Hallo Immofried, herzlich willkommen in der Wikipedia! Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind. Wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an. Bitte beachte, dass Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient.

Einen Überblick über unsere Zusammenarbeit bietet Hilfe. Für individuelle Beratung beim Einstieg in die Wikipedia kannst du dich an unsere Mentoren wenden.

Fragen stellst du am besten hier, aber die meisten Wikipedianer und natürlich auch ich helfen dir gerne. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht verstehen, schaue mal ins Glossar.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, findest du im Bildertutorial Hilfe.

Ein Tipp für deinen Einstieg in die Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer Benutzer! Wir freuen uns auf deine Beiträge!

XenonX3 - (:±) 00:50, 15. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Mentoring

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Hallo Immofried, wie gewünscht habe ich dich als Mentor übernommen. Wir können uns hier oder auf der für dich eingerichteten Seite bei mir unterhalten. Jedenfalls herzlich Willkommen! Dein Mentor

Verdinglichung

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Hallo, ich habe dir auf der Seite Qualitätssicherung geantwortet. Es ist sinnvoll, immer an derselben Stelle zu antworten, um eine Diskussion nicht zu zerreissen. Daher ist es, wenn man so eine Anfrage stellt, immer zweckmäßig, die Seite auf Beobachtung zu nehmen, damit man sieht, wenn eine Antwort kommt. Im Bereich Recht ist allerdings wenig Verkehr, insbesondere bei der Qualitätssicherung. Meiner Erfahrung nach ist es noch am besten auf Portal Diskussion Recht, aber auch da muss man unter Umständen ein paar Tage (Wochen ...) warten. --DiRit 23:30, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich bin hier noch ziemlich ungelenk und mit allerhand Orientierungsschwierigkeiten unterwegs. Danke für die Hinweise. --Immofried 00:46, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

WEG

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Ich hab vom WEG keine Ahnung aber mir fällt beim ersten Lesen das auf:

  • der ausdrückliche Hinweis auf § 10 Absatz(3) fehlt m.E.
  • der Anspruch auf eine Vereinbarung nach § 10 Absatz 2 Satz 3 bei Unbilligkeit.
  • Der Streit inwiefern vor Eintragung der Vereinbarung für den Nachfolger/Käufer günstige Vereinbarungen dieser für sich gelten lassen kann.
  • und ich verstehe den Streit der Pseudodinglickeit schon als erheblich: JURIS-Praxiskommentar § 10 RN 135: "Entgegen teilweise vertretener Auffassung

entsteht eine ähnliche „pseudodingliche“ Wirkung für Vereinbarungen über Verwaltung und Benutzung (Gebrauchsregelungen) nicht schon nach § 746 BGB ohne Eintragung im Grundbuch. Denn das WEG enthält insofern eine vorrangige Spezialregelung".

Das ist mir mal aufgefallen. Auf Fragen, Materialwünsche freut sich --Wiguläus 18:54, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


  • § 10 (3) wurde gestern von DiRit ergänzt
  • Was die Praxis mit dem Änderungsanspruch nach § 10 (2) S 3 machen wird, finde ich schon interessant, aber das gehört aus meiner Sicht zur WEG-Reform und nicht zur Verdinglichung
  • den 3. Punkt weiß ich im Moment nicht einzuordnen, bitte gibt mir nähere Info
  • ich meinte lediglich den dogmatischen Streit in der Frage, ob die grundbuchlich eingetragene Vereinbarung eine "dingliche" oder eine "pseudodingliche" Wirkung hat. Gruß --Immofried 00:44, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Zu Punkt 3: ńe Grundbucheintragung des Inhalts der Vereinbarung braucht doch Zeit. Wenn nun jemand in der Zeit zwischen Antrag und Eintragung verkauft, ob sich sein Käufer auf die für ihn günstigen Folgen berufen kann. Die ungünstigen gelten für ih unstreitig nicht.
Da schließt sich für mich bei Punkt 4 die Frage an, wie genau kann man die Vereinaberung eintragen lassen? Ich guck mal selbst bis zum Wochenende.--Wiguläus 01:16, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


zu 3:Die dingliche Bindungswirkung der Vereinbarung (typischerweise der GemO) tritt mit Eintragung als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch ein. Der Käufer wird aber auch erst mit Eintragung des Eigentumsübergangs Mitglied der Gemeinschaft, vorher hat er keine eigenen Rechte gegenüber dem Gemeinschaft. Wird also der Eigentumsübergang vor der veränderten Inhaltsbestimmung eingetragen, muss das Grundbuchamt nach meiner Meinung die notarielle Zustimmung des neuen Eigentümers nachfordern, bevor es einträgt. Diejenigen, die vorher förmlich zugestimmt haben, haben allerdings bereits eine schuldrechtliche Vereinbarung geschlossen, die sie nach meiner Meinung untereinander bereits bindet.
zu 4:Mit dem Notar reden, an dem man sowieso nicht vorbei kommt. Wer fit ist, kann den Antrag alleine formulieren, bei Unsicherheiten oder divergierenden Eigentümeransichten empfiehlt sich eine Beurkundung. Ich habe das zwar schon erfolgreich selbst formuliert, aber nur als damals noch alleiniger Eigentümer aller Einheiten. --Immofried 15:58, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Viel Spass...

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...beim Wikipedianertreffen im Resonanz + schönen Gruß -- Geos 13:54, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

danke, werde ihn ausrichten (jedenfalls hoffe ich, dass ichs nicht vergesse). Gratulation zu deiner Wahl und alles gute für deine Arbeit im SG. --Immofried 01:05, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Danke dir, auch für deinen Post auf meiner Disk ;c) -- Geos 08:03, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Deinen Gruß habe ich weitergegeben. Es war sehr interessant, allerdings waren die akustischen Umstände (in einer tendenziell überfüllten Kneipe) so, dass ich Mühe hatte, auch nur die Worte der unmittelbaren Tischnachbarn zu verstehen. Gruß, --Immofried 22:10, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wikipedia:Persönliche Bekanntschaften

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Hallo Immofried. Du wurdest vor ein paar Minuten von JCIV bestätigt und hast damit insgesamt drei Bestätigungen. D.h. von nun an darfst du selber Bestätigungen verteilen an Wikipedianer, die du persönlich kennengelernt hast. Bei Fragen wende dich hier hin. Gruß --SpBot 19:34, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Dein Mentor ist leider verstorben

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Leider muss ich dir mitteilen, dass dein Mentor Geos verstorben ist.--Müdigkeit 13:40, 25. Jan. 2011 (CET) Die Kondolenzliste findest du hierBeantworten

Sichtertipps

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Moin Immofried, da dir der Sichterstatus erteilt wurde, habe ich noch ein paar Tipps für dich:

  1. Sichte anfangs niemals im RC-Bereich.
    dies gilt insbesondere für das „Hinterhersichten“ von revertierten Artikeln. Hier besteht oftmals die Gefahr, dass ein älterer Vandalismusbeitrag übersehen wird, wenn er vorher eingestellt wurde.
    Viele Änderungen werden oftmals in den Fachportalen auf Richtigkeit überprüft, sodass eine vorherige Sichtung nicht erforderlich ist.
  2. Bei Nachsichtungen möglichst immer die Artikel mit den ältesten Änderungen sichten (der Lag wird von hinten nach vorne abgebaut).
  3. Am Anfang nur einfache Änderungen sichten. Rechtschreibkorrekturen oder Wikilinks sind relativ bedenkenlos (aber auch hier ist eine kurze Prüfung angebracht).
  4. Nimm Dir am Anfang nicht zu viele Sichtungen vor.
  5. Vergleiche die noch offenen Versionen miteinander (oftmals sind einzelne Angaben nicht richtig).
  6. Schaue Dir den gesichteten Artikel noch einmal genau an und verbessere, wenn erforderlich, noch weitere Kleinigkeiten (Rechtschreibfehler o.ä.).
  7. Weitere Tipps findest Du hier.
  8. Wenn Du Interesse hast, kannst Du hier mitmachen und Dich in der Tabelle eintragen. Hier kannst Du Dich an der Diskussion beteiligen.

Viel Erfolg mit deinen neuen Benutzerrechten wünscht XenonX3 - (:) 01:15, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Vorschaufunktion

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Schaltfläche „Vorschau zeigen“

Hallo Immofried, vielen Dank für Deine Beiträge zur Wikipedia. Du hast kurz hintereinander mehrere Bearbeitungen am Artikel Wohnungseigentum (Deutschland) vorgenommen. Es ist jedoch in jedem Fall empfehlenswert, die Vorschauschaltfläche unterhalb des Artikels zu benutzen (siehe Bild), statt jede kleine Änderung einzeln zu speichern. So bleibt nämlich die Versionen/Autoren-Liste der Artikel übersichtlich und die Server werden ein wenig entlastet.

Solltest Du eine größere Überarbeitung aus Sorge vor Bearbeitungskonflikten in viele Einzeländerungen aufgeteilt haben, kann Dir die Vorlage {{In Bearbeitung}} nützlich sein.

Viele Grüße, Leuchtschnabelbeutelschabe 14:01, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hallo Leuchtschnabelbeutelschabe, ich weiß das schon und ich benutze stets die Vorschau vor dem Speichern. Auch den Baustein habe ich bereits benutzt, auch gestern. Es ist nur so, dass ich Formulierungen, speziell eigene, „feinschleife“, damit jedes Wort „trifft“. (Weiteren) Änderungsbedarf sehe ich teilweise auch erst in der Gesamtschau des Artikels, wenn ich vorher nur einen Abschnitt bearbeitet habe. Den ganzen Artikel zu bearbeiten, ist aus meiner Sicht allerdings oft unübersichtlich und nicht ungefährlich in Bezug auf nicht beabsichtigte Änderungen. Ich bitte also um Nachsicht mit meinem Arbeitsstil. --Immofried 14:55, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Noch ein Nachtrag. Am Wikipedia-Blackout-Tag (es gab es ewig lange Ladezeiten) habe ich fast 2 Stunden an der Überarbeitung des Artikels Sondernutzungsrecht gearbeitet. Ich habe dann den Bearbeiten-Baustein gesetzt und die Vorschau angesehen. Im Baustein war eine „Fehlermeldung“, als ich die anklickte, verschwand das Bearbeitungsfenster, erschien der unveränderte Artikel und meine ganze Arbeit war im Gully. Auch solche Erlebnisse motivieren zum Zwischendurch-Speichern. --Immofried 18:13, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Eigentümerwechsel (Wohnungseigentum)

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Hallo Immofried!

Die von dir angelegte Seite Eigentümerwechsel (Wohnungseigentum) wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 00:39, 31. Jan. 2016 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten