Diskussion:Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Harry8 in Abschnitt Hessen

In Hessen Sonderstatusstadt Bearbeiten

Die offizielle Bezeichnung in Hessen lautet "Sonderstatusstadt"-

Nein, das ist falsch. Die HGO kennt keine solche Bezeichnung. Die Bezeichnung ist allerdings unter Juristen üblich, und in Hessen weiß jeder Verwaltungsjurist, was damit gemeint ist. --Opihuck 22:31, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Hattingen Bearbeiten

Im Artikel Ennepe-Ruhr-Kreis steht Hattingen als große kreisangehörige Stadt.--TNT 14:52, 21. Apr 2004 (CEST)

Das muß falsch sein, denn Hattingen weniger als 60.000 Einwohner. Wahrscheinlich hatten sie diese Grenze mal überschritten und durften sich so nennen, tun diese aber auch jetzt noch, wo sie dieses Recht verloren haben. --172.178.33.243 15:47, 27. Aug 2004 (CEST)

Ich bin mir nicht sicher, ob es falsch ist, denn in § 4 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen ist u.a. geregelt:
(3) Eine Gemeinde ist zur Großen kreisangehörigen Stadt oder zur Mittleren kreisangehörigen Stadt zu bestimmen, wenn sie an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen die erforderliche Einwohnerzahl aufweist.
(4) Eine Gemeinde ist auf ihren Antrag zu streichen, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen die erforderliche Einwohnerzahl um mehr als 10 vom Hundert unterschreitet. Eine Gemeinde ist von Amts wegen zu streichen, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen die erforderliche Einwohnerzahl um mehr als 20 vom Hundert unterschreitet.

Wenn Hattingen tatsächlich weniger als 60.000 Einwohner hat, dann wäre zu klären, ob die Einwohnerzahl so stark abgesunken ist, dass sie entweder von Amts wegen gestrichen wurde, ober ob die Stadt evtl. die Streichung beantragt hat. Eine geringfügige Unterschreitung der Einwohnerzahl 60.000 heißt noch nicht, dass Hattingen des Status "Große kreisangehörige Stadt" nicht mehr hat. mwr 16:56, 27. Aug 2004 (CEST)

Größte Kreisstadt Deutschlands Bearbeiten

HALLO WELCHES IST DIE GRÖßTE KREISSTADT IN DEUTSCHLAND????

Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten: Unter Kreisstadt versteht man eigentlich die Stadt, in der die Kreisverwaltung ihren Sitz hat. Insofern wäre das wohl München, da diese Stadt Sitz des Landkreises München ist. München selbst gehört aber nicht zum Landkreis München, weil sie eine kreisfreie Stadt ist. Wenn man aber nur die Städte meint, die auch tatsächlich zum Kreis gehören, dann ist es wohl Neuss. Sie ist Kreisstadt des Rhein-Kreises Neuss. Ich hoffe, dass ich es richtig "rübergebracht" habe. bear 20:25, 8. Dez 2005 (CET)

Leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden in Bayern Bearbeiten

Die Stadt Germering ist seit 2004 Große Kreisstadt. Sie ist aber auch noch bei den "14 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden" genannt. Kann das sein? Schließt die "Große Kreisstadt" nicht automatisch die bisherige Eigenschaft als "leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde" ein? bear 11:01, 20. Aug 2006 (CEST)

Ich hab das mal geändert. --Harry8 14:44, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Schwedt/Oder Bearbeiten

Ist Schwedt/Oder in Brandenburg keine Mittlere kreisangehörige Stadt, wenn doch weitaus kleinere Städte - z. B. Guben - diesen Titel tragen dürfen? --Harry8 09:07, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Eberswalde Bearbeiten

Ist auch Eberswalde keine Mittlere kreisangehörige Stadt bei über 40.000 Ew. --Harry8 17:31, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Listenformat Bearbeiten

Hallo Leute, also Listen sind eigentlich meistens ellenlang und mit Sternchen gemacht, auch bei der WP. Und deshalb wundert mich, wie dieser Artikel aufgebaut ist ... irgendwie sonderbar. --Rico dittrich 17:30, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Rochlitz vs. Klingenthal Bearbeiten

Wer weiß, warum Rochlitz Große Kreisstadt ist, Klingenthal aber nicht? --Harry8 22:09, 13. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Habe leider auch keine Begründung gefunden, warum Klingenthal und Geithain keine Großen Kreisstädte wurden oder werden wollten. Habe die Mindesgröße von 10.000 Einwohnern aber wieder rausgenommen, da es hierfür keine Quellen gibt und auch andere mögliche Gründe in Frage kommen könnten. So hatten diese Städte vermutlich zwar die Möglichkeit aber sicher nicht die Pflicht, diesen Status zu erlangen. --ERZ 21:25, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Mittlerweile besitze ich eine Liste mit den Großen Kreisstädten Sachsens - vor allem, wann sie zu großen Kreisstädten ernannt wurden. Ich kann dort keinerlei Systematik erkennen. Die Daten werde ich in Kürze in den Artikel eingeben. --Harry8 13:19, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikeleintrag geändert. Die Größe der Städte ist nicht so wichtig, dafür aber die Freiwilligkeit. Fest steht, dass die kreisfreien Städte erst nach dem Verlust ihrer Kreisfreiheit zu Großen Kreisstädten ernannt werden konnten (zum 1. August 2008). --Harry8 16:55, 23. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Quelle für die Daten: StLA des Freistaates Sachsen: Gemeinden und Gemeindeteile im Freistaat Sachsen. Gebietsstand: 1. August 2008, Kamenz, September 2008, ISSN 1435-9057 --Harry8 17:00, 23. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Die Entscheidung, ob eine Stadt Große Kreisstadt wird trifft die Landesregierung auf Antrag der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Dabei gilt je nach Bundesland eine bestimmte Einwohnergrenze, die in Sachsen wohl niedriger angelegt ist als z.B. in Baden-Württemberg (20.000). Wenn die besagte Grenze überschritten ist bedeutet dies aber noch lange nicht, dass die Stadt quasi automatisch Große Kreisstadt wird. Sie muss im Falle der Ernennung zur Großen Kreisstadt ja auch bestimmte zusätzliche Aufgaben übernehmen. Wenn dies eine Stadt aber aus finanziellen Gründen nicht will, dann beantragt sie auch nicht die Erhebung zur Großen Kreisstadt. So ist z.B. die Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg bis heute noch keine Große Kreisstadt, obwohl sie seit Jahren mehr als 20.000 Einwohner hat. Offensichtlich ist das im Falle von Klingenthal in Sachsen ähnlich, d.h. Rochlitz wollte eben Große Kreisstadt werden, Klingenthal wohl aus verschiedenen Gründen wohl nicht. - bear 17:36, 23. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Dass eine Mindesgröße für den Status Große Kreisstadt in Sachsen "nicht so wichtig" ist stimmt nicht. Eine Stadt muss auch in Sachsen definitiv eine Mindestgröße (bisher 20.000 und laut der IP 84.179.50.101 im Artikel Große Kreisstadt nun 15.000 Einwohner ... außer einen nicht einsehbaren, da kostenpflichtigen Artikel der SZ konnte ich allerdings noch keine weitere Online-Quelle dafür finden) erreichen, um den Status Große Kreisstadt beantragen zu können. Die wirklich einzigen Ausnahmen bilden hier die ehemaligen Kreisstädte. Diese durften als Ausgleich für den Verlust des Kreissitzes, auch ohne die nötige Einwohnerzahl den Status Große Kreisstadt beantragen. Genau diese wichtige Begründung für die kleineren Großen Kreisstädte in Sachsen war bis gestern auch in der Liste enthalten. Ich würde diese gerne wieder einfügen und dafür den Hinweis auf die Freiwilligkeit (welche auch für andere Bundesländer zutrifft) und die irreführende Aussage zu der Mindestgröße wieder entfernen. Zudem sollte meiner Meinung nach die Formatierung dieser Liste wieder möglichst vereinheitlicht werden.
P.S.: Hat jemand eine weitere Quelle zu den in den Raum gestellten 15.000 Mindesteinwohnern ermittelt? Wurde die Zahl schon gesenkt oder soll dies erst noch geschehen? --ERZ 00:17, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Große Kreisstädte in Sachsen Bearbeiten

Die alte Liste hat mich doch sehr irritiert, als ich die jeweiligen Daten mit der Ernennung zur Großen Kreisstadt sah. Da schien es keine klare Regelung zu geben. Wenn man eine ähnliche Liste wie die alte wieder einstellt, sollte man die Mindesteinwohnerzahlen genau überprüfen und ggf. Rochlitz etc. (nicht aber die größeren ehemaligen Kreisstädte) separat aufführen. Es gilt wohl nicht überall das Freiwilligkeitsprinzip. Man müsste dann jeweils aufführen, bei welchen Ländern dieses Prinzip gilt und bei welchen nicht. --Harry8 14:50, 25. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, worauf du hinaus willst. Die Liste war doch nach klaren Regelungen gegliedert: Im ersten Absatz waren all die Großen Kreisstädte aufgeführt, die diesen Status in Folge ihrer Einwohnerzahl genehmigt bekamen. Danach folgten zwei Absätze mit den Städten, die die Mindesteinwohnerzahl für eine Große Kreisstadt nicht erreichten, aber trotzdem die Möglichkeit dazu erhielten und nutzten, als Ausgleich des Verlustes des Kreisstadtstatus (Sitz eines Landratsamtes) bei den (ebenfalls angegebenen) Gebiets- und Verwaltungsreformen der Jahre 1994/96 und 2008. Dass es ihnen freistand, ob und wann sie diesen Status einer Großen Kreisstadt beantragten und die Daten der Ernennung daher nicht einheitlich sind, spricht doch nicht gegen diese Tatsache. Das einzig wirklich irritierende war, dass die Mindesteinwohnerzahl vor kurzem (aber nach(!) allen bisherigen Ernennungen) scheinbar auf 15.000 herabgesetzt wurde.
Übrigens müssten, falls die Listenform für Sachsen beibehalten werden soll, auch die Listen der der anderen Bundesländer angeglichen werden. --ERZ 19:58, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Na ja, es gab eine Liste, bei der ich dachte, zunächst seien alle kreisangehörigen Städte mit mehr als 20.000 Ew. zu Großen Kreisstädten ernannt worden. Anhand der Quelle, der ich die Daten entnommen habe (StLA des Freistaates Sachsen: Gemeinden und Gemeindeteile im Freistaat Sachsen, Gebietsstand: 1. August 2008, dort die Nr. 3 auf der Seite 107), konnte ich feststellen, dass es keinerlei Regeln zu geben schien, was aber in dem Artikel suggeriert wurde. Es ist in Sachsen eben nicht so wie in NRW, in dem auf einen Schlag alle größeren Städte zu Großen und Mittleren kreisangehörigen Städten ernannt worden sind, so viel ich weiß ohne Ausnahme. Daher führt jegliche Ew.-Angabe für Sachsen in die Irre. Eine alphabetische Aufführung der jetzigen Großen Kreisstädte ohne Einteilung nach Ew.-Zahlen wäre daher n. m. M. die einzige sinnvolle Alternative, also z. B.:
Sachsen
47 Große Kreisstädte
Annaberg-Buchholz - Aue - Auerbach - Bautzen - Bischofswerda - Borna - Brand-Erbisdorf - Coswig - Crimmitschau - Delitzsch - Dippoldiswalde - Döbeln - Eilenburg - Flöha - Freiberg - Freital - Glauchau - Görlitz - Grimma - Großenhain - Hohenstein-Ernstthal - Hoyerswerda - Kamenz - Limbach-Oberfrohna - Löbau - Marienberg - Markkleeberg - Meißen - Mittweida - Niesky - Oelsnitz - Oschatz - Pirna - Plauen - Radebeul - Reichenbach - Riesa - Rochlitz - Schwarzenberg - Sebnitz - Stollberg - Weißwasser - Werdau - Wurzen - Zittau - Zschopau - Zwickau
Anmerkung: In der Regel können nur Städte mit mindestens 15.000 Einwohnern - ehemalige Kreisstädte aber auch mit weitaus weniger Einwohnern - zu Großen Kreisstädten ernannt werden, wenn sie es denn wünschen.
--Harry8 14:37, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Oder aber ein Eintrag in folgender Form (wie ich es oben vorschlug):
Sachsen
36 Große Kreisstädte („mehr als 15.000 Einwohner“)
Annaberg-Buchholz - Aue - Auerbach - Bautzen - Borna - Coswig - Crimmitschau - Delitzsch - Döbeln - Eilenburg - Freiberg - Freital - Glauchau - Görlitz - Grimma - Großenhain - Hohenstein-Ernstthal - Hoyerswerda - Kamenz - Limbach-Oberfrohna - Löbau - Markkleeberg - Meißen - Mittweida - Oschatz - Pirna - Plauen - Radebeul - Reichenbach - Riesa - Schwarzenberg - Weißwasser - Werdau - Wurzen - Zittau - Zwickau
11 Große Kreisstädte („weniger als 15.000 Einwohner, ehemalige Kreisstadt“)
Bischofswerda - Brand-Erbisdorf - Dippoldiswalde - Flöha - Marienberg - Niesky - Oelsnitz - Rochlitz - Sebnitz - Stollberg - Zschopau
--Harry8 14:55, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Ehingen (Donau) <> Ehingen an der Donau Bearbeiten

Der Link Ehingen an der Donau führt zum Artikel Ehingen (Donau), in dem als offizielle Bezeichnung der Stadt "Ehingen (Donau)" angegeben wird. Daher verstehe ich die Änderung des Links im Artikel nicht. --Harry8 17:01, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

In der Tat lautet der amtliche Name "Ehingen (Donau)". Revert dieser unangebrachten Änderung. -- Franzpaul 18:00, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Mecklenburg-Vorpommern Bearbeiten

Die Kreisgebietsreform soll im September 2011 in Kraft treten. Die o. a. Städte sollen aber erst zum 1. Juli 2012 zu großen Kreisstädten ernannt werden. --Torwartfehler 17:33, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Samtgemeinden Bearbeiten

Kann jemand, der sich auskennt, erklären, warum Samtgemeinden zu selbständigen Gemeinden ernannt werden können? Harry8 23:18, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich dachte zunächst, dies sei ein Fehler, aber das Land Niedersachsen schreibt selbst: [1] und [2]. Link 1 gibt einige Informationen, aber so wirklich erhellend sind sie auch nicht. -- Kryston 01:18, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Herzlichen Dank für die Info! Harry8 06:19, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Schifferstadt Bearbeiten

Schifferstadt ist wohl keine Große kreisangehörige Stadt. Im Beitrag Schifferstadt steht darüber nichts. In der diesbezüglichen Verwaltungsliste im Artikel Rheinland-Pfalz wurde der Name der Stadt gestrichen. Harry8 08:52, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ein Wörtchen zu viel Bearbeiten

Bei meiner Änderung muss das dort aufgeführte Lemma Kreisreform Mecklenburg-Vorpommern 2011 heißen. Harry8 09:57, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Erding Bearbeiten

Erding wurde vor kurzem zur GROßEN KREISSTADT ernannt es werden mittlerweile die ortsschilder gewechselt. kann man erding in die liste mit eintragen? (nicht signierter Beitrag von 93.135.111.152 (Diskussion) 13:30, 8. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Ja, aber nur mit einem Nachweis. Im Artikel Erding steht ja schon, dass Erding voraussichtlich in diesem Jahr den Titel erhalten wird. Eigentlich war wohl mit einem früheren Zeitpunkt gerechnet worden. MfG Harry8 00:24, 9. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Norderstedt Bearbeiten

Es gibt keine weiteren nicht kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, die wie Norderstedt mehr als 50.000 Einwohner aufweisen. Elmshorn ist die einzige Stadt, die dies ggf. in näherer Zukunft erreichen könnte.

Es ist allerdings möglich, dass Neumünster eingekreist wird. Aber das muss man noch abwarten. MfG Harry8 21:43, 18. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Hessen Bearbeiten

Ich habe die korrekte Bezeichnung nach der hessischen Gemeindeordnung (§ 4a HGO) eingefügt. MfG Harry8 13:09, 27. Jul. 2017 (CEST)Beantworten