Diskussion:Kardinal

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von FordPrefect42 in Abschnitt Höchstzahl
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Papst Silvester Bearbeiten

Der früheste Beleg für "cardinalis" für römischen Titularklerus (also nicht im Sinne von "incardinatus" wie bei Gregor I.) stammt aus dem 8. Jh. Die Behauptung im Artikel "Papst Silvester I. (314–335) sprach von presbyteri et diaconi cardinales." kann sich eigentlich nur auf die angebliche Synode unter Silvester beziehn, die Teil der Symmachianischen Fälschungen ist. Das müsste im Text deutlich werden. Gruß --CRolker (Diskussion) 03:29, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Im Artikel heißt es Stand heute "Ferner bedeutet das Kardinalat die Aufnahme in den stadtrömischen Klerus." Ich kenne mich mit Kardinälen in der Gegenwart nicht gut aus, frage mich aber ob das stimmen kann. Denn die suburbikarischen Bischöfe haben ja gerade keine Kirche in der Stadt Rom. --CRolker (Diskussion) 19:23, 21. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Diese Bistümer sind Suffraganbistümer der Diözese Rom --FantinoFalco (Diskussion) 03:04, 22. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Höchstzahl Bearbeiten

Gibt es eine Höchstzahl an Kardinälen? Also darf der Papst nur auffüllen oder kann er die Zahl der Kardinäle auch beliebig ausweiten? Es geht um die Gesamtzahl der Kardinäle, nicht die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle.


Im Artikel steht wahlberechtigt seien Kardinäle, die am Tag der Wahl noch nicht das 80. Jahr überschritten hätten, wie verhält es sich aber wenn ein Kardinal während eines ersten Wahlgangs wahlberechtigt ist, aber zum Zeitpunkt eines zweiten (drittten, vierten,...) Wahlgangs das 80. Lebensjahr überschreitet? Darf der Kardinal dann in den folgenden Wahlgängen wählen oder nicht? --2A02:908:C37:2DA0:0:0:0:D88E 14:14, 30. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Der Papst darf theoretisch machen was er will, er ist der oberste Gesetzgeber und an keine Vorschriften gebunden, da er sie selbst definieren kann. Somit kann es theoretisch auch mehr Kardinäle geben. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Zur Frage mit der Wahlberechtigung. Auf die schnelle würde ich so antworten, dass hier die Einberufung des Konklaves als Stichtag gilt und das überschreitende Alter für die späteren Wahlgänge irrelevant ist. Ich schaue aber nochmal in der Fachliteratur nach. Grüße --Launus (Diskussion) 16:37, 30. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Nicht ganz, Stichtag ist seit Universi Dominici gregis der Eintritt der Sedisvakanz, also der Tag des Todes oder Rücktritts des vorigen Papstes. Bereits seit Ingravescentem aetatem ist geregelt, dass Kardinäle, die bei Beginn des Konklaves teilnahme- und wahlberechtigt sind, es auch bis zum Ende bleiben, also auch wenn sie während dieses Konklaves das 80. Lebensjahr vollenden. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:18, 30. Sep. 2023 (CEST)Beantworten