Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2010/Januar

Diese Seite ist ein Archiv abgeschlossener Diskussionen. Ihr Inhalt sollte daher nicht mehr verändert werden. Benutze bitte die aktuelle Diskussionsseite.

Um einen Abschnitt dieser Seite zu verlinken, klicke im Inhaltsverzeichnis auf den Abschnitt und kopiere dann Seitenname und Abschnittsüberschrift aus der URL-Zeile deines Browsers (Beispiel: [[Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2010/Januar#Abschnittsüberschrift]]).

Schiedsrichtendensignaturen (erl.)

Hallo. Wäre es möglich, dass die Mitglieder des SG wieder selbst unterschreiben wie früher? (1, 2) Grüße −Sargoth 00:46, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ist bereits hinter den Kulissen in Arbeit. --Marcela   01:15, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Hallo Sargoth, die Entscheidung samt den Signaturen wurde vom Schiedsgerichts-Wiki nach Wikipedia übertragen. Die Schiedsrichter haben im Schiedsgerichts-Wiki selbstverständlich selbst unterschrieben. Der Vorteil dieser Vorgangsweise ist, dass die Entscheidungen schneller veröffentlicht werden können. Was ist der Grund für Deinen Wunsch bzw. wo siehst Du Nachteile? Grüße, -- Hans Koberger 07:13, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Hi Hans. Der Nachteil ist, dass es für Benutzer ohne Zugang zum SG-Wiki nicht nachprüfbar ist. Grüße −Sargoth 12:07, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Obwohl ich Dir in der Sache zustimme, sehe ich kein praktisches Problem. Eine wirklich gefälschte Unterschrift (d.h. eine nicht zuvor im SG-Wiki eigenhändig erfolgte) würde schnell und deutlich zu einer Reaktion des Betroffenen führen. Ansonsten wie Marcela. --13:17, 5. Jan. 2010 (CET)(nicht signierter Beitrag von Pjacobi (Diskussion | Beiträge) 13:17, 5. Jan. 2010 (CET)) Beantworten
(BK) Die Nachprüfbarkeit ist insoweit gegeben, als dass die Entscheidungen 1:1 aus dem SG-Wiki übertragen werden (eine etwaige Veränderung würde garantiert auffallen). Dass die einzelnen Signaturen nicht in der Versionsgeschichte von Wikipedia auftauchen sehe ich persönlich als keinen Formfehler. Wie Ralf im Beitrag oben schon angedeutet hat, ist dieses Thema auch ein Punkt des morgigen SG-Chats. -- Hans Koberger 13:29, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Hans, ich habe keinen Zugang zum SG-Wiki. Dass aktive SR die Unterschriften nachprüfen können, ist mir klar. Es geht auch nicht um Fälschungsvorwürfe, dazu ist das dann doch nicht bedeutend genug. ;) Es ist nur ein kleiner nachträglicher, ich denke berechtigter Weihnachtswunsch. −Sargoth 13:44, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Den ich voll unterstütze. Menno, wenn mal einer in Urlaub oder krank ist kann er doch auch zwei Tage später unterzeichnen, oder? Und so ist es für alle Nutzer eindeutig zuordenbar. Haben wir doch schon im Wikikindergarten gelernt, das man solche Sachen eigenhändig unterzeichnen soll. Allen noch ein schönes Neues Jahr! --Geos 13:59, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Nee, nicht ganz: Der Fall ist erst dann komplett (ab-)geschlossen, wenn mindestens 5 Richter die Entscheidung unterzeichnet haben. Im Urlaubsfall könnte es sich schon mal 2 Wochen hinziehen bis alle selbst in der WP unterschrieben haben. Wie Hans weiter oben schon – wie ich finde: auch korrekt – sagte: Entscheidungen können so schneller veröffentlicht werden; und eine Entscheidung ist soz. sofort „rechtskräftig“. Wir haben das früher übrigens auch gelegentlich so gemacht … hat wohl nur nie einer bemerkt ;) --Henriette 14:09, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
In solch einem Fall kann ja die Originalsignatur zwei Wochen später gesetzt werden oder ähnlich. Ich möchte aber nicht eine Riesendiskussion aufblasen, wie gesagt, nur der Wunsch eines Kleinbenutzers :D −Sargoth 14:16, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ist ja auch durchaus berechtigt: Ich kanns schon nachvollziehen. Ich kenn' aber auch die „gelebte Praxis“ ;) --Henriette 16:24, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
PS: Im SG-Wiki gibts deshalb keine Edit-Wars, keine Mißtrauensanträge und keine ernstzunehmenden körperlichen Auseinandersetzungen deshalb. Wir haben uns alle lieb. Nur, um Gerüchten vorzubeugen ;) --Marcela   17:36, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Aber nur, solange du selbstgemachte Pelmeni mit viel Dill und saurer Sahne zu den Besprechungen mitbringst. Rainer Z ... 20:41, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ah, du meldest dich also freiwillig zum Pelmeni-falten? Angenommen! --Marcela   20:44, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Dafür. Mmmmmmmmmm Anka Wau! 21:31, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Auch im wirklichen Leben gehen Gerichtsurteile nicht originalunterschrieben hinaus, sondern in Ausfertigungen, wo der Urkundsbeamte die Übereinstimmung mit der unterschriebenen Urschrift bestätigt. Ich hätte keine Bedenken, wenn man das hier in der Weise ähnlich handhabt, dass derjenige Schiedsrichter, der die Entscheidung auf der Fallseite bekanntgibt, zu erkennen gibt, dass bei der Entscheidungsfindung im SG-Wiki original unterschrieben wurde. Das zumindest wäre aber schon wünschenswert, damit erkennbar wird, was die scheinbar eine Unterschrift darstellende Verlinkung auf den Namen in Wirklichkeit darstellt. Ich würde also vorschlagen, in einem Fall wie lollystick wie folgt zu verfahren:

  1. --Hubertl 21:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  2. -- Hans Koberger 21:39, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  3. --blunt. 21:39, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  4. --Pjacobi 22:15, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  5. --Kriddl 17:13, 2. Jan. 2010 (CET).Beantworten
(Die Originalsignaturen mit den angegebenen Zeitpunkten befinden sich im Schiedsgerichts-Wiki -- Hans Koberger 17:28, 2. Jan. 2010 (CET))Beantworten

--wau > 22:18, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Gute Lösung, das werden wir besprechen. --Marcela   22:27, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Lieb gemeinter Vorschlag, falls ein Konpromiss gesucht würde, den suche ich aber gar nicht - falls es zu aufwändig ist, bleibt es halt so. Offensichtliches per Disclaimer anzumerken ist nicht ganz mein Begehr. Original oder Kopie oder Kopie + Ersetzung durchs Original reicht aus. Grüße −Sargoth 23:50, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Nicht lieb gemeint, sondern ernst gemeint. Etwas hinzuschreiben, was wie eine Signatur aussieht, aber keine ist, ist nicht gut. Der zusätzliche Vermerk schafft Klarheit. (Er kann sich natürlich auch nur auf einzelne Signaturen beziehen, wenn die anderen original unterschreiben.) --wau > 00:05, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Besten Dank. [1]. Grüße −Sargoth 10:20, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten