bauliche Anlage

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Weil Juristen es ja so genau lieben: Ich halte die Aussage, "bauliche Anlage" im Rechtssinne und der Begriff "Bauwerk" seien deckungsgleich ("juristische korrekt [...] definiert"), für problematisch. Meines Erachtens sind zwar alle Bauwerke bauliche Anlagen im Rechtssinne, nicht alle baulichen Anlagen sind jedoch Bauwerke im Sinne der Definition im ersten Absatz des Artikels. Bauliche Anlagen müssen nicht völlig unbeweglich sein und sind auch nicht zwangsläufig fest mit dem Erboden verbunden. Sie können auch lediglich durch ihre eigene Schwere auf dem Erdboden ruhen oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich sein (vgl. z. B. § 2 Abs. 1 S. 2 LBauO NRW). Zudem gelten nach der LBauO NRW als bauliche Anlagen auch Abgrabungen (zugegeben: nicht sind). Ein Loch würde ich aber noch nicht als Bauwerk bezeichnen. Also: Definition "Bauwerk" modifizieren? Oder darauf hinweisen, dass die Landesbauordnungen, die von bauliche Anlagen sprechen, damit auch Bauwerke umfassen? Oder doch so lassen, weil es anders übertrieben genau ist?

Den Juristensatz auf jeden Fall aendern, wenn er falsch ist! Also: nicht die Definition "Bauwerk" modifizieren. (Denn die Definition in der LBO ist zwar erwaehnenswert, aber Meiner Meinung nach nicht allgemeingueltig, wie du ja auch meinst). "Darauf hinweisen, dass die Landesbauordnungen, die von bauliche Anlagen sprechen, damit auch Bauwerke umfassen" klingt gut! TomAlt 4. Jul 2005 14:54 (CEST)
Erledigt, allerdings sprachlich noch nicht überzeugend.

Plätze und Straßenzüge

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Fallen Plätze (Potsdamer Platz, Pariser Platz, Marienplatz (München) usw.) und Straßen (Unter den Linden, Straße des 17. Juni, Juri-Gagarin-Ring usw.) auch unter die Beschreibung Bauwerk? Die genannten Beispiele bestehen ja durchaus aus einzelnen Gebäuden bzw. Bauwerken, die z.T. unterschiedlich voneinander entstanden sind. Aber in ihrer Gesamtheit stellen stellen sie auch in gewisser Hinsicht auch wieder eine Einheit dar (weswegen sie ja meistens auch einen Artikel in WP haben). --Asmodai 23:56, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Bebaute Fläche

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Ich suche verzweifelt nach der Größe der weltweit bebauten Fläche. (nicht signierter Beitrag von Supafly123 (Diskussion | Beiträge) )

Differenzierung...

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Upps, da ist wohl was mit den Links, deren Namen/Beschreibungen o. Ä. schiefgelaufen (Absatz Differenzierung). Ich bitte das zu berichtigen. --87.162.8.80 01:38, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hochsitz - Bauliche Anlage?

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Gilt ein Hochsitz als Bauliche Anlage bzw. als Bauwerk? Vielleicht als eine Form von Aussichtsturm? (nicht signierter Beitrag von 89.246.166.22 (Diskussion) 13:35, 26. Jul 2014 (CEST))

Ja, aber im Artikel wohl nicht erwähnenswert.--Roland Kutzki (Diskussion) 14:31, 26. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Begriff Bebauung

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Nachdem Bauwerk und Bebauung keine Synonyme sind und es keinen eigenständigen Artikel zum Begriff >Bebauung< (Weiterleitung zu Bauwerk) gibt, sollte er hier Erwähnung finden. Der Begriff findet auch selbstverständlich im Artikel Bebauungsplan Verwendung, ohne erklärt zu werden. Bebauung bezieht sich auf eine Fläche, die mit Bauwerken versehen ist. Wenn eine Fäche bzw. ein Gebiet bebaut ist, muss das aber - soweit ich das sehe - nicht heißen, dass der Bereich frei von Bauwerken jeglicher Art und komplett frei von baulichen Anlagen sein muss. Ein noch nicht bebautes Wohngebiet kann sehr wohl verkehrstechnisch und versorgungstechnisch erschlossen sein, das heißt es kann sehr wohl Verkehrsbauwere und Versorgungsbauwerke (Leitungen, etc.) enthalten. Teilt Ihr meine Einschätzung? Meint Bebauung nur die Hochbauten, die auf einer Fläche / Gebiet stehen? Gibt es eine juristische oder andrerweitig fachliche Definition?

Systematisierung der Typologie nach Funktion

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Ich finde die Systematik in der Typologie nach Funktion noch unbefriedigend und noch nicht logisch. Ich hoffe, ich bin da nicht zu pedantisch.

Die Zusammenfassung von Gebäuden (als Schutzbauwerke gegen Witterungseinflüsse und andres) und anderen Bauwerken mit Schutzfunktion unter dem Überbegriff Schutzbauwerke ist aus meiner Sicht ein großer Fortschritt in Richtung Übersichtlichkeit. Allerdings erscheint mir keine ganz logische Systematik möglich, denn dann müsste man unter Schutzbauwerke alle Schutzbauten zusammenfassen: Auch z.B. Verkehrsbauwerke können Schutzbauwerke sein, wenn z.B. Straßen unter / durch Galerieen, Schutzdächer, Flugdächer und Einhausungen (sowie Tunnel) geführt werden, die ähnlich wie Gebäude nahezu geschlossene Räume bilden oder zumindest wie die anderen Schutzbauten partiellen Schutz von der Seite oder von oben bieten.

Vielleicht ist der Begriff Gebäude einfach eine unscharfe Sprachkonvention, die sich einer konsequenten Systematik entzieht. Gebäude definieren sich durch mindestens drei Konditionen: 1. Schutzfunktion (durch geschlossene oder zumindest bedeckte Räume), 2. Nutzung: Flächen / Räume zum Aufenthalt von Menschen oder zur Aufbewahrung von Tieren / Pflanzen / Sachen 3. Räume zum Begehen durch Menschen geeignet. Vielleicht sollte man zwischen Nutzung und Funktion präziser unterscheiden? Vielleicht ist ein Gebäude funktional notwendigerweise ein Hybrid?

Fasst man Bauwerke zusammen, die Schutzfunktion haben (unabhängig von der Nutzung) kommt man zu anderen Ergebnissen als wenn man Bauwerke zusammenfasst, die dem Aufenthalt diesen Auch Freianlagen z.B. Festplätze oder Terrassen können. dem Aufenthalt von Menschen dienen.

Ein Silo oder ein großer freistehender Gastank (im Hafen) sind keine Gebäude, es werden zwar Sachen (z.B. Silage, Zement, Gas) aufbewahrt, aber der Raum ist nur Behälter und nicht zum Begehen konzipiert oder geeignet. Auch ein Tank oder ein Silo schützt aber vor Regen und schädlichen Tieren.

Gebäude sind Bauwerke, die die Funktionen verschiedener Schutzbauwerke zusammenfassen, die auch einzeln auftreten können: 1. Dächer / Bedeckungen: Schutz von unerwünschten Einflüssen von oben, d.h. gegen Niederschlag, Sonneneinstrahlung, etc. 2. Wände /Mauern / Wälle / Palisaden: Schutz vor unerwünschten Einflüssen von der Seite, Wind, wilde Tiere, Staub, Einbrecher, militärischen Angriff, eindringendes Wasser (Schlagregen, Spritzwasser, Grundwasser, Gewässer) 3. Befestigter Boden als Schutz von unten (aufsteigendes Wasser, Mäuse etc.). 4. Geschlossene Gebäudehülle: Aber nur dadurch, dass Wände, Decken / Dach und Boden eine geschlossene Gebäudehülle bilden ist ein wirksamer Schutz gegen die Außentemperatur bzw. das Außenklima möglich.

Was denkt Ihr? Bin ich da zu sehr / übertrieben auf der Suche nach einem logischen System? (nicht signierter Beitrag von 91.66.243.110 (Diskussion) 19:47, 12. Dez. 2014 (CET))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 18:15, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ist doch erreichbar. -- Petflo2000 18:08, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Saubere Definition und entsprechende Belege fehlen

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Bereits 2005 wurde oben das Problem aufgezeigt, dass es keine saubere Def. gibt, wirklich behoben wurde es aber nicht. So ist der Artikel weitgehend wertlos, da wohl eher aus der Hand geschüttelt als mit systematischer Grundlage.
Ansatz könnte § 650a BGB - Bauvertrag liefern, der den Begriff zumindest einführt, aber keine Legaldefinition liefert. Hierzu muss wohl auf die einschlägige Judikatur zurückgegriffen werden. --Bmstr (Diskussion) 18:48, 15. Okt. 2022 (CEST)Beantworten