Diskussion:Plagiatsaffäre Guttenberg

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2001:BB8:2002:2400:11F7:9847:9051:B242
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Erlaubt oder verboten? Bearbeiten

Der Abschnitt "Rolle des Internets" behandelt grösstenteils die Frage der Zulässigkeit von Plagiatsmeldungen (oder Meldungen anderer Probleme) in verschiedener Form. Er endet mit "wobei jedoch die DFG weiterhin die eigentliche Kernfrage offen ließ, nämlich ob die anonyme Veröffentlichung von Vorwürfen im Internet und insbesondere in Wikis, d. h. ohne gutachterliche Prüfung durch ein Gremium von Fachexperten (Peer-Review), unter diese „sonstigen Publikationsformen“ fällt und damit erlaubt oder verboten ist." Ich halte "erlaubt oder verboten" für eine sehr unglückliche Formulierung, die DFG erlaubt oder verbietet nichts, nicht einmal wissenschaftsintern (es heisst ausrücklich "Empfehlungen"). Wenn man im Deutschen von "verboten" ohne weitere Qualifikation spricht, meint man normalerweise "gesetzlich verboten". Davon kann hier nicht die Rede sein, gesetzlich kann man Plagiatsfunde anonym, im Internet oder sonst wie veröffentlichen, jedenfalls solange es nicht andere Straftatbestände berührt. Im übrigen verstehen ich nicht, was das alles bei "Rolle des Internets" zu suchen hat, es hat doch damit gar nichts zu tun.--2001:BB8:2002:2400:11F7:9847:9051:B242 18:28, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten