Diskussion:Deutsche Rentenversicherung

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Karl 3 in Abschnitt Abschnitt "Abgrenzung"

Gesetz zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (RVBund/KnErG) Bearbeiten

Textnachweis ab: 1.10.2005
Das G wurde als Artikel 82 des G v. 9.12.2004 I 3242 (RVOrgG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 86 Abs. 4 dieses G am 1.10.2005 in Kraft.
Abschnitt 1
Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund
§ 1 Fortführung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Die durch das Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 7. August 1953 (BGBl. I S. 857) errichtete Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wird unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung Bund" fortgeführt. Sitz der Deutschen Rentenversicherung Bund ist Berlin mit Verwaltungsstellen in Gera, Stralsund und Brandenburg/Havel.
§ 2 Eingliederung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger e. V. (VDR)
(1) Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e. V. wird am 1. Oktober 2005 in die Deutsche Rentenversicherung Bund eingegliedert.
(2) Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger e. V. gehen als Ganzes auf die Deutsche Rentenversicherung Bund über. Die §§ 47 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger ist aufgelöst.
(3) Der Haushaltsplan 2005 des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger gilt ab dem 1. Oktober 2005 als Anlage zum Haushaltsplan 2005 der Deutschen Rentenversicherung Bund.
...

(nicht signierter Beitrag von Dr.cueppers (Diskussion | Beiträge) )

oh je - vergessen: Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:43, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Textkollision mit der "Deutschen Rentenversicherung Bund" Bearbeiten

Drei Unterüberschriften handeln von der "Deutschen Rentenversicherung Bund" und deren Inhalte wohl teilweise auch. Wer kann das auseinander halten und den beiden Artikeln "Deutsche Rentenversicherung" und "Deutsche Rentenversicherung Bund" korrekt zuweisen? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 19:23, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

War mir gar nicht bewusst, dass es da einen Unterschied gibt. Ist das so? --2003:88:AF2D:2E01:211:24FF:FE2A:19CF 09:26, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Der Text unter der Überschrift "Organe" sollte wie folgt lauten:
Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen, die bei der "Deutschen Rentenversicherung Bund" angesiedelt sind, getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium.
In den nachfolgenden Überschriften der Unterabschnitte kann dann auf die Zusätze verzichtet werden.--Bahnfan44789 (Diskussion) 22:12, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Zuständigkeitsbereiche der DRV Oldenburg-Bremen und der DRV Braunschweig-Hannover Bearbeiten

Die Abgrenzung der Zustädnigkeitsbereiche ist nicht korrekt. Nach der Karte umfasstder zuständigkteitsberiech der DRV Oldenburg-Bremen den gesmaten ehemaligen Reierungsbezirk Weser-Em. Die Landkreis Osnabrück, Emland, Grafschaft Bentheim, Leer und Aurich sowie die Städte Osnabrück und Emden gehören jedoch zum Zuständigkeistbereich der DRV Braunschweig-Hannover --Hildesia 13:40, 6. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

In der Tat. Und auch die Stadt Bremerhaven gehört nicht zu Oldenburg-Bremen, sondern zu Braunschweig-Hannover! --Reformatio in peius 12:47, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Bremerhaven gehört zum Bundesland Bremen. Das gesamte Bundesland Bremen gehört zum Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen wie auch der frühere Verwaltungsbezirk Oldenburg. Nicht Daz ghören die Regionen früheren Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück; diese Regionen waren in die Preußische Provinz Hannover eingegliedert; sie gehören daher zum Zuständigkeitbereich der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. --Hildesia 21:52, 3. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel in englischer Sprache Bearbeiten

Hallo, sollte unbedingt angelegt werden, um auch den Nicht-Muttersprachlern einen Überblick zu ermöglichen: en:Deutsche Rentenversicherung. Wer kann das übernehmen? VG Horst-schlaemma (Diskussion) 13:41, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 16:41, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Zuständigkeit; Statistik Bearbeiten

Wenn jemand erstmals rentenversicherungspflichtig wird: Wonach wird unterschieden, ob die DRV Bund oder die regionale DRV zuständig ist? -- Auf die Antwort sollten auch die Artikel Angestellter und Arbeiter verweisen, die jetzt offen lassen, wer in der Statistik als Angestellter gezählt wird und wer als Arbeiter. -- Wegner8 (Diskussion) 10:40, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

"Es erfolgt die Zuordnung zu einem Rentenversicherungsträger durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer. Welcher Rentenversicherungsträger für Sie als Neuversicherter zuständig ist, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bitte sehen Sie in Ihren Unterlagen nach. Sie erkennen den Träger auch am Logo in den Anschreiben."[1] --Karl 3 (Diskussion) 15:25, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Vorstand Bearbeiten

Buntenbach/Gunkel sind Vorstände der DRV Bund! Der Artikel bezieht sich aber auf die gesamte Rentenversicherung, deren Träger durch die jeweiligen Vorstände repräsentiert werden. Buntenbach/Gunkel wären somit entweder ersatzlos zu löschen oder durch einen entsprechenden Hinweis zu ersetzen. Andere Meinungen?--Karl 3 (Diskussion) 22:50, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Falsch! Ein Teil der Vorstandsmitglieder der einzelnen Träger bilden den Bundesvorstand, dessen alternierende Vorsitzende Buntenbach/Gunkel sind. Sorry!--Karl 3 (Diskussion) 23:06, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Nicht existierende Rechtsform – und Aufgaben Bearbeiten

Hallo Wegner8, Du hast die letzte Änderung obigen Artikels gesichtet. Bist Du sicher, dass die Änderung den Vorstand betreffend richtig ist? Im September 2018 habe ich unter der Überschrift "Vorstand" einen Beitrag auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlassen. Danach hat auch der, sagen wir mal, Dachverband einen Vorstand. Die Änderung bzgl. der Rechtsform scheint richtig zu sein. Gruß --Karl 3 (Diskussion) 11:55, 8. Jun. 2022 (CEST)in Benutzer Diskussion:Wegner8Beantworten

Besten Dank für die Nachfrage. Eine "Deutsche Rentenversicherung" gibt es nicht und hat es nie gegeben. Oben steht "Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen, die bei der "Deutschen Rentenversicherung Bund" angesiedelt sind, getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium." Wenn das gilt, schlage ich vor, nützlichen Text aus diesem Artikel anderswo hin zu kopieren und diesen Artikel durch einen Weiterleiter zur DRV Bund zu ersetzen, und zwar in den Abschnitt, wo diese Kompetenz beschrieben wird. Die Ausführung überlasse ich Kennern; ich habe nur Jahrzehnte lang als Sozialberater mit den Rentenversicherungen zu tun gehabt. -- Wegner8 (Diskussion) 14:06, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Auf mögliche Textkollisionen wurde bereits im Jahr 2010 auf der Diskussionsseite hingewiesen. Dass es eine "Deutsche Rentenversicherung" nicht gibt, ist etwas absolut. Immerhin hat diese nicht existierende Institution u.a. eine eigene Homepage [2] und ein Statistikportal [3]. Unterschied DRV "Dachverband" und DRV Bund ist, dass bei der DRV "Dachverband" der Bundesvorstand zuständig ist und dieser von der Bundesvertreterversammlung gewählt wird. Der Vorstand der DRV Bund wird hingegen von der Vertreterversammlung der DRV Bund gewählt. Unter dem Lemma DRV "Dachverband" war die jetzt gelöschte Nennung der Mitglieder des Bundesvorstands also durchaus richtig! Ob der "Dachverband" für seine Existenz eine eigene Rechtsform benötigt, weiß ich nicht. Es gibt ja auch Zusammenschlüsse ohne eigene Rechtsform in Form von Arbeitsgemeinschaften etc. --Karl 3 (Diskussion) 16:28, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Klar, darunter in Deutschland die Kultusministerkonferenz, verfassungsrechtlich ein Nullum. -- Was jetzt in der Einleitung als Definition steht, "der Name, unter dem ...", ist völlig unbefriedigend; ich habe nie etwas unter diesem Namen gesehen, "wahrgenommen" wird nur unter den Namen juristischer Personen. Die Einleitung bedarf dringend einer Korrektur! -- Wegner8 (Diskussion) 07:57, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Eigentlich könnte man den "Dachverband DRV" als Nachfolger des VDR e.V. ansehen, wenn dieser nicht im Zug der Organisationsreform mit der DRV Bund fusioniert worden wäre. Die Organe der DRV und deren Aufgaben sind im § 138 SGB VI dargestellt. Nach Abs. 1 obliegen der DRV Bund die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben. Nach Abs. 2 werden diesbezüglich auch verbindliche Entscheidungen gefällt. Die Entstehung des vorliegenden, etwas unübersichtlichen Konstrukts kann ich mir nur so erklären, dass dadurch dem förderalen Gedanken ausreichend Rechnung getragen werden soll. Unter den (Haupt-)Autoren befinden sind auch Accounts der DRV und der DRV Bund. Grobe Unrichtigkeiten im Artikel kann ich mir somit nicht vorstellen! Der Bundesvorstand ist ein Organ des "DRV-Dachverbandes". Die Nennung der alternierenden Vorstandsvorsitzenden ist also berechtigt. Ich habe sie daher wieder eingesetzt! --Karl 3 (Diskussion) 15:19, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

  1. Ich bleibe dabei: Eine "Deutsche Rentenversicherung" mit großem D gibt es nicht. Aus gutem Grund steht im Abschnitt "Geschichte": "2014 wurde die deutsche Rentenversicherung 125 Jahre alt" mit kleinem d.
  2. Vergleichbar ist auch der gemeinsame Einzug von Zwangsbeiträgen (GEZ) der Rundfunkanstalten. Der ist nicht rechtsfähig und schrieb und schreibt schreibt immer im Namen der regional zuständigen ARD-Anstalt im Briefkopf! Zeige mir jemand eine Verlautbarung oder wenigstens einen unverbindlichen Brief einer "Deutschen Rentenversicherung"!
  3. Als ich 1952 Postassistent-Anwärter wurde, lernte ich, dass es zwei Postsparkassenämter gab, eins in Hamburg und eins in München, das habe keinen Nutzen, aber Hamburg wolle nicht nach München und München wolle nicht nach Hamburg. Die Deutschlandkarte "Regionalträger der DRV" im Kapitel "Träger" zeigt ähnlichen Wildwuchs, nur schlimmer, ebenso die Regelung der Zuweisung alter und neuer Versicherter zu den bundesweiten und regionalen Trägern.
  4. "Deutsche Rentenversicherung" ist nicht der Name von irgendetwas Greifbarem, sondern gemeinsamer Bestandteil vieler Namen. Was wurde 2014 125 Jahre alt? Meines Wissens nach Bismarcks Abgang ein wechselndes Sammelsurium.
Ich halte es weiterhin für sachlich erforderlich, "nützlichen Text aus diesem Artikel anderswo hin zu kopieren und diesen Artikel durch einen Weiterleiter zur DRV Bund zu ersetzen". -- Wegner8 (Diskussion) 16:40, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Meine eingangs geäußerte Auffassung, die DRV sei, ähnlich wie die DGUV ein Spitzenverband, lässt sich aufgrund der einschlägigen Gesetze (SGB IV und SGB VI) nicht halten. Die im Artikel "DRV" genannten Organe Bundesvertreterversammlung, Bundesvorstand und erweitertes Direktorium sind eindeutig Organe der DRV Bund und daher im dortigen Artikel abzuhandeln. Der Begriff Deutsche Rentenversicherung taucht in den Überschriften der Gesetzestexte häufiger auf, z.B. im ersten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des dritten Kapitels des SGB VI, also vor § 125 SGB VI. Ggf. könnte man die anderen Teile des Artikels mit im Artikel Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) unter einem neuen Abschnitt "Organisation" unterbringen. Da wäre er dann auch besser zu finden!--Karl 3 (Diskussion) 12:33, 12. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ich schlage vor, die Einleitung samt Tabelle (wenn nicht den ganzen Artikel) durch zwei Sätze = Absätze zu ersetzen:
Die deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß § ... SGB IV und § ... SGB VI, siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland).
"Deutsche Rentenversicherung" ist der Anfang des Namens der meisten dieser Träger (jedoch keine Institution).
-- Wegner8 (Diskussion) 08:16, 13. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Für die Verkürzung des Artikels auf die vorgeschlagenen zwei Sätze würde sprechen, dass dadurch kein Problem mit den auf diesen Artikel verweisenden Links entsteht. Andererseits ließe sich dieses Problem auch durch eine Weiterleitung lösen. Entgegen meinem ersten Vorschlag halte ich eine Unterbringung des Großteils des Artikels unter dem Lemma Rentenversicherungsträger für sinnvoller. Dort existiert bereits ein Abschnitt Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings sollte man dies auf der dortigen Disk.-Seite zur Diskussion stellen.--Karl 3 (Diskussion) 12:16, 13. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Unterbringung ...: Damit kannst du dir ein großes Verdienst erwerben! Das geht gut zusammen mit der Verkürzung. -- Wegner8 (Diskussion) 16:06, 13. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Benutzer:Karl 3: Das Lemma Rentenversicherungsträger ist nicht zu retten, solange nicht ansehnliches Material aus anderen Ländern hinzukommt. Hast du etwas dagegen, dass ich hier den unzutreffenden Anfang der Einleitung durch die obigen zwei Sätze ersetze? -- Wegner8 (Diskussion) 10:31, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Artikel zusammenführen bzw. Seite vereinen Bearbeiten

Bei der Anlage des Artikels Ende 2004 ging man davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung der Dachverband der einzelnen RV-Träger würde. Dies war bei Inkrafttreten der Organisationsreform der Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 jedoch nicht der Fall. Nach § 138 Abs. 1 SGB VI nimmt "die Deutsche Rentenversicherung Bund .. die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung wahr." Der derzeitige Artikel beschränkt sich somit auf die Darstellung der einzelnen RV-Träger. Es gibt allerdings schon einen Artikel Rentenversicherungsträger mit dem Abschnitt Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung. Mein Vorschlag ist, den Großteil des Artikels Deutsche Rentenversicherung mit dem Artikel Rentenversicherungsträger zusammenzuführen. Meinungen? --Karl 3 (Diskussion) 13:55, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Gern, aber nur unter dem Lemma "Deutsche Rentenversicherung", dann darf er beliebig Deutschland-lastig sein. -- Wegner8 (Diskussion) 14:54, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich sehe keine Möglichkeit, das Lemma Rentenversicherungsträger zu retten, solange kein Material aus anderen Staaten dazu kommt. Deshalb führe ich das jetzt aus. -- Wegner8 (Diskussion) 10:20, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Unter dem Abschnitt Nicht existierende Rechtsform – und Aufgaben hast Du argumentiert, dass es die Deutsche Rentenversicherung mit eigener Rechtspersönlichkeit nicht gäbe. Die frühere Falschzuordnung der Organe zur Deutschen Rentenversicherung ist mittlerweile bereinigt. Insgesamt hätte ich eine Zuordnung zum Lemma Rentenversicherungsträger für besser befunden. Die Deutschlandlastigkeit hätte mich dabei weniger gestört. Möglicherweise gibt es in anderen Ländern diese Trägervielfalt in der Rentenversicherung nicht und deswegen auch keine Notwendigkeit für einen Artikel Rentenversicherungsträger? --Karl 3 (Diskussion) 13:36, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Abgrenzung" Bearbeiten

Sind Ausführungen zu den Beamten an dieser Stelle sinnvoll? Falls ja, müssten m.E. auch die berufsständischen Versorgungswerke erwähnt werden. Die drei Versorgungssysteme eint, dass sie nach der Systematik des Alterseinkünftegesetzes der „ersten Schicht“ zuzurechnen sind. --Karl 3 (Diskussion) 19:16, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten