Diskussion:Kulturgutschutzgesetz (Japan)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Örtliche Zuständigkeit

Zwei Fragen Bearbeiten

Muss es nicht shi-[ku-]chō-son/to-dō-fu-ken shitei (指定)… heißen? (国定 als Zusammenziehung kennen ich und meine Wörterbücher, die anderen eher nicht)

  1. tei nicht jō, oder?
  2. wirklich nur ken und shi, oder nicht vielmehr alle Präfekturen und Gemeinden?

Grüße, Asakura Akira (Diskussion) 14:38, 13. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Asakura san, vielen Dank für den Hinweis. In der Tat gibt es hier Ungereimtheiten. Ich stelle fest, dass ich die Bezeichnungen aus dem en Artikel en:Important Cultural Properties of Japan übernommen habe und dass sie dort unbelegt sind. 指定 und 国定 (bzw. 国の...) sind auch in meinem WB (現代国語例解辞典) nachweisbar, die anderen nicht (auch nicht in der sicher falschen Lesung jō). Im Denkmalschutzgesetz findet sich hierzu auf Anhieb auch nichts Erhellendes. Also gegenwärtig können wir wohl nur kokutei und shitei (指定) als gesichert ansehen. Ich spüre der Sache noch weiter nach. Gruß -- Elmo Rainy Day (Diskussion) 18:44, 13. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Asakura san, Deine Annahmen sind korrekt:
  1. es muss tei nicht heißen.
  2. der japanische Artikel zu ja:重要文化財 ist hier aufschlussreicher. Hier heißt es im ersten Abschnitt: 地方公共団体(都道府県、市町村)がそれぞれの文化財保護条例に基いて指定する有形文化財についても「県指定重要文化財」「市指定重要文化財」等と呼称される場合があるが、単に「重要文化財」という場合は通例国が指定した有形文化財のことを指す。 Und weiter unten, wo es um die Gebietskörperschaften geht mit Bezug auf Artikel 182 Satz 2 des Denkmalschutzgesetzes (Zitat der Passage in 「」): 文化財保護法の規定により、地方公共団体(都道府県・市町村)は国指定の文化財以外の文化財について「当該地方公共団体の区域内に存するもののうち重要なものを指定して、その保存及び活用のため必要な措置を講ずることができる」とされている(同法第182条第2項)。これに基づき各都道府県・市町村ではそれぞれ文化財保護条例を定め、有形・無形の文化財の指定を行っている。 Die Ernennung zum landesweiten Kulturgut ist jedoch dem Minister oder dem Leiter des Bunka-chō vorbehalten. Es ergibt sich also folgendes Problem: Wenn die Gebietskörperschaften ein Kulturgut in ihrem Einzugsbereich bspw. zum präfekturweiten Kulturgut deklarieren, dann tendieren die Tourismusverbände in den Informationen über die Kultugüter dazu, zur Abgrenzung die Bezeichnung "landesweit" zu verwenden, obgleich hier nicht immer der Fachbegriff, also eine tatsächlich vom Minister vorgenommene Deklaration vorliegt. Ich werde die Korrektur in die deutschen Artikel einbauen und sie anhand des jap. Artikel weiter präzisieren. Danke für den Hinweis. Gruß -- Elmo Rainy Day (Diskussion) 01:06, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Danke. Bleibt mir noch eine Anschlussfrage (nur falls Dir eine Antwort unterwegs begegnet), weil eine Google-Suche nach "区指定重要文化財" einen praktisch leer ausgehen lässt, während z.B. "村指定…" einem doch ein paar hundert Treffer ausspuckt (Wenn man berücksichtigt, dass die Bezeichnungen Kraut und Rüben werden, sobald sie die Sphäre der Juristen und Bürokraten verlassen haben, dürfte das viel sein). Sind die Tokioter tatsächlich mal wieder ausgeschlossen (bzw. überlassen alles Väterchen Ishihara und den zwei Türmen) oder ist dieses shichōson nur die gewohnte umgangssprachliche Verkürzung? --Asakura Akira (Diskussion) 19:59, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Lemma Bearbeiten

ist imho falsch. es heisst Protection of Cultural Properties, das ist ein „Kulturgutschutzgesetz“: und der inhalt zeigt, dass es auch ganz in diesem sinne aufgebaut ist (als Denkmalschutz- und Kulturgutschutzgesetz im deutschen sinne). die wenigen deutschsprachigen fundstellen dazu im internet verwenden auch durchaus diesen titel: https://www.google.at/search?tbm=bks&q=japanisch+%22Kulturgutschutzgesetz%22 --W!B: (Diskussion) 16:41, 18. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe es mal verschoben. --Mps、かみまみたDisk. 15:17, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Im Deutschen ist ein "Kulturgutschutzgesetz", ein Gesetz, dass Kulturgut vor dem Export ins Ausland schützt, also ein Verbringungsschutz. Es kann sich also immer nur um bewegliche Sachen handeln. Denkmalschutz betrifft in der öffentlichen Wahrnehmung zwar in der Regel meistens Immobilien. Tatsächlich aber beides, bewegliche und unbewegliche Sachen. Legt man diesen Maßstab an, wäre "Denkmalschutzgesetz" hier das im Bereich der deutschen Sprache passende Lemma. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 08:52, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Örtliche Zuständigkeit Bearbeiten

Diskutieren sollten wir auf der Diskussionsseite, nicht im Text. Ich habe die Frage deshalb mal hierhin verschoben. Im deutschen Recht werden drei Zuständigkeiten unterschieden: örtliche, sachliche und instanzielle (auf welcher Ebene wird entschieden?). Der "örtlich zuständige Bürgermeister" bedeutet, dass ein Bürgermeister nur Objekte seines Zuständigkeitsbereichs zum Denkmal klassifizieren darf (nicht etwa aus der Nachbargemeinde). -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 08:52, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

OK – ich wollte nicht wirklich diskutieren, dazu habe ich mich inhaltlich gar nicht tief genug eingelesen. Meine Frage bzgl. tokubetsu-ku stand schon oben; wenn tatsächlich überall der Bürgermeister zuständig ist, wäre das auch geklärt. – So hätte ich „örtlich zuständig“ schon verstanden, aber wegen der scheinbar bewusst unterschiedlichen Formulierung für todōfuken und shi[ku]chōson und der wahrscheinlich einfach noch aus der englischen Wikipedia liegen gebliebenen (s.o.) Beschränkung der Bezeichnungen auf ken und shi, wollte ich nur herbeiführen, dass jemand, der sich hinreichend detailliert damit befasst hat, nochmal hinschaut, ob tatsächlich gemeint ist, dass in jeder shikuchōson der dortige shi/ku/chō/son-chō und in jeder todōfuken der dortige to/dō/fu/ken-chiji „örtlich zuständig“ ist, und das vielleicht auch sprachlich eindeutig formuliert/verlinkt. Und wenn es nur an meinem interkulturell verkorksten, nicht juristisch geprägten Sprachgefühl liegt, dass der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde und der örtlich zuständige Gouverneur untereinander in eine Liste gestellt sich für mich nach einer bewussten Abgrenzung liest, erübrigt sich auch das. Danke, Asakura Akira (Diskussion) 15:52, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Die Info zur Kompetenz der Bürgermeister stammt aus einer vorhergehenden Version des Artikels. Ich habe die Zuständigkeiten nur zu systematisieren versucht, damit es übersichtlicher wird. Ob es inhaltlich stimmt, kann nur jemand überprüfen, der den japanischsprachigen Originaltext lesen kann. Ich kann kein Japanisch. Zu dem Problem shikuchōson / shi/ku/chō/son-chō / todōfuken / to/dō/fu/ken-chiji kann ich deshalb auch nichts beitragen. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 20:54, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Du hast zumindest „präfekturweit“ und „stadtweit“, was sich konkret auf Gebietskörperschaften bezieht (wenn auch nicht ganz klar war, ob damit tatsächlich alle Präfekturen und Gemeinden gemeint waren), durch „regional“ und „örtlich“ ersetzt. Dass über „präfekturweit“ die Präfektur und über „stadtweit“ die Stadt entscheidet ist einigermaßen naheliegend (wobei ich da auch Zweifel bzgl. des Artikels habe; in der oben von Elmo-san zitierten Passage heißt es, dass die Präfekturen und Gemeinden auf Grundlage des Gesetzes Kulturschutz-/Denkmalschutz-jōrei (oft als „Verordnung“ übersetzt, präziser/besser dem etablierten deutschsprachigen Jargon angepasst wohl „Satzung“) erlassen – für jōrei haben Gouverneure/Bürgermeister Initiativ- und Vetorecht, beschließen muss sie das Präfektur-/Gemeindeparlament. Fehlt da Kontext? Ist das ein zweistufiges Verfahren?); bei „regional“ und „örtlich“ ist das zumindest für mich nicht so naheliegend, weil diese Begriffe ziemlich dehnbar sind: die meisten Präfekturen (nur to/fu/ken – die [Hokkai]dō ist etwa so groß wie South Carolina) sind größenordnungsmäßig so groß wie das Saarland, Rhode Island oder Connecticut; viele heutige Gemeinden in Japan sind dafür nach Zusammenlegungen relativ groß und manche umfassen ein Gebiet, das man durchaus als „Region“ bezeichnen könnte, z.B. wenn sie nahezu in toto ehemaligen Landkreisen entsprechen.
Mir ging es nur darum, nachzuhaken, ob das was jetzt da steht, auch so gemeint ist bzw. wie es zu verstehen ist. Darüber hinaus freue ich mich als Leser (der ich bei diesem Thema in erster Linie bin) über Systematisierung. Gruß, Asakura Akira (Diskussion) 05:45, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Du hast selbstverständlich recht: "regional" ist ein sehr relativer Begriff. Im EU-Kontext umfasst er in der Regel in Deutschland ein Bundesland mittlerer Größe, etwa Hessen. In Hessen selbst wird "regional" - z.B. im Planungsrecht - für das Gebiet jeweils eines der drei Regierungspräsidien verwendet. (Der Regionalplan Südhessen ist der des Regierungspräsidiums Darmstadt.) Um nah am Kontext zu bleiben ist "präfekturweit" hier wohl der präzisere Begriff.
Zu den auf der Kommunalebene angesprochenen Verfahren:
  1. Gibt es in Japan so etwas wie Landkreise oder könnte hier jeder Dorfbürgermeister aktiv werden?
  2. Wer fertigt denn letztendlich das rechtsverbindliche Dokument aus? Der Bürgermeister? Dann wäre die zutreffende Übersetzung ins Deutsche wahrscheinlich "Verwaltungsakt". Oder das Gemeindeparlament? Dann wäre wahrscheinlich der Begriff "Satzung" zutreffender. Dazu kann ich inhaltlich halt nix sagen, weil ich den Originaltext nicht lesen kann.
-- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:00, 20. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
  1. Die Landkreise (gun) wurden schon im Kaiserreich in den 1920er Jahren abgeschafft und existieren praktisch nur noch als geographische Einheit, werden als solche aber in ihrer territorialen Zusammensetzung bis heute fortgeschrieben; wird eine Gemeinde also [kreisfreie] Stadt (shi, inzwischen fast die Hälfte aller shi/ku/chō/son), wird sie nicht mehr dem gun zugerechnet, weshalb viele gun von der Landkarte verschwunden sind, nachdem alle ihre chō/son in shi aufgegangen sind. Und manche heutige Gemeinden umfassen eben als eine Gemeinde komplett oder fast das Gebiet, das vor einem Jahrhundert noch ein Landkreis mit seinen je nachdem ~paar Dutzend Gemeinden war.
  2. Grundsätzlich ist für das (Präfektur-/Gemeinde-)Parlament (gikai) für den Beschluss von jōrei verantwortlich. Den Gouverneur der Präfektur bzw. Bürgermeister der Gemeinde nenne ich im Folgenden mal kürzer Verwaltungschef (angenähert an "chief executive" und shuchō). jōrei haben Vorrang vor den kisoku (規則, in diesem Kontext „Amtsverordnung“?; allerdings ist kisoku ein auch in vielen anderen Kontexten verwendeter Begriff) des Verwaltungschefs.
Zur Übersetzung: In deutschsprachiger juristischer Literatur findest Du Präfektur-/Gemeinde-jōrei (条例), soweit ich Nichtjurist das ermessen kann, als „Satzung“; in der im hiesigen Artikel zur Verfassung verlinkten dt. Übersetzung von Artikel 94 steht neutraler „Vorschriften“ für jōrei, mutmaßlich nach der englischen [Rück-]Übersetzung ins Englische durch das Kabinett als "regulations", im GHQ-Originalentwurf stand lt ja.wp noch US-analog "right […] to frame their own charters [übersetzt als 憲章, kenshō]", – der separate Artikel 92, der die grundsätzliche Ordnung der Gebietskörperschaften Gesetz[en] (d.h. dem nationalen Parlament) zuschreibt und der Begriff jōrei kamen m.W. erst in den Änderungen dazu. Viele Autoren [anderer Sachgebiete] verwenden meines Eindrucks nach „Verordnung“, wahrscheinlich in Anlehnung an die im Englischen häufigen Übersetzungen "prefectural/municipal ordinance" und "by[-]law", eine Anlehnung, die insofern nicht so unpassend ist, da eben die heutigen japanischen Institutionen unter MacArthur zum Teil an amerikanische Vorbilder angenähert wurden, ähnlich wie sie im Altertum aus China importiert [und angepasst] wurden (daher kommen immer noch viele japanische Begriffe im Staatsaufbau) oder in der Meiji-Zeit an europäische, bei der Staatsordnung oft: preußische Vorbilder angenähert wurden.
Zum Verfahren: Hat ein Parlament eine jōrei verabschiedet, leitet es (genauer wohl der Parlamentspräsident, gichō) diese an den Verwaltungschef weiter. Die Bekanntmachung durch den Verwaltungschef erfolgt im Normalfall (ohne Veto) innerhalb vorgegebener Frist nach der Übergabe. Wenn nicht anders spezifiziert, tritt sie nach einer weiteren Frist automatisch in Kraft. Der Verwaltungschef kann aber ein (aufschiebendes) Veto einlegen, das das Parlament ggf. durch erneuten Beschluss mit Zweidrittelmehrheit() überstimmen kann. Je nach Gegenstand liegt das Initiativrecht bei Verwaltungschef und/oder Parlament. Über die im Selbstverwaltungsgesetz geregelten chokusetsu seikyū (ja:直接請求, etwa Direkteingaben/-initiativen, dazu gehören auch die erwähnten Recalls) können auch die Bürger direkt den Erlass/die Abschaffung/Änderung einer jōrei (ausgenommen sind natürlich völlig überraschend Steuern und Abgaben) fordern, entscheiden muss dann das Parlament. Einige der diversen genannten Fristen sind laut ja:条例: 3 Tage nach Beschluss für die Überweisung an den Verwaltungschef, 20 Tage nach Überweisung für die Bekanntmachung, 10 Tage nach Nichtbekanntmachung für die Begründung des Vetos, 20 Tage nach (Übergabe des Ergebnisses der Abstimmung zur) Volksinitiative für die Einberufung des Parlaments zur Beratung der geforderten Änderung.
Wie das Verfahren funktioniert, falls die Bürger von chō/son direkt in einer sōkai/Generalversammlung anstelle eines Parlaments Beschlüsse fassen, kann ich Dir aus dem Stand nicht sagen.
Bitte entschuldige die Länge & Breite. Eigentlich hatte ich von Hölzchen auf Stöckchen sogar noch einiges mehr geschrieben – ich wollte nur etwas Kontext zusammenklauben, u.a. zu den sich leider regelmäßig in verschiedenen Veröffentlichungen (folglich auch bei uns allen Wikipedia-Autoren) widersprechenden Übersetzungen und der Beziehungen unter den Gesetzen des [Zentral-]staats und den jōrei der beiden Ebenen darunter, dann wurde es aber gar zu unverdaulich/abseitig. Also habe ich ein paar Blöcke eingestampft (bzw. zur späteren ANR-Verwertung in meine Notizzettelsammlung verfrachtet), vielleicht fehlt jetzt hier oder da noch ein Bezug. Gruß, Asakura Akira (Diskussion) 01:16, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Erst mal Dank für die Arbeit, die Du Dir da gemacht hast. Ich sehe es mir in den nächsten Tagen genauer an, heute Abend habe ich leider keine Zeit, mir das wirklich gründlich anzusehen. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 20:47, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Hätte ich mir schon Arbeit gemacht, dann hätte ich Dir einen kompakten Zweizeiler zur Antwort gegeben, mit Links zu den Wikipedia-Artikeln, die keine Fragen offen lassen. Und Dir wollte ich auch keine machen, nur eine Antwort geben, mit etwas unterfütterndem Kontext, nur soweit Du diesen haben willst und soweit ich ihn aus dem Stand liefern konnte.
P.S.: Die Dorfbürgermeister hatte ich vergessen, explizit zu nennen, bzw. rausgeschnitten; aber ein mura/son („Dorf“ – einige sind ziemlich groß, Yomitan-son (in Okinawa-ken) und Tōkai-mura (in Ibaraki-ken) haben fast 40.000 Ew.) ist auch nur eine der der sieben „normalen“ bzw. acht (die das Land in zwei Ebenen flächendeckend unterteilen) bzw. elf (wenn man die heute drei Sonderformen von shi für Großstädte separat rechnet) Arten von Gebietskörperschaften in Japan, für die gesagtes im Wesentlichen gilt; die Einschränkungen für tokubetsu-ku sind heute in der Praxis ziemlich gering, vor allem im historischen Vergleich. Die anderen Arten von im Selbstverwaltungsgesetz geregelten „besonderen“ Körperschaften (dazu gehören insb. mehrere Arten von Präfektur-/Gemeinde-/Zweckverbänden) hab’ ich hier übrigens komplett ausgeblendet.
Gruß, --Asakura Akira (Diskussion) 00:58, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Nochmal vielen Dank für die vielen Informationen, die Du - im Vergleich zu einem Verweis auf entspr. andere Quellen - ja schon sehr kompakt gefasst hast. Ich ziehe daraus zwei Schlussfolgerungen:
  1. Die Rechtsterminologie im Spannungsfeld der Rechtssysteme und Sprachen Japanisch / Deutsch / (US)-Amerikanisch/Englisch kann ich im Moment nur lösen, indem ich zum Übersetzen der jōrei einen ganz neutralen Begriff verwende. Meinst Du, "Rechtsakt" ist tragfähig?
  2. Da dass parlamentarische Gremium auf Gemeinde- und Präfekturebene den entspr. jōrei erlässt, muss im Text die Darstellung entsprechend formuliert werden (also nicht die Exekutive, sondern die Legislative erlässt den Rechtsakt). Ist das ok?
Du schreibst, dass Japan 8 oder 11 unterschiedliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften kennt. Kann jede dieser Körperschaften entspr. jōrei zum Denkmalschutz erlassen? Wenn nein: Wie wird die untere Ebene der Denkmalausweisung dort gehandhabt, wo die Selbstverwaltungskörperschaft keine entsprechende Ermächtigung besitzt?
-- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:02, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Zu 1. Ich verwende jetzt hier einfach mal Satzung; wie gesagt scheint mir das von denen, die sich sowohl mit dem Recht als solches wie mit dem japanischen im besonderen befasst haben, verwendet zu werden. Aber ich lese und schreibe außerhalb der Wikipedia zunehmend vorwiegend [d/j]englisch und meistens Dinge, die nicht das geringste mit Japan zu tun haben, ich bin kein Jurist, das soll keine Vorgabe sein, und überhaupt gilt der Wikipedia-Hinweis zu Rechtsthemen.
Dann: Ich hoffe, dass hier kein Missverständnis vorlag; mein Sermon (ausgreifend, weil das sonst bisher nur in Bruchstücken in Wikipedia nachzulesen ist) bezog sich auf die den Erlass einer Präfektur-/Gemeindesatzung und Präfekturen und Gemeinden im Allgemeinen in Antwort auf Deine Rückfragen. Vom Denkmalschutz oder vom japanischen Denkmal-/Kulturgutschutzgesetz habe ich wenig bis keine Ahnung, folglich erst recht nicht von den Kulturgutschutzsatzungen der Präfekturen oder Gemeinden; deshalb ja überhaupt meine Fragen oben und meine Zweifel (nicht mehr), ob das was im Artikel steht so stimmt. Ich habe nur festgestellt, dass es in der oben zitierten Passage (これに基づき各都道府県・市町村ではそれぞれ文化財保護条例を定め、有形・無形の文化財の指定を行っている。) heißt, dass (sinngemäß) einzelne Präfekturen <todōfuken> und Gemeinden <shichōson, was heißen kann, aber nicht heißen muss, dass die ku ausgeschlossen sind> auf Grundlage des [vorgenannten Zitats aus Art. 182] Kulturgutschutzsatzungen erlassen und materielle und immaterielle Kulturgüter/Denkmäler bestimmen. Dass Gouverneure auf Präfekturebene und Bürgermeister auf Gemeindeebene entscheiden, wäre danach zumindest nicht ohne weiteres richtig.
Zur Zahl der Gebietskörperschaften: Wie gesagt habe ich die Zweckverbände etc. wegggelassen, auch wenn für die die z.T. die gleichen Selbstverwaltungsregeln gelten (Kōiki Rengō wären ein Beispiel mit einem rudimentären Artikel), und tue das hier auch weiterhin, weil sie für den hiesigen Artikel uninteressant sind.
Für die übrigen: Sieben, acht oder elf sind es nur, wenn Du beide Ebenen nimmst: 1. vier (heute grundsätzlich gleichwertige, aber eben unterschiedlich benannte) Arten von Präfekturen (to/dō/fu/ken), die das Land flächendeckend unterteilen, und darunter je nachdem wie Du zählst, 2A. drei nach dem Selbstverwaltungsgesetz „normale“ (shi/chō/son), 2B. als (nahezu) flächendeckende Unterteilung aller Präfekturen vier (shi/[tokubetsu-]ku/chō/son) oder 2C., wenn man die Großstädte mit zusätzlichen Selbstverwaltungs- bzw. von Zentralstaat oder Präfektur übertragenen Aufgaben, die aber prinzipiell auch alle shi sind, als separate Arten zählt, sieben Arten von Gemeinden (seirei shitei toshi/chūkaku-shi/tokurei-shi/sonstige shi/[tokubetsu-]ku/chō bzw. machi/son bzw. mura). Die Unterschiede zwischen den Formen von Gemeinden liegen vor allem im Umfang der ihnen zustehenden oder übertragenen Aufgaben, nicht aber in den grundlegenden Institutionen und Mechanismen der Selbstverwaltung – letztere auch, wie oben ausgeführt, bei Präfekturen vielfach gleich/analog.
Und ganz ohne die Namen geht die Unterscheideung leider nun einmmal nicht eindeutig (weil die Übersetzungen so variieren) oder nur umständlich – hielte ich mich z.B. an die Eigenübersetzungen der Präfekturen und Gemeinden ins Englische, dann sind todōfuken "metropolis, prefecture, prefectures and prefectures" und die shikuchōson "cities, cities, towns and villages", wobei z.B. cities und cities eine landesweite Bürgermeisterkonferenz und eine landesweite Parlamentspräsidentenkonferenz teilen – es sollte klar sein, warum ich das lasse. Bei National- und Tokioter Präfekturregierung findest Du (weil’s wörtlicher ist; oder doch aus hartnäckiger zentralistischer Gewohnheit?) zumindest die tokubetsu-ku aber häufiger als "special wards".
Um also bzgl. des Artikels weiterzukommen: Ich die wollte die Klärung hier eigentlich Euch/anderen überlassen, die mehr von der Sache verstehen/sich mehr damit beschäftigt haben. Trotzdem lese ich jetzt als doppelter Laie (weder Jurist noch Denkmalschützer) mal in einer Kulturgutschutzsatzung nach, obwohl ich das japanisch, erst recht juristisch nicht besonders flüssig tue.
In der 東京都文化財保護条例 von 1976 (Tōkyō-to bunkazai hogo jōrei, ~Kulturgutschutzsatzung der Präfektur Tokio) heißt es in Kapitel 2 (都指定有形文化財, to-shitei yūkei bunkazai, also etwa „von der Präfektur bestimmtes materielles Kulturgut“) im Artikel (oder heißt es nun Paragraph, jedenfalls /) 4 (指定, shitei, also „Bestimmung“/„Ernennung“ [und zur Sicherheit: dieses shi- hat nichts mit der Gebietskörperschaft zu tun])
教育委員会は、都の区域内に存する有形文化財(法第二十七条第一項の規定により重要文化財に指定されたものを除く。以下同じ。)のうち、都にとつて重要なものを東京都指定有形文化財(以下「都指定有形文化財」という。)に指定することができる。… – Hervorhebung von mir, Definition vorher in Art. 3, 4 (東京都教育委員会(以下「教育委員会」という。)…) die Mühe eines wörtlichen Übersetzungsversuchs spar’ ich mir, denn entscheidend ist:
Es wäre in diesem Fall der Bildungsausschuss der Präfektur Tokio (Tōkyō-to kyōiku iinkai (Website (ein paar Dinge englisch)), der die Bestimmung eines für die Präfektur bedeutenden Kulturguts zum „von der Präfektur bestimmten materiellen Kulturgut“ vornimmt, dann wird dies im Amtsblatt der Präfektur Tokio (Tōkyō-to kōhō, Website (nur japanisch)) veröffentlicht und der Besitzer informiert, etc. pp. Artikel 20 für immaterielle analog. Eine Volltextsuche nach dem chiji (知事, Gouverneur/-in) lässt mich in der gesamten Satzung leer ausgehen.
Erläuternder Einschub, weil auch (noch) ohne Artikel: kyōiku iinkai/Bildungsausschüsse gibt’s sowohl in Präfekturen (v.a. für deren Schulen, insb. Oberschulen, aber auch Erwachsenenbildung, Sport, etc.) wie in Gemeinden (für deren Grund- u. Mittelschulen, etc.), wurde in der unmittelbaren Nachkriegszeit mal direkt gewählt, seit ~ den 1950ern wird er vom Verwaltungschef mit Zustimmung des Parlaments ernannt, operiert aber wie andere gyōsei iinkai/„Verwaltungsausschüsse“ unabhängig; zu den etc.-Zuständigkeiten gehört offenbar auch der Denkmal-/Kulturgutschutz.
Außerdem findet sich auf die Schnelle z.B. eine 品川区文化財保護条例 von 1977 (Shinagawa-ku bunkazai hogo jōrei, ~Kulturgutschutzsatzung des Bezirks Shinagawa), die ebenso im ersten Artikel auf das Kulturgutschutzgesetz, allerdings einen anderen Artikel (98 statt 182 wie oben und in den Stichproben unten; ??; keine Zeit mehr, dort nachzulesen), verweist wie auch auf die vorgenannte Kulturgutschutzsatzung der Präfektur Tokio, mithin wären also auch die 23 [„Sonder-“]Bezirke (zusammen in der deutschen Wikipedia Tokio; nicht zu verwechseln mit Tokyo in der englischen Wikipedia, das ist nach dortiger Definition die ganze Präfektur Tokio mit 62 Gemeinden, reicht also vom Kumotori bis zur Marcusinsel, bzw. in zentralistischer Tradition: 39 Gemeinden und 23 Einheiten der Präfektur zur Verwaltung einer handvoll Bürger, die nicht so viel lokale Selbstverwaltung brauchen…) zumindest nicht grundsätzlich davon ausgeschlossen, in ihrem dicht gepackten Häusergewirr nach Kulturgütern von gemeindeweiter Bedeutung zu suchen. Auch da wäre, soweit ich das auf die Schnelle sehe (Artikel 4, 20, jeweils shitei materiell & immateriell), grundsätzlich der Bildungsausschuss des Bezirks Shinagawa (Website (nur japanisch)) für die Bestimmung verantwortlich – welche Haken/Einschränkungen in anderen Teilen ich da jetzt nicht gelesen habe und ob das in allen Präfekturen & Gemeinden so ist, weiß ich nicht. Wahllose Stichproben 八王子市文化財保護条例 von 1977, 東大阪市文化財保護条例 von 1973, 新潟県文化財保護条例 von 1973, in Hachiōji-shi (liegt auch in Tōkyō-to), Higashi-Ōsaka-shi (in Ōsaka-fu) und in Niigata-ken scheint es nach noch eiligerem Öberfliegen zumindest genauso.
Das Nachprüfen, Bohren nach weiteren Details (Es gibt auch noch 文化財保護審議会, also etwa „Kulturgutschutzberatungskommissionen“, der Präfekturen und Gemeinden, und die machen genau was?) und Änderungen am hiesigen Artikel überlasse ich Euch/Leuten, die mehr von Denkmalschutz/-recht verstehen. Aber so ganz unbegründet scheint meine Nachfrage nicht gewesen zu sein.
Leider noch breiter und etwas holprig, ich bitte um Entschuldigung. – Das bringt das hier teilweise nötige dreisprachig-fünfgliedrig schreiben verbunden mit zu wenig Zeit zum kondensieren bei mir manchmal mit sich. Gruß, Asakura Akira (Diskussion) 06:49, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt Ich habe jetzt vorsichtig versucht, Deine Erläuterungen in den Text einzubauen. Kontrollierst Du das bitte noch mal, nicht dass ich ein Missverständnis transportiert habe. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 21:09, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten