Diskussion:Kreisstadt

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Jobu0101 in Abschnitt Pinneberg

Kreisstadt / Verwaltungssitz Bearbeiten

Ist die Bezeichnung "Kreisstadt" in allen Bundesländern gesetzlich geregelt? Falls nicht, würde ich zur Verdeutlichung auf den Seiten solcher Kreis die Angabe "Verwaltungssitz" bevorzugen. --JensMueller 02:07, 13. Mär 2004 (CET)

Ich habe die Einleitung etwas ergänzt. bear 08:51, 13. Mär 2004 (CET)

Ist diese Bezeichnung denn überhaupt irgendwo gesetzlich geregelt? Auf Ortsschildern habe ich sie zB noch nicht gesehen. --JensMueller 15:11, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn man von Kamen nach Unna fährt, steht auf dem dortigen Ortseingangsschild dick: Königsborn, darunter weniger dick: Kreisstadt Unna. Eine zusätzliche Kreisangabe fehlt - im Gegensatz zu z. B. Brambauer, Stadt Lünen, Kreis Unna. Der Begriff ist m. E. nicht gesetzlich geregelt, aber die Städte, die den Sitz der Kreisverwaltung haben, werden/wurden per Gesetz bestimmt. So hat man in Brandenburg 1993 eigens je ein Gesetz für jeden einzelnen Landkreis ins Landesparlament eingebracht und somit 14 Gesetze verabschiedet, zwei von denen allerdings mit anderem Ergebnis, als es die damalige Landesregierung gewünscht hat: Neuruppin statt Wittstock (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) und Senftenberg statt Calau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz). --Harry8 16:33, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Fehlerhafte Definition? Bearbeiten

Ist die Einleitung ... Als Kreisstadt wird der Sitz eines (Land-)Kreises bezeichnet. ... wirklich korrekt? Eine Stadt im Saarland, Neunkirchen (Saar) - schimpft sich nämlich Kreisstadt. Die Stadt ist vom Landkreis Neunkirchen umgeben, ist aber selbst nicht Sitz dieses Kreises (sondern Ottweiler). --Sascha Brück 18:36, 15. Aug 2005 (CEST)

Vielleicht sollte man "in der Regel" ergänzen und evtl. ergänzen, dass es sich bei Landkreisen, die nach Städten benannt sind, um die namensgebende Stadt handelt. Du hast genau die Ausnahme herausgepickt, die es inzwischen m.W. noch ein paarmal gibt. So weit ich weiß, ist z.B. die "Kreisstadt" des Kreises Offenbach (obwohl diese selbst kreisfrei ist u. somit nicht zum Kreis gehört) auch nicht Offenbach. Im Saarland ist es aber m.W. nochmal etwas anders mit den Kreisstädten, weil diese dort, auch wenn sie nicht direkt Sitz des Kreises sind, besondere Rechte (wg. ihrer Größe) gegenüber den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden haben. Siehe hierzu den besonderen Rechtsbegriff der Mittelstadt. bear 19:14, 15. Aug 2005 (CEST)

Die Kreisstadt des Landkreises Offenbach ist Dietzenbach! 14:55, 26. Dez. 2005 (CEST) h.r., bkm

Die Kreisstadt des Kreises Oldenburg ist Wildeshausen. --Ingo T. 12:20, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Kleinste Kreisstadt Bearbeiten

Mir hat mal jemand erzählt Kusel sei die kleinste Kreisstadt Deutschlands, hier steht es sei Cochem. So weit ich das jetzt gelesen habe, hat Kusel weniger Einwohner (naja, nicht viel weniger!) bei kleinerer Gesamtfläche. Kann das mal jemand überprüfen? Vielleicht gibt es ja einen andern Grund warum Cochem hier eingetragen ist, will es nicht einfach abändern! Danke --Swampcat 03:59, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Die bei Kusel angegebenen 5000 Einwohner irritieren mich ein wenig, da der Betrag so "rund" ist, aber das kann ja Zufall sein. Ich ändere die Eintragung jetzt. --Harry8 10:04, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kreishauptstadt statt Kreisstadt Bearbeiten

Stellt Kreisstadt die amtliche Bezeichnung dar? Wahrscheinlich schon. Trotzdem stellt der Begriff Kreishauptstadt für mich eindeutig die besere Wahl dar - nicht nur im Hinblick auf die Vermeidung von (berechtigten) Missverständnissen im Falle der Großen Kreisstadt, sondern dank seiner absoluten Eindeutigkeit (im Gegensatz zu Kreisstadt) auch aus sprachwissenschaftlicher Sicht. Dafür spricht auch die Analogie zu Landeshauptstadt (bei Bundesländern) und vor allem zu Kreishauptort. (nicht signierter Beitrag von 94.66.85.100 (Diskussion) 01:57, 1. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Nein, auf den Ortsschildern steht Kreisstadt. Die Bezeichnung Kreishauptort rührt daher, dass Kreisort zu unbestimmt wäre. Harry8 03:38, 1. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Genau so wie Kreisstadt. Die einzig richtige Bezeichnung kann nur Kreishauptstadt bzw. Kreishauptort sein! (nicht signierter Beitrag von 84.159.189.170 (Diskussion) 02:27, 9. Feb. 2011 (CET)) Beantworten
Die Bezeichnung Kreisstadt bezeichnet den Sitz eines Kreises/Landkreises heutiger Prägung. Der Begriff Kreishauptstadt bezeichnete den Sitz einer Bezirksregierung in Bayern, als die Regierungsbezirke noch Kreise hießen. Harry8 08:43, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Große Kreisstadt Dinslaken Bearbeiten

In NRW wird die Bezeichnung „Große Kreisstadt“ nicht verwendet. --Ingo T. 12:24, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Das sind Große kreisangehörige Städte. Deshalb habe ich die diesbezüglichen Sätze aus dem Artikel herausgenommen. Harry8 14:41, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Baustein "Belege fehlen" vom 19.01.12 / "Überarbeiten"-Baustein vom 19.01.12 Bearbeiten

Gibt es für die hier im Artikel zu findende Definition irgendeine Art von Beleg (Gesetzestext, etc.)? Ich denke, daß diese Definition insofern falsch ist, als daß es zumindest in Rheinland-Pfalz Landkreise gibt, bei denen der Verwaltungssitz außerhalb des Landkreise, d.h. in einer kreisfreien Stadt, liegt. Beispiele hierfür sind die Stadt Ludwigshafen mit dem Rhein-Pfalz-Kreis, die Stadt Landau mit dem Landkreis Südliche Weinstraße, die Stadt Kaiserslatuern mit dem Landkreis Kaiserslautern, etc. - in diesem Fall ist m.E. die Stadt, in der die Verwaltung sitzt, nicht die Kreisstadt des jeweiligen Landkreises. Vielmehr gibt es zwischen der Stadt und dem Landkreis in diesem Fall keine rechtliche Verbindung.--Squarerigger 19:30, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Der Sitz der Kreisverwaltung einiger Landkreise liegt außerhalb des Landkreises (oft in der namensgleichen Stadt). steht im Artikel.
Es sind ebenfalls Kreisstädte, auch wenn sie den Landkreisen, deren Kreisstädte sie sind, nicht angehören. Harry8 19:33, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten
So steht es da, richtig! Aber es muß doch irgendwo eine offizielle Definition des Begriffs Kreisstadt geben, die genau das auch aussagt.--Squarerigger 19:41, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Für Nordrhein-Westfalen gibt es eine offizielle Fundstelle. In der Gemeindeordnung NW wird die Bezeichnung Kreisstadt ausdrücklich erwähnt, siehe hier. Harry8 19:50, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Stimmt. Da steht: Eine kreisangehörige Stadt, in der die Kreisverwaltung ihren Sitz hat, ist berechtigt, den Titel "Kreistadt" zu führen. Somit wäre eine Situation wie die oben von mir geschilderte (Verwaltung des Kreises sitzt außerhalb des Kreises in einer kreisfreien Stadt) definitiv nicht als Kreisstadt zu werten - zumindest für Nordrhein-Westfalen, denn die betreffende Stadt ist ja keine kreisangehörige STadt.--Squarerigger 19:55, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ich werde die Definition aufgrund der o.g. Diskussions anpassen.--Squarerigger 20:29, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Dieser Artikel, der Landes- und Kommunalrecht betrifft, hat bis heute überhaupt keine Belege. Ich habe jetzt den ersten eingefügt und den Beleg-Baustein eingesetzt. Gruß --gediegen (Diskussion) 18:20, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Der Beleg bezieht sich allerdings nur auf einen Kreis in Schleswig-Holstein und ist somit nur für diesen interessant. Er reicht keinesfalls für die generelle Regelung in Deutschland. MfG Harry8 19:44, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Kreishauptorte Bearbeiten

Ich habe die Angaben zu den Kreishauptorten umformuliert, da es in Bayern weit mehr als die hier aufgezählten Hauptorte gab. → Liste der Kreisstädte der Bundesrepublik Deutschland. MfG Harry8 09:13, 22. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Kreisstadt Bearbeiten

Ist eine Kreisstadt wirklich eine Kreisstadt im Sinne dieses Artikels, wenn in der sogenannten Kreisstadt kein Kreistag tagt und es nicht einmal eine Verwaltungsstelle gibt? Nach meinem Verständnis ist das nicht möglich, aber Realität. MfG Harry8 17:26, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Kreisbehörden Bearbeiten

Bestimmen nicht die Kreise selbst, wo sich ihre Behörden befinden? MfG Harry8 17:28, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wieviel "Behörden" hat denn ein Kreis (in NRW)? Den "Landrat" und den Amtsarzt. Bitte als Antwort keine Mutmaßungen. --88.71.150.193 17:51, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Eine einzige, aber die kann etliche Nebenstellen haben. MfG Harry8 20:40, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Beispiel: Hauptsatzung des Kreises Groß-Gerau Bearbeiten

Die Kreise bestimmen in ihren Hauptsatzungen oft, aber nicht immer, wer die Kreisstadt ist. Siehe dazu dieses Beispiel. MfG Harry8 19:41, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Zustimmung. --87.165.117.81 12:50, 18. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Amtliche Bezeichnung in Rheinland-Pfalz? Bearbeiten

Wird in Rheinland-Pfalz offiziell von Kreisstadt oder Sitz der Kreisverwaltung gesprochen? Auf dem Ortseingangsschild der (Kreis-)Stadt Montabaur im Westerwaldkreis ist Kreisstadt zu lesen: siehe Website der Verbandsgemeinde Montabaur. Andererseits habe ich in der Landkreisordnung des Landes Rheinland-Pfalz § 3 Abs. 2 LKO gefunden, in dem von Sitz der Kreisverwaltung die Rede ist, wobei nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass dies die amtliche Bezeichnung sei. – PsY.cHo, 21:38, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Pinneberg Bearbeiten

In Kreis Pinneberg steht:

Die Kreisverwaltung hat ihren Amtssitz in Elmshorn, offizielle Kreisstadt ist die Stadt Pinneberg.

Wie passt das nun zusammen? --Jobu0101 (Diskussion) 00:03, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten