Diskussion:Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Elisabeth59 in Abschnitt Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich

Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich Bearbeiten

Warum wird o.g. nicht weitergeleitet, obwohl dies der offinzielle Begriff ist? Gruß -- 217.224.229.145 17:56, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Die Texteinleitung lautet ebenso. -- 217.224.199.137 02:42, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich drehe das jetzt um. --Eingangskontrolle (Diskussion) 14:41, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten


Übertrag aus der Qualitätssicherung vom 11. September 2018:

Falsches Lemma, richtig wäre Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Angesichts der erheblichen Linkanpassungen einmal hier vorgestell. Eingangskontrolle (Diskussion) 16:28, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

bist du sicher? der Artikel ist aus 2004, und bisher wurde das übersehen?? ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 20:15, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn das Bild autentisch ist, wurde das tatsächlich übersehen. Wohl weil das so wikifantisch systematisch ist. --Eingangskontrolle (Diskussion) 21:43, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ein Bild von einer aktuellen Aussage sagt das selbe. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_II_242/BGBLA_2018_II_242.pdfsig (wenn es auch nicht mehr so stylisch aussieht. ) -- Joel1272 (Diskussion) 23:08, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
deine Argumentation hinkt ein bisschen, siehe Bundesblatt, da zeigt das Foto „Schweizerisches Bundesblatt“ ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 12:45, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Linkanpassungen, hä? Dazu haben wir ja die Weiterleitung. --193.154.227.211 19:06, 23. Okt. 2018 (CEST) Ich habe den SLA auf Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich zur Verschiebung entfernt. Gemäß Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen_und_Normen, die hier analog anzuwenden sind, ist der amtliche Name wesentlich. Dieser ergibt sich aus der Bundesverfassung (Österreich). Dort wird durchgehend (als Beispiel sei auf Artikel 15a (1) verwiesen) auf das "Bundesgesetzblatt" (ohne Bezug auf die Republik Österreich) verwendet. Daher ist "Bundesgesetzblatt" amtlich und die Klammer zur Unterscheidung notwendig. Wenn die Argumentation nicht überzeugt, bitte regulären LA stellen.Karsten11 (Diskussion) 21:56, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Überzeugt nicht, siehe die Abbildung des Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. --Eingangskontrolle (Diskussion) 22:31, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Ende des Übertrags --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 10:46, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten


Übertrag aus der Löschdiskussion vom 23. Oktober 2018:

 
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – Ausgegeben am 10. November 1920, Jahrgang 1920, Nr. 1

Da ganz offensichtlich (siehe Abbildung) der korrekt Name Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich ist, gehört der Artikel mit dem wikipedischen Klammerlemma Bundesgesetzblatt (Österreich) auf dieses Lemma und die WL umgedreht. Eingangskontrolle (Diskussion) 22:35, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Wir leben aber heute und heute heißt es wohl nur noch Bundesgesetzblatt.--Gelli63 (Diskussion) 22:51, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
1920 ist fast 100 Jahre her. Diese uralte Abbildung dürfte daher wohl kaum ein gültiger Beleg für ein heutiges Lemma sein. Da müsste schon etwas Aktuelleres her. [1] --91.20.1.202 23:05, 23. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Und die verlinkte Ausgabe ist von letzter Woche und zeigt eindeutig Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Im täglichen Gebrauch neigt man immer zu Kurzfassungen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 07:09, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Sach mal: soll hier eigentlich irgendetwas gelöscht werden? Und wenn ja, was? Probleme habt ihr ...--Meloe (Diskussion) 08:59, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
EK hat recht, das gehört getauscht. Die WL ist das richtige Lemma! Ohne disk wird das uU ein editwar, --Hannes 24 (Diskussion) 09:18, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
schau mal im RIS nach [2], das heißt heute auch noch so! --Hannes 24 (Diskussion) 09:21, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Egal ob er recht hat oder nicht, das heir ist der die falsche Disk. dafür. --Adnon (Diskussion) 09:24, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Ende des Übertrags --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 10:12, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Um diese Diskussion jetzt weiter zu führen bzw. abzuschließen: Im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist von einem Bundesgesetzblatt die Rede. Wie dieses zu betiteln ist wird im B-VG nicht näher erklärt. Maßgeblich dafür ist das Bundesgesetzblattgesetz 2004 (BGBlG). Dort lautet § 1: Der Bundeskanzler gibt im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) ein „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ in deutscher Sprache heraus.

Der gesetzlich festgelegte Titel ist somit Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich und daher werde ich die notwendigen Verschiebungen beizeiten durchführen. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 10:54, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

passt, genau so machen wir es. Danke, --Hannes 24 (Diskussion) 12:43, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
+ 1. Gute Argumente setzen sich durch--Karsten11 (Diskussion) 13:18, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
erledigtErledigt --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 14:10, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Mir ist ja nachvollziehbar und verständlich, dass der Wunsch bestand auf den offiziellen Titel zu verschieben und dies nun auch recht flott umgesetzt wurde. Allerdings war von Umdrehen die Rede, also bisheriges WL auf Lemma und bisheriges Lemma auf WL. Warum nun das bisherige Lemma Bundesgesetzblatt (Österreich) statt zu einer Weiterleitung zu werden, gleich gänzlich zu löschen war, vermag sich mir nicht zu erschließen. Im Gegenteil sind derartige Weiterleitungen genereller deWP-Standard. Zumal ja, wie dargestellt wurde, Bundesgesetz ohne dem Zusatz der Republik Österreich in verschiedenen Gesetzen und sogar im B-VG vorkommt. MMn sollte diese WL (wieder) angelegt werden. Oder sehe ich etwas (gänzlich) falsch? --Elisabeth 12:04, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Servus Elisabeth, ich bilde mir ein dass das Anlegen von Weiterleitungen mit Klammern nicht erwünscht ist. Kann aber sein dass ich mich täusche. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 16:05, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Ich sehe in WP:WL nichts, was dagegen spricht. Mal sehen, wie sich @Karsten11 dazu äußerst, der ja das Lemma Bundesgesetzblatt (Österreich) nach der Verschiebung als Verschieberest gelöscht hat. --Elisabeth 16:13, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Solche Klammerweiterletungen sind überflüssig und unerwünscht. Unter Bundesgesetzblatt befindet sich ein Link hierher, wer in die Suchmaske "Bundesgesetzblatt" eingibt, bekommt an zweiter Stelle diesen Artikel hier angezeigt. Das Klammerlemma ist eine rein wikipediainterne Konstruktion, die niemand eingibt.--Karsten11 (Diskussion) 16:17, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Nebenbei wäre es auch nicht mehr vonnöten, weil kein Artikel im ANR mehr dorthin verlinkt. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 16:20, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Wie ihr meint, mir soll's recht sein.
In einem Punkt möchte ich jedoch widersprechen: "Überflüssig" mag eine Geschmackssache sein, "unerwünscht" kann ich jedenfalls aus WP:WL nicht herauslesen. Da kommt nicht ein einziges Mal "Klammer" vor. --Elisabeth 16:55, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten