Diskussion:Hevert-Arzneimittel

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Keuk in Abschnitt Falsches Aktenzeichen

Löschdiskussionen/Löschungen Bearbeiten

Eine Löschung des Artikel wurde mehrfach, auch unter dem Lemma Hevert, diskutiert und aus unterschiedlichen Gründen einmal behalten und sonst gelöscht. (2006, 2007, LD 2007, 2008)
Das Spektrum der Löschgründe reichte von URV, über Werbeeintrag bis hin zu Verfehlung der RK für Wirtschaftsunternehmen. Aufgrund des bundesweiten Aufsehens mit entsprechendem Presseecho erscheint das Lemma jedoch relevant. Daher dieser Neuanfang. --Hic et nunc disk WP:RM 23:41, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Schon mal meine volle Zustimmung! --Delabarquera (Diskussion) 12:40, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Behalten! —-KarlV 12:42, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Abmahnungen gegen HP-Kritiker Bearbeiten

Das Präteritum könnte in die Irre führen. Hevert beantragte Unterlassungserklärungen. Grams verweigerte die Unterschrift und könnte nun verklagt werden. Glaeske hat wohl Unterlassung zugesagt.[1] --TrueBlue (Diskussion) 20:34, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Mal sehen, was dabei rauskommt.--Hic et nunc disk WP:RM 07:56, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Böhmermann-Sendung zu Homöopathie Bearbeiten

In der ZDF-Sendung Neo Magazin Royale vom 13. Juni 2019 gab es einen ungewöhnlich langen (23:30 min.) Schwerpunkt zum Thema Homöopathie. Das Unternehmen Hevert wurde vielfach erwähnt, darunter auch die Abmahnversuche von Hevert gegen Kritiker, die die Wirksamkeit homöopathischer Präparate in Frage stellten. Jan Böhmermann wiederholte immer wieder die Aussage, die Wirksamkeit der von Hevert hergestellten homöopathischen Mittel ginge nicht über den Placeboeffekt hinaus, Homöopathie sei Quatsch, Hersteller, die so tun, als würde Homöopathie wirklich wirken, würden „scheiße labern“, seien „Hochstapler“ und „gewerbsmäßige Lügenbarone“, etc. Bei jeder Wiederholung dieser und ähnlicher Aussagen erhöhte sich eine fiktive Abmahnsumme auf einem ständig eingeblendeten Zähler um 5100 € (der Summe, die Hevert von der Ärztin Grams gefordert hatte). Sogar im eigens für die Sendung komponierten Anti-Homöopathie-Song wurde Hevert genannt („die Firma Hevert produziert Quatsch“). Derart prominente „Anti-Werbung“ dürfte in den nächsten Tagen erhebliches Medienecho geben und sollte dann entsprechend im Artikel verarbeitet werden. Hier schon mal Link zum Homöopathie-Special auf dem Neo Magazin Royale Youtube-Channel --Mangomix 🍸 23:46, 13. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Im SPON-Echo der Sendung kam nur Rezo vor.[2] --TrueBlue (Diskussion) 10:56, 14. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Es gab aber auch so genug Medienecho: [3], [4], [5], [6] --Hic et nunc disk WP:RM 21:28, 14. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ganz am Rande: Böhmermann zieht so einiges durch den Kakao, wovon er keine Ahnung hat - wie seinerzeit auch Wikipedia und verdiente Autoren hier. Und verdient damit gutes Geld. Sollten wir ihm hier soviel Raum geben?--Nadi2018 (Diskussion) 11:19, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten

„Naturheilkundliches Arzneimittel“ Bearbeiten

ist die Bezeichnung, die Hevert selbst für seine Homöopathika benutzt. Das Unternehmen stellt aber nicht nur Homöopathika her.[7] --TrueBlue (Diskussion) 10:27, 14. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist ja der Trick: Urtinktur (mit nachgewiesener Wirkung bei nachweisbarem Stoff) kombiniert mit irgendwelchen Potenzen... --Hic et nunc disk WP:RM 21:30, 14. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Welcher "Trick"? Mein Diskbeitrag bezog sich auf diese Artikeländerung. Zum einen unterscheidet Hevert zwischen „naturheilkundliches Arzneimittel“ (als Bezeichnung für ihre Homöopathika), „pflanzliches Arzneimittel“, „Vitaminpräparat“, „Lokalanästhetikum“ und „Medizinische Kohle“. Zum anderen folgt Hevert einem Verständnis von "Naturheilkunde", welches die Homoöpathie als Teil der Naturheilkunde betrachtet. "Naturheilkunde" steht bei Hevert im Grunde für "Alternativmedizin". Pikant ist: Die HP wird darüber als eine Methode präsentiert, "die die körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung" aktiviert.[8] Diese Beschreibung von Wirkprinzip entspricht nicht wirklich Hahnemannschen Vorstellungen, lässt sich heute aber durchaus zu "induziert Placeboantworten" übersetzen. In Wahrheit ist die Firma mit dem eigenen HP-Verständnis also gar nicht weit weg von der Gramschen Aussage. --TrueBlue (Diskussion) 21:56, 14. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich dachte, die Geschichte mit den Selbstheilungskräften hätte sich nach BGH erledigt... [9] --Hic et nunc disk WP:RM 13:56, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Der BGH "erledigte" das nur für die Bewerbung von Hevert-Produkten (konkret: Calmvalera), weil die Aussage produktbezogen nicht Teil der Zulassung war. Ich finde dergleichen auch nicht mehr auf den Seiten über Calmvalera-Produkte. Aber wie man sieht, sind Darstellungen wie auf [10] trotzdem noch möglich. --TrueBlue (Diskussion) 22:09, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Der hpd über die Abmahnaktion Bearbeiten

Der hpd schreibt: "Natalie Grams hat erklärt, dass sie selbstverständlich keine solche Erklärung abgeben werde; erstens könne niemand verlangen, dass sie den Stand der Wissenschaft nicht öffentlich wiedergebe und zweitens hat ihre Kritik niemals direkt oder indirekt die Firma Hevert erwähnt."[11] Letzteres ist verfahrenstaktisch klug: Aus juristischer Perspektive dürfte nämlich zunächst zu klären sein, ob Hevert aus der sehr allgemein gehaltenen Aussage der Frau Grams überhaupt eine Geschäftsschädigung (bzgl. des Absatzes seiner Produkte) und damit einen Unterlassungsanspruch ableiten kann. Colin Goldner meint erstaunlicherweise: "Die pauschale Aussage "Homöopathie wirkt nicht überplaceboid" ist deshalb falsch (und damit einklagbar), wenn sie nicht darauf hinweist, dass damit nur "Hochpotenzen" über D12 gemeint sind, nicht aber welche unter D12."[12] Also wenn Reste der Urtinktur nachweisbar sind, muss eine therapeutische Wirksamkeit oberhalb Placeboniveau existieren? Nur aus juristischer Perspektive war bislang klar: Wirkungen, die im Zulassungsverfahren (mit Binnenanerkennung) beschlossen wurden, erkennen die Gerichte an. --TrueBlue (Diskussion) 21:24, 18. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Presseartikel Bearbeiten

Erwähnung in Zusammenhang mit der Diskussion um den Lauterbach-Vorstoß bzgl. Kostenerstattung von Krankenkassen, Zitat: „Und erst vor kurzem hat sich der Globuli-Hersteller Hevert in den sozialen Netzwerken mächtig Ärger eingehandelt, weil er der Ärztin und Buchautorin Natalie Grams per Unterlassungsklage die Aussage verbieten wollte, dass Homöopathie „nicht über den Placebo-Effekt hinaus“ wirke.“ Reiner Woratschka: SPD-Politiker will Kostenerstattung von Homöopathie verbieten“, Der Tagesspiegel vom 2.7.2019. --Mangomix 🍸 15:01, 5. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Eine Kostenerstattung von Homöopathika durch die deutsche GKV gibt es gar nicht (mehr). Homöopathika sind nämlich im Allgemeinen rezeptfrei erhältlich. Rezeptfreies wird schon seit der Agenda 2010 i.A. nicht mehr durch die GKV erstattet, Nützliches inklusive. --TrueBlue (Diskussion) 19:32, 6. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Das einzige, was man den Kassen noch untersagen könnte, wäre die Erstattung von HP-Konsultationen. --TrueBlue (Diskussion) 19:40, 6. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Seit 2010 bieten einige Kassen per Satzung die (Teil-)Rückerstattung von Kosten für Homöopathika an, die auf grünes Rezept und Privatrezept verordnet und zunächst von den Patienten selbst bezahlt wurden.[13] Auch das ließe sich noch verbieten. --TrueBlue (Diskussion) 18:12, 8. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Falsches Aktenzeichen Bearbeiten

Das im Artikel angegebene BGH-Aktenzeichen ist ZR 1 6/16 ersichtlich falsch. Aktenzeichen werden wie folgt gebildet: römische Nummer des Senats, ZR bei Revisionssachen, laufende Nummer und abgekürzte Jahreszahl. In Betracht kämen also (falls Wettbewerbs-, Marken- oder Heilmittelwerbesache): I ZR 16/16 oder I ZR 6/16. Die Recherche unter beiden Möglichkeiten in juris hat keine Treffer ergeben. --Keuk (Diskussion) 22:39, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Über die Entscheidung der Vorinstanz OLG Koblenz vom 27.1.2016 9 U 895/15 (u.a. in PharmR 2017, 349) hat sich das richtige BGH-Aktenzeichen ermitteln lassen: I ZR 36/16. --Keuk (Diskussion) 22:50, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten