Diskussion:Bundesregierung (Deutschland)/Archiv/1

Satzaufbau so richtig?

Wenn 2 Minister sich in einem Punkt nicht einig sind, dann entscheidet die Bundesregierung. Ich halte diesen Satz für sehr fragwürdig. Sollte da vielleicht Bundeskanzler statt Bundesregierung stehen? Sonst liest sich der Satz ja wie:

Wenn sich die Bundesregierung nicht einig ist, dann entscheidet die Bundesregierung.

Und das kann ja nicht wirklich sein.Doch das ist so weil die alle zu dumm sind. Die Merkel hat eine Scheiß Frisur und das kann man so nicht lassen.


  • so steht es aber im GG. K. Niclauß schreibt in "Kanzlerdemokratie" z.B.: "Die gesamte Bundesregierung entscheidet nach Artikel 65 des Grundgesetzes auch über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern." Also stimmt der kritisierte Satz. --Dirk 23:36, 21. Nov 2004 (CET)
    • Richtlinienprinzip, Ressortprinzip, Kollegialprinzip. >> Kanzler macht die Richtlinien, Minister führt sein Ministerium in eigener Verantwortung, bei Meinungsverschiedenheiten (wo nicht ein einziges Ministerium allein zuständig ist) entscheidet das Kabinett durch Mehrheitsbeschluß, und bei Stimmengleichheit - ja dann ist wieder der Kanzler dran. --84.154.95.29 17:34, 8. Jun. 2007 (CEST)
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Österreich

Österreich hat auch eine Bundesregierung ...

Bundesregierung (Österreich) Zellmer (Diskussion) 20:01, 19. Nov. 2017 (CET)
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Parl. Staatssekretäre / Staatminister

Parlamentarische Staatssekretäre / Staatsminister gehören der Bundesregierung NICHT an. Laut Art. 62 GG besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. . --Chrispgu 23:58, 22. Nov 2005 (CET)

Trotzdem ist die Tabelle extrem hilfreich: Deshalb Spalte korrekt gekennzeichnet!

Und da du durch copy&paste hier massiv die Urheberrechte verletzt, habe ich das ganze wieder zurückgesetzt. --jergen ? 10:43, 23. Nov 2005 (CET)

Wie sollen denn Deiner Meinung nach "Bundesregierung (aktuell)" und "Kabinett Merkel" zusammengeführt werden? Gibt es da ein besseres Verfahren als copy/paste? Es ist ja wohl Unfug, beide Tabellen parallel zu führen. Und die incl. Parl. Staatssekretäre ist die deutlich informativere.

Noch bessere wäre eine Tabelle zusätzlich mit den beamteten StS, weil die viel mehr Macht haben als die PStS, die keinen direkten Zugirff auf die Verwaltung haben.

Bisher haben wir es immer so gehandhabt, dass in diesem Artikel nur der jeweils aktuelle Stand abgebildet wird, während in den Kabinettsartikeln auch die ausgeschiedenen Kabinettsmitglieder aufgeführt werden. Die Artikel sind also inhaltlich in dem Moment nicht mehr deckungsgleich, in dem das erste Mitglied der Bundesregierung ausscheidet. --TMFS 11:12, 23. Nov 2005 (CET)
Diese Unterscheidung bringt funktional kaum was, die wenigen Ministerwechsel kann jede Tabelle aushalten - wichtiger ist, dass es nur eine, vollständige gibt, die dann gemeinsam gepflegt wird -richtig? Wonderer
Nein. Bisher hat es sehr gut funktioniert. --TMFS 14:52, 23. Nov 2005 (CET)


Wenn da steht "Der Bundesregierung gehöhren zur Zeit an:" und dann folgt eine Tabelle, in der Personen enthalten sind, welche nicht Mitglied der Bundesregierung sind (Parl. Staatssekretäre) ist das vielleicht informativ aber halt schlichtweg falsch. Die Tabelle ist eignetlich vor allem eine Überischt über die Bundesministerien (mit Ausnahme der Kanzlerin). Eine solche Table "Übersicht über die Bundesministerien" zu pflegen wäre mMn besser. Dann könnten dort auch die beamteteten StS aufgenommen wereden. Warum ergänzt hier eigentlich jemand nur eine leere Spalte? Wenn die Staatssekretäre schon sein müssen, dann könnten wenigstens die Inhalte eingepflegt werden, die Information sind auf den WWW-Seiten der Ministerien größtenteils schon vorhanden. PS: mit 4mal ~ kann man unterschreiben! --Chrispgu 12:24, 23. Nov 2005 (CET)

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+ und -

Was bedeutet das + und - bei MdB in der Tabelle? --ChristianHeldt 22:12, 5. Dez 2005 (CET)

Also ich hab´s nicht gemacht, aber bitte lassen, ist ne gute Idee! Ist doch eindeutig: + = MdB

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bilder der einzelnen personen zugefügen

guten morgen, es wäre für mich hilfreich, wenn bilder der einzelnen personen zugefügt würden-----danke

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Regierung und Kabinett

Gibt es ein Unterschied zwischen »(Bundes)regierung« und »(Bundes)kabinett«? Laut dem Artikel wird die Bundesregierung »auch als Kabinett bezeichnet«, aber das Titel der Bilderreihen ist z.B. »Das Kabinett der Bundesregierung Merkel«.

Ist es so, dass die Bundesregierung eine (permanente) Institution ist, und das Kabinett nur das Team? Keriluamox 00:58, 16. Jul 2006 (CEST)

Das ist net sinnvoll! Timmy

Bundesregierung ist die offizielle Bezeichnung in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Die Sitte eine Regierung als Kabinett zu bezeichnen stammt noch aus vordemokratischen Zeiten; genaueres dazu gibt es unter Kabinett. 1. Alternative. Übrigens: Wo bleiben die Listen zu den anderen Berufen der Minister? (Vorsicht Satire!) RichardLorenz 18:52, 11. Apr. 2007 (CEST)

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Umfragetrends nicht sinnvoll

Ist solch ein Kapitel wirklich sinnvoll in diesem Text? Ich bin für Entfernen.--1000tage 08:40, 4. Aug 2006 (CEST)


Das wurde bestimmt von irgentwelchen Webmastern gefertigt die der Bundesregierung angehoeren Timmy(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.255.147.221 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 22:03, 22. Okt. 2006 (CEST))

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Warum weiterleitung von "Bundeskabinett"

Ich suche nach "Bundeskabinett", und werde auf "Bundesregierung (Deutschland)" umgeleitet, wo das Wort Bundeskabinett nicht einmal vorkommt, geschweige denn erklärt, was es ist, und was es tut. Gibts da einen tieferen Sinn? [the_moscher, 24.04.2007 10:29](Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.34.184.178 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 21:50, 25. Apr. 2007 (CEST))

Den tieferen Sinn gibt's: Kabinett heißt Versammlung von Ministern mit Ministerpräsident, und genau das hat in Deutschland die Bezeichnung "Bundesregierung" (während der Begriff "Bundeskabinett", der eindeutig die Bundesregierung bezeichnet, offiziell nicht vorkommt). --84.154.95.29 17:34, 8. Jun. 2007 (CEST)
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Volljuristen

Wenn ich den Artikel Volljuristen und die Artikel über Herta Däubler-Gmelin, Peter Struck, Renate Künast und Otto Schily richtig verstanden habe, dann müsste es im Kabinett Schröder I vier Volljuristen gegeben haben und nicht drei.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.76.229.86 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 01:27, 17. Mai 2007 (CEST))

Im Artikel steht immmer über 25% in der Tabelle danach: 14. (1998–2002) 3 von 16 18,8 % komisch?

Wie wär's denn, die unverhältnismäßig riesige Tabelle zur Juristenfrage durch eine Tabelle mit allgemein interessanten Quoten zu ersetzen, beispielsweise in Bezug auf Juristen/Männer-Frauen/Schwerbehinderte/Gewerkschaftsmitglieder/Konfessionszugehörigkeit. Ich wollte mal fragen, bevor ich in diesem Abschnitt rumfuhrwerke... --Schoener alltag 13:20, 24. Mär. 2011 (CET)

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Angaben zu BMfWi zu Guttenberg nicht korrekt

Die Angaben in der Vertretungsliste zu Minister zu Guttenberg müssen angepasst werden, sind wohl noch die von Glos.

Gruß an die Seitenpfleger Eifel-Tommy (10.02.2009) (nicht signierter Beitrag von 80.145.212.193 (Diskussion) 23:25, 10. Feb. 2009 (CET))

Aber jetzt stimmt es doch? Gruß --Rapober 09:49, 11. Feb. 2009 (CET)
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Änderungen durch Rücktritt

Warum wurde bisher nicht darauf hingewiesen, dass Jung zurückgetreten ist, durch von der Layen ersetzt wird und diese mit Frau Köhler eine designierte Nachfolgering hat? --Wiki the Kid 15:06, 29. Nov. 2009 (CET)

Ich habe gerade gesehen, dass 2 Änderungen noch nicht gesichtet wurden, die genau meine Frage beantworten. Dennoch: Warum wird nicht wenigstens darauf hingewiesen, dass es Änderungen geben wird? Der Hinweis darauf, dass die Leute erst vom Bundespräsidenten ernannt werden müsssen, hilft all denen, die gerade eine Prüfung haben und genau diese Frage gestellt bekommen könnten, nicht wirklich weiter. Also bitte wenn Änderungen bekannt sind, sollten sie zumindest angedeutet werden.... vielleicht mit dem Zusatz, dass die in der Presse bereits als designiert bezeichneten Minister erst mit der Ernennung durch den Bundespräsidnenten auch solche sind.--Wiki the Kid 15:12, 29. Nov. 2009 (CET)
Nein, in besagten 2 Änderungen wurde eingetragen, dass Köhler nun Ministerin ist - was aber nicht der Fall ist, bis der Bundespräsident sie ernannt hat. Daher sollte man das auch nicht sichten, bis es stimmt. Natürlich kann man auf eine in Kürze anstehende Änderung hinweisen, aber genau dies wurde eben nicht gemacht, sondern es wurden vorschnell Sachen eingetragen, die eben noch nicht stimmen. --Hansbaer 09:49, 30. Nov. 2009 (CET)
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bundesministerin köhler - nicht schröder

hallo, wenn ich richtig informiert bin heißt unsere familienministerin christina köhler und ist nicht mit unserem bundespräsidenten verwandt- erst recht nicht mit ex-kanzler schröder... gruß ernst blömeke (nicht signierter Beitrag von 79.218.112.247 (Diskussion | Beiträge) 16:06, 15. Feb. 2010 (CET))

Hat geheiratet und heißt nun Schröder grüße, inkowik sso 16:07, 15. Feb. 2010 (CET)
(BK)sie hat geheiratet, vgl ihren Artikel. Hat auch nichts mit Verwandtschaftsgraden zu tun, den Namen gibt es nunmal öfters----Zaphiro Ansprache? 16:08, 15. Feb. 2010 (CET)
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Die illegalen Regierungen seit 1954 - Bundeswahlgesetz vs. Grundgesetz

Alle deutschen Regierungen sind seit 1954 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. Juli 2008 illegal, weil keine durch das Grundgesetz legitimiert war, da das Bundeswahlgesetz nicht den Vorgaben des GG entsprochen hat. (Quelle: BVG, Urteil vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-068.html) --91.17.224.194 23:58, 27. Dez. 2011 (CET)

Lies doch mal: "Gleichwohl führt der Wahlfehler nicht zur Ungültigerklärung der Wahl." Zitatende --Schoener alltag 16:02, 28. Dez. 2011 (CET)
Aber nur, weil es eben ausser der verfassungswidrigen Version kein anderes Regelwerk gibt - selbe Quelle, die Du angeführt hast. Das macht die Wahl deshalb nicht verfassungskonformer. Gruss --91.17.224.69 16:45, 29. Dez. 2011 (CET)
Es macht die Regierungen aber auch nicht illegaler, gell --Schoener alltag 17:31, 29. Dez. 2011 (CET)
Blödsinnige Diskussion; das ganze Geplänkel hier hat absolut nichts mit Artikelarbeit zu tun. Wir befinden nicht, ob deutsche Regierungen illegal – zudem eine schwachsinnige Bemerkung – waren, sowas nennt man sonst Theoriefindung. --Benatrevqre …?! 17:47, 29. Dez. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 17:47, 29. Dez. 2011 (CET)}}
Theoriefindung? Nehmen wir einfach an, dass ICH ein Wahlgesetz für ein erfundenes Land XY entwerfe, bei denen all diejenigen 2 Stimmen bekommen, die MICH wählen wollen, alle anderen bekommen nur 1 Stimmchen! Wir wählen - und ICH gewinne - welch Wunder. Und nun stellt das Verfassungsgericht fest, dass mein Wahlgesetz verfassungswidrig ist, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst. Bin ich dann legal an der Macht, weil wir eben nur mein Wahlgesetz hatten? Die Antwort überlasse ich Benatrevqre!--84.150.36.115 20:19, 29. Dez. 2011 (CET)
Ungeachtet deines absurden Vergleichs: Nein, wir nehmen grundsätzlich nichts an … weil diese „Annahme“ ist an dieser Stelle schon als ein wesentliches Merkmal für TF zu werten. Wenn das BVerfG als maßgeblicher Letztinterpret entschieden hat, dass die vorangegangenen Wahlen nicht für ungültig erklärt werden können und es demnach auch nicht zu „illegalen Regierungen“ (wie du sie nennst) geführt hat, ist das Thema für uns erledigt. Siehe dazu M. Jestaedt, Grundrechtsentfaltung im Gesetz, 1999, S. 374 f.:
{{"|Gegen die seinen Entscheidungsaussprüchen zugrundeliegende Auslegung der Verfassung gibt es keinen Rechtsbehelf. Mit seiner verbindlichen Letzterkenntnis bringt das Bundesverfassungsgericht den Auslegungswettstreit […] zu einem Ende. Diese Letzterkenntnis ist verbindlich nicht nur im konkreten Anlaßfall und für die daran Beteiligten, sondern darüber hinaus kraft einfachgesetzlicher Erstreckung auch für »die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden« (§ 31 Abs. 1 BVerfGG). (ohne Hervorheb. i.Orig.)
Eine weitere Diskussion ist folglich nicht sinnvoll. --Benatrevqre …?! 16:26, 30. Dez. 2011 (CET)

Punkt "Kritik"

Dieser Punkt hört sich für mich sehr nach der persönlichen Einzelmeinung einer bestimmten Person an und ist inhaltlich größtenteils falsch bzw. unsinng. Erstes besteht das Kabinett Merkel nicht zu 100% aus CDU und FDP Leuten (hier fehlt die CSU mit ihren Ministern). Das Zweite ist jedoch viel unsinniger: Das Land wird faktisch von CDU und FDP alleine regiert... was gibt es daran zu kritisieren? Das ist doch gerade der Sinn einer Demokratie, dass derjenige welcher die Mehrheit im Parlament hat, die Regierung stellt. Das hat nichts mit einer "Aristokratie" zu tun. Aus meine, möglicherweise auch subjektiven Sicht, ist der ganze Abschnitt blödsinn. (nicht signierter Beitrag von 88.77.242.45 (Diskussion) 22:51, 4. Aug. 2012 (CEST))

Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Dass das BVerfG diese angebliche undemokratische Stellung der Regierung im Staatsgefüge kritisieren sollte, kann sein, aber verwerfen wird es dieses Prinzip sicherlich nicht, denn: Es gibt kein verfassungswidriges Verfassungsrecht.

Außerdem, wenn Sie schon Kritik üben, dann bitte abstrakt und nicht konkret, wie Sie das getan haben: "das Land [wird] faktisch von Christ- und Freidemokraten regiert". Dass Sie Ihrem Ärger über die AKTUELLE Bundesregierung Luft machen wollen, genügt wohl kaum den Anforderungen an ein Lexikon.


--84.57.197.184 10:38, 14. Aug. 2012 (CEST)

Die Anmerkungen hier sind vollkommen berechtigt. Das ist die persönliche Kritik eines Wikipedia-Autors an der Zusammensetzung der Regierung. Wenn Staatsrechtler darin ein Problem sehen würden, könnte man mit Verweis auf diese das einbringen, aber in der Form geht das nicht. Ich werde den Abschnitt entfernen. --Hansbaer (Diskussion) 10:53, 14. Aug. 2012 (CEST)
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Legalität

Seit Einführung des BWahlG war keine der folgenden Bundesregierungen mehr GG-konform! Siehe http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html. Das sollte vielleicht mal nebenbei erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 84.150.32.98 (Diskussion) 20:35, 28. Dez. 2012 (CET))

Siehe zwei Abschnitte darüber. --Hansbaer (Diskussion) 22:46, 29. Dez. 2012 (CET)
Die Wahlen wurden, in Ermangelung eines anderen Gesetzes, für gültig erklärt. Trotzdem sollte o.g. Punkt zumindest in einer Anmerkung am Fuß des Aerikels erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 84.150.33.121 (Diskussion) 00:52, 5. Jan. 2013 (CET))
Nein, sollte er nicht. Ich (als Laie) glaube nicht, dass ein studierter Jurist deiner Interpretation folgen würde. Jura ist keine Mathematik. Wenn sich nachher etwas ändert, hat das nicht zwangsläufig Rückwirkungen bis ans Anfang das Universums. Juristische Gesetze haben nicht die Absolutheit mathematischer Sätze oder physikalischer Naturgesetze. Gesetze und Verträge aus der Nazi-Zeit (z.B. das Reichskonkordat) sind heute noch teilweise in Kraft, obwohl die damalige Legislative und Exekutive nicht verfassungsgemäß war. Wenn man deiner Logik folgt, dann wären alle Gesetze seit 1956 nur deswegen gültig, weil man ja nicht anders kann. Vielleicht kann ja ein Jurist etwas qualifiziertes dazu sagen. Ich bin mir jedenfalls sehr sicher, dass deine Argumentationslinie juristisch nicht korrekt ist. --Hansbaer (Diskussion) 08:45, 5. Jan. 2013 (CET)
Im folgenden Link findest Du näheres dazu. Hier geht es nicht um simple Änderungen, sondern das BWahlGesetz hat schon immer gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit eklatant verstossen: http://www.juraexamen.info/bverfg-verfassungswidrigkeit-des-bundeswahlgesetzes/ (nicht signierter Beitrag von 84.150.58.29 (Diskussion) 09:11, 5. Jan. 2013 (CET))
Ich ziehe nicht die Verfassungswidrigkeit der jetzigen Regelung (und deren Vorgänger) in Zweifel, sondern deine Interpretation, dass sich aus einem jetzt erfolgten Richterspruch eine Einschränkung der Legalität aller vorangegangenen Wahlen ergibt. Diese wird im Urteil nicht explizit festgestellt, sondern ist deine eigene Schlussfolgerung. Dein Link erörtert die verfassungsrechtliche Problematik in verständlicherer Sprache, aber stützt nicht deine Auffassung. Im Übrigen gehst du ja noch einen Schritt weiter: die Bundesregierung wird ja nicht unmittelbar durch die Bundestagswahl bestimmt, sondern indirekt durch den daraus entstandenen Bundestag. Wenn man deiner Logik folgt, dann müsste also jede Entscheidung des Bundestages seit 1956 in der Wikipedia mit dem Hinweis versehen werden, dass der Bundestag auf Basis eines verfassungswidrigen Wahlgesetzes zustande gekommen ist. Das betrifft also nicht nur jedes Gesetz seither, sondern auch jeden Bundespräsidenten, das Bundesverfassungsgericht, denn diese werden zur Hälfte vom Bundestag gewählt, und natürlich die Bundesregierung hier im Artikel. Das macht keinen Sinn. Nebenbei sollte man mal die Kirche im Dorf lassen: es wurden bestimmte Teilaspekte für verfassungswidrig erklärt, nicht die Gesamtheit des Wahlrechts. Keiner hat meines Wissens behauptet, die beanstandete Regelung wäre jemals wahlentscheidend gewesen. Soweit ich informiert bin, kann das negative Stimmgewicht überhaupt erst dadurch zum Tragen kommen, dass die beiden Parteien nicht mehr die überwältigende Mehrheit der Zweitstimmen erhalten, was erst in jüngerer Zeit der Fall ist. Da von "eklatant" zu sprechen ist etwas übertrieben. --Hansbaer (Diskussion) 10:05, 5. Jan. 2013 (CET)
Ich habe nicht gesagt, daß keine Regierung legal war. Ich sagte lediglich, daß keine Wahl seit Einführung des BWahlG GG-konform war. Und das sollte zumindest im Artikel erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 84.150.28.206 (Diskussion) 19:57, 5. Jan. 2013 (CET))
Auch das gibt die von dir genannte Quelle nicht her. Die Problematik bleibt dieselbe: selbst wenn es so wäre - was ich nicht glaube - dann müsste man dies bei jeder Entscheidung des Bundestages seither anmerken, denn wie gesagt ist die Bundesregierung nur ein indirekt vom Bundestag gewähltes Gremium. --Hansbaer (Diskussion) 08:25, 6. Jan. 2013 (CET)

Hier geht es nicht darum, was Du oder ich "glauben". Daß das BWahlG bis heute nie GG-konform war, ist Fakt. Darüber gibt es mehrere BVerfG-Urteile. Hier das letzte: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058 (nicht signierter Beitrag von 84.150.42.228 (Diskussion) 08:29, 7. Jan. 2013 (CET))

Wie gesagt: ein Jurist könnte da Licht hereinbringen. Ich bestreite ja nicht die Logik deiner Gedankengänge - als Naturwissenschaftler habe ich auch ein anderes Absolutheitsverständnis von Gesetzen. Wenn sich ein physikalisches Gesetz als falsch herausstellt, sind alle darauf basierenden Rechnungen hinfällig. Die Rechtswissenschaft ist da aber etwas anders gestrickt, und das aus guten Gründen. Ich glaube, man spricht von der normativen Kraft des Faktischen. Mit anderen Worten: das BWahlG war so lange verfassungskonform, bis es für verfassungswidrig erklärt wurde, und da das Gericht auch nicht die Wahlen 2005 und 2009 für ungültig erklärt hat, sind auch die bisherigen Bundestagswahlen verfassungsrechtlich in Ordnung. Daraus auszubrechen hätte das Gericht nur gewagt, wenn die verfälschende Wirkung der beanstanden Vorschrift so stark gewesen wäre, dass die Legitimität des Bundestags nicht mehr gegeben wäre. --Hansbaer (Diskussion) 11:36, 7. Jan. 2013 (CET)
Wie sollte sich ein Bundesverfassungsgericht auch gegen die Gültigkeit der Wahl aussprechen, wo diese "Richter" doch von den Parteien vorgeschlagen, oder, wie "Richter" Müller, sogar als ehem. MP im Bundesvorstand der CDU sitzen. Das widerspricht eklatant dem Rechtsstaatsprinzip der Gewaltenteilung und stärkt nicht das Vertrauen zu dieser fragwürdigen Institution. Wie soll man von solchen Leuten erwarten, neutral zu entscheiden. In jedem anderen Gericht wären die Richter wegen Befangenheit abgelöst worden. (nicht signierter Beitrag von 84.150.59.154 (Diskussion) 01:14, 10. Jan. 2013 (CET))
Jetzt wird's albern. Das Gesetz ist also noch viel verfassungswidriger, als das BVerfG in seiner Befangenheit gewagt hat festzustellen. Die Fakten sprechen zwar meines Wissens dagegen, aber sei's drum. Das muss nicht irgendjemand feststellen, der sich damit auskennt, sondern nur wir hier so empfinden, und schon ist alles in Butter. Nochmal in aller Deutlichkeit: was du und ich hier betreiben, ist Laienjuristerei. Kein Jurist stützt deine Auffassung, und meine Wenigkeit auch nicht. Solange du keine glaubwürdige Quelle hast, die deine Auffassung stützt, ist jede weitere Diskussion überflüssig. --Hansbaer (Diskussion) 08:56, 10. Jan. 2013 (CET)
Es wird also albern? Dann schauen wir doch mal, was unsere Hausordnung (keine Verfassung) namens "Grundgesetz für die BRD" dazu sagt: Art. 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Also ich lese da nichts von Zweitstimmen, Listenplätzen und Überhangmandaten. Nebenbei wundere ich mich auch immer wieder, wie es im Bundestag Fraktionszwang geben kann. Das ist alles grob grundgesetzwidrig. Das GG sagt klar und deutlich, wie eine Wahl auszusehen hat. Das BVerfG bemängelt lediglich, daß das BWahlG gegen die Stimmengleichheit verstieße. Dies zeigt auch deutlich, warum das BVerfG, eine Institution, in welcher die Gewaltenteilung aufgehoben ist, nicht dagegen einschreitet, wenn sämtliche etablierten Parteien den Bundesbürgern GG-widrig das Recht auf Volksentscheide auf Bundesebene verweigern. Art 20 GG sagt dazu: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Alles klar? Deutlicher geht es nicht. Die BRD-Parteien verletzen eklatant das Grundgesetz - und ihr Protektionsgericht "BVerfG" segnet alles brav ab. (nicht signierter Beitrag von 84.150.52.156 (Diskussion) 21:51, 10. Jan. 2013 (CET))
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Ministerin für Forschung und Wissenschaft

Da Anette Schavan zurückgetreten ist, wäre es doch angebracht, die Seite dementsprechend zu ändern. Neue Bildungsministerin wird Johanna Wanka! (nicht signierter Beitrag von 93.220.167.204 (Diskussion) 12:42, 11. Feb. 2013 (CET))

Die Amtsübergabe ist erst am 14. Februar. Bis dahin ist Schavan Ministerin. Erst danach kann man das hier ändern. Man kann höchstens eine Anmerkung einbringen. --Hansbaer (Diskussion) 13:42, 11. Feb. 2013 (CET)
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Zusammensetzung der Bundesregierung

Der Satz "Mit Ausnahme von Philipp Rösler sind alle Mitglieder der Bundesregierung gegenwärtig auch Mitglied des Deutschen Bundestages." unter der Überschrift Zusammensetzung ist seit Ernennung von Johanna Wanka zur Bildungsministerin am 14.2.2013 nicht mehr zutreffend, denn sie ist kein MdB! Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/alphabet/index.html (nicht signierter Beitrag von 95.118.70.121 (Diskussion) 15. Feb. 2013, 11:24)

Jawohl, das stimmt. Vielen Dank für den Hinweis, ich habe das entsprechend geändert. -- Felix König 11:44, 15. Feb. 2013 (CET)
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Staatsangehörigkeit

Ich habe hier mal eine Frage, die mir selbst etwas dumm vorkommt, aber trotzdem: Können der Bundesregierung als Kanzler oder Minister auch Ausländer angehören? Als Bundespräsident ist laut GG nur ein(e) Deutsche(r) wählbar, aber für Regierungsmitglieder finde ich keine derartige Einschränkung im GG-Text. --Dioskorides (Diskussion) 23:10, 9. Mai 2013 (CEST)

Das ist nicht eindeutig geregelt. In der Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die deutsche Staatsangehörigkeit in Analogie zu Bundestagsabegordneten (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 BWahlG) und zum Bundespräsidenten eine Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Bundeskanzler (Pieroth, in: Jarass/Pieroth, 2011, GG, Art. 63, Rn. 1) und für die Ernennung zum Bundesminister (Pieroth, in: Jarass/Pieroth, 2011, GG, Art. 64, Rn. 1) ist. Ich persönlich halte es ebenfalls für legitim, von den obersten Exekutivorganen des Bundes zu verlangen, auch die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. --Lecarior (Diskussion) 17:04, 23. Jun. 2013 (CEST)
Das ist mE eindeutig geregelt, und zwar mit nein. Wenn es weder im GG-Text noch in einem Bundesgesetz eine derartige Einschränkung gibt (die freilich, wie @Lecarior richtig angemerkt hat, in sich stimmige Gründe hätte; ob ein Bundesgesetz allein das überhaupt entscheiden kann, sei dahingestellt; und das ganze sei vorausgesetzt, ich habe es nicht nachgeprüft), dann gibt es auch keine. Der Inhaber der Gewalt kann diese, wo keine Schranke entgegensteht, unumschränkt ausüben, auch bei der Bestimmung des Bundeskanzlers (Bundestag, Bundespräsident formell) und Bundesministers (Bundespräsident und Bundeskanzler).
Systematisch gesehen übt der Bundestag und in einem gewissen symbolischen Sinn der Bundespräsident die Vertretung des deutschen Volkes aus, weswegen das GG sinnigerweise die Staatsangehörigkeit fordert. Die Bundesregierung hat eine solche Funktion nicht. Man vergleiche eine Monarchie: Der König ernennt seine Minister, damit diese für ihn die Geschäfte erledigen. Die Staatsangehörigkeit der Minister ist dann natürlich herzlich gleichgültig, wichtig ist, daß die Geschäfte erledigt werden (in der Tat haben die Monarchien der frühen Neuzeit gerne landesfremde Staatsdiener gehabt). Die Rolle des Königs wird bei uns vom Bundespräsidenten ausgeübt, daher muß auch der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten formell ernannt werden. Die Staatsangehörigkeit von Kanzler und Ministern ist damit gleichgültig.
Es gab allerdings früher eine Bestimmung, wonach Ausländer, die in den Staatsdienst eingestellt wurden, die Staatsangehörigkeit automatisch bekamen (§ 14f. StAG a. F.). Die fehlt momentan, wann sie abgeschafft worden ist weiß ich nicht, man kann aber vielleicht argumentieren, der Gesetzgeber habe den sonderbaren Fall eines nicht-deutschen Ministers bei der Abschaffung nicht mitbedacht und diesen Fall mithin nicht wirklich abgeschafft; dann würde ein ausländischer Bundeskanzler /-minister mit der Amtsübernahme automatisch zum Deutschen.--217.251.68.87 19:11, 18. Aug. 2013 (CEST)
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Legislative !

Es ist wohl im Einleitungstext die Legislative gemeint?! (Nicht die Exekutive?) (nicht signierter Beitrag von 84.60.99.60 (Diskussion) 14:12, 16. Mai 2013 (CEST))

Klar, die Regierung gehört zur Exekutive, hat also Einfluss auf sie. Folgender Satz wurde gekürzt:
Durch die Möglichkeit Gesetze in den Bundestag einzubringen, und die Möglichkeit, dass Mitglieder der Regierung die Richter des Bundesverfassungsgerichts mitbestimmen, hat die Regierung auch Einfluss auf Legislative und Judikative
Der Satz stammte von mir. Ich kann zwar nicht die Auffassung teilen, dass der Eindruck ensteht, die Regierung wählt die Bundesverfassungsrichter (es ist ja nur von Mitglieder der Regierung und von mitbestimmen die rede), möchte die Bedenken aber ernstnehmen und folgenden Vorschlag machen:
Durch die Möglichkeit Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen, und die Möglichkeit, dass Mitglieder der Regierung im Wahlausschuss sitzen, hat die Regierung auch Einfluss auf Legislative und Judikative.
Viele Grüße. PS: die Exekutivgewalt auf Bundesebene hat nicht allein die Bundesregierung: bspw. die Bundesagentur für Arbeit hat auch Exekutivgewalt auf Bundesebene und der Einfluss der Regierung besschränkt sich auf die Rechtsaufsicht durch das Bundesarbeitsministerium. --Qaswed (Diskussion) 13:36, 26. Nov. 2013 (CET)
Ich hatte das gekürzt. Grundsätzlich besteht war die Möglichkeit, dass Mitglieder der Bundesregierung im Wahlausschuss sitzen, aber die Möglichkeit besteht nur, wenn diese auch MBs sind. Diese Möglichkeit ist also nur koinzidenziell und hat keine formale Grundlage. Genauso könnte man sagen, dass die BR Einfluss auf die Länderparlamente hat, weil normalerweise der Parteivorsitzende in der Regierung sitzt. (Die Parteien damit der Vorsitzende hat qua Parteiengesetz, die Aufgabe, Einfluss auf die Parlamente zu nehmen. Grüße --Frogfol (Diskussion) 15:52, 26. Nov. 2013 (CET)
Der Einfluss der Regierungsmitglieder auf die Landesparlamente ist aber nicht personell (sie dürfen ja keine anderen besoldeten Ämter haben.[1][2]) Hans-Peter Friedrich sitzt aber persönlich im Wahlausschuss und wählt(e) Bundesverfassungsrichter. Wenn man erlaubt zu sagen, dass das Einbringen von Gesetzesvorlagen (nicht Gesetze, da muss die Einleitung gleich noch korrigiert werden) in den Bundestag, einen Einfluss auf die Legislative (immerhin werden die Gesetze ausschließlich vom Bundestag beschlossen (wobei die Mitglieder der Regierung ja auch MdB sein können)) darstellt, kann man m.E. auch sagen, dass durch die Wahl der Richter ein Einfluss auf die Judikative vorliegt (sonst müssten die Parteien sich ja auch nicht darum streiten, wessen Vorschlag jetzt gewählt wird). Grüße, --Qaswed (Diskussion) 17:19, 26. Nov. 2013 (CET)
Naja, jetzt bin ich nicht so davon begeister, dass du editierst, während wir noch diskutieren. Aber egal. Also
1.: "Gesetze" in "Gesetzesvorlagen" war richtig.
2. Vielleicht war mein Beispiel nicht gut oder gut erklärt. Ich könnte noch weiter erklären, warum ich da Ähnlichkeiten sehe, lasse es aber sein und argumentiere besser direkt: Die BR kann Gesetzesvorlagen in den BT einbringen und tut das auch regelmäßig. Die meisten Gesetze werden in Ministerien geschrieben, die auch bessere Manpower als der BT haben. Die BR kann Gesetzesvorlagen beschließen. Sie kann aber nicht die Berufung von Richtern beschließen. Im Einzelfall können Minister zwar auch im zuständigen Wahlausschuss sitzen. Sie sitzen dort aber als Vertreter des Bundestages, nicht der Regierung. Um es ganz klar zu sagen: Die Bundesregierung hat als solche keinen Einfluss auf die Judikative
3. Der Satz ist sprachlich verunglückt. Eine Möglichkeit kann kann keinen Einfluss begründen. Man müsste wenn schon schreiben "hat möglicherweise Einfluss". Aber dann sind wir bei so vielen kanns, dass der Satz deshalb schon aus der Einleitung raus müsste.
Ich hoffe, ich konnte dich überzeugen, sonst müssten wir eine 3M holen. Grüße --Frogfol (Diskussion) 23:00, 26. Nov. 2013 (CET)
  • Ich habe nur Edits vornehmen, bei denen ich davon ausgegangen bin, dass sie hier unstrittig sind. Verbessere entsprechende Stellen und lass uns diese dann hier diskutieren, ich würde das selbstverständlich nicht als EditWar sehen.
  • Ich glaube wir sehen unterschiedliche Aspekte wenn wir von "Bundesregierung" sprechen. Auch wenn ich ungern darüber spekuliere was andere tun, da es immer die Gefahr birgt, als böwillige Unterstellung aufgefasst zu werden, vermute ich, dass du die Bundesregierung primär als Verfassungsorgang verstehst. Ich sehe sie primär als die Personen die entsprechenden Ämter begleiten. Angenommen alle Mitglieder der Regierung wären im Wahlausschuss (ist ja rechtlich möglich), dann wäre es aus deiner Sicht falsch zu sagen, die Regierung wählt (die Hälfte der) Bundesverfassungsrichter, aus meiner wäre es richtig. Da bräuchten wir vielleicht wirklich eine Dritte Meinung. Ich möchte aber trozdem meine Sicht erklären: Durch die Nach der Wikipedia-Definition ist ein Verfassungsorgan ein Staatsorgan und damit ein spezielles Organ (Recht). Als Organwalter handeln letztlich immer natürliche Personen. In dem hypothetischen Fall, dass der Wahlausschuss nur aus Regierungsmitglieder besteht, zu sagen "Die Regierung hat mit der Wahl der Verfassungsrichter nichts zu tun" wäre m.E. eine Täuschung. Zu sagen "Die Regierung wählt Verfassungsrichter" mag staatsrechtlich komisch klingen, weil es ja nicht immer stimmen muss und formell ja der Wahlausschuss wählt. Aber der Hinweis auf die Gewaltenverschränkung in diesem Fall, ist m.E. wichtiger als die formell korrekte Wortwahl (fälsch wäre der Hinweis aber unter meiner Sichtweise aber auch nicht).
  • Sprachlich verbessern schadet nie. Bezogen auf die Einbringung von Gesetzesvorlagen, würde ich sagen, die Regierung hat die Möglichkeit (im Sinne von Handlungsoption gemäß Art. 76 GG) Einfluss zu nehmen. Bei dem zweiten Punkt, dass Regierungsmitglieder auch MdB sein können, ist die Möglichkeit eine andere (eine rechtliche Zulässigkeit). Vorschläge, wie man das besser trennt, nehme ich sehr gerne entgegen. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 11:40, 27. Nov. 2013 (CET)
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Franz Müntefering ist nicht mehr im Amt

Franz Müntefering ist nicht mehr im Amt --Salim 23:21, 16. Nov. 2007 (CET)Salim

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Leon (Diskussion) 15:02, 31. Dez. 2022 (CET)

Dobrindt ist nicht mehr Verkehrsminister

Die "Zusammensetzung der Bundesregierung seit 24.10.2017" enthält hier noch Alexander Dobrindt als Verkehrsminister. Das ist falsch - er ist seit diesem Datum Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Das Ministerium wird von seinem Parteikollegen Christian Schmidt geleitet, der gleichzeitig Landwirtschaftsminister ist.--Kennzeichenfan (Diskussion) 10:07, 6. Nov. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Leon (Diskussion) 15:06, 31. Dez. 2022 (CET)