Das Amtsgericht Groß-Salze (auch Amtsgericht Groß Salze) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Groß-Salze.

Geschichte Bearbeiten

Von 1849 bis 1879 bestand in Groß-Salze die Gerichtsdeputation Groß-Salze des Kreisgerichts Calbe a.d. Saale im Sprengel des Appellationsgerichts Magdeburg.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Groß-Salze wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Groß-Salze.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Calbe den Stadtbezirk Groß Salze, die Amtsbezirke Biere, Eggersdorf, Frohse, Gnadau und Alt-Salze.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Mit dem Gesetz, betreffend die Aufhebung des Amtsgerichts in Groß-Salze vom 27. Mai 1906 wurde das Amtsgericht Groß-Salze aufgehoben.[3]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 479, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 453 online
  3. Gesetz, betreffend die Aufhebung des Amtsgerichts in Groß-Salze vom 27. Mai 1906, PrGS S. 183 (Memento des Originals vom 6. Mai 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dlibra.bibliotekaelblaska.pl.