Diskussion:Regenbogenfamilie/Archiv

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kafka-kun in Abschnitt Bilder

Verschiedenes

Ein paar Literaturhinweise, die dir wohl leicht fallen dürften, würden den Artikel abrunden.

Ersteinmal möchte ich betonen, dass ich grundsätzlich völlig hinter dieser scheinbar sehr fundierten und differenzierten Darstellung stehe! Dennoch beinhaltet der Artikel Formulierungen, die zum Teil missverständlich sind.

Ich möchte meine "wesentlichen" (haha) Korrekturen gern begründen:

"Andere Fälle sind aus Berlin und Bayern bekannt." Ist damit gemeint, dass die Jugendämter in diesen Regionen entgegengesetzte (negative) oder ebenfalls positive Erfahrungen gemacht haben? Oder soll einfach nur ausgedrückt werden, dass auch hier homosexuelle Paare Kinder adoptiert haben?

"dank der sozialen Kontrolle und guten Beobachtung" Im besten Fall impliziert diese Formulierung, dass die Kontrolle und Beobachtung Homosexueller mit Kindern positiv sei. Im schlimmsten Fall implitiert sie, dass diese Kontrolle notwendig sei, um den Kindesmissbrauch durch Homosexuelle zu verhindern.

Wenn du Begriffe gebrauchst, die nicht allgemien bekannt sind, wäre es überlegenswert, dass du diese erklärst. Was sind zum Beispiel: Peergroups?(nicht signierter Beitrag von Babelfisch (Diskussion | Beiträge) 00:30, 22. Mär. 2004 (CEST))

Unglückliche Formulierung

"Hinsichtlich möglicher Verhaltens- und Entwicklungsstörungen aufgrund der sexuellen Orientierung der Eltern gibt es keine Unterschiede zwischen Kindern in gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Beispielsweise sind Kinder und Jugendliche homosexueller Eltern genauso oft heterosexuell orientiert wie Kinder heterosexueller Eltern."-verhaltens- und entwicklungsstörungen wie bspweise: kinder werden nicht automatisch homosexuell. war sehr unglücklich formuliert.(nicht signierter Beitrag von 80.108.34.163 (Diskussion) 24. Mai 2005 (CEST))

Josephine

Ich habe noch eine Frage zu der Herkunft des Namens: Hat er nicht vielmehr mit dem Regenbogen-Symbol der Homosexuellenbewegung zu tun? Die Übereinstimmung mit der Familie Josephine Bakers scheint mir eher zufällig. -f.
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 84.179.236.162 10:48, 2. Jul. 2005 (CEST) Nachtrag 2008-07-25 00:33

Ich glaube auch, dass es eher zufällig ist und der Begriff "Regenbogenfamilie" eher was mit der Homo-Bewegung und der REGENBOGENFLAGGE zu tun hat... CrazyForce 13:22, 27. Jun 2006 (CEST)

Ich denke auch das Die eigentliche Bezeichnung "Regenbogenfamilie" geht auf die amerikanisch-französische Künstlerin Josephine Baker (1906–1975) zurück, die insgesamt 12 Kinder verschiedener Nationalitäten adopierte, um damit ein Zeichen gegen Rassentrennung und Diskriminierung zu setzen. frei erfunden ist. --FlammingoMoin 02:45, 6. Mär. 2007 (CET)

Wer wie von wem vielleicht abgeschaut oder übernommen oder selbst-neu-etablieren ist schwer zu sagen. Fakt ist, dass der Regenbogen schon in der Hippiebewegung ein Symbol war und es dort symbolische Familien gab. Fakt ist auch, dass Baker ihre zusammenadoptierte Familie Rainbow-Family nannte und Madonna es 2006 wieder verwendete und es übersetzt wurde. Und Baker steht schon in Quellen von 1967 und 1968, also vor Stonewall, vor der Regenbogenflagge. Für die LGBTs kommt es von der Regenbogenflagge. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man sich vor allem in den USA auch an die alte Verwendung angelehnt hat, oder sie sozusagen mit etwas abgeänderter Bedeutung übernommen hat. Es gibt ja Verbindungen zwischen der Bürgerrechtsbewegung und der LGBT-Bewegung. --Franz (Fg68at) 22:33, 9. Jun. 2008 (CEST)

Bundestaaten der Vereinigten Staaten

http://www.hrc.org/Template.cfm?Section=Adoption&CONTENTID=18344&TEMPLATE=/ContentManagement/ContentDisplay.cfm GLGerman 01:52, 12. Apr. 2007 (CEST)

Was ist Stiefkindadoption?

Eine Frage an die Juristen: Was ist die Stiefkindadoption? Steht dies in Abgrenzung zur "Regenbogenfamilie"? Leider gibt der Artikel m.E. wenig über die rechtliche Situation in Deutschland her. --Weissmann 09:57, 25. Mai 2007 (CEST)

Bei einer Stiefkindadoption handelt es sich um das leibliche Kind des Partners; nichtleibliche Kinder (insbesondere die Adoption aus dem Ausland) sind im Rahmen der Stiefkindadoption nicht erlaubt.
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von GLGerman 00:50, 3. Aug. 2007 (CEST) Nachtrag 2008-07-25 00:33

Island: Zulassung von Insemination und Adoption nicht leiblicher Kinder seit Juni 2006

Im Juni 2006 trat in Island das neue Gesetz in Kraft, wonach die Insemination bei lesbischen Frauen und verpartnerten, lesbischen Paaren sowie die Adoption nicht leiblicher Kinder ermöglicht wurde. GLGerman 00:50, 3. Aug. 2007 (CEST)

Deutschland

[Bearbeiten]

[...] Insbesondere lesbische, standesamtlich verheiratete Paare verlangen den Zugang zu künstlicher Befruchtung, wie dies auch in mehreren benachbarten EU-Staaten erlaubt ist.

Es gibt in Deutschland keine verheirateten lesbischen Paare, nur solche die in einer Eingetragene Lebenspartnerschaft leben.

Gibt es einen Begriff der hier das "verheiratete" ersetzen könnte? Ich selbst kenne leider keinen.
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 84.155.62.99 21:41, 22. Mai 2008 (CEST) Nachtrag 2008-07-25 00:33

Begriff

Woher stammt der Begriff Regenbogenfamilie? Wird nirgends erklärt, wenn ich nichts übersehen habe. -- Smial 21:57, 7. Jun. 2008 (CEST)

Genaue Etymoligie habe ich noch nicht gefunden, aber habe in der Einleitung die Ableitung eingearbeitet. --Franz (Fg68at) 22:16, 7. Jun. 2008 (CEST)
Danke. -- Smial 22:16, 7. Jun. 2008 (CEST)

Ödipuskonflikt

Gibt es Untersuchungen hinsichtlich des psychologischen Ödipus- bzw Elektra-Konflikts bei Adoptivkindern von gleichgeschlechtlichen Partnern?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.108.107.62 (DiskussionBeiträge) 00:14, 25. Jul. 2008 (CEST))

Dänemark

Dänemark erlaubt homosexuellen, verpartnerten Paaren die gemeinschaftliche Adoption von Kindern.

Forderung von EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Im Juni 2009 fordern die EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt als auch die FDP Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Dies habe ich im Artikel ergänzt, da es für die gegenwärtige Debatte starke Signalwirkung hat. 92.252.85.200 21:02, 7. Jun. 2009 (CEST)

Referenz für deutsche Studie

Im Text findet sich der Abschnitt "Eine von der deutschen Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zu Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften bestätigt, dass bei Kindern, die in lesbischen oder schwulen Partnerschaften aufwachsen, keinerlei Nachteile für die Entwicklung festzustellen sind. An der Studie ist das Münchner Institut für Frühpädagogik (IFP) beteilitgt. [12]"

Unter der angegebenen Referenz findet sich allerdings nur ein Hinweis auf Zwischenergebnisse der Studie, keine weiteren Daten zur Studie selbst. Leider konnte ich selbst keine einzige weitere Information oder Veröffentlichung zu dieser Studie finden (Auftraggebendes Ministerium, genaue Ergebnisse, Auswertungsmethoden, ...). Von daher halte ich die Aussage, dass die entsprechende Studie irgend etwas bestätigt für zu stark formuliert. Es wäre gut, den angegebenen Link durch einen stärkeren Beleg zu ersetzen oder den Satz eher in der Form "...in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften scheint zu bestätigen..." zu formulieren. --Mb-bei-wiki 10:33, 24. Jul. 2009 (CEST)

Das auftraggebende Ministerium steht in der Quelle. Anscheinend nicht gründlich genug gelesen. Und gerade um den heutigen Tag herum ist die Presse voll von der Studie. --Franz (Fg68at) 21:37, 25. Jul. 2009 (CEST)
Als ich meinen Kommentar verfasst habe, war noch eine andere (vorläufige) Quelle angegeben. Ist aber in der Zwischenzeit geändert. Vielen Dank an den, der die neue Referenz eingepflegt hat. --Mb-bei-wiki 23:43, 29. Jul. 2009 (CEST)

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hat dieses die Stiefkindadoption durch Lebenspartner bestätigt. Dies gehört natürlich im Artikel erwähnt.92.252.102.87 06:08, 27. Aug. 2009 (CEST)

Das irgendein Richter Zweifel hatte und diese zurückgewiesen wurden, ist letztendlich wenig relevant, da die -nach wie vor- geltenden Fakten beschrieben sind... --nb(NB) > ?! > +/- 09:16, 27. Aug. 2009 (CEST)
PS:Wurde doch gerade erst aus dem IP-Raum von Osnatel im Artikel eingetragen - ihr sollte euch besser absprechen... --nb(NB) > ?! > +/- 09:34, 27. Aug. 2009 (CEST)

"ein weit verbreitetes Vorurteil"

"Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften unterliegen keinem höheren Risiko, Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. [...] Somit findet ein weit verbreitetes Vorurteil keinerlei Bestätigung in der Forschung."

Ist diese weite Verbreitung belegt? Das ist mir bisher noch nie untergekommen, und finde den Gedanken allein schon ziemlich absurd. Hat jemand eine Quelle für dieses Vorurteil? --84.169.129.215 10:28, 23. Mai 2010 (CEST)

Schließe mich dem an und wäre dafür, den ganzen Absatz zu streichen. Auch weil die Argumentationsweise hier m. E. sehr fragwürdig ist. Indirekt wird die Vermutung nahegelegt oder zumindest akzeptiert, dass Kinder, die bei Männern (und insbesondere Jungen, die bei Schwulen) aufwachsen, grundsätzlich potenzielle Missbrauchsopfer sind. Das stellt - selbst wenn es stimmt, dass Männer mehr sexuelle Straftaten an Kindern begehen als Frauen - sämtliche Väter und andere Männer, die sich um Kinder kümmern, unter einen unberechtigten Generalverdacht. -- Matiasddorf 12:32, 20. Jun. 2010 (CEST)

Französisches Oberstes Gericht: Urteil im Juli 2010

Das französische Oberste Gericht in Paris befürwortet die Adoption eines Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar. 92.252.110.41 01:53, 9. Jul. 2010 (CEST)

Argentinien

Mit der beschlossenen Eheöffnung wird in Argentinien die gemeinschaftliche Adoption ermöglicht. 92.252.110.203 12:46, 20. Jul. 2010 (CEST)

Australien: New South Wales

Als weiterer Bundesstaat ermöglicht nunmehr der Bundesstaat New South Wales die gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare.

September 2010: Vereinigte Staaten: Florida

In Florida wird das Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig erklärt.

Kanada

hi, in kanada gibt es keine "bundesstaaten". ist nur ein kleiner fehler ich weiß, aber es macht hier in winnipeg die kanadier "sehr wütend", wenn sie statt provinzen auf einmal bundestaaten haben...Grüße (nicht signierter Beitrag von 24.76.208.177 (Diskussion) 04:18, 6. Okt. 2010 (CEST))

Bildrechte

 

Ich habe ein Problem mit der Gruppenaufnahme, da dort eine dritte Person, die Richterin, zwar für eine Erinnerungsaufnahme posiert, aber nach den Bildangaben keine darüber hinausgehende Lizenz zur Nutzung ihres Bildes gegeben hat (das US-amer. Recht ist etwas anders geartet). IMHO sollte es zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Richterin (immerhin nebenbei auch noch eine Juristin) vorsichtshalber aus der de:wp entfernt (oder aber vor einer weiteren Nutzung auf Commons abgeklärt) werden. --nb(NB) > ?! > +/- 10:10, 6. Okt. 2010 (CEST)

Verwirrt

in 3 Lebenssituation:

"Eine vom deutschen Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie zur 'Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften' kommt zu dem Schluss, dass bei Kindern, die in lesbischen oder schwulen Partnerschaften aufwachsen, keinerlei Nachteile für die Entwicklung festzustellen seien.

...

Diese Schlussfolgerung sei jedoch nicht durch die Ergebnisse der Studie zu belegen..."

sowie

"...Vaterentbehrung oder Mutterentbehrung hätten wissenschaftlich gut belegt Lanzeitfolgen für das ganze Leben von Kindern. ..."


Ist diese Formulierung nun so zu verstehen, dass die Pro-Argumente (in diesem Abschnitt) nur einer nicht belegbaren Schlussfolgerung einer Studie durch das BMJ entstammen, die Contra-Argumente hingegen wissenschaftlich gut belegt sind?

Unabhängig von den sehr vielen Pro-Argumenten bleiben lt. dem ganzen Text also unterm Strich die gut belegten Langzeitfolgen für Kinder gleichgeschlechtlicher Paare?

Irgendwie widerspricht sich dieser Artikel.


Nur eine IP -- 87.178.221.211 20:47, 7. Jan. 2011 (CET)

Brasilien

In Brasilien erhalten künftig Einzelpersonen sowie Frauenpaare den Zugang zur künstlichen Befruchtung.

In Brasilien wurden lesbischen Frauenpaaren Januar 2011 der Zugang zur künstlichen Befruchtung ermöglicht. Das ist übrigens auch in den benachbarten Staaten Uruguay und Argentinien erlaubt. 92.252.120.128 15:19, 12. Jan. 2011 (CET)

übrigens ist in Brasilien auch landesweit die gemeinschaftlich Adoption erlaubt, wie dies ebenfalls in den benachbarten Staaten Uruguay und Argentinien möglich ist.

Missbrauch

Im Artikel steht, dass "Täter in sog. Kindesmissbrauchsdelikten ganz überwiegend (zirka 95 Prozent nach Erkenntnissen des Sicherheitsberichts der Bundesregierung) Männer (sind)". Das widerspricht allen internationalen Erkenntnissen. In seinem sorgfältig recherchierten, deutschsprachigen Sachbuch „Von der Mutter mißbraucht – Frauen und die sexuelle Lust am Kind“, legte der Autor Alexander Markus Holmes die erste umfassende Aufarbeitung des Tabuthemas „Sexueller Mißbrauch durch weibliche Täter“ vor. Der Experte analysiert u.a. die derzeitigen Statistiken und zieht den Schluss, dass der Anteil der weiblichen Sexualtäter je nach Interessenlage der „Wissenschaftler“ zwischen 10 und 80% schwankt. Da aber beim Thema sexueller Missbrauch bisher Männern alles Böse und Frauen nichts Böses zugetraut wird, dürfte die Dunkelziffer bei weiblichen Tätern tatsächlich ungleich höher sein, als die entsprechenden Zahlen bei den Männern. Statistiken geben immer nur die Fälle sexuellen Mißbrauchs wieder, die angezeigt werden. Schweigen die Opfer oder können sie aufgrund ihres Alters noch gar nicht den Missbrauch erkennen, so entsteht eine große Dunkelziffer. Während sich Männer heute schon verdächtig machen, wenn sie sich einem Kinderspielplatz nähern, können Frauen die kindlichen Genitalien nach Lust und Laune berühren, ohne daß auch nur der Schatten eines Verdachts auf sie fällt. Sexueller Missbrauch der hinter "Pflegehandlungen" versteckt wird ist daher wohl die größte Unsicherheit in der Statistik. Aber auch dazu gibt es eine interessante Umfrage. Gerhard Amendt, Soziologe und Universitätsprofessor in Bremen, hat Frauen zu diesem heiklen Thema befragt. Amendt: „Das erstaunliche und allen gängigen Weiblichkeitsideologien widersprechende Ergebnis ist, dass nur 4.1% der Frauen der Ansicht waren, dass Mütter ihre Söhne nicht sexuell mißbrauchen.“ Abschließend sei noch Vera Falk, die Vorsitzende des Hamburger Vereins „Dunkelziffer“ zitiert, die der Hamburger Morgenpost in einem Interview bestätigte: “Aus unserem Beratungsalltag und auch aus der bundesweiten Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen wissen wir, dass die Zahl der sexuellen Missbräuche durch Mütter zunimmt.“

--Cougar666 21:43, 16. Jan. 2011 (CET)

Rechtliche Lage der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare (2010)

Sollte demnächst auf Rechtliche Lage der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare (2011) erweitert werden... -- 82.82.71.166 (09:58, 8. Aug. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg: Januar 2011

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass gemeinschaftliche Adoptionen durch verpartnerte, gleichgeschlechtliche Paare rechtens sind. Zusätzliche Erb- und Unterhaltsansprüche durch eine Zweitadoption sind gerade im Sinne einer Absicherung des Kindes, heißt es in dem OLG-Beschluss. 92.252.100.51 06:17, 28. Jan. 2011 (CET)

Bitte nicht jede Presseveröffentlichung für einen juristischen Aufsatz halten; in dem Artikel werden z.B. Adoption und Sorgerecht gleichgesetzt, obwohl das formal unterschiedliche Dinge sind (so kann man für ein eigenes oder adoptiertes Kind das Sorgerecht verlieren, ohne dass dadurch der Status des Kindes tangiert wird)... --nb(NB) > ?! > +/- 00:52, 26. Apr. 2011 (CEST)

Die Verfahren, die vor dem OLG Hamburg gewonnen wurden, werden derzeit (September 2011) vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes verhandelt.

Sollte das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen werden, sind künftig in Deutschland im Wege der Kettenadoption Adoptionen nichtleiblicher Kinder durch homosexuelle Paare möglich. 188.118.137.244 22:36, 27. Sep. 2011 (CEST)

Definition

Wie wäres es mit einer etwas breiteren Definition: "Unter Regenbogenfamilie versteht man eine Familie, in der ein Elternteil oder beide Elternteile lesbisch oder schwul sind"? Dies würde mehr Familien einschließen, z. B. auch alleinerziehende Schwule und Lesben oder Konstellationen wie eine Familie aus einem schwulen Mann und einer Heterofrau plus Kind(ern).

Das trifft es nicht ganz, da ja auch in mancher traditionellen Ehe ein Elternteil verkappt homosexuell ist.--Dvd-junkie 14:57, 28. Sep. 2011 (CEST)
Überzeugt mich nicht, weil die Offenheit nach außen auch kein Kriterium in der Definition des Artikels ist. Prinzipiell könnten auch zwei zusammenlebende Männer oder Frauen mit Kindern "verkappt" homosexuell sein, also nicht zu ihrer Homosexuealität stehen. Ich denke, wenn keine stichhaltigen Argumente gegen die weiter gefasste Definition kommen, werde ich sie - zumindest als Alternative - in den Artikel einbringen. Entspricht übrigens auch der Definition in der englischssprachigen Wikipedia: "LGBT parenting refers to lesbian, gay, bisexual, and transgender (LGBT) people parenting one or more children. This includes children raised by same-sex couples (same-sex parenting), children raised by single LGBT parents, and children raised by an opposite-sex couple where at least one partner is LGBT."--Salamander2011 19:05, 26. Okt. 2011 (CEST)

Lesetipp

Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz: Ein Kind zwischen Mama und Mami - Kommentar zu einem Urteil des OLG Karlsruhe: "Die Entscheidung entspricht weder der sozialen Wirklichkeit noch dem Kindeswohl" Wenn das Paar sich später trennt, hat der "nur" soziale Elternteil es erst recht schwer. Das OLG Karlsruhe sprach einer lesbischen Frau jedes Umgangsrecht ab. Grziwotz kritisiert dies. (nicht signierter Beitrag von Neun-x (Diskussion | Beiträge) 12:13, 23. Mai 2011 (CEST))

Schweiz

Die Schweiz ermöglicht 2013 die gemeinschaftliche Stiefkindadoption.

Schweiz vor Einführung der Stiefkindadoption, Dezember 2012] 88.70.27.180 18:42, 12. Feb. 2013 (CET)

Frankreich

Frankreich ermöglicht parlamentarisch im Februar 2013 neben der Eheöffnung 2013 ebenso die gemeinschaftliche Adoption.

88.70.27.180 18:39, 12. Feb. 2013 (CET)

Österreich

Am 19. Februar 2013 wird Österreich vom Europäischen Gerichtshof für das bestehende Verbot der Stiekindadoption gerügt. 178.3.17.233 13:56, 19. Feb. 2013 (CET)

178.3.17.233 13:56, 19. Feb. 2013 (CET)

Deutschland

Am 19. Februar 2013 befürwortet das Bundesverfassungsgericht einstimmig die Zulassung der sukzessiven Zweitadoptin bei gleichgeschlechtlichen Paaren.

178.3.17.233 13:56, 19. Feb. 2013 (CET)

Nachdem die sukzessive Zweitadoption durch einstimmige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung erlaubt ist, hat nunmehr das Amtsgericht Schöneberg eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Verbot der gemeinschaftlichen Adoption nichtleiblicher Kinder beantragt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nunmehr darüber zu entscheiden, ob auch verpartnerte Paare gleichzeitig (!) ein nichtleibliches Kind adoptieren können. Das ist dann der "letzte fehlende Baustein" im Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. 88.70.26.82 12:14, 20. Mär. 2013 (CET)

Neuseeland ermöglicht gemeinschafliche Adoption 2013

Infolge der Eheöffnung 2013 in Neuseeland wurde auch ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht ermöglicht.

Link ist nicht mehr aktuell

die #29 verweist nicht auf das versprochene PDF, sondern auf die Homepage eines Politikers. Wer auch immer die Seite permanent aktualisiert kann doch vielleicht auch kurz den Link aus der Seite rauswerfen. Danke. (nicht signierter Beitrag von 129.206.90.2 (Diskussion) 15:48, 23. Apr. 2013 (CEST))

Klärungsbedarf

Hauptseite verweist hierher, wo man liest: Im Februar 2006 entschied das höchste französische Gericht (Cour de Cassation), dass beide Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft das Elternrecht über die leiblichen Kinder des anderen Partners ausüben dürfen. Muss der andere Elternteil dazu tot sein oder müssen die Entscheidungen zu dritt getroffen werden? Wenn letzteres, mit Mehrheit oder nur im Konsens? Danke, CarlM (Diskussion) 01:47, 25. Apr. 2013 (CEST)

Portugal erlaubt Stiefkindaption

Die Stiefkindadoption ist nunmehr auch in Portugal erlaubt.

So einer Meldung bin ich in dem englischen Wiki-Artikel[1] auch aufgesessen. Aber nach weiterer Recherche ergab sich dann, dass es sich nur um die erste Lesung im Parlament gehandelt hat. Den Stand der Beratungen gibt's hier[2] und die Seite der spezifischen Arbeitsgruppe ist hier[3] - und daraus geht hervor, dass sich da gerade gar nichts tut. Es wird also noch etwas dauern. Sigur (Diskussion) 14:57, 21. Jun. 2013 (CEST)

Österreich erlaubt Samenspenden bei lesbischen Lebensgemeinschaften

In Österreich ist Frauen in lesbischen Lebensgemeinschaften künftig die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof hielt ein entsprechendes Gesetz laut einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung für eine unbegründete Diskriminierung.47.64.235.15 23:59, 18. Jan. 2014 (CET)

Luxemburg

Die Eheöffnung am 18. Juni 2014 erfasst auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. 188.96.229.209 20:27, 18. Jun. 2014 (CEST)

2014: Studie zu Regenbogenfamilien aus Australien

Im Juli 2014 wird eine weitere Studie zum Thema Regenbogenfamlien veröffentlicht, die diesmal aus Australien von der University of Melbourne stammt. Als Ergebnis hat die Studie unter anderem, das Kinder in Regenbogenfamilien gesünder und glücklicher als in der traditionellen Familie sind. Studienleiter ist Simon Crouch.

Die Studie ließe sich eventuell kurz im entsprechenden Abschnitt "Forschungen" erwähnen/einbauen. 178.3.28.182 19:14, 11. Jul. 2014 (CEST)

2014: Schweiz: Leihmutterschaft

Erstmals wurde ein schweizerisches, verpartnertes schwules Paar, das in den Vereinigten Staaten ein Kind durch Leihmutterschaft zeugte, rechtlich 2014 als Eltern anerkannt, obgleich Leihmutterschaften in der Schweiz verboten sind. Das Verwaltungsgericht in Sankt Gallen erkannte die Elternstellung des schwulen, verpartnerten Paares voll an. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht eingelegt.

47.64.236.106 14:45, 3. Sep. 2014 (CEST)

Zu: Queer-Familien

"Von politischer Seite wurden in jüngster Zeit Konzepte entwickelt, wie auch in solchen Konstellationen die wesentlichen Bezugspersonen des Kindes mit Rechten und Pflichten ausgestattet werden können." - Recht interessant und möglicherweise zukunftsweisend. Um so wichtiger wären hierzu Quellenangaben und Links. 84.179.174.20 14:46, 26. Sep. 2014 (CEST)

2014:Ratifizierung des revidierten Adoptionsübereinkommens

In der EU steht europäisches Recht künftig nicht mehr entgegen, wenn ein verheiratetes bzw. verpartnertes gleichgeschlechtliches Paar ein Kind gemeinschaftlich adoptiert. Jeder EU-Staat kann selbst entscheiden, ob er von dieser Adoptionsmöglichkeit rechtlich Gebrauch machen will. (Bloß, dass das mit der EU nichts zu tun hat, sondern mit dem Europarat. Sigur (Diskussion) 22:13, 1. Okt. 2014 (CEST))

"Der Bundestag soll nach Willen der Bundesregierung das revidierte Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern ratifizieren. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2654) vorgelegt. Laut Darstellung der Bundesregierung besteht nur technischer Anpassungsbedarf im deutschen Recht. So müsse eine Frist im Adoptionsvermittlungsgesetz künftig anders berechnet werden. Die gesetzliche Anpassung soll „alsbald“ erfolgen.

Das Übereinkommen modernisiert laut Begründung des Entwurfs ein gleichnamiges Übereinkommen von 1967 und nimmt zudem Regelungen aus weiteren europäischen und UN-Konventionen auf. In dem Übereinkommen wird den Staaten unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, so genannte Sukzessivadoptionen durch Lebenspartner zuzulassen. Darauf sei die Bundesrepublik Deutschland „angewiesen“, da durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2013 das Verbot dieser Adoptionsart aufgehoben wurde. Ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung des Urteils trat Ende Juni 2014 in Kraft.

Das Übereinkommen stellt den Staaten zudem frei, auch gleichgeschlechtlichen Paaren, die verheiratet sind beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ein Adoptionsrecht einzuräumen. Davon „wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen“, heißt es dazu in der Begründung der Bundesregierung.

188.96.228.88 20:45, 1. Okt. 2014 (CEST)

Kroatien

Sorry for writing in English, I'm not confident enough in my German and it would take quite a bit longer to write it down. On June 6, the Croatian parliament brought in changes to the law that now make it legal for same-sex couples to jointly adopt children (previously, it was possible only for one of the same-sex parents to individually adopt a child), and among other things, also get all tax benefits that marriages have, inheritance, hospital visitations. This has been widely reported by local media (for example herem here ), however, I cannot find German links. I would be grateful if someone could reflect that in the article. Thanks. 93.141.94.92 13:57, 7. Jun. 2014 (CEST)

This is pure falsification. Where exactly did you read that same-sex partners can adopt a child???? Both articles explain that male and female partners that are not married can adopt children. "Izvanbračna zajednica" translates to extra matrimonial community and not to same-sex partnership. This deserves a ban of the editor. (nicht signierter Beitrag von 82.193.217.78 (Diskussion) 11:13, 27. Nov. 2014 (CET))

Wobei sich tatsächlich mal jemand mit Kroatischkenntnissen das Gesetz ansehen sollte. Soweit ich mich richtig an die Google-Übersetzung erinnere, ist zumindest eine Art gemeinsame elterliche Sorge oder Vormundschaft des biologischen Elternteils und dessen gleichgeschlechtlichen Partners vorgesehen. Sigur (Diskussion) 00:32, 28. Nov. 2014 (CET)

Regenbogenfamilie durch Leihmutterschaft

In einem Grundsatzurteil zur Leihmutterschaft im Ausland stärkte der Bundesgerichtshof nunmehr die Rechte schwuler Eltern. Dieses für schwule, verpartnerte Paare immens wichtige Urteil muß im Artikel entsprechend eingebaut werden.47.64.160.203 23:21, 19. Dez. 2014 (CET)

Urteil Obergefell v. Hodges des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten

Mit der Eheöffnung in allen US-Bundesstaaten wird auch die gemeinschaftliche Adoption durch verheiratete gleichgeschlechtliche Paare in allen US-Bundesstaaten erlaubt. Lipolarosa (Diskussion) 02:51, 8. Jul. 2015 (CEST)

Das ist zwar äußerst plausibel, aber nicht unbedingt selbstverständlich (siehe z.B. Portugal: Ehe ja, Adoption nein). Gibt es dafür also eine Quelle? Sigur (Diskussion) 22:31, 8. Jul. 2015 (CEST)

Änderungen von 89.13.141.198 betreffend fehlende Langzeitstudien und Problematik des betreffenden Absatzes

Ich habe die Änderungen von 89.13.141.198 zurückgesetzt, weil sie schlicht polemisch waren. Der betreffende Absatz mag verbesserungswürdig sein, aber die Änderungen tragen nichts zur Neutralität bei.

Die Aussage, dass eigentlich Langzeitstudien für valide Aussagen nötig wären, stammt scheinbar aus der in Fußnote 14 genannten Studie von Rupp selbst, die grundsätzlich Regenbogenfamilien positiv gegenüber steht. Daran ist also erst einmal nichts Verdächtiges. Viel mehr stört mich der Link auf den Kommentar von Vonholdt. Dort lese ich z.B.: "Für lesbisch lebende Frauen etwa ist es kennzeichnend, dass sie den Mann und das Männliche aus ihrer Nähebeziehung strukturell ausgeschaltet haben. Welche Langzeitauswirkungen hat diese bewusste Ablehnung des Männlichen auf mitlebende Jungen, die lernen müssen, ihre eigene Männlichkeit positiv zu integrieren?" Die These von der "bewussten Ablehnung" des anderen Geschlechts ist nun aber eine gelinde gesagt überholte "Erklärung" von Homosexualität. Es gibt keinerlei Grund dafür anzunehmen, dass es auf einer bewussten Ablehnung des anderen Geschlechts beruht, wenn jemand sich eben in eine Person des eigenen Geschlechts verliebt. Dies ist - um es neutral zu halten - eine unfundierte Behauptung, die als solche einen Artikel, in dem es von A bis Z darum geht, anderen unfundierte Behauptungen nachzuweisen, nur diskreditieren kann.

Ich finde es berechtigt, darauf hinzuweisen, dass Kritiker das Fehlen aussagekräftiger Langzeitstudien bemängeln. Ich hielte es aber für besser, wenn jemand dazu eine weniger bedenkliche Quelle fände. Sigur (Diskussion) 22:56, 9. Jul. 2015 (CEST)

Adoptionen im Ausland müssen im Inland in Deutschland anerkannt werden

Im Ausland durch ein schwules Paar adoptierte nichtleibliche Kinder müssen von den deutschen Behörden als gemeinschaftliche Kinder des schwulen Paares anerkannt und in die Geburtsregister eingetragen werden.

Ferdul (Diskussion) 22:55, 23. Jul. 2015 (CEST)

Studie von Farr et al.

So bringt das nichts. Wenn, sollten die Inhalte der Studie ggf. wiedergegeben werden. Daß eine solche Studie existiert, mag für die Literaturauswertung hilfreich sein, aber den Artikel bringt es nicht substantiell weiter. --Kängurutatze (Diskussion) 10:32, 30. Okt. 2015 (CET) Sehe ich anders: es sind zwei weitere befürwortende Studien, Seewolf, und die sind entsprechend zu erwähnen. Austraivoter (Diskussion) 15:43, 30. Okt. 2015 (CET)

Dezember 2015: Portugal

Das Parlament von Portugal verabschiedet am 18. Dezember 2015 einen Gesetzentwurf, der das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für verheiratete gleichgeschlechtliche Paare erlaubt.

Mir42326rwe235 (Diskussion) 19:50, 20. Dez. 2015 (CET)

Kinder und Jugendliche homosexueller Eltern sind genauso oft heterosexuell orientiert wie Kinder heterosexueller Eltern.

Wichtige Aussage, aber leider ohne Quellenangabe. Andrea (nicht signierter Beitrag von 84.113.229.166 (Diskussion) 18:12, 19. Jan. 2017 (CET))

Kritische Stimmen über die im Artikel genannten Studien fehlen völlig

z.B. hier: https://www.dijg.de/homosexualitaet/adoptionsrecht/gleichgeschlechtliche-elternschaft/

Es wird von schwerwiegenden Mängeln berichtet, die viele getroffene Aussagen relativieren bzw. marginalisieren. Alles gut mit Quellen belegt. Allein die Überschriften sprechen Bände:

1.1. Schwerwiegende methodische Mängel: Fehlen von sinnvoll definierten Kontrollgruppen

1.2 Studienergebnisse werden im Bericht der APA nicht korrekt oder gar nicht wiedergegeben

1.3 Parameter zur Bestimmung von „Kindeswohl“ sind wenig aussagekräftig

1.4 Es fehlen Langzeitbeobachtungen und adoleszente bzw. volljährige Teilnehmer

1.5 Verstoß gegen eine Grundregel der empirischen Sozialwissenschaften durch unzulässige Pauschalaussage

1.6 Der APA-Bericht ist wissenschaftlich nicht verlässlich begründet

2) Neuere, repräsentative Studien weisen auf Unterschiede hin

Die im Artikel dargestellte Forschungslage, aber auch die Forschung selbst, benötigt einige kritische Anmerkungen. --89.15.237.20 00:43, 28. Jul. 2019 (CEST)

Das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft ist ein evangelikaler Verein, besonders bekannt für seine Hetze gegn Schwule; den werden wir kaum als Quelle akzeptieren können. --Logo 10:33, 28. Jul. 2019 (CEST)
Da bin ich wieder. Die von mir verlinkte Seite, genügt wissenschaftlichen Standards. Es wird auf mehr als 60 Studien zurückgegriffen. Die derzeit im Artikel vorzufindenen Studien stellen eigentlich nur fest: Die Kinder werden nicht vermehrt homosexuell. Über gesunde geistige Entwicklung und Lebensweg sagt dies aber nichts aus. Ich will auch keine Zitate von diesem Verein oder gar dessen "Hetze" im Artikel sehen, wohl aber die Erkenntnisse aus den auf der Seite aufgelisteten Studien. --46.114.4.105 08:10, 23. Aug. 2019 (CEST)

Bilder

Datei:Stephaniehaynes family 2.jpg
 

Wer ist auf dem Bild Datei:Official Adoption Picture.jpg die Richterin? --Kafka-kun (Diskussion) 03:04, 26. Feb. 2021 (CET)

Ich schlage vor, zwei Bilder durch die zugeschnittenen Versionen zu ersetzen. Siehe die ersten beiden Bilder rechts.

Das erste Bild im Artikel zeigt die Personen laut dem Artikel Baby Loves Disco (englisch) auf einer Party für Kinder und Eltern, die in einer Nachtclub-Umgebung stattfand. Das sollte der Vollständigkeit halber in der Bildunterschrift erwähnt werden.

Oder es wird ein anderes schönes Bild für den ersten Abschnitt des Artikels benutzt. Zum Beispiel ein Bild aus dem Artikel Homosexualität (drittes Bild rechts). Zwei weitere gute Bilder sind darunter zu sehen. Das letzte Bild wäre dafür geeignet, den Wortteil „Regenbogen“ des Lemmas zu illustrieren. Ich hoffe das Pappschild stört nicht. --Kafka-kun (Diskussion) 15:01, 27. Feb. 2021 (CET)

 
 
 
Nachtrag: Bei der Bildquelle des fraglichen ersten Fotos wurde auch ein Foto veröffentlicht, auf dem einem Kleinkind ein Weinglas mit Inhalt gereicht wird. Ein Vorglühen für die Baby-Loves-Disco-Party? Sind hier die Unterschiede der US-amerikanischen Kultur zur deutschen Kultur zu berücksichtigen, oder schockiert das auch Personen in Amerika? --Kafka-kun (Diskussion) 23:52, 27. Feb. 2021 (CET)