Diskussion:Einigungsvertrag

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Malabon in Abschnitt Umfang des Vertrages
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Einigungsvertrag“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Zum Archiv

Änderungen Bearbeiten

Da an diesem Vertrag offensichtlich immer noch Änderungen vorgenommen werden (zuletzt 2013, aber warum eigentlich?), sollten diese Änderungen auch im Artikel erwähnt werden. --195.192.207.60 03:39, 17. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Weil es sich um Bundesrecht handelt, das natürlich jederzeit durch den Bundesgesetzgeber geändert und ergänzt werden kann. Benatrevqre …?! 13:50, 1. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Übernahme von Angaben zu Änderungen, vor allem der Letzten (2016), nicht auf neuestem Stand. s.a. https://www.buzer.de/gesetz/2318/l.htm - ebenso als Fußnote im Artikel verlinkt. Ron ® (  Disk.) 09:27, 9. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Ja, wer macht’s? --Benatrevqre …?! 22:38, 12. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Überlasse ich gerne Dir, Tabellen sind nicht so mein Ding. Ron ® (  Disk.) 21:40, 13. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

DDR-Verfassungswidrigkeit der stattgefundenen Wiedervereinigung Bearbeiten

Gibt es eigentlich keine relevanten Stimmen, die die Rechtmäßigkeit des Wiedervereinigungsvertrags anzweifeln aufgrund DDR-Verfassungswidrigkeit des stattgefundenen Wiedervereinigungsprozedere? Man schaue sich z.B. mal die Analyse der Grundrechte-Partei an oder die Feststellung Klaus Tauberts dazu im Kommentar Nr. 2 unter diesem SPIEGEL-Artikel von ihm: https://www.spiegel.de/einestages/beitrittsbeschluss-der-volkskammer-a-949091.html --109.91.34.32 13:20, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Weil es doppelt gemoppelt ja besser ist, nicht wahr:
Verfassungsrechtliche Bedenken - ja, die könnte man haben. Nur: Die Verfassung, welche hier die Bedenken begründen sollte, war alles andere als auf demokratisch legitimiertem Wege zustande gekommen - das ist der Pferdefuß an der ganzen Argumentation. Übrig bleibt damit ein formaler Verstoß gegen die Verfassung der DDR aus dem Jahr 1974, aber selbst dieser ist fraglich, handelte es sich nach allgemeinem Verständnis um eine friedliche Revolution, mit der bisherige Verfassungen obsolet sind (war 1949 nicht anders, im Grundgesetz steht kein Wort darüber, dass die Weimarer Verfassung ungültig sei, wobei dies jedoch konkludent ist, werden doch einige Artikel aus der WRV zitiert, die weiterhin gültig sein sollen; selbst 1919 beim Beschluss der WRV wurde meines Wissens nach kein Wort darüber verloren, dass Verfassungen aus dem Kaiserreich damit ungültig werden). Mit dem Beschluss zum Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde gewissermaßen eine neue Verfassung beschlossen.--Hmwpriv (Diskussion) 14:44, 11. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Auch hier verkennst du meine Frage. Ich bin nicht hier, um mit dir dieses Thema inhaltlich zu diskutieren. Ich bin hier, um zu erfahren (und anzuregen, in Erfahrung zu bringen), ob es Historiker, Rechtsgeschichtswissenschaftler oder namhafte Rechtswissenschaftler gibt, die diesen Aspekt beleuchtet haben. Wenn ja, gehört er dementsprechend in den Artikel eingepflegt. --80.187.103.25 01:16, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nein, keine relevanten Stimmen bekannt. --Malabon (Diskussion) 22:13, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Falls Interesse besteht: hier wurden von Andropov zwei Quellen (Historiker) dazu verlinkt. --109.91.34.114 02:04, 16. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Umfang des Vertrages Bearbeiten

Hallo! Weiß jemand, wieviele Seiten das Vertragswerk hat? Vielen Dank. Grüße. --94.31.91.40 16:29, 12. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

BGBl. 1990 II S. 889–1245. --Malabon (Diskussion) 22:12, 13. Okt. 2022 (CEST)Beantworten