Vernichtung der christlichen Gewerkschaften und des Zentrums als politische Faktoren.

--80.137.204.131 15:04, 8. Jan 2005 (CET)

Ich habe den Satz "Die vom Nuntius ... jedoch unannehmbar." entfernt, denn er tendiert eindeutig zu einem bestimmten POV (der quasi direkt aus dem IBKA-Artikel übernommen ist), nämlich das das Scheitern der Verhandlungsversuche die Schuld des Vatikans bzw. Pacellis war. (unanehmbar = die Regierungen konnten gar nicht zustimmen). Natürlich sind die Verhandlungen gescheitert an Meinungsverschiedenheiten, aber welcher Standpunkt legitim war ist POV und wäre nur zu erklären, wenn Einzelheiten eingefügt würden, wozu aber wohl keiner bereit und/oder in der Lage ist. Abgesehen davon dab es "drei" Parteien in den Verhandlungen: die Regierung(en), die deutschen Bischöfe, der Heilige Stuhl. Bischöfe und Papst waren sich durchaus nicht einig über die Stellung der Militärseelsorge. Str1977 16:40, 5. Aug 2005 (CEST)

Offensichtlich geht es ja nicht nur um diesen Satz. Ich finde diesen Satz nicht POV, denn schließlich sind die Verhandlungen tatsächlich gescheitert. Das ist doch gar nicht strittig. Eine Interessengruppe wollte vom Staat etwas, hat nicht erfüllbare Forderungen gestellt und deshalb ist eine Einigung nicht zustandegekommen. Genau das wird mit diesem Satz ausgedrückt. Es gibt keinen Grund diese Tatsache zu unterschlagen. Im übrigen kann man Sätze auch ändern und muß sie nicht ersatzlos streichen. -- Beblawie 17:01, 5. Aug 2005 (CEST)

Du sagst der Satz wäre nicht POV, doch dann begründest du es damit, eine "Interessengruppe" habe "nicht erfüllbare Forderungen gestellt". Das genau ist aber eben nicht NPOV sondern der oben beschriebene POV. Es gab nämlich viele Gründe für das Scheitern:

- Instabilität der Regierungen

- prinzipielle Gegnerschaft mancher Parteien gegen ein Konkordat, v.a. SPD und DVP

- Meinungsverschiedenheiten über verschiedene Themen: Konfessionsschulen, Militärseelsorge (dabei auch zwischen Bischöfen und Papst)

Falls du irgendwelche "Unannehmbarkeiten" kennst, dann sprich.

Ich bin gerne bereit einen weniger einseitig parteinehmende Version zu akzeptieren. Was hältst du davon etwas in der Richtung von "aufgrund von Meinungsverschiedenheiten im Bereich von ... und ...)" oder "konnten in den Bereichen .... und ... keine Einigung erzielen".

Was ich auch sehr problematisch finde, und oben vergessen habe, ist die Betonung von "demokratischen" Regierungen. Mit Demokratie hatte das Scheitern nichts zu tun, außer das man nunmal eine Mehrheit gebraucht hätte die nicht vorhanden war, siehe obige Parteien.

Str1977 21:26, 5. Aug 2005 (CEST)


Ich habe jetzt nochmal gründlich überarbeitet und die etwas einseitigen Darstellungen um weitere Punkte ergänzt. Sicher hat Pacelli hoch gepokert, aber das war bei weitem nicht der einzige Grund für das Scheitern der Verhandlungen.

Eine Frage habe ich noch zur Kritik: Artikel 18 des Konkordats schreibe staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und stünde damit im Widerspruch zum Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die "auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung" abzulösen seien, was in den mehr als 80 Jahren, die seit Verkündung der Weimarer Verfassung verstrichen sind, nicht geschehen ist. Meines Wissens wird dem GG völlig Genüge geleistet. Welche Staatsleistungen entrichtet der Bund (nicht die Länder) an die Kirche. Und: Selbst wenn der Bund Leistungen an die Kirche entrechtet, so ist das doch nicht dem Konkordat vorzuwerfen. Es ist schließlich interne Angelegenheit der Bundesrepublik, wie sie gem. Subsidaritätsprinzip die Staatsleistungen verteilt. --Benedikt 18:11, 7. Aug 2005 (CEST)

Danke, Benedikt, für deine Bemühungen.

Ich habe zusätzlich noch die Länderkonkordate wieder nach oben verschoben. Sie gehören in die Reihe der Versuche und es erscheint mir "logischer" zuerst die erfolgten Abschlüsse zu nennen, vor allem wenn das dann im nächsten Kapitel mit dem Reichskonkordat weitergeht.

Ich habe den Link zum Quelltext wieder geändert, weil die "Salvator"schule ein neutralerer Link ist als die IBKA.

Ich habe auch die Beschreibung von Papen umgestellt und den Geheimkämmerer gestrichen. Letzteres ist nämlich irreführend. Er war Geheimkämmerer schon seit Mitte der Zwanziger Jahre, 1939, als Pius XI starb, wurde dieser Titel ihm nicht wieder verliehen und erst Johannes XXIII, der Papen von der gemeinsamen Zeit in der Türkei kannte, hat den Titel wieder erneuert. Es darin also keine "Würdigung" wegen des Konkordats zu sehen, die "Abererkennung" 1939 spricht eher sogar dagegen, daß Pius XII ihn sonderlich schätzte. Str1977 11:42, 8. Aug 2005 (CEST)

Quelltext für Text des Reichskonkordates

Hallo, zum Quellen-link: Ich meinte, die Schule (und ich hab keine Ahnung was für eine Schule das ist) ist wohl ein neutralerer Link als eine atheistische, anti-kirchliche Lobbygruppe oder? Aber der neue Link ist noch neutraler und darum bin ich völlig zufrieden damit. Str1977 12:45, 9. Aug 2005 (CEST)

Es ist eine katholische Schule und allein deshalb nicht neutral. -- Beblawie 15:38, 9. Aug 2005 (CEST)

Der Salvator-Link ist schon allein deswegen zu bevorzugen, weil er den Geheimanhang des Konkordates enthält, der der anderen Quelle fehlt. --Hansele (Diskussion) 17:58, 9. Aug 2005 (CEST)

Der Geheimanhang war auch beim ursprünglichen IBKA-Link drin, bevor statt dessen der Salvator-Link eingestellt wurde. -- Beblawie 18:01, 9. Aug 2005 (CEST)

Ich habe allerdings noch eine weitere Seite, wo auch der Geheimanhang drin ist. Wenn es keinen Edit-War darum gibt, füge ich den ein. -- Beblawie 18:12, 9. Aug 2005 (CEST)

Mir ist letzten Endes egal, ob da IBKA oder Salvator steht. Allerdings schien es oben ja einige Abneigungen gegen IBKA zu geben - wenn du also noch was neutraleres hättest, könnte das hilfreich sein. --Hansele (Diskussion) 18:16, 9. Aug 2005 (CEST)

Du kannst mir den Link auch hier in die Diskussion setzen. Ich schau ihn mir an, und wenn er gleich brauchbar ist wie die anderen, setze ich ihn rein. Vielleicht entschärft das die Situation etwas.... --Hansele (Diskussion) 18:19, 9. Aug 2005 (CEST)

Sind solche Abneigungen von Bedeutung für die Einfügung eines solchen Links? Solche Abneigungen sind ja von vornherein POV. Mir ist es eigentlich ja auch egal, welcher Link genannt wird, mich stört aber daran, daß hier aus POV-Gründen ein Link durch einen anderen Link mit gleichem Inhalt ersetzt wird. -- Beblawie 18:21, 9. Aug 2005 (CEST)

Solche Abneigungen (wie auch du sie mit der Salvator-Quelle hast) sind vielleicht nicht ausschlaggebend. Wenn man sie aber vermeiden kann, sollte man das tun. Wikipedia ist nun mal ein Gemeinschaftsprojekt - wo man eben nicht immer seinen Dickkopf durchsetzen kann und sollte. --Hansele (Diskussion) 18:24, 9. Aug 2005 (CEST)

Ich habe keine Abneigung gegen die Salvator-Seite. Ich habe bloß eine Abneigung dagegen, daß solche Abneigungen entscheidend sein sollen. Der IBKA-Link war als erster da; deshalb finde ich, daß man das respektieren sollte. Wenn es umgekehrt wäre, würde ich auch gegen eine Änderung eintreten. Es gibt keinen sachlichen Grund, den einen Link durch den anderen zu ersetzen, zumal dann, wenn statt auf eine kirchenkritische auf eine kirchliche Quelle verwiesen wird. Umgekehrt gilt das genauso.

Ich habe nun den IBKA-Link durch einen Link auf die Internetdatenbank "Staatskirchenrecht.de" ersetzt. Diese Datenbank stammt vom Institut für Kirchenrecht an der Kölner Universität. Damit müßten eigentlich alle leben können, (auch wenn die Kirchenrechtsinstitute häufig sehr kirchennah sind). ;-) -- Beblawie 18:38, 9. Aug 2005 (CEST)

Natürlich ist so eine Abneigung irgendwie auch POV (aber was ist das nicht). Aber es ist aber wohl nicht völlig von der Hand zu weisen, daß gerade bei der Dokumentation des Konkordatstextes, mithin der Quelle überhaupt, der Link zu einer möglichst neutralen Seite erfolgen sollte. Darin stimmte ich mit Hansele überein. Du, Beblawie, magst Probleme mit der Schule haben oder auch nicht, aber IBKA ist noch tausendmal weniger neutral. Der Schul-link war keine "kirchliche" Seite sondern ein Link zu einem Projekt dieser Schule. Es ist eine Schule wie jede andere auch (so gut und so schlecht) - IBKA wiederum ist keine kirchenkritische Seite - "kritisch" kommt von unterscheiden -, sondern eine antikirchliche Lobbygruppe. Das ist ein sachlicher Grund, der m. E. das zuerstdagewesensein aufwiegt. Mir gehen ein paar Parallelen für andere Themen und andere Anti-Gruppen durch den Kopf, aber ich schweige mal lieber sonst schreit mich noch jemand an. Bei meinem vorherigen Post habe ich übersehen, daß der Geheimanhang fehlt (deswegen hatte ich diesen Link auch nicht bei meiner eigenen Suche gefunden). Aber der "Staatskirchenrecht"-Link sollte nun für alle akzeptabel sein. Für mich jedenfalls trifft das zu. Str1977 19:20, 9. Aug 2005 (CEST)

Absatz "politische Folgen" - Neutralität

ich habe diesen Absatz vorläufig mal rausgenommen um ihn in der nächsten Zeit vom POV zu reinigen und etwas differenzierter auszugestalten. Grund: Das Konkordat war keineswegs der erste internationale Erfolg Hitlers (vorher waren bspw.: Verlängerung des Berliner Vertrags mit der UdSSR am 5. Mai 1933; Viererpakt am 15. Juli). Diese platte Perspektive, mit der "Blindheit" des Vatikan sei Hitler international erst anerkannt worden, ist doch ziemlich abenteuerlich. Bereits vorher schlossen wie oben erwähnt Italien, Frankreich, Großbritannien und die UdSSR Verträge mit Hitler. Genauso das mit dem Ermächtigungsgesetz, dem das Zentrum "im Gegenzug" zugestimmt hätte. --Q'Alex QS - Mach mit! 21:39, 26. Jul 2006 (CEST)


Benutzer:Q'Alex hat folgenden Abschnitt gelöscht: •Für Hitler bedeutete der Abschluss des Konkordats seinen ersten außenpolitischen Erfolg; er wurde dadurch sozusagen anerkannt. Die Zentrumspartei erwies sich hier, da sie im Gegenzug dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 zustimmte, als Steigbügelhalter des Faschismus. Innenpolitisch war der Vertrag in den Augen des Volks seine Versöhnung mit dem Katholizismus - bisher durften Katholiken nicht Mitglied seiner Partei sein oder diese wählen. Ich halte die vollständige Löschung für nicht gerechtfertigt. Faschismus sollte jedoch durch Nationalsozialismus ersetzt werden. Bei der Aussage „bisher durften Katholiken nicht Mitglied seiner Partei sein oder diese wählen“ ist nicht klar, wer denn Katholiken „verboten“ hatte, die NSDAP zu wählen oder in der Partei Mitglied zu werden. Da müßte präzisiert werden, daß diese Ablehnung nicht seitens der NSDAP bestand. -- WR 21:53, 26. Jul 2006 (CEST)

Wenn es einen neutraleren Ausdruck für "Steigbügelhalter" gäbe, wär´s auch nicht schlecht... --103II 09:19, 27. Jul 2006 (CEST)

Sorry, das ist immer noch nicht besser und in meinen Augen weiterhin hochgradig ideologisch gefärbt. Ich weiß nicht, ob da einfach aus einer Internetseite der IBKA oder so abgeschrieben wurde, aber das ist weder neutral, noch präzise oder wissenschaftlich seriös. Schon allein die Wortwahl des "Steigbügelhalters" spricht Bände... Ich wäre dir dankbar, wenn du meine angekündigte Überarbeitung abwarten würdest. Andernfalls müsste ich einen Neutralitätsbaustein reinstellen.--Q'Alex QS - Mach mit! 09:52, 27. Jul 2006 (CEST)

Du kannst hier gerne Deine Kritikpunkte in der Diskussion einstellen. Aber der Absatz sollte doch nicht einfach so verschwinden. Man kann ihn schließlich leicht umformulieren. Deine obigen Kritikpunkte habe ich berücksichtigt. Übrigens ist auch für einen Neutralitätsbaustein eine genaue Begründung erforderlich. -- WR 09:59, 27. Jul 2006 (CEST)
Die habe ich geliefert.--Q'Alex QS - Mach mit! 10:02, 27. Jul 2006 (CEST)


Jetzt ist es ja noch viel schlimmer geworden:

Durch den Konkordatsabschluss mit dem Heiligen Suhl war es den Nationalsozialisten gelungen, viele ihrer Kritiker aus dem politischen Katholizismus vorläufig ruhig zu stellen und das verbreitete Misstrauen von Teilen der katholischen Bevölkerung gegen den von ihnen als unchristlich und kirchenfeindlich angesehenen Nationalsozialismus abzuschwächen.
Wertende Textpassage
Das Konkordat war nicht nur innenpolitisch, sondern auch international ein nicht zu unterschätzender Prestigegewinn für Hitler. Zwar war dem Deutsche Reich nach der so genannten „Machtergreifung“ bereits vor Abschluss des Konkordats die Verlängerung des Berliner Vertrages mit der UdSSR und der Neuabschluss des Viererpakts gelungen, das Konkordat stellte aber dennoch den bis dahin größten – auch als Form der moralischen Anerkennung hoch anzusiedelnden – Erfolg des nationalsozialistischen Außenpolitik dar.
Die Katholische Verbände erhielten durch das Konkordat eine Atempause, da die Repressionen ihnen gegenüber tatsächlich kurzfristig abflauten. Wertende Aussage

Auch wenn der Kampf der Nationalsozialisten gegen den Verbandskatholizismus schon wenige Wochen nach dem Konkordatsabschluss wieder aufgenommen wurde, schützen die Vereinbarungen des Artikel 31 die Verbände jedoch insofern, als sie zwar durch Druck des Regimes beständig in ihrer Mitgliederzahl schrumpften, jedoch bis zum Ende des Regimes einer vollkommenen Gleichschaltung entgingen und organisatorisch Reste von Eigenständigkeit bewahren konnten.

Das Verbot für den Klerus, sich in Parteien zu engagieren hatte zwar zur Folge, dass der politische Katholizismus innerhalb weniger Tage endgültig in sich zusammenbrach Wertende Aussage. Frage: Bestand der Katholizismus etwa nur aus Klerus? Was hindert ein Verbot für den Klerus Otto Normalkatholik weiter politisch aktiv zu sein? Die Behauptung, dass politische Aktivität (wie von Geisterhand) innerhalb weniger Tage zusammenbrach, ist entweder eine Übertreibung oder sachlich falsch., jedoch schützte es die Pfarrer und Geistlichen auch vor einer Mitarbeit in der NSDAP und wirkte auch hier als Mittel, der Gleichschaltung der Katholischen Kirche zu entgehen Wertende Aussage. Frage: Haben Katholiken außerhalb des Klerus nicht in der NSDAP mitgearbeitet?, eine Folge, die das NS-Regime sicher so nicht beabsichtigt hatte. Spekulative Aussage.
Erst als die Nationalsozialisten immer mehr Teile der Konkordatsvereinbarungen brachen oder schlicht ignorierten, kam es auch im dem deutschen Episkopat zu lauterer Kritik. Zuvor hatten die Bischöfe weitgehend geschwiegen und auf Interventionen zugunsten bedrohter katholischer Verbände und Tageszeitungen verzichtet, vielfach mit der Begründung, die Lage der Katholiken nicht noch durch öffentliche Gegnerschaft der Bischöfe zu Hitler zu verschlimmern. Es gab aber auch Oberhirten wie den Freiburger Erzbischof Gröber, die die Repressionen gegen katholische Vereine und Tageszeitungen lediglich für „Auswüchse untergeordneter Parteistellen“ hielten, weil sie mit der nationalsozialistischen Politik sympathisierten. Seit Ende 1935 gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Teilen der katholischen Kirche und der Regierung Hitler um das Schulwesen, die Orden und die Verfolgung Geistlicher in den Devisen- und Sittlichkeitsprozessen. Die Kritik an der NS-Kirchenpolitik gipfelte schließlich in der Enzyklika Mit brennender Sorge (1937) von Papst Pius XI., die allerdings weitgehend wirkungslos blieb.
Die Tatsache, dass Nationalsozialisten Teile der Konkordatsvereinbarungen brachen oder schlicht ignorierten ist KEINE Folge des Konkordats. Auch die Kritik des Episkopats bzw. das Schweigen der Bischöfe gehört nicht in diesen Abschnitt. --Ahmadi 15:28, 28. Jul 2006 (CEST)


Ich fühle mich gerade versucht, Dieter Nuhr zu zitieren...

Also: @1: Durch den Konkordatsabschluss stellten die Nazis viele ihrer Kritiker aus dem politischen Katholizismus vorläufig ruhig, da Art. 32 dem Klerus politische Tätigkeit de facto verbot. Und natürlich hat ein Vertrag der Nazis mit dem Papst den Katholiken imponiert und sie gleichzeitig in ihrer bisher ablehnenden Haltung wegen der Kirchenfeindlichkeit, vor der die Bischöfe ja vorher gewarnt hatten, eben nicht bestätigt. @2: Was genau ermüßigt dich hier zum Neutralitätsbaustein? Die Aussage, dass das Konkordat ein Prestigegewinn für Hitler war, dass Hitlerdeutschland schon vorher internationale Verträge schloss oder dass Katholische Verbände kurze Zeit nach dem Abschluss etwas mehr Ruhe hatten? @3: Dass der politische Katholizismus innerhalb weniger Tage endgültig in sich zusammenbrach, ist eine wertende Aussage? Dass katholische Geistliche nicht in der NSDAP mitarbeiten durften und deshalb nicht so sehr der Gleichschaltung verfielen, ist eine wertende Aussage? @4: der einzig berechtigte Kritikpunkt, dass dieser Absatz unter der Überschrift etwas unglücklich platziert ist. Dennoch war "mit brennender Sorge" natürlich eine Folge aus dem Konkordat, aber eben aus seiner Nichteinhaltung. Es widerstrebt mir zwar, für einen Absatz eine neue Überschrift einzufügren, aber meinethalben. Und das soll ein grund für einen neutralitätsbaustein sein??

Also, was bleibt? Dieter Nuhr.--Q'Alex QS - Mach mit! 16:23, 28. Jul 2006 (CEST)

Bei so weitreichenden Änderungen und Ergänzungen wäre es angebracht, die Quellen für diesen Abschnitt zu nennen (als Endnoten), damit eine Überprüfung möglich ist. Es sollte schon klar sein, aus welcher Literatur hier zitiert wird. Ansonsten liegt der Verdacht nahe, daß der Sachverhalt tendenziös dargestellt werden soll. Die Verantwortung der katholischen Kirche für die Stabilisierung des NS-Systems wird nun weitgehend ausgeblendet. Zumindest das verdient einen Neutralitätsbaustein - der übrigens vor der Überarbeitung keineswegs begründet war. -- WR 04:00, 29. Jul 2006 (CEST)

Zugegeben Formulierungsvorschlag war freihändig, fasst aber wohl im wesentlichen (wenn natürlich verkürzt z.B. war Entpolitisierung des Katholizismus bereits eine Tendenz der WR) der heutigen Katholizismusforschung zusammen. Anstatt diverser Belege werde ich einen Überblickartikel nennen als Refernz im Text angeben. (Lönne,Katholizismusforschung GG 1/2000)--Machahn 11:44, 29. Jul 2006 (CEST)

exempt bitte erklären

Garantie der Militärseelsorge, die allerdings exempt ist (Artikel 27)

Könnte man in diesem Zusammenhang den Begriff exempt erklären. Danke. Rainer E. 13:19, 26. Mär. 2007 (CEST)

Artikel 31, Urtext und Kurzfassung

Reichskonkordat ARTIKEL 31 Urtext (siehe unten externen Link)

Diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die ausschließlich religiösen, reinkulturellen und karitativen Zwecken dienen und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt. Diejenigen katholischen Organisationen, die außer religiösen, kulturellen oder karitativen Zwecken auch anderen, darunter auch sozialen oder berufsständischen Aufgaben dienen, sollen, unbeschadet einer etwaigen Einordnung in staatliche Verbände, den Schutz des Artikels 31 Absatz 1 genießen, sofern sie Gewähr dafür bieten, ihre Tätigkeit außerhalb jeder politischen Partei zu entfalten. Die Feststellung der Organisationen und Verbände, die unter die Bestimmungen dieses Artikels fallen, bleibt vereinbarlicher Abmachung zwischen der Reichsregierung und dem deutschen Episkopat vorbehalten. Insoweit das Reich und die Länder sportliche oder andere Jugendorganisationen betreuen, wird Sorge getragen werden, daß deren Mitgliedern die Ausübung ihrer kirchlichen Verpflichtungen an Sonn- und Feiertagen regelmäßig ermöglicht wird und sie zu nichts veranlaßt werden, was mit ihren religiösen und sittlichen Überzeugungen und Pflichten nicht vereinbar wäre.

Vergleich abschnittsweise:

Urtext

kurz

Urtext: Diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die ausschließlich religiösen, reinkulturellen und karitativen Zwecken dienen und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt.

kurz: Kath. Vereinigungen dürfen weiterbestehen, wenn sie sich auf religiöse, rein kulturelle und karitative Tätigkeit beschränken.

Urtext: Diejenigen katholischen Organisationen, die außer religiösen, kulturellen oder karitativen Zwecken auch anderen, darunter auch sozialen oder berufsständischen Aufgaben dienen, sollen, unbeschadet einer etwaigen Einordnung in staatliche Verbände, den Schutz des Artikels 31 Absatz 1 genießen, sofern sie Gewähr dafür bieten, ihre Tätigkeit außerhalb jeder politischen Partei zu entfalten.

kurz: Anderen Aufgaben (darunter sozialen oder berufsständischen) dürfen sie sich nur außerhalb jeder politischen Partei widmen oder eingeordnet in staatliche Verbände.

Die Feststellung der Organisationen und Verbände, die unter die Bestimmungen dieses Artikels fallen, bleibt vereinbarlicher Abmachung zwischen der Reichsregierung und dem deutschen Episkopat vorbehalten.

kurz: Welche Verbände geschützt sind, wird später vereinbart.

Urtext: Insoweit das Reich und die Länder sportliche oder andere Jugendorganisationen betreuen, wird Sorge getragen werden, daß deren Mitgliedern die Ausübung ihrer kirchlichen Verpflichtungen an Sonn- und Feiertagen regelmäßig ermöglicht wird und sie zu nichts veranlaßt werden, was mit ihren religiösen und sittlichen Überzeugungen und Pflichten nicht vereinbar wäre.

Das Reich und die Länder werden Angehörige katholischer Jugendorganisationen an religiösem Verhalten nicht hindern, insbesondere nicht an Sonn- und Feiertagen.

Kurzfasssungen zusammengestellt: Kath. Vereinigungen dürfen weiterbestehen, wenn sie sich auf religiöse, rein kulturelle und karitative Tätigkeit beschränken. Anderen Aufgaben (darunter sozialen oder berufsständischen) dürfen sie sich nur außerhalb jeder politischen Partei widmen oder eingeordnet in staatliche Verbände. Welche Verbände geschützt sind, wird später vereinbart. Das Reich und die Länder werden Angehörige katholischer Jugendorganisationen an religiösem Verhalten nicht hindern, insbesondere nicht an Sonn- und Feiertagen.

Weiter gekürzt: Katholische Vereinigungen dürfen nur innerhalb staatlicher Verbände tätig werden, außerhalb davon nur für ausschließlich religiöse, rein kulturelle und karitative Aufgaben. Welche Verbände das sind, wird später vereinbart. Staatliche Verbände werden religiöses Verhalten nicht behindern.

Die "weiter gekürzte" Fassung will ich in den Artikel übernehmen. Das ist zwar mehr als eine Zeile, dafür aber wird Wesentliches (im Unterschied zu vorher) nicht weggekürzt.--Fiege 19:25, 3. Apr. 2007 (CEST)

Buttmann

Im Abschnitt "Die Verhandlungen" heißt es "Auf deutscher Seite waren neben von Papen der deutsche Konsul am Heiligen Stuhl, Dr. Klee, und der Ministerialdirektor im Außenamt Felix Buttmann vertreten." – Nach meinen Informationen war der Ministerialdirektor im Innenministerium Rudolf Buttmann mit dabei. Gab es hier einen zweiten Buttmann oder handelt sich um einen Irrtum? --80.136.102.150 17:15, 23. Mai 2007 (CEST)

Ich habe gerade etwas recherchiert und du hast tatsächlich Recht. --Q'Alex QS - Mach mit! 08:52, 24. Mai 2007 (CEST)

Weitere Religionsschutzgesetze im Ausland / International

Hallo miteinander. Ich suche eigentlich weiter Religionsschutzgesetze von möglichst vielen Nationen dieser Erde und nicht nur von der katholischen Kirche. Die Scharia ist zwar bekannt, aber das ist nicht so sehr vergleichbar, weil die Scharia ja ein Religionsgesetz und kein Schutzgesetz ist. Weiß da vielleicht jemand Rat? Danke für die Auskunft in voraus. --Wandahle 13:10, 1. Jun. 2007 (CEST)

Naja, das Reichskonkordat ist ja garkein Gesetz. Ich glaube du suchst auch weniger nach Gesetzen, als nach verfassungs(gesetzlichen) Garantien der einzelnen Staaten sowie völkerrechtlichen Verträgen wie der EMRK. Gruß --141.53.209.134 13:16, 1. Jun. 2007 (CEST)
Hallo, danke für die Antwort. Der Hinweis zu EMRK ist zwar auch sehr hilfreich, aber ich suche schon Religionsschutzgesetze, bzw. so wie du Sie nennst, Garantien. Das Reichskonkordat ist für D-Land immer noch gültig. Es geht mir um die unterschiedliche Situation in verschiedenen Ländern. s.a. Trennung von Staat und Kirche Gruß --Wandahle 13:23, 1. Jun. 2007 (CEST)
Na aber das Reichskonkordat ist ja nur ein Staatskirchenvertrag. Oder suchst du vielleicht nach Regelungen wie dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung? --141.53.209.134 13:32, 1. Jun. 2007 (CEST)
Das wäre zum Bleistift so ein Gesetz was den Wunsch (fast) schon erfüllt. Mein Interesse ist aber ein Bericht über die internationale Situation. Gruß --Wandahle 13:41, 1. Jun. 2007 (CEST)
Hm, da kenne ich mich auch nicht weiter aus. Aber frag doch mal Benutzer:103II, vielleicht weiß er mehr. Er kommt bestimmt heute Abend nochmal online. Gruß --141.53.209.134 14:04, 1. Jun. 2007 (CEST)
Wie es international aussieht, weiß ich auch nicht so genau. Das ist auch sehr kompliziert, in CH etwa in jedem Kanton anders. In D gibt es einige Straftatbestände, die die Religionsausübung schützen, Amtsbezeichnungen und Amtstrachten usw. Auch die Staatskirchenverträge kannst Du als Gesetz auffassen, weil es zu ihnen ja staatliche Zustimmungsgesetze gibt. Die Landesverfassungen enthalten gleichfalls Schutzvorschriften, und auch die Kirchensteuergesetze kann man so verstehen. Es gibt bzw. gab aber auch das Gegenteil, also besondere Restriktionen, etwa der berüchtigte Kanzelparagraf, das Verbot der religiösen Voraustrauung im PStG (entfällt in der Neuregelung) und das formell fortgeltende, aber wohl verfassungswidrige preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens. Wie gesagt: wie es im Ausland mit konkreten Gesetzen aussieht, kann ich Dir auch nicht sagen. --103II 12:51, 2. Jun. 2007 (CEST)

Besoldung von Bischof?

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass die Bischöfe vom Staat bezahlt würden und dies eine Folge des Reichskonkordates sein soll. Aus dem Text des Konkordats lese ich das so aber nicht direkt raus. Steht das dann in den Länderkonkordaten, deren Fortgeltung im Reichskonkordat festgeschrieben wurde oder wie ist das? 79.209.83.26 18:04, 29. Mär. 2008 (CET)

Anwendung heute?

Wie ist die Anwendung heute geregelt, gibt es dazu offizielle Regelungen oder lässt man da manches einfach inoffiziell unter den Tisch fallen? Ich denke da z. B. an das Beten für das Deutsche Reich, das wird ja bestimmt nicht mehr gemacht :-) 79.209.83.26 18:53, 29. Mär. 2008 (CET)

Keine Ahnung, aber es erscheint zumindest nicht ausgeschlossen, zumal die Bundesrepublik Deutschland rechtssubjektsidentisch mit dem Deutschen Reich ist :-) --C. Löser 19:23, 29. Mär. 2008 (CET)
In manchen Teilen wird es als verfassungswidrig nicht mehr angewandt, manches ist in späteren Konkordaten klargestellt, manches wird vielleicht auch einfach so nicht mehr gemacht. --103II 14:48, 30. Mär. 2008 (CEST)

Literatur Konkordatsurteil

Mir ist grade aufgefallen, dass es zum Abschnitt zum Konkordatsurteil keine einzige Literaturangabe gibt. Wenn da jemand was nachtragen könnte, wäre das super! --Q'Alex QS - Mach mit! 17:30, 21. Jan. 2009 (CET)

Passagen zur Vorgeschichte

Kopie aus Pius XII., bitte Einarbeitung hier prüfen, Jesusfreund 14:52, 2. Apr. 2009 (CEST)

(Zitat Anfang:)

Pacelli war als Kardinalstaatssekretär unter Pius XI. maßgeblich an dem Abschluss des „Reichskonkordats“ beteiligt.

Die Gründe, weshalb die katholische Kirche schon vor der Zeit Pius XII. an einem Konkordat mit dem Deutschen Reich interessiert war, reichen bis zu der Zeit des Kulturkampfes unter Kanzler Bismarck in Preußen zurück. Am 8. Juni 1871 wurde die katholische Abteilung im Kultusministerium aufgelöst. Die oppositionelle Zentrumspartei war der politische Arm des Katholizismus. Bismarck suchte mit repressiven Mitteln die sogenannten „Reichsfeinde“ zu zerschlagen. Am 10. Dezember 1871 wurde der „Kanzelparagraph“ als § 130a in das Strafgesetzbuch aufgenommen, in dem es hieß:

„Ein Geistlicher …, welcher … die Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.“

Es kam in der Folge zu politisch motivierten Haftstrafen gegen katholische Geistliche wie gegen Mieczyslaw Graf Halka-Ledochowski, den Erzbischof von Posen.[1] Er wurde zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt. 1876 wurden in Preußen alle Bischöfe festgenommen oder ausgewiesen.

Es folgten im Jahr 1872 ein Gesetz, das den Jesuitenorden verbot und ein Gesetz, das die Übernahme der Aufsicht über alle Schulen in Preußen durch den Staat vorsah. Außerdem wurden 1872 die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan abgebrochen. In einer Reichstagsrede bekräftigte Bismarck mit dem Ausspruch „Nach Canossa gehen wir nicht!“, seine Absicht, im Konflikt mit der katholischen Kirche „keinen Fußbreit nachzugeben“. Den Höhepunkt des Kulturkampfes markierten die Maigesetze von 1873, die die staatliche Reglementierung der katholischen Kirche gewährleisten sollten.

Durch das Brotkorbgesetz von 1875 wurden der Kirche jegliche staatliche Zuwendungen entzogen. Im Mai 1875 folgte das Klostergesetz (Auflösung aller Klostergenossenschaften außer den krankenpflegerischen in Preußen).

Als Folge des Kulturkampfes wurde Katholiken in Preußen der Zugang zu Ämtern in Wirtschaft und Verwaltung erschwert. Dieses war gleichsam die Beerdigung des bis dahin seit der Aufklärung geltenden friderizianischen Toleranzedikts. Zugleich sah sich die katholische Kirche in Deutschland in ihrer Glaubensfreiheit massiv beeinträchtigt.

So suchte seither also der Vatikan der Katholischen Kirche in Deutschland einen weitgehenden Freiraum zu verschaffen, da die inzwischen in Kraft getretene Bismarcksche Reichsverfassung einen solchen Schutz nicht unmittelbar vorsah. Mit dem Abschluss des Reichskonkordats sollte der deutschen katholischen Kirche vor allem die Freiheit der Religionsausübung gesichert werden. Die Forderungen des Vatikans erwiesen sich zur Kaiserzeit als nicht durchsetzbar.

Durch die Neuorganisation vieler Staaten nach dem Ersten Weltkrieg und die Wiedererlangung der territorialen Integrität des Vatikanstaats durch die Lateranverträge erhielt die Idee eines Konkordats neuen Schwung. Aber auch in der Weimarer Republik hatten die vatikanischen Bemühungen keine Aussicht auf Erfolg.

  1. Preußen-Chronik: Mieczyslaw Graf Halka-Ledochowski

(Zitat Ende)

Diskussion aus dem Review (Juli 2006)

Bei diesem Review geht es mir eigentlich fast nur um den Abschnitt Folgen des Konkordats, den ein anderer Benutzer mit einem Neutralitätsbaustein belegt hat. Ich halte den nicht für gerechtfertigt (vor allem nicht mir den Begründungen, die der Benutzer auf der Disk gibt). Was sagt ihr dazu, falls ihr zustimmt, bitte um Verbesserungsvorschläge.

Andere Verbesserungen sind auch willkommen, allerdings bin ich im Moment zu beschäftigt, als daraus evtl. einen Lesenswerten zu machen. Mir geht es hauptsächlich um oben genannten Absatz--Q'Alex QS - Mach mit! 17:01, 28. Jul 2006 (CEST)

Was Neutralitätsbaustein da soll, ist mir auch nicht klar und kann doch wohl raus. Allerdings sollte man Abschnitt an einigen Stellen etwas ergänzen und umformulieren. Nach der Aussage der Weiterexistenz der katholischen Verbände hielt ich es für sinnvoll etwa folgendes zu ergänzen. "Vorrausetzung [für die Weiterexistenz] war freilich die politische Enthaltsamkeit der Verbände. Tatsächlich zogen sich etwa die großen sozialen Organisationen verstärkt in den Binnenraum der Kirche zurück. Nicht unter das Konkordat fielen die offziell überkonfessionellen aber katholisch geprägten Christlichen Gewerkschaften, die dann auch im Frühjahr 1933 aufgelöst wurden." Der letzte Satz mit Klerus + politischen Katholizismus scheint mir etwas missverständlich zu sein. Vielleicht etwa so ändern: "Das Abrücken des Vatikans vom politischen Katholizismus führte innerhalb weniger Tage zum Ende der katholischen Parteien." Den Teil mit dem politischen Katholizismus müsste dann aus dem folgenden Satz entfernt werden, weil Klerus ja beileibe nicht allein Träger des politischen Katholizismus war. Aber wie gesagt, fehlende Neutralität sehe ich nicht!--Machahn 17:41, 28. Jul 2006 (CEST)

Danke. ich habe deine Anregungen eingearbeitet. Wenn andere auch keinen Grund für den Neutralitätsbaustein sehen, bitte ich darum, dass ihn irgendjemand entfernt. Ich werde das natürlich nicht machen.--Q'Alex QS - Mach mit! 09:41, 29. Jul 2006 (CEST)

Nota bene: Alleine schon der Begriff "politischer Katholizismus" gehört in Anführungszeichen, da Lingua Tertii Imperii, d. h. ein Kampfbegriff der Nazis. 85.178.56.148 6-I-2009 (05:58, 6. Jan. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Bruch des Konkordats während der NS-Zeit

Im Artikel fehlt meines Erachtens eine Erwähnung, besser ein Kapitel wie das Konkordat danach mißachtet wurde. Kirchenleute wie Johannes Neuhäusler oder Rupert Mayer wurden auf Grund ihres Eintretens für die Bekenntnisschule in Konzentrationslager eingeliefert. --Wiguläus 00:03, 2. Nov. 2010 (CET)

Kannst dein Beispiel mit Beleg gern hier ergänzen. Jesusfreund 00:57, 2. Nov. 2010 (CET)

Abschnitt: Folgen des Konkordats

"Nicht unter das Konkordat fielen die [...] Christlichen Gewerkschaften, die dann auch im Frühjahr 1933 aufgelöst wurden."
Wie können die Gewerkschaften schon im Frühjahr als Folge des erst im Juli erfolgten Vertragsabschlusses aufgelöst werden? Das sollte etwas umformuliert werden. --Hadibe 20:55, 29. Aug. 2011 (CEST)

Der Link unter Nummer 8 der Einzelnachweise ist leider down. Ein anderer Nachweis oder eine Archivseite wäre gut. -- 79.238.148.62 23:58, 4. Jun. 2012 (CEST)

Erledigt. --Benatrevqre …?! 19:51, 6. Jun. 2012 (CEST)

Staatskirchenvertrag

"Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen."(Quelle:Wikipedia)

Wird das Reichskonkordat von 1933 demzufolge auch nur Konkordat genannt, weil A. Hitler Katholik bzw. Mitglied der kath. Kirche war? --79.223.31.131 12:19, 9. Okt. 2013 (CEST)

Bestimmt nicht. Die Länderkonkordate mit Bayern, Preußen und Baden heißen ja auch so. Ememaef (Diskussion) 15:02, 14. Nov. 2013 (CET)

Elsass-Lothringen

In Elsass-Lothringen soll dass deutsche Reichskonkordat immer noch bestand haben. Kann hier jemand mal dazu etwas ausführen bzw. ergänzen? 77.13.240.158 19:15, 14. Dez. 2013 (CET)

Dem ist so - es gibt dazu einen Beitrag in der Sendung Karambolage des Senders Arte. --GiordanoBruno (Diskussion) 13:33, 15. Dez. 2013 (CET)
Nein, das stimmt nicht. Dort gilt weiterhin die von Napoleon 1801 geschaffene Rechtslage und nicht die Trennung von Kirche und Staat, die im französischen Staatsgebiet 1905 durchgeführt wurde. Dass die Nazis 1940ff das Reichskonkordat so geschätzt hätten, dass sie es im annektierten Gebiet förmlich eingeführt hätten, ist historisch schon schwer vorstellbar. Der Gedanke aber, Frankreich oder der Vatikan hielten die Annexion von 1940 heute für rechtmäßig, ist noch abwegiger. --Ememaef (Diskussion)
Hier habe ich einen Fehler gemacht. Es ist so, dass im Elsass und in Lothringen Kirschensteuer eingezogen wird, da diese Gebiete 1918 zum Deutschen Reich gehörten und das französische Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat 1905 "nicht mitgemacht haben". Das wird wohl fälschlich mit dem Konkordat von 1933 in Zusammenhang gebracht - wie es mir auch passiert ist. Genaueres steht hier: [1] --GiordanoBruno (Diskussion) 16:15, 20. Dez. 2013 (CET)

Kirchensteuer

"Die praktischen Folgen des Konkordats bis ins 21. Jahrhundert erwachsen u. a. aus: ... Artikel 13: Unmittelbarer Einbehalt der Kirchensteuer."

Diese Aussage ist in dieser Form nicht zutreffend. Zunächst: In Art. 13 ist nur bestimmt, daß die Kirche und ihre Gliederungen die Rechtsfähigkeit nach Maßgabe des staatlichen Rechts erwerben und daß sie Körperschaften öffentlichen Rechts bleiben, soweit sie bis dahin solche waren. Mit dem Status einer KdöR ist das Besteuerungsrecht nicht notwendig verbunden. Es folgte schon damals aus Art. 137 WRV, ist also vorkonkordatär und wird im Schlußprotokoll zu Art. 13 RK nur bestätigt. Art. 137 WRV gehört zu den nach dem GG fortgeltenden "Kirchartikeln".

Vom Bestreuerungsrecht der Kirchen grundsätzlich zu unterscheiden ist die Erhebungspraxis. Der Kirchsteuereinzug durch die Finanzämter ist weder verfassungsrechtlich, noch aufgrund des Reichskonkordats zwingend. Staat und Kirche können das so machen, solange sie es zum wechselseitigen Vorteil erachten, sie können es aber auch ändern oder ganz abschaffen. Dann müssen die Kirchen die Kirchensteuer eben wieder durch eigene Kirchsteuerbehörden festsetzen und erheben. --84.165.25.252 00:57, 13. Mär. 2014 (CET)

Was schlägst du als Änderung der betreffenden Formulierung vor? Benatrevqre …?! 21:21, 4. Apr. 2014 (CEST)
Reicht nicht das "u.a." im Einleitungssatz aus, um Fälle wie den Art. 137 WRV zu subsumieren?--Güwy (Diskussion) 20:27, 6. Apr. 2014 (CEST)

Zusammenfassung der Rechtslage und Kritik: Ablösung der Zahlungen

Der Hinweis von 93.207.244.135 am 6. Apr. 2014‎ sollte Anlass sein, den Sachverhalt klarer zu formulieren. (Laut WP und den Lexika und Enzyklopädien meint "Ablösung" historisch und aktuell wohl genau das, was er schreibt.) Wäre eine Änderung der Zahlungshöhen denkbar, müsste man wohl von "modifizieren" sprechen. Juristen vor u. Danke.--Güwy (Diskussion) 21:09, 6. Apr. 2014 (CEST)

Die Umsetzung bzw. Ergänzung des IP-Nutzers war allerdings tatsächlich keine brauchbare Verbesserung, das sollte anders formuliert werden. 109.43.255.127 22:08, 8. Apr. 2014 (CEST)

Internationale Verträge?

Im Abschnitt Das Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichts findet sich die Formulierung: das Recht des Bundes auf Respektierung der für ihn verbindlichen internationalen Verträge verletzt habe - welche internation alen Verträge sollen denn da betroffen sein, die das Schulwesen eines Bundeslandes betreffen könnten - und welche Verbindlichkeiten sollen dadurch angekratzt werden? Chiron McAnndra (Diskussion) 22:18, 20. Jul. 2016 (CEST)

Praktische Folgen des Konkordats

Hier fehlt einer der relevantesten Punkte: Geistliche erhalten den gleichen Schutz des Staates wie Staatsbeamte (Artikel 5) - die Gleichstellung von höheren Kirchenvertretern mit Beamten, die dann auch noch vom Staat bezahlt werden, obwohl sie diesem Staat nicht dienen, ist eindeutig auch davon betroffen. Chiron McAnndra (Diskussion) 08:27, 31. Jan. 2017 (CET)

Bitte keine Kritik ohne einschlägige Fachliteratur. Benatrevqre …?! 15:51, 1. Mär. 2017 (CET)

WP:LIT

[2] - ich bezweifle, dass das Werk den Kriterien "aktuelle wissenschaftlich maßgebliche Literatur" genügt. --GiordanoBruno (Diskussion) 17:29, 2. Jan. 2019 (CET)

Horst Herrmann war als Verfasser des gelöschten Buches Ordinarius für Kirchenrecht am Fachbereich Katholische Theologie der Universität Münster. Auch wenn - oder gerade weil - sein Werk nicht dem Mainstream der kirchenfürchtigen Wissenschaftlern folgte, gehört seine Perspektive auf die Konfliktfelder der kirchlichen Moral eindeutig zur "maßgeblichen Literatur". Sie zu unterschlagen könnte uns den Vorwurf der Einseitigkeit oder Zensur zuziehen. Habe das Buch daher wieder eingefügt.--Güwy (Diskussion) 13:43, 17. Jan. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 14:57, 15. Mär. 2019 (CET)