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Kontrollstelle für Meinungsbilder (vorerst erledigt)

Anlässlich der Regelwidrigkeit des Meinungsbildes zu den gesichteten Versionen und des damit offenkundig gewordenen Problems, dass eine Kontrollstelle für die korrekte Abhaltung von Meinungsbildern fehlt (die ja als verbindliche, demokratische Abstimmungen behandelt werden), Frage an euch: Wärt Ihr bereit, diese Aufgabe zu übernehmen, wenn sie euch - wiederum in einem Meinungsbild - zugewiesen würde? Ihr seid meines Erachtens jene Stelle, die dieser Aufgabe am ehesten entspricht, und extra eine neue Einrichtung dafür zu schaffen, wäre meines Erachtens keine bessere Lösung. (Und ja, ich weiß, dass ein Mitglied des SG besagtes MB gestartet hat.) --KnightMove 01:48, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hm, ich bin zwar nicht vom Schiedsgericht, aber ich möchte trotzdem einmal eine Antwort versuchen. Zunächst befindet sich ein gewalter Irrtum in Deinem Gedankenansatz. Bei Meinungsbildern handelt es sich nämlich nicht um eine verbindliche demokratische Abstimmung, sondern es wird lediglich festgestellt, wie die Stimmungslage der Autorengemeinschaft zu einem Thema ist. Du kannst es hier oder auch hier nachlesen. Aus diesem Grunde ist es auch völlig unnötig eine Kontrollstelle für die korrekte Abhaltung zu haben. Meinungsbilder, deren Durchführung bzw. deren Ergebnisausdeutung umstritten sind, zeugen doch davon, daß hier nichts "beschlossen" worden ist. Sie sind einfach mit oder ohne Schiedsgericht nicht durchsetzbar, weil sie nicht den innergemeinschaftlichen Konsens abbilden. Eine offene Gemeinschaft kann nicht durch irgendwie geartete Institutionen regiert werden. Hier können wirklich nur Stimmungen festgestellt werden! Dies ist auch kein großes Problem, solange nur Dinge geregelt werden sollen, die im täglichen Miteinander entstehen. Probleme in der Durchführung treten eigentlich nur in Bereichen auf ,die von außen herangetragen werden oder in denen Kollegen etwas erreichen oder beweisen wollen, was aber nicht den Konsens in den Köpfen der Kollegen abbildet. Auch darf man nicht zuviel Beachtung in die Konformität mit unseren Nebenregeln legen. Vieles ist hier unausgegoren oder einfach nur konsenslos aufgeschrieben. Wichtiger ist es zu verstehen, wozu Meinungsbilder sind und wie sie funktionieren - nicht wie sie zu funktionieren haben! Das Meinungsbild als Machtmittel mit Kontrollstelle funktioniert in unserm System nicht, dazu müßten wir das Wiki-Prinzip zugunsten einer organisierbaren Struktur aufgeben ... und das möchte ich auf keinen Fall. Soweit so gut, bis denne Euer -- Gustavf (Verbum peto!) 10:19, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Zunächst ist mir klar, dass Meinungsbilder theoretisch nicht verbindlich sind. Ich schrieb ja mit Bedacht davon, dass sie so behandelt werden. Wenn sich bei einem Meinungsbild eine eindeutige Mehrheit der Community herausbildet, dann wird sie in der Praxis auch respektiert und umgesetzt, auch wenn die Minderheit eigentlich der Auffassung ist, mit ihrer Position die wahre Hüterschaft der Wikipedia-Prinzipien zu sein (schon vorgekommen). MBs (aus gutem Grund von den Umfragen unterschieden) sind ein Machtmittel, und wenn ihre festgeschriebenen, seit Jahren akzeptierten Regeln einfach so übergangen werden, stellt das den Missbrauch eines Machtmittels dar. Wer die MB-Regeln nicht einhalten will, soll keinen Etikettenschwindel betreiben und seine Umfrage nicht so nennen.
„Wichtiger ist es zu verstehen, wozu Meinungsbilder sind und wie sie funktionieren - nicht wie sie zu funktionieren haben!“ Ich sehe keine Unklarheit, wie sie funktionieren, und möchte nicht ändern, wie sie zu funktionieren haben. So, wie sie waren (sind?), ist mir völlkommen recht. Eben darum ist ihr regelwidriger und damit missbräuchlicher Einsatz es nicht. Aber wenn dein Beitrag als eine grundsätzliche Beliebigkeit zu interpretieren ist, dann werden wir uns hier nicht einig werden. --KnightMove 10:41, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Na dann erstmal Butter bei die Fische! Wo siehst Du denn eine Regelverletzung. Da ich keine allgemein verbindlichen Regeln für die Durchführung von MB erkennen kann, sehe ich keine Verletzung dieser Regeln. Die einzige Regelverletzung die sich in meinen Augen eingeschlichen hat, ist das Verbot von längeren Meinungsäußerungen im Meinungsbild - ist doch schizophren, oder? Vielleicht könntest Du mir auch noch erklären, wie Du das in dem letzten Satz mit der Beliebigkeit meinerseits meinst. Ich habe oben keinen Aufruf zur Beliebigkeit getägigt, sondern lediglich dargestellt, daß MB nicht als Machtinstrument geeignet und auch nicht gedacht sind. Ich habe beschrieben, daß sie lediglich dazu geeignet sind, einen vorhandenen latenten Konsens abzubilden. Wo steckt hier die Beliebigkeit? -- Gustavf (Verbum peto!) 10:56, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Da ich keine allgemein verbindlichen Regeln für die Durchführung von MB erkennen kann, sehe ich keine Verletzung dieser Regeln.“ Zwischenfrage: Als was würdest du Wikipedia:Meinungsbilder#Optionen_und_Auswertung denn dann ansehen? --KnightMove 12:58, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Kurze Antwort: Nicht als verbindliche Regeln, denn diese würden nicht durch Bezeichnungen wie "sollte", "könnte", "gibt die Möglichkeit" oder "in aller Regel" ausgedrückt werden. -- Gustavf (Verbum peto!) 18:13, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Mal grundsätzlich, wenn sich das SG anmaßen würde, MB´s - egal in welcher Form auch immer - zu überprüfen, dann würde es einen noch nie dagewesenen Aufstand in der Community geben. Was die WP auszeichnet ist nun mal eben, dass es ein "Kernregelwerk" gibt - mit zahlreichen Ausgestaltungsmöglichkeiten durch die Mitarbeiter. Das SG ist im Wesentlichen als letzte Instanz für Streitigkeiten zuständig - analog den früheren Friedensrichtern in größeren Gemeinschaften. Dabei sollte es bleiben. Jede tiefer gehende Einschränkung - von wem oder welcher Instanz auch immer vorgenommen - würde nur zu einer enormen Bürokratisierung der WP führen und damit unweigerlich zu einem Verlust von frustrierten Mitarbeitern. Ich denke, wir sind alle alt genug, selbst zu entscheiden ob wir an fehlerhaften MB´s teilnehmen wollen oder nicht. Mithin haben wir hier zudem das Prinzip der Freiwilligkeit - keiner ist gezwungen abzustimmen. Gruß -- SVL Schiedsgericht? 11:20, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich weiß nicht, ob das SG theoretisch eine umstrittene Auswertung eines MBes als Fall übernehmen könnte. Es ist ja prinzipiell ein Konflikt zwischen Benutzern... Aber eine generelle "Kontrollstelle für MBer" kann das SG nicht sein. --Thogo BüroSofa 11:25, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Auch wenn ich mich wiederhole: MBs werden zumeist als demokratische Abstimmungen behandelt, und eine dort erzielte Mehrheit von der Community respektiert und als verbindlich behandelt. Deine "Muss ja keiner abstimmen!"-Ansicht geht also völlig am Problem vorbei, sorry. --KnightMove 12:58, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich setze das als hier vorerst erledigt, überlege mir Alternativen und trage es zunächst auf der MB-Diskussionsseite vor. --KnightMove 16:06, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Rechte Tendenzen im Artikel "Verbrechen der Roten Armee

Der Artikel Verbrechen der Roten Armee im Zweiten Weltkrieg ist einseitig geschrieben und enthält rassistische und den Nationalsozialismus verharmlosende Formulierungen. Die Opfer von Verbrechen der Roten Armee wie auch des Nationalsozialismus haben Respekt verdient. Dem wird der Artikel nicht gerecht. Wes Geistes Kind die Verfasser sind, schließe man aus folgendem Beitrag von der Diskussionsseite "Ich bin mir sicher, dass die Wehrmacht bzw. deutsche Militärgouverneure oder Stadtkommandanten genauso gehandelt hätten, da man selbst die russische Bevölkerung aufgrund ihrer Population nicht verhungern lassen hätte können. Vermutlich hätten die Deutschen im Falle einer Besetzung der Sowjetunion es nicht bei Feldküchen belassen, sondern gleich die ganze Infrastruktur modernisiert (vgl. deutsche Kolonien) und das halbe Land elektrifiziert, was gar nicht so abwegig ist, wenn man sich den Generalplan Ost, das heißt insbesondere das geplante "Reichskommissariat Moskowien" vor Augen führt." Der Konflikt zieht sich jetzt schon über eine Woche hin, und ich bitte Sie, einzuschreiten.Mit freundlichen Grüßen Jürgen (--194.94.134.99

Das Schiedsgericht ist nicht für inhaltliche Konflikte zuständig. Bitte wende dich an einen Wikipedia:Vermittlungsausschuss oder an Wikipedia:Adminanfragen. --Thogo BüroSofa 18:52, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten