Diskussion:Metamizol-Natrium

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Benff in Abschnitt Ema-Zulassung von Metamizol
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Metamizol-Natrium“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Revert von massiver Quellenfälschung durch Single-purpose Account Bearbeiten

Die Edits durch User Kmwittko (Single-purpose Account) von heute werden vollständig revertiert wegen massiver Quellenfälschung. Nur ein - krasses - Beispiel:

Die Quelle "T Kötter, BR da Costa, M Fässler, E Blozik, K Linde, P Jüni, S Reichenbach, M SchererMetamizole-associated adverse events: a systematic review and meta-analysis.. In: PloS one. 10, Nr. 4, 2015, S. e0122918. doi:10.1371/journal.pone.0122918. PMID 25875821.

wurde angeführt als Beleg für diese Aussage:

"In 2015 bestätigten ...... eine Metaanalysis von 79 Studien mit insgesamt 4000 patients,[26] ein Risiko von etwa 1/1.000.000 Patiententagen."

Tatsächlich umfasst die Metaanalyse nur Studien zur kurzfristigen (2 Wochen) Wirkung, die allesamt nicht einen (!) Zwischenfall von Agranulozytose berichteten, was in einem solchen Studiendesign auch kaum möglich ist. Die Metaanalyse enthält also Null Information zum Thema. Dies erklärten die Autoren der Metaanalyse auch unmissverständlich selbst:

"The number and size of the trials included in our review would be too small to yield more than only a few agranulocytosis cases."

--Saidmann (Diskussion) 20:04, 5. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Unbelegter Nebensatz mit parteiischer Informationsquelle als Einzelnachweis Bearbeiten

Wie bereits mehrfach [1] [2] vorgeschlagen, soll der Nebensatz „, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Verflechtung von Behörden, Pharma-Industrie und Forschern“ aus dem Artikel entfernt werden. Irgendwelche Einwände? --Cοlin (Diskussion) 14:45, 12. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ja, denn die zitierte Quelle enthält folgende Textstellen:
  • "Der neue pharmanahe Präsident Überla förderte anstelle des Patientenschutzes mehr die Herstellerinteressen"
  • "bis Überla wegen seiner korrupten Praktiken ..."
  • "Laporte war in vielen Gremien wie z. B. in der WHO als Unterstützer von Hoechst- Interessen bekannt und ließ sich seine Studie von der Firma finanzieren."
"Die "Verflechtung von Behörden, Pharma-Industrie und Forschern" ist also durch die Quelle explizit belegt. Und bitte keine plakativen persönlichen Bewertungen in Abschnittsüberschriften. Die Diskussionsseite soll der Sachklärung dienen und nicht Angriffen auf andere Mitarbeiter (WP:DS) --Saidmann (Diskussion) 20:53, 12. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Da die Quelle nicht mehr online ist, musste das Internet-Archiv bemüht werden.[3]
Am Titelblatt liest man „Rundbrief der BUKO Pharma-Kampagne“, und unser Umgang mit parteiischen Informationsquellen sollte bekannt sein.
In seiner Verallgemeinerung behauptet der Nebensatz eine „Verflechtung von Behörden, Pharma-Industrie und Forschern“, die eine besondere Berücksichtigung erfahren hätte – die Quelle gibt das aber nicht her. Die von Saidmann zitierten Textausschnitte beschreiben nur Tätigkeiten der Personen Überla und Laporte. --Cοlin (Diskussion) 09:11, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Wer in den Artikel geschaut hat, konnte feststellen, dass der PDF-Link zu dem Artikel inzwischen bereits aktualisiert war. Eine "Verflechtung" bezeichnet in der Regel die Verflechtung von Tätigkeiten. --Saidmann (Diskussion) 12:37, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Saidmann hat also nicht nur eine parteiische Informationsquelle eingefügt, was an sich schon zu hinterfragen wäre. Er hat mit seinem Nebensatz „, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Verflechtung von Behörden, Pharma-Industrie und Forschern“ auch noch eine Quellenbewertung vorgenommen. Aus der Quelle selbst geht nämlich gar keine solche ‚besondere Berücksichtigung‘ hervor – wenn man jetzt mal von der ‚besonderen Berücksichtigung‘ jener Interessen absieht, die eine jede parteiische Informationsquelle als solche ausweist.--Cοlin (Diskussion) 14:38, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Nachdem nun zum dritten Mal eine plakative Meinungsäußerung als Abschnittsüberschrift eingesetzt wurde - anstatt eines Sachthemas - erkläre ich hiermit, dass ich unter solchen Artikelüberschriften keine Beiträge leiste. Ich werde einen neuen Abschnitt eröffnen - mit einem Sachthema - und dort antworten. --Saidmann (Diskussion) 22:43, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Parteilichkeit von Professor Peter Schönhöfer? Bearbeiten

Der im vorstehenden Abschnitt zitierte Nebensatz ist durch die angeführte Quelle explizit belegt. Inwiefern die Quelle Professor Peter Schönhöfer parteiisch sein soll, wurde nicht begründet. Selbst wenn sie parteiisch wäre, wäre dies kein Argument gegen eine Verwendung der Quelle. In dem Fall könnte ein Beleg für die Parteilichkeit angefügt werden. Werden in WP strittige Inhalte berichtet, ist es üblich Pro und Kontra zu Wort kommen zu lassen. Bislang ist mir weder eine Parteilichkeit von Schönhöfer bekannt noch ein Wissenschaftler, der ihm Parteilichkeit vorwirft. --Saidmann (Diskussion) 22:58, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Schönhöfer hat in der Quelle seine Interessenskonflikte ausgewiesen, das hat er dort auf S. 5 an einer Stelle über den Fußnoten vermerkt. Sein Beitrag erschien im Pharma-Brief Nr. 6, Juli/August 2015 und das Titelblatt trägt den Untertitel „Rundbrief der BUKO Pharma-Kampagne“. BUKO ist die Abkürzung für Bundeskoordination Internationalismus (früher: Bundeskongress entwicklungspolitischer Aktionsgruppen).
Der Kollege Nescimus war sogar für die vollständige Tilgung des ganzen Satzes.[4]
Meinerseits wurde hier aber insbesondere die Entfernung von Saidmanns Nebensatz vorgeschlagen. --Cοlin (Diskussion) 08:24, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
@ "Interessenskonflikte", wie unter dem Text der Quelle angegeben: Hier wird weder Parteilichkeit noch ein Interessenskonflikt beschrieben. Stattdessen wird Tätigkeit und Verantwortung im BGA mitgeteilt. So etwas wird angegeben, weil ein solcher Autor möglicherweise motiviert sein könnte, seine damalige Amtstätigkeit in ein für ihn positives Licht zu setzen. Mit "Parteilichkeit" in Sachen Metamizol - nach einer zwischenzeitlich verstrichenen Zeitspanne von 33 Jahren (!) - hat diese Angabe des Autors aber auch nicht das Geringste zu tun. --Saidmann (Diskussion) 18:00, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Die BUKO Pharma-Kampagne, die den Rundbrief herausgibt, wird sich wohl nicht an der Veröffentlichung Schönhöfers gestört haben. Jetzt einfach so zu tun, als sei die nicht parteiisch, ist indiskutabel.
Woher stammt die Information, der von Saidmann behaupteten Zeitspanne von „33 Jahren (!)“, hierzu fehlt noch ein Beleg. --Cοlin (Diskussion) 10:40, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Wie in der Quelle angegeben, endete die Amtstätigkeit von S 1982. Der Abstand von 1982 bis 2015 beträgt 33 Jahre. Für den Text verantwortlich sind die Autoren, nicht der Verleger. Angesehene Wissenschaftler können nahezu überall veröffentlichen, ohne ihre Artikel fachlichen Zweifeln wegen der Ausrichtung des Verlegers auszusetzen. --Saidmann (Diskussion) 14:09, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Auf S. 5 steht: „Er wurde unmittelbar nach der Bundestagswahl 1982 von dieser Funktion entbunden und hat bald danach das BGA verlassen.“ Auf Wikipedia lässt sich nur eine Bundestagswahl 1983 finden. Das ist eine Abweichung von einem Jahr. Den genauen Zeitpunkt nennt die Quelle sowieso nicht („bald danach“). Folglich ist die von Saidmann behauptete Zeitspanne von „33 Jahren (!)“ unbelegt.
Es ist zudem fragwürdig, wieso Saidmann weiterhin einen solchen Umgang mit einer parteiischen Informationsquelle pflegt. Der als Mitautor angegebene Jörg Schaaber arbeitet beim Verleger, also der BUKO Pharma-Kampagne, und ist dort sogar telefonisch oder via Email erreichbar.[5] Die Zusammenarbeit zwischen Prof. Peter Schönhöfer und Jörg Schaaber ist ohnedies evident – beide werden gemeinsam als Autoren der Quelle angegeben. --C[omikron]lin (Diskussion) 12:23, 24. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Saidmanns Nebensatz Bearbeiten

Wie bereits erwähnt, wird in der angegebenen Quelle nirgends eine ‚besondere Berücksichtigung‘ dieser angeblichen ‚Verflechtung‘ behauptet. Saidmann trifft in seinem Nebensatz also seine eigene interpretierende Aussage über den Inhalt der Quelle. --Cοlin (Diskussion) 08:24, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

"Besondere" ist eine graduelle ("analoge") Qualität, die leicht zu verschiedenen Lesarten führen kann. Deshalb werde ich sie durch eine "digitale" ("ja/nein") Qualität ersetzen, womit das genannte "Problem" entfällt. --Saidmann (Diskussion) 18:08, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Kaschieren bringt eindeutig nichts: Der grundlegende Mangel ist nicht behoben. --Cοlin (Diskussion) 10:45, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Zu Saidmanns vermutlicher Enttäuschung muss leider festgestellt werden, dass sein unbelegter Nebensatz weiterhin strittig ist. Es wäre aber ein sofortiger Konsens über die Entfernung seines Nebensatzes möglich. --Cοlin (Diskussion) 10:45, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Was, bitte, soll an dem Nebensatz "unbelegt" sein? --Saidmann (Diskussion) 14:12, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Der Ausdruck: ‚Verflechtung von Behörden, Pharma-Industrie und Forschern‘ Bearbeiten

Saidmann behauptet, dass sein Nebensatz explizit durch die Quelle belegt wäre, aber er liefert nicht. Explizit enthalten ist das Wort ‚Verflechtung‘ in der Quelle nämlich nirgends. Grundsätzlich sollte man sich darüber im klaren sein. Saidmann umschreibt ‚Verflechtung‘ tautologisch: „Eine "Verflechtung" bezeichnet in der Regel die Verflechtung von Tätigkeiten.“ Anscheinend ist ‚Verflechtung‘ für Saidmann ein Begriff, der sich wie von selbst erklärt. --Cοlin (Diskussion) 07:30, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Es wird in der Quelle mehr als deutlich, dass es "Verflechtung von Tätigkeiten" von Behörden, Pharma-Industrie und Forschern gab. Verträge und Absprachen sind ein unzweifelhaftes Zeichen von Verflechtung von Tätigkeiten. --Saidmann (Diskussion) 13:30, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Das ist Saidmanns Interpretation, und kein Beleg: die Quelle behauptet das jedenfalls nicht. --C[omikron]lin (Diskussion) 15:34, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Behörden Bearbeiten

Saidmann möge bitte belegen, woraus sich in dem Ausdruck das Wort „Behörden“ konstituiert. Es wird ersucht, die exakten Belegstellen aus der Quelle zu benennen bzw. auszugsweise zu zitieren. --C[omikron]lin (Diskussion) 15:34, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Die betreffende Textstelle lautet:
"Amtsinterne Hemmnisse: Im Jahre 1981 wechselte der Präsident des BGA. Der neue pharmanahe Präsident Überla förderte anstelle des Patientenschutzes mehr die Herstellerinteressen, die mit pseudowissenschaftlichen Daten den Umsatz sichern wollten. Diesem Ziel diente auch seine Behinderung bzw. Entfernung von bei der Pharmaindustrie unbeliebtem BGA-Leitungspersonal. Das bewirkte eine Verzögerung der regulativen Maßnahmen des Amtes, bis Überla wegen seiner korrupten Praktiken(5) 1985 das Amt verlassen musste."
Wer Schwierigkeiten hat, den synonymen Gebrauch von "Amt" und "Behörde" nachzuvollziehen, sei an die einschlägigen Wörterbücher verwiesen. --Saidmann (Diskussion) 18:07, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Das Zitat erhellt nicht, wie Saidmann von einer Behörde (Einzahl) auf die „Behörden“ (Mehrzahl) kommt. --C[omikron]lin (Diskussion) 19:57, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Dies lässt sich erhellen durch Nachschlagen der Tatsache, dass das BGA aus mehreren Einzelbehörden bestand. --Saidmann (Diskussion) 20:40, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Der im Artikel Bundesgesundheitsamt angegebene Beleg deutet nur darauf hin, die BGA sei eine Behörde („der Behörde“, „des Amtes“) mit mehreren Instituten gewesen.[6] Erst nach der Auflösung des Bundesgesundheitsamts ist die Rede von mehrere Behörden.[7] Zu Saidmanns Behauptung, die damaligen wissenschaftlichen Institute des Bundesgesundheitsamts entsprächen Einzelbehörden, fehlt also ein Beleg. --C[omikron]lin (Diskussion) 22:43, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Was eine "Behörde" ist, ist im Verwaltungsverfahrensgesetz definiert: „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Somit bestand des BGA zweifelsohne aus mehreren Behörden. Ich halte diese Frage nunmehr für erschöpfend geklärt und juristisch belegt. --Saidmann (Diskussion) 13:02, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Das BGA war eine Behörde, dem Bundesminister für Gesundheit zufolge eine „selbständige Bundesoberbehörde“, auch die Umschreibung „Mammutbehörde“ wurde verwendet. Also eine große Behörde, die dann im Zuge ihrer Auflösung 1994 in mehrere Behörden aufgeteilt wurde. Steht alles in Anlage 4 (Reorganisation des Bundesgesundheitsamtes) auf S. 135 ff. [8] des PDFs. Somit sind wir wieder da, wo wir vorhin waren, es fehlt ein Beleg zu Saidmanns Behauptung. --C[omikron]lin (Diskussion) 14:51, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Forschern Bearbeiten

Saidmann möge außerdem belegen, woraus sich in dem Ausdruck das Wort „Forschern“ konstituiert. Keine Seitenangaben, sondern die exakten Belegstellen per Zitat. --C[omikron]lin (Diskussion) 15:34, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Die betreffende Textstelle lautet:
"Flankierend wies die Firma darauf hin, dass auch eine neue epidemiologische Studie aus Barcelona von Laporte zeige, dass das Risiko der MIA bei weniger als einem Fall pro 1 Mio. Einwohner und Jahr liege.(7) Laporte war in vielen Gremien wie z. B. in der WHO als Unterstützer von Hoechst-Interessen bekannt und ließ sich seine Studie von der Firma finanzieren. Hoechst beantragte mit diesen angeblich neuen Daten im Herbst 1986 eine erneute Anhörung beim BGA, mit dem Ziel der Revision und Rücknahme der vom BGA 1981/82 vorgeschlagenen Maßnahmen."
"Laporte" ist ein in dieser Sache namentlich genannter "Forscher". --Saidmann (Diskussion) 18:21, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Es ist unklar, wie Saidmann von einem einzelnen Forscher (Einzahl) auf „Forschern“ (Mehrzahl) kommt. --C[omikron]lin (Diskussion) 19:57, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Dies wird klar, wenn man nachschlägt und liest, dass es sich hier um eine Studie mehrerer Autoren handelt:
Ibanez L, Vidal X, Ballarin E, Laporte JR (2005) Agranulocytosis associated with dipyrone (metamizole). Eur J Clin Pharmacol; 60, p 821.
--Saidmann (Diskussion) 20:49, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Saidmann weiß offenbar mehr als die parteiische Informationsquelle zu berichten, die in der zitierten Textstelle eindeutig (!) nur Laporte benennt und „seine Studie“ erwähnt. --C[omikron]lin (Diskussion) 22:43, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Kritik Bearbeiten

Meine Meinung zu diesem Artikel habe ich ausführlich dargelegt; weil ich für ellenlange Diskussionen keine Zeit habe, habe ich mich aus der Arbeit am Artikel zurückgezogen. Mein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass Saidmann die Wiedergabe gängiger Pharmakologie-Lehrbücher unterdrückt und stattdessen handverlesene Arbeiten, die seine Ansichten stützen, prominent platziert. Ein Wikipedia-Artikel ist kein Literatur-Review, wir können hier nicht alle irgendwie relevanten Quellen namentlich im Artikel diskutieren; nur bei wegweisenden Arbeiten finde ich das ausnahmsweise legitim. Es geht darum, die Mainstream-Position wiederzugeben, und ich meine beurteilen zu können, dass dieser Artikel das nicht tut. -- Nescimus (Diskussion) 17:49, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Da "Mainstream" ein engl. Wort ist, ist der Rat, hier den internationalen Mainstrean zu beachten, vielleicht nicht ganz abwegig. --Saidmann (Diskussion) 18:02, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

EMA-Verfahren 2018 Bearbeiten

„2019 bestätigte die Europäische Kommission ihre bisherige Entscheidung.“ Es gibt keine „bisherige Entscheidung“ der EU-Kommission zu den Anwendungsgebieten. Insofern ist da nichts, was die Kommission hätte „bestätigen“ könnte. Die Kommission wird auch nicht einfach so tätig, sondern nur im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten. Das war Metamizol betreffend bislang nur einmal der Fall, nämlich nachdem der EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel der Kommission seine Empfehlung vom 14. Dezember 2018 vorgelegt hatte, in den Mitgliedsstaaten die Höchstdosen und Kontraindikationen für Schwangerschaft und Stillzeit zu harmonisieren. Mit ihrem Beschluss vom 20. März 2019 machte die Kommission die Empfehlungen des Ausschusses verbindlich. Zuvor hatte der Ausschuss auf einen Antrag der polnischen Arzneimittelbehörde, aufgrund von Diskrepanzen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bei den Angaben zu den empfohlenen Dosen und den Kontraindikationen bei Anwendung in Schwangerschaft oder Stillzeit, die verfügbaren Daten (und zwar nur zu diesen Fragestellungen) wissenschaftlich bewertet (Verfahren (EMEA/H/A-31/1469). Die Indikationen waren bereits weltweit harmonisiert und wurden keiner erneuten Überprüfung unterzogen. Die Erwähnung der zugelassenen Indikationen in der referenzierten Anlage zum Kommissions-Bescheid ist eine reine Beschreibung (des beurteilten Produkts) und wertfrei. Aber die Anlage ist gut geeignet, die Indikationen EU-weit zu belegen (die Heuman Fachinfo gilt ja nur für DE), so habe ich das nun umgesetzt.
In Deutschland wurden die Indikationseinschränkungen bereits 1987 eingeführt auf Verfügung der damals zuständigen Behörde, dem BGA [9], da gab es die EMA noch gar nicht. Und 2006 vereinheitlichte Sanofi-Aventis weltweit das beschränkte Indikationsspektrum „vorsorglich und nicht zuletzt aus juristischen Erwägungen“ ([10], S. 4 oben rechts). Europäische Behörden waren da nicht involviert. @ruge: Alle Deine anderen Bearbeitungen finde ich sehr begrüßenswert. Grüße, --Benff 00:22, 29. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

@Benff: Wenn Du in Abrede stellst, dass die EC im Zusammenhang mit dem polnischen Hinweis auf unterschiedliches Vorgehen von EU-Staaten die Indikationen bestätigt hat, die bisher schon galten, dann solltest Du 1) die Referenz auf den Annex löschen, in dem diese Indikationen durch die EC erneut aufgeführt sind, und 2) eine referierte Angabe einfügen, wer denn sonst EU-weit diese Indikationen früher und nun erneut unverändert festgelegt hat, von denen die EU-Staaten nur unter Einhaltung bestimmter Prozesse abweichen dürfen. Einfach löschen dient dem Verständnis des WP-Lesers nicht. (nicht signierter Beitrag von Ruge (Diskussion | Beiträge) 21:56, 29. Sep. 2019 (CEST))Beantworten
@Ruge. Da frage ich frage mich schon, ob Du überhaupt gelesen hast, was ich oben geschrieben habe. Ad 1): die Referenz auf den Annex löschen -> Wegen mir können wir die Referenz auf den Annex löschen, aber schädlich ist er nicht als Beleg. Ad 2): eine referierte Angabe einfügen, wer denn sonst EU-weit diese Indikationen früher und nun erneut unverändert festgelegt hat -> kann man nicht. Die „frühere Festlegung“ war nicht EU-weit sondern erfolgte einzelstaatlich durch die nationalen Arzneimittelbehörden, beispielsweise in Deutschland durch das BGA, siehe oben (vor 1995 gab es noch gar keine EMA und keine EU-Zulassungsverfahren, auch heute sind die nur für bestimmte Arzneimittel möglich). „Nun erneut unverändert festgelegt“ hat zu den Indikationen niemand etwas, weder die nationalen Arzneimittelbehörden noch die europäische. Die Indikationen waren bereits einheitlich festgelegt und es gab keine Veranlassung, etwas erneut festzulegen. Nachlesen zum Sinn und Zweck des von Dir eingebrachten EU-Verfahrens kann man hier. Eigene Auslegungen dienen dem WP-Leser ebenfalls nicht. --Benff 23:59, 29. Sep. 2019 (CEST) P.S. Ich möche Dich auch bitten, Deine Beiträge zu signieren. --Benff 14:19, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Es geht hier nicht um Zeiten vor EU-Recht. Was hast Du dagegen, dem WP-Leser darüber zu informieren, dass die EC 2019 die im Beipackzettel zu nennenden Indikationen im Anhang 2 so definiert hat wie bisher ? Und dass die EU-Staaten sich an diese Definition zu halten haben, es sei denn, sie werden durch die EC autorisiert, davon abzuweichen ?

Ich habe etwas dagegen, weil es schlicht nicht stimmt. Die Kommission hat keine Indikationen „bestätigt“, „erneut festgelegt“, „definiert wie bisher“ oder wie immer Du es auslegen möchtest. Sie waren nicht Gegenstand des EU-Verfahrens. Was hältst Du von folgender Lösung: den einleitenden Satz vor der Auflistung der Indikationen so lassen wie er ist und einen zusätzlichen Satz unter der Auflistung und hinter dem Satz mit den Fachinformationen und Packungsbeilagen:
„Der Ausschuss für Humanarzneimittel gelangte im Rahmen eines 2018 erstellten Gutachtens zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Metamizol-haltigen Arzneimitteln unverändert bleibe.“
Das bezieht sich ja auf die zu dem Zeitpunkt zugelassenen Anwendungsgebiete (wg. Nutzen) und Anwendungseinschränkungen (wg. Risiko) und ist eine neutral formulierte Kernaussage zum jetzigen Stand. Dahinter den Anhang 2 referenzieren. --Benff 14:17, 30. Sep. 2019 (CEST) P.S. Ich möche Dich auch bitten, Deine Beiträge zu signieren. --Benff 14:20, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Ema-Zulassung von Metamizol Bearbeiten

Übertrag eines Beitrages von meiner Diskussionsseite

Ema-Zulassung von Metamizol.
Hallo Benff: Dieser Satz in der Quelle "Die aktuellen Indikationen für Metamizol (als Einzelinhaltsstoff) umfassen ..." ist eine Beschreibung des Ist-Zustandes, aber keine Bedingung für die Zulassung. Daher halte ich die Aussage "Metamizol ist in den Ländern der Europäischen Union, in denen es vermarktet wird, zugelassen für folgende Anwendungsgebiete" für falsch. Grüße. --Saidmann (Diskussion) 14:20, 12. Aug. 2022 (CEST)

Ende Übertrag. @Saidmann:

--Benff 15:28, 12. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Genau so ist es: Es ist eine Beschreibung des Ist-Zustandes und genau so steht es im umseitigen Artikel. Es steht dort nicht, dass es eine Bedingung für die Zulassung sei (ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, was das bedeuten soll. Wenn ein Pharmaunternehmen eine neue oder geänderte Indikation in einem bestimmten Land erwirken möchte, muss es bei der dort zuständigen nationalen Behörde – es gibt keine EMA-Zulassung, Metamizol ist überall national zugelassen, in DE bspw. wäre das BfArM zuständig – einen entsprechenden Antrag stellen und mit klinischen Daten begründen). Man könnte die momentan zugelassenen Anwendungsgebiete (die ja überall gleich sind) auch mit mehreren einzelnen Dokumenten (etwa nationalen Fachinfos oder vergleichbares) belegen, aber da (aufgrund des EU-Vorgangs) jetzt nun ein einziges Dokument existiert, welches zudem alle Mitgliedstaaten abdeckt, ist dessen Referenzierung eleganter. Und durch die zusätzliche Seitenangabe findet man den Beleg leicht. Diese Referenz wurde bereits vor drei Jahren diskutiert, siehe obenstehende Diskussion vom September 2019. --Benff 15:29, 12. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Dieser Satz im Artikel ist zumindest irreführend:
"Metamizol ist in den Ländern der Europäischen Union, in denen es vermarktet wird, zugelassen für folgende Anwendungsgebiete"
Er erweckt den Eindruck, dass dass M per EU für diese Indikationen zugelassen wurde. Wir sind uns jedoch einig, das dies nicht der Fall ist. Der Satz in der Quelle lautet:
"Die aktuellen Indikationen für Metamizol (als Einzelinhaltsstoff) umfassen ..."
Hiermit ist gemeint: die Indikationen der nationalen Zulassungen und nichts anderes. Ich werde den irreführenden Satz deshalb durch folgenden Ersetzen:
"Metamizol ist in den Ländern der Europäischen Union, in denen es zugelassen ist, durch die nationalen Zulassungsbehörden für folgende Anwendungsgebiete zugelassen"
--Saidmann (Diskussion) 20:43, 12. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Stilistische Anmerkung: Das zweimalige "zugelassen" finde ich jetzt auch nicht so schön, geht das nicht evtl. doch irgendwie anders? Gestumblindi 21:42, 12. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Da hast du Recht. Hab's geändert. --Saidmann (Diskussion) 22:39, 12. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ja genau, die national zugelassenen Indikationen sind gemeint, etwas anderes habe ich nicht gesagt. Auf die Idee, da eine zentrale europäische Zulassung herauszulesen, wäre ich nun nicht gekommen, aber gut, das mag sein und erklärt möglicherweise auch einiges aus der 2019-Diskussion. Der jetzige Satz ist leider auch irreführend, Metamizol ist ohne Arzneimittel-Zulassung ja nicht grundsätzlich verboten – nur das Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln ist ohne Erlaubnis (=Zulassung) nicht möglich. Ich werde den Satz daher noch etwas nachjustieren. --Benff 09:48, 13. Aug. 2022 (CEST)Beantworten