Diskussion:Amt Babenhausen

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2003:FA:F708:599A:65E0:B812:76A5:BFD2 in Abschnitt Giegesheim

Fragen Bearbeiten

Was ist ein Amt? Was ist eine Obmannschaft? Welches Astheim ist gemeint? -- ArtMechanic 03:39, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo ArtMechanic ! Für den Ort würde ich auf Astheim (Trebur) tippen, das liegt hier um die Ecke, beim Rest muss ich leider passen. Grüße --RalfDA 13:12, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Giegesheim Bearbeiten

Anmerkung zur Fußnote 1 Giegesheim = Guginsheim - Jügesheim... für den Rodgauer Stadtteil Jügesheim gibt es viele historisch belegte Namen. Mundartlich könnte dem Chronist auch "Giegesheim" zugetragen worden sein. Ausserdem liegt Jügesheim zwischen Hainhausen und Dudenhofen. Allerdings war Jügesheim zur fraglichen Zeit meines Wissens Mainzer Gebiet. Vielleicht beruht der Fehler darin, dass der Chronist irrtümlich Jügesheim zum Amt Babenhausen gezählt hat. --Agridecumantes (Diskussion) 21:31, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Das zitierte Notariatsinstrument des Notars Johann Friedrich von der Burg ist als Digitalisat hier einsehbar (Teil III, S. 166). Es handelt sich um eine Besitzergreifung namens Hessen-Kassel im Rahmen des Streites um die Zugehörigkeit des Amtes Babenhausen zu Hanau-Lichtenberg / Hanau-Münzenberg und der damit verbundenen Rechtsnachfolge. Die Orts- und Zeitangaben geben die Lage von "Giegesheim" eindeutig wieder.

06:00 Uhr Aufbruch in Babenhausen am samstag, 31.03.1736
09:00 Uhr - "Giegesheim" = Jügesheim
10:00 Uhr - "Haynhausen" = Hainhausen
11:00 Uhr - "Weißkirchen" = Weiskirchen (Rodgau)
12:00 Uhr - "Rimbruecken" = Rembrücken

Es geht dabei um die Wahrung von Rechten an "Zehenden, Renthen und anderen Revenuën" gegenüber den kurmainzischen und schönbornschen Bedienten, nicht um die Besitzergreifung der Orte selbst. - --2003:4A:AF5C:3F07:2176:31C:B2F1:85D6 18:01, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Das Problem dabei ist nur: Jügesheim gehörte nicht zum hanauischen Amt Babenhausen, sondern zum mainzischen Amt Steinheim. Es kann also von dem angeführten Notariatsinstrument nicht erfasst worden sein. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:52, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich mache noch einmal einen Anlauf zu Giegesheim / Jügesheim, mundartlich: Giesem, und weise darauf hin, dass das genannte Notariatsinstrument sehr wohl auch hanauische Rechte in Kurmainz zu sichern sucht, zumal Kurmainz hier bestrebt ist, sich noch bestehende Rechte anderer anzueignen.
Im "Parifications- und Teilungsrevers zwischen Hessen-Hanau-Münzenberg und Hessen-Hanau-Lichtenberg über die Teilung des Amtes Babenhausen" - HStAD Bestand A 1 Nr. 10/144 heißt es in § XXIX "Ubereinkunft wegen der Berechtsame, Renten und Gefällen zu Mainflingen u. Giegesheim, welche von dem H. Grafen Johann Reinhard zu Hanau bei den in Casum mortis an Churmainz wegen Brumath übertragenen Possession vorbehalten worden sind":
"Was diejenige herrschaftliche Berechtsame Rhenten und Gefälle in denen Churmainzischen Landen, nemlich" ... "Vier Neuntel an dem Lämmer Zehenden zu Giegesheim" ...
Hier wird bestätigt, dass Giegesheim (Jügesheim) zu Kurmainz gehört und Hanau lediglich Zehntrechte dort besitzt. Dies wird interessanter Weise auch im Artikel Herrschaft Babenhausen als Recht in Jügesheim richtig beschrieben.
Verschiedene urkundlichen Schreibweisen von Jügesheim sind u.a. in LAGIS zu finden. - Ernst-Peter Winter --2003:FA:F708:599A:65E0:B812:76A5:BFD2 13:08, 18. Jul. 2023 (CEST)Beantworten