Diskussion:Radverkehrsanlage

Letzter Kommentar: vor 4 Tagen von AKK in Abschnitt Mein Revert nochmal ausführlicher erklärt
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Radverkehrsanlage“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Bilderdiskussion Bearbeiten

 
durchgezogener Breitstrich

sind beide falsch, vgl. die Fotos

 
unterbrochene dünne Markierung

--Rustikal (Diskussion) 19:34, 8. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Benutzungspflicht Bearbeiten

Hier hat ein Autor aber deutlich POV geübt: „von der Logik her“ hat im Verkehrsrecht keinen Platz. Die blaue Kennzeichnung für einen Radweg (früher „Gebotsschild“ genannt) stellt ein Verbot des Radfahrens auf der parallel verlaufenden Straße dar, unsbhängig davon gibt es das rot-weiße Verbotsschild. Es gibt dafür Paragraphen in der StVO, da muß man keine Logik bemühen. --Gwele kloz (Diskussion) 10:10, 3. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Das ein Gebot ein Verbot entgegenstehenden Verhaltens beinhaltet, geht aus der Normlogik/Normenlogik hervor, nicht direkt aus der StVO. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:47, 3. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Da trifft womöglich zu, ist aber juristisch nicht relevant. Und wenn mit Verkehrszeichen argumentiert wird, zählt nicht die Philosophie sondern die gültige Rechtslage, hier die StVO. Gwele kloz (Diskussion) 12:17, 3. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Mein Revert nochmal ausführlicher erklärt Bearbeiten

@Lars.Schwarz.Oldenburg Meine Erklärung war: „Wir müssen jetzt nicht alle weiteren Städte mit geschützten Radstreifen aufzählen (schon gar nicht mit Klemps)“. Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie Du mir „getrennte Rad- und Gehwege“ als Begründung unterstellst (das wäre wirklich nicht nachvollziehbar). Der von Dir veränderte Satz war „Sie sind seit 2018 unter anderem in Berlin, wo es dazu einen Regelplan gibt, in Darmstadt und Hamburg ...“. Es ist prima, dass Oldenburg nun auch solche Radverkehrsanlagen hat. Wollen wir alle Orte damit aufzählen? Ich habe nicht nachgeprüft, ob das nur Berlin, Darmstadt, Hamburg und Oldenburg sind oder ob jetzt schon viele andere dabei sind. Es ist jedenfalls keine Verbesserung des Artikels, wenn wir mit der Aufzählung überhaupt anfangen. Im Gegenteil: wenn das erst mal üblich ist, können alle erwähnten Orte raus. --2.173.145.243 16:01, 26. Apr. 2024 (CEST) --AKK (nicht die Annegret) webinterface 16:11, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Viele Städte mit geschütztem Radstreifen gibt es ja noch nicht bzw. nicht mehr. Ich stimme dir vollkommen zu, dass man nicht alle aufzählen, aber ich finde es auch relevant ein paar Beispiele zu nennen, da viele als Popup Radweg während der Pandemie entstanden und manche davon inzwischen auch wieder verschwunden sind. Ein Recherche ist also nicht einfach, da selbst in OpenStreetMap nur wenige gepflegt sind. Wie auch immer, für mich ist beides okay, nach der Erklärung. --Lars.Schwarz.Oldenburg (Diskussion) 16:16, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich würde es bevorzugen, wenn nur Beispiele mit Alleinstellungsmerkmal erwähnt wären oder beispielsweise das Ergebnis der Berliner Studie. Wenn da was vorläge, dann gerne. Wie auch immer: ich fass den Artikel aktuell nicht wieder an. Ob Du Deinen Beitrag nach Ablauf der Sperre selbst revertierst oder irgendjemand das sichtet, ist mir egal. --AKK (nicht die Annegret) webinterface 16:36, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten