Benutzer:Daniel L.F./Vertonung/Elektrische Zigarette

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Die elektrische Zigarette, auch E-Zigarette oder elektronische Zigarette genannt, ist ein Gerät, das durch eine elektrisch beheizte Wendel eine Flüssigkeit, das sogenannte Liquid, zum Verdampfen bringt. Das entstehende Aerosol wird vom Konsumenten inhaliert oder gepafft. Im Unterschied zur Zigarette findet kein Verbrennungsprozess statt.

2013 wurden weltweit E-Zigaretten für etwa 2,5 Milliarden US-Dollar verkauft. Das englische Gesundheitsministerium schätzt, dass E-Zigarettenkonsum ca. 95 % weniger schädlich als Tabakrauchen ist.


Dieser gesprochene Artikel gliedert sich im Folgenden in sieben Kapitel.

Kapitel 1, Unterschiede zwischen Tabakrauch und Nassdampf der E-Zigarette
Kapitel 2, Geschichte
Kapitel 3, Funktion
Kapitel 4, Recht
Kapitel 5, Nutzen in der Tabakentwöhnung
Kapitel 6, Einstiegsprodukt
und Kapitel 7, Gesundheitsrisiken

Unterschiede zwischen Tabakrauch und Nassdampf der E-Zigarette Bearbeiten

Nach „allgemeiner Verkehrsauffassung“ ist Rauchen definiert als „bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge“. Der grundlegende Unterschied der E-Zigarette zur traditionellen Zigarette liegt darin, dass keine schwelende bis glimmende Verbrennung von Tabak oder anderen Pflanzen stattfindet. Aus den derzeit verfügbaren Erkenntnissen kann man zweifelsfrei schließen, dass das Benutzen von elektrischen Zigaretten eine bei Weitem weniger schädliche Form der Nicotinaufnahme ist. Es werden bei Rauchern, die von Tabakrauch auf elektrische Zigaretten wechseln, erheblich weniger Gesundheitsschädigungen erwartet.

Geschichte Bearbeiten

Das Konzept einer elektrischen Zigarette wurde 1963 von Herbert A. Gilbert patentiert. Seine Idee einer rauch- und tabakfreien Zigarette mit erhitzter, befeuchteter und aromatisierter Luft als Ersatz für die konventionelle Zigarette ging allerdings niemals in Produktion.

2003 erfand der Chinese Hon Lik die heutige Version und brachte sie ein Jahr später in China auf den Markt. Das Unternehmen, für das er arbeitete, änderte seinen Namen von „Golden Dragon Holdings“ in Ruyan und exportierte ab 2005 und 2006 elektrische Zigaretten. Diese „Verdampfer“ basieren auf der Technologie, mit der in Diskotheken Nebel erzeugt wird. Seit 2007 wird diese Art der elektrischen Zigaretten weltweit hergestellt und vertrieben.

2008 wurde die „Joye 510“ von der Firma Joyetech auf den Markt gebracht, gefolgt von der „Ego-T“ im Jahr 2010, die anders als die meisten bisherigen E-Zigaretten nicht die Form einer Zigarette nachahmte. Die Popularität dieses Systems trug maßgeblich zur De-facto-Standardisierung des 510er-Gewindes bei.

Funktion Bearbeiten

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher auf dem Markt befindlicher Geräte die sich in Verdampferprinzip, Liquidkapazität, Akkukapazität und eventueller Regelung der Versorgungsspannung unterscheiden. Einwegsysteme werden eher wenig von ständigen Konsumenten der E-Zigarette benutzt. Dazu zählen etwa die optisch einer Filterzigarette nachempfundenen „Cig-a-likes“ und einige der sogenannten E-Shishas. Typischerweise verwenden dauerhafte E-Zigarettenkonsumenten Systeme mit aufladbaren Akkus und nachfüllbaren Verdampfern, wobei der Verdampfer und das ihn mit elektrischer Spannung versorgene Gerät – je nach Typ als Akku oder Akkuträger bezeichnet – zumeist über ein quasistandardiersiertes Gewinde verbunden werden. Damit lassen sich in der Regel beide Teile des Gerätes nach Anforderung und Geschmack des Käufers einzeln erwerben, kombinieren und austauschen.

Verdampfer Bearbeiten

In jedem Verdampfer befindet sich ein Verdampferkopf mit einer oder mehreren Heizspiralen – englisch coil genannt –, welcher vom Akku mit Energie versorgt wird. Die zu verdampfende Flüssigkeit – das Liquid – gelangt durch Kapillarwirkung des Trägermaterials in den Verdampferkopf, wird erhitzt und vernebelt. Im Verdampfer befindet sich ein Luftströmungskanal. Bei manchen Geräten ist der Zugwiderstand einstellbar. Sobald der Benutzer am Mundstück zieht, wird mit dem Luftstrom der produzierte Dampf transportiert und kann inhaliert oder gepafft werden.

Trägerstoff und Heizdraht haben nur eine begrenzte Lebenszeit. Verdampfer unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wie dieses Verbrauchsmaterial gewechselt werden kann:

Bei Einweg-Verdampfern muss der gesamte Verdampfer gewechselt werden, da die Heizwendel und der Liquidträger fest darin verbaut sind.

Bei Verdampfern mit wechselbaren Köpfen befindet sich im sogenannten Verdampfer-Kopf die Wendel und der Liquidträger. Dieser Kopf kann gewechselt werden, ohne den ganzen Verdampfer entsorgen zu müssen.

Bei Selbstwickelverdampfern – kurz SWVD oder englisch RBA für rebuildable Atomizer – hat der Benutzer direkten Zugriff auf Trägermaterial und Heizwendel. Er kann sie nach Vorliebe auswechseln und anpassen.

Die meisten Verdampfer haben einen Vorratstank für Liquid. Dieser besteht aus Glas (meist Pyrex), Metall (meist Edelstahl) oder Kunststoff (meist PMMA). Durch Unterdruck oder Kapillareffekt wird Liquid aus dem Tank in die Verdampferkammer transportiert.

Verdampfer ohne Tank sind sogenannte Tröpfelverdampfer („Tröpfler“), oder Depotverdampfer. Das Liquid wird bei ihnen direkt auf Heizspirale und Docht getröpfelt. Dies reicht bei Tröpflern üblicherweise für 5-20 Züge und bei Depotverdampfern für bis zu 100 Züge. Beide müssen, wenn ihr Liquidvorrat verdampft ist, neu betröpfelt beziehungsweise betankt werden.

Akkus Bearbeiten

Den sogenannten eGo-Akku – benannt nach der Bauform in den weit verbreiteten E-Zigaretten des Typs eGo von Joyetech – gibt es seit mehreren Jahren in verschiedenen Kapazitäten. Seine Spannung kann zumeist nicht geregelt werden und liegt bei 3,7 Volt. Es gibt aber auch einige Modelle mit einem VariableVolt (VV) Modus. Die Spannung solcher Akkus kann vom Benutzer zwischen 3,3 und 4,8 Volt individuell eingestellt werden. Auch diese Akkus gibt es in unterschiedlichen Kapazitäten und von verschiedenen Herstellern. Die eGo-Akkus haben – je nach Bauweise – einen Durchmesser von ca. 12 bis 19 Millimetern. Ebenso ist bei diesen Akkus auf dem Kontakt für den Verdampferkopf meistens ein Doppelgewinde angebracht – ein Außengewinde für eGo-Kompatible Verdampfer sowie ein 510ner-Gewinde, welches sich mittlerweile als Quasistandard durchgesetzt hat.

Fortgeschrittene Nutzer verwenden oft Akkuträger, in denen sich Lithium-Ionen-Zellen, oder seltener Lithium-Mangan-Zellen befinden, die ausgetauscht werden können. Sie geben geregelt oder ungeregelt die gespeicherte Energie an den Verdampfer ab. Akkuträger verfügen heutzutage meistens über ein eingelassenes 510er-Gewinde ohne zusätzliches eGo-Gewinde, da bei den in der Regel für diese Leistungsklasse verwendeten Verdampfern nahezu ausschließlich 510er-Gewinde zum Einsatz kommen.

Bei den regelbaren Akkuträgern kann die Spannung oder die Leistung durch eine elektronische Schaltung, oder einen integrierten Schaltkreis angepasst werden. Komfort- und Sicherheitsfunktionen wie Überspannungsschutz, Unterspannungsschutz, Temperaturschutz oder Widerstandsmessung sind meist in diese Schaltungen integriert. Einige Akkuträger können zusätzlich die Temperatur des Heizwendels messen und regulieren, wenn dieser einen besonderen spezifischen Widerstand aufweist.

Ungeregelte Akkuträger besitzen keinerlei Elektronik. Die Akkuspannung wird einfach an die Wicklung weitergegeben. Sie sind deutlich schwieriger zu handhaben und ihre Verwendung wird oft – insbesondere im Hinblick auf Akkusicherheit – nur fortgeschrittenen Benutzern empfohlen.

Verbrauchsstoff (Liquid) Bearbeiten

Die zu verdampfende Flüssigkeit wird Liquid genannt und besteht meist aus
Propylenglycol – auch bekannt als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 –,
Glycerin – auch bekannt als Lebensmittelzusatzstoff E 422 –,
Wasser,
geringen Teilen von Lebensmittelaromen
und Nikotin.
Das Verhältnis oder Vorhandensein der einzelnen Bestandteile unterscheidet sich je nach Liquid. Der Dampf der Flüssigkeit erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens.

Die Mitglieder des Verbands der deutschen E-Zigarettenhersteller – VdeH – verkaufen aufgrund einer Selbstverpflichtung nur noch gebrauchsfertige Liquids mit maximal 20 Milligramm Nikotin je Milliliter. Darüber hinaus gibt es Liquidbasen mit höheren Konzentrationen bis zu 72 Milligramm pro Milliliter, die jedoch nicht für den direkten Gebrauch bestimmt sind. Fortgeschrittene Nutzer mischen solche Basisliquids mit Propylenglycol oder Glycerin und aromatisieren diese Mischung mit speziell für den Gebrauch in elektrischen Zigaretten vorgesehenen Aromen, oft nur für den Eigengebrauch.

Eine am 23. Mai 2013 veröffentlichte Studie zeigt auf, dass der Nikotingehalt auf den Liquidflaschen in der Regel korrekt angegeben wird. Weiterhin wurde in dieser Studie nach Verunreinigungen und Abbauprodukten des Nikotins gesucht. Dabei stellte sich heraus, dass bei den meisten getesteten Liquiden der Anteil an Nikotinabbauprodukten bei ein bis zwei Prozent lag. Bei der Hälfte der getesteten Produkte wurde festgestellt, dass sie medizinischen Standards entsprachen. Bei der anderen Hälfte wurden Verunreinigungen festgestellt, die über dem Niveau für Nikotin-Produkte gemäß Europäischem Arzneibuch lagen, aber unter dem Niveau, bei dem sie gesundheitlichen Schaden verursachen würden. Weder Ethylenglycol noch Diethylenglycol konnte in den Liquiden nachgewiesen werden.

Ein Anbieter von Liquids hat eine Berechnung vorgelegt, wonach Liquids mit einem Nikotingehalt von bis zu 18 Milligramm Nikotin je Milliliter nicht in die Gefahrenklasse für akute Toxizität fallen und daher nicht zu kennzeichnen seien.

Eine Studie der Harvard T.H. Chan School of Public Health fand in 75% der getesteten Liquids die Zusatzstoffe Diacetyl, 3-Hydroxy-2-butanon und Acetylpropionyl.

Diacetyl, 3-Hydroxy-2-butanon und Acetylpropionyl sind in der Europäischen Union als Aromastoffe für Lebensmittel zugelassen.

Dry-Hit Bearbeiten

Um einen kontinuierlichen Liquid-Nachfluss zu gewährleisten, muss bei allen E-Zigaretten darauf geachtet werden, dass das Depot immer ausreichend mit Liquid befüllt ist. Wenn kein ausreichender Nachfluss an Liquid vorhanden ist, wird die Heizwendel nicht mehr ausreichend gekühlt und zu wenig Liquid verdampft. Infolgedessen überhitzt die Heizwendel und das restliche Liquid wird verbrannt – vergleichbar mit dem Kochen von Gemüse in einem Topf mit Wasser: Ist das Wasser verdampft, brennt das Gemüse an. Bei der E-Zigarette wird ein solcher Abriss des Nachflusses und der damit einhergehende unangenehme, verbrannte Geschmack als Dry-Hit oder auch Dry-Puff bezeichnet. Den Geschmack eines Dry-Hits empfinden die Konsumenten als abschreckend und hören unmittelbar damit auf, die E-Zigarette zu benutzen.

Recht Bearbeiten

Europäischer Binnenmarkt Bearbeiten

Elektrische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das Liquid, sind in Deutschland und den meisten Ländern des europäischen Binnenmarkts derzeit erhältlich.

In Österreich beschloss das Parlament im Dezember 2014, dass ab dem 1. Oktober 2015 Einweg-E-Zigaretten und Liquids (sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie) ausschließlich in Tabaktrafîken verkauft werden dürfen. Wiederaufladbare und wiederbefüllbare E-Zigaretten fallen weiterhin nicht unter das österreichische Tabakmonopolgesetz. Dieser Beschluss wurde am 3. Juli 2015 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt und damit fallengelassen; E-Zigaretten und E-Liquids können also weiterhin frei in Österreich verkauft werden.

In Deutschland sind nikotinhaltige Liquids trotz der pharmakologischen Wirkung des Nikotins nicht als Arzneimittel anzusehen, es sei denn sie werden als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom September 2013 wurde im November 2014 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Infolgedessen stellen die Verdampfer für solche nikotinhaltigen Verbrauchsflüssigkeiten auch keine Medizinprodukte dar. Die Produktabgrenzung ist bedeutsam für die Regelung der Verkehrsfähigkeit von Produkten.

Am 29. April 2014 wurde die EU-Richtlinie 2014/40/EU – die sogenannte EU-Tabakrichtlinie – veröffentlicht und trat 20 Tage danach in Kraft.

Sie soll in den Mitgliedstaaten elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter regulieren, die aufgrund ihrer Bestimmung und Funktion weder durch den Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel noch durch die Medizinprodukterichtlinie reguliert sind.

Gemäß der EU-Richtlinie ist eine elektronische Zigarette definiert als „ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank.[…]“

Ein Nachfüllbehälter ist gemäß der EU-Richtlinie definiert als „ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann“


Vorgesehen ist, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten im Rahmen der Richtlinie nur vermarktet werden dürfen, wenn ihr Nikotingehalt 20 Milligramm pro Milliliter nicht übersteigt; Nachfüllbehältnisse sollen maximal 10 Milliliter fassen dürfen. Weitere Regelungen betreffen eine gleichmäßige Nikotinabgabe und technische Spezifikationen wie Kartuschen- und Tankvolumen, Auslaufschutz beim Nachfüllen und Kindersicherung.

Strikte Vorschriften sind für die Kennzeichnung geplant, so ist beispielsweise auch ein Beipackzettel vorgesehen. Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sollen die Produkte inklusive umfangreicher Daten – wie z.B. zur Toxikologie der Inhaltsstoffe und Emissionen der E-Zigarette – den zuständigen Behörden vor dem Inverkehrbringen anzeigen.

Die Richtlinie sieht ferner vor, dass Hersteller, Importeure und Vertreiber den zuständigen Behörden Verkaufsdaten – wie Mengen, Verkaufsart und Vorlieben verschiedener Verbrauchergruppen – und schädliche Auswirkungen melden müssen. Werbung soll verboten sein. Nikotinfreie Verbrauchsflüssigkeiten fallen nicht unter den Regelungsbereich der Tabakrichtlinie.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Mai 2016 national umsetzen.

Außerhalb der EU Bearbeiten

In den USA gab die Gesundheitsbehörde FDA am 22. Juli 2009 bekannt, dass mehrere Ladungen von elektrischen Zigaretten an der Grenze beschlagnahmt wurden. Die von der FDA veranlassten labortechnischen Untersuchungen ergaben, dass einige dieser Produkte giftige Substanzen enthielten. Die Behörde vertrat die Ansicht, dass E-Zigaretten als Medikamente einzustufen seien. Die FDA-Berichterstattung über die giftigen Substanzen in den E-Zigaretten wurde von Wissenschaftlern deutlich kritisiert.

Am 14. Januar 2010 wurde der Klage gegen die Beschlagnahme und Einstufung als Arzneimittel stattgegeben, welche die betroffenen Firmen vor dem Bundesbezirksgericht erhoben hatten. In dem Urteil wurde die FDA wegen der „fortwährenden, aggressiven Bemühungen, Freizeit-Tabakprodukte als Medikamente oder Medikamentenapplikatoren unter dem amerikanischen Arzneimittelrecht zu regulieren“, kritisiert. Im April 2011 ließ die FDA verlauten, dass sie die Regulierung von E-Zigaretten als Tabakwaren plane.

In der Schweiz ist die elektrische Zigarette seit April 2012, da sie weder Tabak enthält, noch teilweise aus Tabak besteht, nicht als Tabakfabrikat oder Ersatzprodukt eingestuft. Außerdem sind die Liquide von der Tabaksteuer befreit.

Gebrauch in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln in Deutschland Bearbeiten

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 25. Februar 2014 entschieden, dass E-Zigaretten in der Gaststätte eines Klägers konsumiert werden dürfen, da eine E-Zigarette nicht im Sinne des Gesetzes „geraucht“ wird, in der E-Zigarette werde eine Flüssigkeit verdampft und kein Tabak verbrannt. Schon vom Wortsinn her würde hier nicht geraucht. Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt und eine weitere Revision nicht zugelassen.

Im Freistaat Bayern ist der Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten, wenn diese mit Liquiden betrieben werden.

Dem niedersächsischen Städte- und Gemeindebund liegen – ZITAT „keine konkreten Gefährdungshinweise und Beschwerden über den Gebrauch von E-Zigaretten vor. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – nicht untersagen.“ ZITAT ENDE

Das in der Öffentlichkeit geltende Abgabe- und Rauchverbot des Jugendschutzgesetzes greift bei elektrischen Zigaretten nicht. Es gibt Planungen dies auf Bundesebene zu ändern.

Der Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln wird über das Bundesnichtraucherschutzgesetz mit einem Rauchverbot geregelt. Die Verwendung von elektrischen Zigaretten ist gesetzlich nicht eingeschränkt, weswegen Betreiber des Öffentlichen Personennahverkehrs entsprechende Verbote privatrechtlich festlegen müssen. Die Deutsche Bahn untersagt in ihren Beförderungsbedingungen die Nutzung der elektrischen Zigarette in allen Zügen. Auf den Bahnhöfen ist die Verwendung von elektrischen Zigaretten außerhalb der „gekennzeichneten Raucherbereiche“ von der Hausordnung untersagt. Die Bahn weist keine eigenen Bereiche für die Verwendung von elektrischen Zigaretten aus.

Gebrauch in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln weltweit Bearbeiten

Nach den Raucher- und Nichtraucherbestimmungen der US-amerikanischen Eisenbahngesellschaft Amtrak ist der Gebrauch elektrischer Zigaretten in allen Zügen und Bahnhöfen untersagt. Der Gebrauch rauchloser Zigaretten ist bei den meisten Fluggesellschaften weder ausdrücklich erlaubt noch untersagt. Eine Ausnahme stellt Air Canada dar, deren Bestimmungen für Handgepäck nur das Mitführen der elektrischen Zigarette erlauben, den Gebrauch aber untersagen.

Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus rauchfreien Zigaretten und bietet diese auf ihren Flügen an. Die angebotenen rauchfreien Zigaretten kommen jedoch ohne jede Elektrik aus und sind somit nicht als elektrische Zigaretten zu bezeichnen. Das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten schlug im September 2011 vor, „den Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Flugzeugen explizit zu verbieten“. Dieses Verbot soll nicht nur für Flüge innerhalb der Vereinigten Staaten gelten, sondern für alle Flüge von und in die USA.

Singapore Airlines verbietet nach dem Stand vom Januar 2015 beim Start im Zuge der Sicherheitsbelehrung die Benutzung elektrischer Zigaretten.

Nach den aktuellen Vorschriften der International Civil Aviation Organization dürfen E-Zigaretten aus Sicherheitsgründen nicht mehr im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sondern nur noch im Kabinengepäck. Außerdem ist das Aufladen der Akkus an Bord von Flugzeugen untersagt.

Verkauf an Jugendliche Bearbeiten

Der derzeit unregulierte Verkauf von E-Shishas an Minderjährige wird kontrovers diskutiert. Die deutsche Bundesregierung überlegt ein Verbot für den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche. Die Mitglieder des Verbands der deutschen E-Zigarettenhersteller (VdeH) hatten bereits in einer freiwilligen Selbstverpflichtung das Mindestalter für den Verkauf mit 18 Jahren festgelegt.

Nutzen in der Tabakentwöhnung Bearbeiten

Nach einem Rauchstopp scheint die Verwendung von E-Zigaretten Rauchverlangen und Entzugssymptome zu mildern. Dies trifft auch auf E-Zigaretten zu, die kein Nikotin enthalten. Konsumenten begründen diese empfundene Erleichterung mit dem Verweis auf die weiterhin bestehende Authentizität des imitierten Raucherlebnisses, das Erhalten der Gewohnheiten, der Vergemeinschaftung mit Gleichgesinnten und der Identifikation mit der sogenannten „Dampfer“-Szene.

Es wurden Studien zur Wirksamkeit zur Raucherentwöhnung durchgeführt. Obwohl die Probanden nicht vorhatten, mit dem Rauchen aufzuhören, konnte bei einer Studie kurz nach dem Beginn des E-Zigarettenkonsums eine beträchtliche Reduzierung des Tabakzigarettenkonsums, um mehr als 50 %, festgestellt werden. Abschließend verglichen die Autoren die Rauchstopprate der 8,7 % Probanden welche nach zwölf Monaten noch abstinent waren mit der Durchschnittlichen Rauchstopprate in Italien von 0,02 %.

Diese Ergebnisse werden durch eine im Dezember 2014 in der Cochrane Library veröffentlichten Übersichtsarbeit bestätigt, laut dieser werden die Erfolgschancen auf einen dauerhaften Rauchtstopp von 4 % auf 9 % mehr als verdoppelt. Hinzu kommt, dass 36 % derjenigen die nikotinhaltige Liquids und Tabak gleichzeitig konsumieren (sogenannte „Dual-User“) ihren Tabakkonsum um mindestens die Hälfte reduzierten.

Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei Rauchern, die ohne Hilfsmittel mit dem Tabakkonsum aufhören, liegt bei ca. 97 % innerhalb von sechs Monaten nach dem Rauchstopp. Bis 2012 ging man davon aus, dass klassische Nikotinersatzpräparate, wie Nikotinkaugummi und Nikotinpflaster, bei korrekter Dosierung und weiterer fachlicher Anleitung die Erfolgschancen um ca. 3 % steigern können. Eine neuere Studie von 2012 besagt, dass die Rückfallraten bei denen, die Nikotinersatzpräparate zum Aufhören verwendet haben, genau so hoch war wie derer, die ohne Hilfsmittel aufgehört haben.

Laut dem Deutschem Krebsforschungszentrum DKFZ fehlte 2013 der abschließende Nachweis darüber, ob elektrische Zigaretten bei der Tabakentwöhnung nachhaltig wirksam sein können.

Von verschiedener Seite wurde scharf kritisiert, dass die Markteinführung von elektrischen Zigaretten in verschiedenen Ländern durch regulatorische Hürden erschwert worden sei. Elektrische Zigaretten seien im Wesentlichen gesundheitlich unbedenklich, während die im Tabakrauch enthaltenen Substanzen dafür verantwortlich seien, dass jedes Jahr Millionen Tabak-Konsumenten vorzeitig sterben.

Einstiegsprodukt Bearbeiten

Von manchen Kritikern der elektrischen Zigarette wurde die Besorgnis geäußert, dass dadurch das Rauchen wieder gesellschaftsfähiger würde und dass insbesondere Jugendliche dies als einfachen Einstieg in den Tabakkonsum benutzen könnten. Dem gegenüber steht, dass bisher veröffentlichte Studien aufzeigen, dass E-Zigaretten von Nichtrauchern eher selten probiert und nahezu gar nicht dauerhaft genutzt werden. Die Gefahr, dass E-Zigaretten ein Einstiegsprodukt sein können, ist laut dieser Studien sehr gering. Das Aufkommen der E-Zigarette ging bisher mit einer zahlenmäßigen Abnahme der Rauchanfänger bei Kindern einher.

Laut einer im Dezember 2014 veröffentlichten Studie haben E-Zigaretten ein genau so hohes oder niedrigeres Abhängigkeitspotential wie Nikotinkaugummi, welche bereits ein sehr niedriges Abhängigkeitspotential haben.

Eine im Januar 2015 veröffentlichte Studie zeigt auf, dass nichtrauchende Jugendliche eher nicht an E-Zigaretten interessiert sind. Aromatisierte E-Liquids üben laut der Studie eine sehr geringe Anziehungskraft auf Jugendliche aus. Für diese Studie mussten die Teilnehmer die Stärke ihres Interesses auf einer Skala von 0 bis 10 beziffern. Für jugendliche Nichtraucher lag dies im Durchschnitt bei 0,4.

Gesundheitsrisiken Bearbeiten

Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von E-Zigaretten werden kontrovers diskutiert. Bei der Benutzung der E-Zigarette werden keine Stoffe verbrannt. Obwohl im Gegensatz zu Tabakrauch kein Kohlenmonoxid, Blausäure, Arsen oder krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe erzeugt werden, enthalten zumindest manche Patronen der E-Zigarette atemwegsreizende Substanzen wie z. B. den Duftstoff Linalool. Laut dem britischen Suchtforscher Peter Hajek sind E-Zigaretten für den durchschnittlichen Konsumenten – außerhalb zum Beispiel bei einer Schwangerschaft – um mindestens 95 % weniger schädlich als Tabakzigaretten.

In einer Stellungnahme des deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahre 2014 werden folgende gesundheitliche Bedenken der E-Zigaretten genannt:

ZITAT
Nikotin macht abhängig, fördert das Wachstum bestehender Tumoren und steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Zudem schädigt Nikotin während der Schwangerschaft das Ungeborene. Es besteht die Gefahr einer Überdosierung für Konsumenten, die zu häufig hintereinander tief inhalieren und es besteht eine Vergiftungsgefahr für Kinder, wenn diese die Fläschchen mit den nikotinhaltigen Liquids probieren. Propylenglykol ist für den oralen Gebrauch als unbedenklich eingestuft, doch Studien zur Gefährdung durch Inhalation von Propylenglykol im E-Zigaretten-Aerosol fehlen. Die kurzfristige Exposition mit Propylenglykol-Nebel löst Atemwegsirritationen aus. Menschen, die in der Unterhaltungsbranche regelmäßig propylenglykolhaltigem Nebel -Klammer auf- Theaternebel -Klammer zu- ausgesetzt sind, leiden vermehrt an akuten und chronischen Atemwegsreizungen. Manche der verwendeten Aromastoffe können als Kontaktallergene wirken. Die Liquids und das Aerosol einiger E-Zigaretten enthalten Kanzerogene.“
ZITAT ENDE

Dem gegenüber steht, dass Nicotin nicht auf der Liste karzinogener Substanzen der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation steht und somit als nicht krebserregend gilt.

Weiterhin sagt der 2015 vom englischen Gesundheitsministerium herausgegebene Bericht "E-cigarettes: an evidence update" aus:

  1. Der Gebrauch von Nikotin, außerhalb einer Schwangerschaft, birgt lediglich ein kleines Gesundheitsrisiko und hat sogar Vorteile.
  2. Es besteht keine Gefahr einer Nikotinvergiftung, wenn E-Zigaretten bestimmungsgemäß verwendet werden, jedoch sollten E-Liquids in "kindersicheren" Verpackungen aufbewahrt werden.
  3. Die Gefahr von Feuer durch E-Zigaretten und die Gefahr der Vergiftung durch Einnahme von E-Liquids scheinen vergleichbar mit ähnlichen Elektrogeräten wie z.B. Mobiltelefonen und Laptops und potenziell giftigen Substanzen, wie sie in jedem Haushalt vorkommen wie z.B. Haushaltsreiniger, zu sein.
  4. E-Zigarettenkonsum ist möglicherweise nicht zu 100% sicher aber die Abwesenheit der meisten Chemikalien, welche für durch das Rauchen verursachte Krankheiten verantwortlich sind, weisen auf eine eher begrenzte Gefahr hin. Die schon vormals geäußerte Schätzung, dass E-Zigarettenkonsum ca. 95% sicherer als Tabakrauchen ist, scheint eine angemessene Schätzung zu sein.
  5. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die E-Zigarettennutzer gefährlichen Konzentrationen von Aldehyden ausgesetzt sind.

Nicotin ist hauptsächlich mitverantwortlich für die Abhängigkeit von Tabakerzeugnissen. Die Suchtwirkung des Nicotins wird durch im Tabakrauch enthaltene Monoaminooxidase-Hemmer verstärkt. Vergleiche von Tierstudien und Studien über menschlichen Drogenkonsum zeigen auf, dass pures Nicotin nur wenig, Tabakzigarettenrauch jedoch ein sehr hohes Suchtpotenzial aufweist.

Inhalation des Aerosols Bearbeiten

Ob bereits eine 5-minütige Inhalation des E-Zigarettenaerosols die Lungenfunktionen beeinträchtigt, versuchten Forscher im Jahr 2011 herauszufinden. In der veröffentlichten Studie kommen diese zu dem Ergebnis, dass die Benutzung einer E-Zigarette eine unmittelbare Auswirkung auf die Lungenfunktion ausüben kann. Da diese gemessenen Auswirkungen sehr klein waren, weisen die Forscher im Fazit ihrer Studie auf die eventuell fehlende klinische Bedeutung ihrer Ergebnisse hin.

Die Autoren einer im Oktober 2012 veröffentlichten Studie, bei welcher der E-Zigarettendampf einer Risikoanalyse unterzogen wurde, fanden keine signifikanten Risiken für die menschliche Gesundheit. Weiterhin stellten die Forscher bei der durchgeführten Krebsrisikoanalyse fest, dass bei keiner der untersuchten Proben die Risikogrenzwerte für Kinder oder Erwachsene überschritten worden sind.

Der Hauptbestandteil des zu verdampfenden Liquids ist 1,2-Propandiol mit dem älteren Namen „Propylenglycol“. Dieser Stoff ist als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassen. Er kann bei hypersensitiven Personen nach Auftrag auf die Haut allergische Reaktionen auslösen. Bei oraler Aufnahme wird 1,2-Propandiol als für den Menschen ungefährlich eingestuft. Es ist in Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten und zahlreichen Arzneimitteln enthalten. Anders stellt sich die Inhalation des Propandiol dar: In einer Studie an Freiwilligen, die sich einem Propandiolnebel aussetzten, reizten Konzentrationen von 0,31 mg/l Augen und Rachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz BfR) wies in einer Stellungnahme zu Shishas darauf hin, dass die Inhalation von Glycerin und 1,2-Propandiol im Tierversuch zu Veränderungen des Zellepithels im Kehlkopf und zu Reizungen der Nasenschleimhäute bis hin zum Nasenbluten führen kann. In einer 1997 veröffentlichten Ärztlichen Mitteilung wies das BfR darauf hin, dass Glycerin und 1,2-Propandiol toxikologisch praktisch unbedenklich sind und seit Jahren in pharmazeutischen und kosmetischen Präparaten eingesetzt werden. Laut BfR kann nach der Inhalation eines zehnprozentigen Propylenglycol-in-Wasser-Aerosols dieselbe Erhöhung des Atemwegswiderstands beobachtet werden, die auch durch ein Salzaersol hervorgerufen werden kann. Als weitere Bestandteile fügen die Hersteller den Liquiden außerdem Aromastoffe zu, die auch als Zusatzstoffe für Lebensmittel zugelassen sind. Die meisten Liquide enthalten Nikotin, es werden jedoch auch Liquide ohne Nikotin angeboten.

In der aktuellen EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse wurde die Maximaldosis für nikotinhaltige Flüssigkeiten (e-Liquids) auf 20 Milligramm pro Milliliter festgesetzt. Wissenschaftler haben sich in einem offenen Brief an den EU Gesundheitsminister gewandt und darauf hingewiesen, dass im Unterschied zum Tabakrauch der Dampf weniger als ein Drittel der Nikotinmenge an den Körper abgibt und halten einen Maximalwert von 50 mg/ml für notwendig.


Laut einer Studie aus dem Jahr 2012 liefern die meisten der analysierten E-Zigaretten effektiv Nikotin an den Konsumenten. Die Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass der Anteil des Nikotins im entstehenden Aerosol je nach Hersteller und Modell starken Schwankungen unterliegt. Unterschiedliche Nikotinstärken kompensieren E-Zigarettenkonsumenten durch eine – vermutlich weitgehend unbewusste – Auswahl der Hardware-Liquid Kombination und gelangen so zu einem ähnlichen Nikotinspiegel wie früher beim Rauchen. Vergleichbar ist die mit einem Tabakraucher, der einmal mehr, und einmal weniger tief inhaliert, um einen bestimmten Nikotinlevel zu erreichen.

In einer Studie wurden die Langzeiteffekte von purem inhaliertem Nikotin im Tierversuch betrachtet. Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis:

ZITAT
„In conclusion, our study does not indicate any harmful effect of nicotine when given in its pure form by inhalation.“
DEUTSCH:
Zusammenfassend zeigt unsere Studie keine schädliche Wirkung von Nikotin auf, wenn es in reiner Form durch Inhalation verabreicht wird.
ZITAT ENDE

Zachary Cahn von der University of California in Berkeley und Michael Siegel von der Boston University School of Public Health werteten 16 Studien zu E-Zigaretten aus, die sich mit den Inhaltsstoffen des Liquids befassten. In zwei der ausgewerteten Studien wurde davon berichtet, dass Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen (kurz TSNA) in den Proben nikotinhaltiger Liquide gefunden wurden. Der maximale Gesamtgehalt an TSNA war 8.2 Nanogramm/g und auf einem ähnlichen Niveau wie in einem Nikotinpflaster mit 8,0 Nanogramm pro Pflaster. Gemäß der Auswertung enthielten die nikotinhaltigen Liquide und Nikotinpflaster 0,07 % bis 0,2 % des Gesamtgehalts von TSNA in Tabakzigaretten. Die Spuren von TSNA lassen sich mit der Gewinnung von Nikotin aus Tabak erklären. Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass weitere Studien und auch Regelungen (in den USA) zur E-Zigarette nötig seien.

Laut der Broschüre Elektrische Zigaretten – Ein Überblick kann die Inhalation des verdampften Liquids zu kurzfristigen Nebenwirkungen führen, wie Reizungen des Mundes und des Rachen, trockenem Husten, Schwindel und Übelkeit. Eine wissenschaftliche Beurteilung der Lungenfunktion vom Februar 2013 zeigt hingegen auf, dass im Gegensatz zur aktiven Tabakrauchinhalation weder eine kurzzeitige aktive Inhalation des verdampften Liquids, noch eine Stunde passiver Exposition gegenüber E-Zigarettendampf die normale Lungenfunktion deutlich stört.

Exposition gegenüber nikotinhaltigem Liquid Bearbeiten

Reines Nikotin ist in hoher Dosierung giftig und kann bei Verschlucken tödlich sein. Lebensgefahr besteht für Erwachsene ab einer Dosis von ca. 500 mg reinem Nikotin. Aufgrund von beobachteten Vorfällen gehen Forscher davon aus, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es bei einer unbeabsichtigten Exposition gegenüber Kartuschen mit nikotinhaltigem Liquid zu schweren Vergiftungen kommt. Obwohl nikotinhaltige Produkte wie E-Zigarettenliquids, Tabakzigaretten, Nikotinkaugummis, Nikotininhalatoren usw. teilweise seit Jahrzehnten erhältlich sind, wurden in den letzten Jahren durch das Statistische Bundesamt keine Todesfälle durch Nikotinvergiftung in Deutschland aufgezeichnet.

Passivdampf Bearbeiten

Beim Gebrauch von E-Zigaretten wird kein schädlicher Nebenstromrauch produziert. Dies ist der Rauch einer Zigarette, während nicht an ihr gezogen wird.

Da ein Konsument von elektrischen Zigaretten nach dem Inhalieren einen Teil des verdampften Liquids wieder ausatmet, gehen Wissenschaftler des Fraunhofer WKI davon aus, dass es so etwas wie Passivdampf gibt. Schripp et al. haben dafür einen Probanden in eine 8 m³-Kammer gesetzt, der während einer 20-minütigen Konditionierungsphase lediglich atmen und danach jeweils sechs tiefe Lungenzüge im Abstand von 60 Sekunden aus einer E-Zigarette und einer Tabakzigarette nehmen sollte. Anschließend wurde das Ausatemluft/Dampfgemisch mittels Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass nach dem Konsum der E-Zigarette die Stoffe Formaldehyd, Aceton, Isopren, Acetaldehyd, Essigsäure und Butanon in Kleinstmengen in der Luft nachgewiesen werden konnten. In der Studie wird darauf hingewiesen, dass das Formaldehyd ein Bestandteil der normalen Ausatemluft des Probanden war, da dieser Stoff bereits während der Konditionierungsphase gemessen werden konnte und auch nach dem E-Zigarettenkonsum nicht signifikant anstieg. Weiterhin verweist die Studie darauf, dass die Stoffe Aceton, Isopren, Acetaldehyd und Essigsäure auch Bestandteil der normalen Ausatemluft eines Menschen sein könnten.

2003 veröffentlichen Diskin und Kollegen (Keele Universität, England) eine Studie, die sich mit den ausgeatmeten Stoffwechselprodukten von Menschen beschäftigt. Für die Studie wurden Atemproben entnommen und in den frühen Morgenstunden bei der Ankunft im Labor analysiert. Die Ergebnisse von Diskin et al. zeigen auf, dass die Stoffe Aceton, Isopren und Acetaldehyd tatsächlich normale Stoffwechselprodukte sind, welche in teilweise höheren Konzentrationen vom Menschen ausgeatmet werden. Die von Schripp et al. gemessene Konzentration von Butanon war mit 0,002 mg/m³ 300.000 Mal niedriger als der Maximale Arbeitsplatz-Konzentrations-Wert. Die Messergebnisse von Schripp et al. zeigen auf, dass beim Konsum der E-Zigarette keine Grenzwerte für die Innenraumluft überschritten, bei der herkömmlichen Tabakzigarette hingegen der Richtwert für Formaldehyd von 0,1 ppm für die Innenraumluft überschritten wurde.

In einer Presseinformation vom Mai 2012 stellte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Einschätzung dar, dass eine gesundheitliche Belastung durch passive Inhalation aufgrund der unübersichtlichen Datenlage zu E-Zigaretten nicht auszuschließen sei und empfiehlt das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und sie im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln.

Eine im September 2012 veröffentlichte Studie zeigte, dass die Auswirkungen des untersuchten Passivdampf auf die Raumluft, wenn man sie mit dem traditionellen Tabakrauchen vergleicht, kaum messbar sind. Weiterhin hat der Passivdampf nicht die giftigen und krebserregenden Eigenschaften von Tabakzigaretten. Die Forscher machen die fehlende Verbrennung und den fehlenden Nebenstromrauch bei der elektrischen Zigarette als Gründe für die gemessenen Unterschiede in der Luftverschmutzung aus. Die Forscher stellten bei der Auswertung der Messungen fest, dass obwohl nikotinhaltiges Liquid in einem 60 m³-Raum verdampft wurde, in der Luft kein Nikotin nachgewiesen werden konnte:

ZITAT
Five vapers using e-cigarettes for 5h in a small room without renewal of indoor air do not produce detectable levels of nicotine in the air.
DEUTSCH:
E-Zigarettenkonsumenten, welche 5 Stunden lang in einem kleinen Raum ohne Raumlufterneuerung E-Zigaretten konsumieren, produzieren keine nachweisbaren Nikotinkonzentrationen in der Luft.
ZITAT ENDE

Die Forscher kommen abschließend zu dem Fazit, dass man

ZITAT
On the base of the obtained results and on ARPA data about urban pollution, we can conclude by saying that could be more unhealty to breath air in big cities compared to staying in the same room with someone who is vaping.
DEUTSCH:
Auf Basis der ARPA-Daten über die Luftverschmutzung in Städten können wir zusammenfassend sagen, dass es ungesünder sein kann, in einer großen Stadt zu atmen, als sich im selben Raum mit einem konsumierenden E-Zigarettennutzer zu befinden.
ZITAT ENDE

Ebenfalls im Oktober 2012 erschien eine Studie von dem ehemals für die Weltgesundheitsorganisation forschenden Experten Andreas Flouris, welche die Auswirkungen des Passivdampfs auf den menschlichen Körper untersuchte. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Dampf keinen Effekt auf die Blutwerte von Dritten hat. Der Autor stellte weiterhin fest, dass wenn Tabakraucher die E-Zigarette nutzen, auch dies keinen Effekt auf die untersuchten Blutwerte hatte. Im Gegensatz dazu steht, dass gemäß einer Studie Aktiv- und Passivtabakrauch zu einer erhöhten Anzahl von Leukozyten, Lymphozyten und Granulozyten führt.

Eine Forschergruppe um Jean-François Bertholon hat im April 2013 eine Studie veröffentlicht, in der unter anderem das ausgeatmete Aerosol von E-Zigaretten mit dem von Tabakzigaretten und Shisha verglichen wird. In dieser Studie wird festgestellt, dass die Halbwertszeit des Passivdampf in der Luft 11 Sekunden beträgt. Im Gegensatz dazu liegt die Halbwertzeit von Tabakrauch in der Luft bei 19 bis 20 Minuten. Die Forscher leiten daraus ab, dass das Risiko einer Passivdampfbelastung durch E-Zigaretten sehr gering ist.

Laut einem Sicherheitsbericht des neuseeländischen Tabakkontrollforschers Murray Laugesen ist der ausgeatmete Dampf eines E-Zigarettenkonsumenten nicht schädlich für Dritte, da er nahezu kein Nikotin und keinerlei Verbrennungsprodukte enthält.

Bill Godshall, der Vorsitzende der unabhängigen Nichtraucherorganisation „Smokefree Pennsylvania“, bezog sich auf die im Oktober 2012 von T. R. McAuley et al. veröffentlichte Studie, als er in einem Interview sagte: „Seit mehr als 25 Jahren tritt Smokefree Pennsylvania für ein generelles Rauchverbot in Innenräumen ein. Basierend auf den Studienresultaten, sehe ich keinen Grund, warum elektrische Zigaretten unter die Rauchverbote fallen sollen.“

Eine Literaturstudie von Igor Burstyn aus dem Jahr 2013 kam zu dem Ergebnis, dass

ZITAT
Exposure of bystanders to the listed ingredients, let alone the contaminants, does not warrant a concern as the exposure is likely to be orders of magnitude lower than exposure experienced by vapers
DEUTSCH:
Die Exposition von Umstehenden gegenüber den aufgeführten Inhaltsstoffen, geschweige denn den Verunreinigungen, gibt keinen Anlass zur Besorgnis, da sie wahrscheinlich Größenordnungen unter denen von Dampfern liegt.
ZITAT ENDE

Peter Hajek und Kollegen haben 2014 eine Übersichtsarbeit veröffentlicht, in der alle bis dato verfügbaren Studien über Nutzung, Inhaltsstoffe und Sicherheit von E-Zigaretten einer wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen wurden. Die Forscher kamen zu folgendem Ergebnis:

ZITAT
EC aerosol can contain some of the toxicants present in tobacco smoke, but at levels which are much lower. Long-term health effects of EC use are unknown but compared with cigarettes, EC are likely to be much less, if at all, harmful to users or bystanders.
DEUTSCH:
Einige der toxischen Stoffe aus dem Tabakrauch können, in wesentlich geringeren Mengen, auch in dem Dampf von E-Zigaretten enthalten sein. Die gesundheitlichen Langzeiteffekte des Konsums von E-Zigaretten sind unbekannt aber wenn man E-Zigaretten mit Tabakzigaretten vergleicht, sind E-Zigaretten voraussichtlich viel weniger, wenn überhaupt, schädlich für Konsumenten oder Dritte.
ZITAT ENDE

Technische Probleme Bearbeiten

Hersteller und Konsumenten berichten immer wieder über Probleme in der Anwendung von E-Zigaretten. Das Ziehen an einer elektrischen Zigarette unterscheidet sich von dem an einer Tabakzigarette. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass es bei zu starkem Saugen zu einem Eintreten des Liquids in den Mundraum kommt. So werden unter Umständen Kleinstmengen von Nikotin verschluckt oder über die Mundschleimhaut aufgenommen. Des Weiteren kann beim Befüllen der Liquid-Kartuschen Flüssigkeit austreten, sodass möglicherweise Kleinstmengen Nikotin über die Haut aufgenommen werden können.

Falsche Produktkennzeichnung Bearbeiten

Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA soll 2011 in zwei von drei untersuchten E-Shishas, die als nikotinfrei deklariert waren, Nikotin gefunden haben.

Nachwort Bearbeiten

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