Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Misstrauensvotum“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Zwangsweise Absetzung? Bearbeiten

Es heißt gleich am Anfang: In einer parlamentarischen Demokratie bezeichnet man als Misstrauensvotum einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt.-

Ist das wirklich der Fall? Gerade das GG zeigt doch, dass man zB keinen Minisiter absetzen kann, rein theoretisch aber ein Misstrauensvotum gegen ein Minisiter auch nicht verboten ist (nur hätte dieses Votum keine Rechtskraft.) Was ich fragend in den Raum stellen will: Ist ein Misstrauensvotum nicht nur dann ein Beschluss, dass die Regierung, den Regierungschef oder ein bestimmten Minister absetzt, wenn es die Verfassung so vorschreibt? Wenn das der Fall wäre, müsste man den Einleitungssat überarbeiten --SoydeHamburgo 20:49, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Mißtrauensvotum Bearbeiten

Soll die Weiterleitung nicht gelöscht werden? --Lutz 23:28, 23. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Nein, manche Leute können noch nicht die neue deutsche Rechtschreibung und brauchen sonst länger um auf den Artikel zu kommen. Im Grundgesetz in Artikel 67 Abschnitt 1 ist das Misstrauen genau so (nach alter Rechtschreibung "Mißtrauen") geschrieben. Atompilz 21:22, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Unverständlichkeiten Bearbeiten

  • Keine Ahnung genau wie die Tabelle nach Geschichte des konstruktiven Misstrauensvotum in der Bundesrepublik

Bisher gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zwei konstruktive Misstrauensvoten gegen den amtierenden Bundeskanzler: zu interpretieren ist. Was soll die Frage sein auf die mit Ja, bzw. Nein geantwortet wurde.

  • Nach Rainer Barzel gegen Willy Brandt 1972 Absatz drei, der fängt an mit Von den (verbliebenen) Abgeordneten von SPD und FDP nahmen fast nur die Bundesminister an der Abstimmung teil. Über was haben die abgestimmt?

Bedanke mich f. d. Aufmerksamkeit. OAlexander (Diskussion) 12:33, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Reichstagssitzung vom 12. Sept. 1932 / Misstrauensvotum / Verfahrenstrick von Göring Bearbeiten

1932 kam es zu einem imo besonderen Misstrauensvotum. Frage ist: in den Artikel ? Eigener Abschnitt ? Wie detailliert ? --Neun-x (Diskussion) 05:37, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Der folgende Abschnitt stammt aus dem Artikel Hermann Göring:

In der Reichstagssitzung vom 12. September 1932 erreichte Göring durch einen Verfahrenstrick, dass trotz einer bereits erlassenen Verfügung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zur Auflösung des Reichstags noch über ein Misstrauensvotum gegen das Kabinett Papen abgestimmt werden konnte: Vor Beginn der Abstimmung, als von Papen die wenige Minuten zuvor erlassene und von ihm gegengezeichnete Auflösungsverfügung Hindenburgs bekanntgeben wollte, übersah Göring absichtlich den sich stehend zu Wort meldenden Reichskanzler (dem er zu diesem Zeitpunkt nach der Geschäftsordnung des Reichstags sofort das Wort hätte erteilen müssen), und erklärte die Abstimmung für eröffnet. Anschließend verwies er auf die Geschäftsordnung, wonach während einer Abstimmung keinerlei Wortmeldungen mehr zulässig seien. Mit 513 zu 42 Stimmen sprach der Reichstag dem Kabinett Papen daraufhin das Misstrauen aus. Erst jetzt nahm Göring die Auflösungsverfügung zu Kenntnis, tat sie aber mit der Bemerkung ab, sie sei von Männern gegengezeichnet, denen der Reichstag gerade das Misstrauen ausgesprochen habe.[1] Da Papen allerdings die Mappe mit der Auflösungsverfügung noch vor dem Ende der Abstimmung auf Görings Pult gelegt hatte, waren der Reichstag dennoch rechtskräftig aufgelöst und das Misstrauensvotum formal ungültig[2]; das für Papen blamable Ergebnis der Abstimmung aber war öffentlich.

Quellen Bearbeiten

  1. Zum Gang der Ereignisse vgl.Sitzungsprotokoll des Reichstags vom 12. September 1932; dazu z.B. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806-1933, Bonn 2002, S. 511-522.
  2. Christoph Gusy: Die Weimarer Reichsverfassung. Tübingen 1997, S. 133.

1- Stimme mehr genügt  ! . . . Bearbeiten

das sollte eingebaut werden ! Eco 16.6.2018

Vereinigte Staaten Bearbeiten

„Es gibt allerdings die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten („Impeachment“).“ Was hierbei wie üblich übersehen wird, ist dass jeder Bundesbeamte in den USA von Repräsentantenhaus und Senat des Amtes enthoben werden kann, also auch Minister und sonstige Behördenleiter – auch wenn es anscheinend bisher nur einen Minister in über 200 Jahren getroffen hat. https://www.businessinsider.de/how-many-people-have-been-impeached-us-history-16-2017-5?r=US&IR=T --SamWinchester000 (Diskussion) 04:20, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Amtsenthebung ≠ Misstrauensvotum. MfG --Φ (Diskussion) 22:40, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten

UK / GB fehlt Bearbeiten

Es fehlt ein Abschnitt über England.--Hfst (Diskussion) 08:21, 13. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Wieviele Stimmen derzeit nötig für die Absetzung der Kanzlerin? Bearbeiten

  • Wie üblich, viel Bla-Bla, bloß nicht das, was jeder Lexikon-Besucher als Erstes (!) wissen will:

+ Wir haben z. Z., glaube ich, 617 MdB- ler. So- und da wären wie viele Stimmen nötig zur Absetzung ? + + Wird aber mit Sicherheit n i c h t in den Artikel eingebaut! Wetten ? 24.8.19, Eco-Ing. (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:3B51:D501:AC4B:E930:58FD:7B3B (Diskussion) 12:38, 24. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

Wie wär's, wenn du es dir selbst ausrechnest: Dem 19. Deutscher Bundestag gehören 709 Abgeordnete an, also 709 : 2 + 1 = …
Viel Spaß beim Knobeln wünscht --Φ (Diskussion) 12:46, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten