Das Jugendrecht in Deutschland ist ein nach einem Bereich der Lebenswirklichkeit, nämlich dem Lebensalter und den damit verbundenen Besonderheiten, differenzierendes Rechtsgebiet, das durch verschiedenste Rechtsquellen mit ihren zahlreichen sachlichen Regelungsbereichen und unterschiedlichen räumlichen Geltungsbereichen geprägt ist. Es umfasst also die rechtlichen Bestimmungen und Verhältnisse, die die Jugend bzw. (in einem erweiterten Verständnis) junge Menschen betreffen. Im Jugendrecht finden sich beispielsweise rechtliche Regelungen

  • zur Stellung des Kindes in der Familie (elterliche Sorge, nichteheliche Kinder),
  • zur Kinder- und Jugendhilfe,
  • zum Schulrecht,
  • zum Jugendarbeitsrecht (Jugendschutz),
  • zum Jugendstrafrecht.

Da es keine einheitliche, in sich abgeschlossene Normenhierarchie aufweist, ist allerdings umstritten, ob es sich um ein selbstständiges Rechtsgebiet handelt. Zwar gab es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland immer wieder Versuche, ein auch in einem geschlossenen Normenkatalog sich widerspiegelndes Jugendrecht zu schaffen – tatsächlich ist dies jedoch bisher lediglich in einem Teilgebiet des Sozialrechts gelungen, mit dem Sozialgesetzbuch VIII, in dem mittlerweile die größten Teile des Jugendhilferechts kodifiziert sind.

In seinem Status, aus normenhierarchischer Sicht, als Querschnittsrecht ist das Jugendrecht dem Arbeitsrecht vergleichbar, das sich ebenfalls aus verschiedenen Rechtsquellen speist, aber als Gegenstand stets einen Lebensbereich hat, nämlich die abhängige Arbeit. Das Arbeitsrecht ist inzwischen als selbstständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt und verfügt über eine eigene (Arbeits-)Gerichtsbarkeit.

Der Systematik der Rechtsquellen folgende Darstellungen des Jugendrechts finden sich in mehreren Sammlungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Eine eigene Jugendgerichtsbarkeit gibt es jedoch nicht – lediglich in der Strafgerichtsbarkeit gibt es mit den Verfehlungen Jugendlicher befasste Jugendgerichte.

Als weitere Erschwernis zur Darstellung eines einheitlichen Jugendrechts erweist sich der unscharfe Begriff der Jugend. Alleine das Merkmal der Volljährigkeit zu Grunde gelegt, würde/wäre …


siehe auch Liste der Rechtsthemen im Portal Recht

das der systematischen Auslegung

Kollisionsregel

die Normenhierarchie der Rechtsquellen (siehe beispielsweise Rechtsquellen in Deutschland)

Systematische Struktur Deutsches Recht


Annäherung an eine Systematik des Jugendrechts

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  • Rechtsstellung nach Verfassungs-, Staats- und Verwaltungsrecht, im internationalen und ausländischen Recht
    • Verfassungs- und Staatsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Rechtspflege
    • Internationales Recht
  • Stellung im Personen-, Familien- und Erbrecht
    • Bürgerliches Recht
  • Stellung im Schul-, Berufs- und Arbeitsschutzrecht, Stellung im Betriebs- und Personalvertretungsrecht
    • Schulrecht
    • Berufsbildungsrecht
    • Arbeitsschutzrecht
    • Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
  • Sozialrechtliche Stellung nach dem Sozialgesetzbuch
    • Sozialgesetzbuch allgemein
    • Arbeits- und Ausbildungsförderung
    • Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Sozialhilferecht
    • Verwaltungsverfahren
  • Stellung im Familien-, Jugendförderungs- und Jugendschutzrecht
    • Familienförderung
    • Jugendförderung
    • Jugendschutz
  • Stellung im Strafrecht, Vollstreckungs- und Vollzugsrecht, Register- und Tilgungsrecht
    • Jugendstrafrecht
    • Vollstreckungs- und Vollzugsrecht
    • Register- und Tilgungsrecht

Siehe auch

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Literatur

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Karsten Fuchs (Hrsg.): Handbuch des gesamten Jugendrechts. Luchterhand, Neuwied, ISBN 3-472-03246-4.

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Einzelnachweise

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