Wikipedia:Meinungsbilder/Abschaffung der speziellen Stimmberechtigung für die Schiedsgerichtswahl

Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

Dieses Meinungsbild dient der Überprüfung, ob für die Schiedsgerichtswahl weiterhin eine spezielle Stimmberechtigung erforderlich ist.

Initiatoren und Unterstützer Bearbeiten

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes sind Ein- oder Austragungen nicht mehr möglich und ändern nichts an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

  1. -- Steak 19:10, 22. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
    rbrausse (Diskussion) 02:05, 23. Nov. 2012 (CET) zurückgezogen, solange diese SG-Wahl-Änderung erhalten bleibt. rbrausse (Diskussion) 03:51, 29. Nov. 2012 (CET) [Beantworten]
  2. --HOPflaume 08:15, 23. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
  3. --Gestumblindi 16:36, 24. Nov. 2012 (CET) Mal ein einfaches MB mit einfachem Vorschlag, der nach einer sinnvollen Vereinfachung aussieht :-)[Beantworten]
  4. --Stillhart 17:00, 24. Nov. 2012 (CET) das SG ist solche 'Sonderfunktionen' einfach nicht wert.[Beantworten]
  5. -- Lukas²³ | Bew | WPVB | Plattenladen 19:38, 24. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
  6. --Gamma127 00:37, 26. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
  7. --Woelle ffm (Diskussion) 00:41, 26. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
  8. -Derschueler 16:19, 29. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
  9. --TMg 20:44, 13. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
  10. --Neozoon (Diskussion) 23:07, 13. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
  11. Alleskoenner (Diskussion) 14:22, 19. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
  12. --Lapp (Diskussion) 18:18, 26. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Regel-Ergänzung zur Schiedsgerichtswahl Bearbeiten

Aktueller Zustand, Problembeschreibung, Ziel Bearbeiten

Aktueller Zustand (siehe: Wikipedia:Stimmberechtigung, Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl)

Es gibt zwei Wahltermine pro Jahr, im Mai und November.

Ein Benutzer ist passiv wahlberechtigt, das heißt wählbar, wenn er nach den Kriterien von Wikipedia:Stimmberechtigung stimmberechtigt ist, und zusätzlich:

  • mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt gemacht hat (unabhängig vom Namensraum), und
  • seine erste Bearbeitung mindestens 4 Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also Januar für Maiwahl bzw. Juli für die Novemberwahl)

Das Zusatzkriterium war in der Vorbereitung zum Meinungsbild zur Einführung des Schiedsgerichts (s.: Wikipedia Diskussion:Archiv/Themendiskussion/Schiedsgericht#Roadmap to Meinungsbild) analog den Wahlen zum Kuratorium der Wikimedia-Stiftung gewählt worden, allerdings waren für das Kuratorium 3 Monate seit der Anmeldung nötig statt wie beim Schiedsgericht 4 und die Bedingungen für die Wahlen zum Kuratorium haben sich in der Zwischenzeit seit 2006 auch sehr geändert.

Problemschilderung

Die Schiedsgerichtswahl ist die einzige Wahl von Funktionsträgern innerhalb der deutschen Wikipedia, für die eine spezielle Stimmberechtigung gilt. Für die Wahlen von Administratoren, Checkuser-Berechtigten, Oversightern und Bürokraten gelten zwar unterschiedliche Kriterien für eine erfolgreiche Wahl und die Einsetzung in die Funktion, jedoch gilt für alle diese Funktionen für das aktive und passive Wahlrecht die allgemeine Stimmberechtigung.

Ziel

Zur Vereinfachung der Wahl und Angleichung die Wahlmodalitäten anderer Funktionsträger wird die spezielle Anforderung abgeschafft und die allgemeine Stimmberechtigung auch für die Schiedsgerichtswahl herangezogen.

Vorschläge Bearbeiten

Die spezielle Stimmberechtigung zur Schiedsgerichtswahl wird abgeschafft; für die Schiedsgerichtswahl gilt auch die allgemeine Stimmberechtigung.

Argumente für bzw. gegen die Vorschläge Bearbeiten

Pro Abschaffung Bearbeiten

  • Das Wahlverfahren wird vereinfacht und an die Wahlmodalitäten anderer Funktionsträger angeglichen.
  • Es ist nicht nachgewiesen, dass die gesonderte Stimmberechtigung erforderlich ist oder in der Vergangenheit unerwünschte Kandidaturen verhindert hat.

Kontra Abschaffung – Erhalt des Status quos Bearbeiten

  • Das Verfahren ist seit 2007 etabliert, der Nutzen einer Änderung ist nicht nachgewiesen.
  • Kandidaten mit weniger als 400 Beiträgen oder 4 Monaten seit der Anmeldung sind noch nie ins Schiedsgericht gewählt worden; es ist überflüssig, dass diese nun auch noch wahlberechtigt werden, wenn schon Kandidaten mit wesentlich mehr Beiträgen, längerer Beitragszeit und guter Qualifikation nicht gewählt werden.
  • Es wäre wesentlich sinnvoller, die allgemeine Stimmberechtigung an die höhere Stimmberechtigung anzugleichen statt umgekehrt. Die deutschsprachige Wikipedia ist seit 2007 deutlich größer und sehr unübersichtlich für Neulinge geworden. Nach nur zwei Monaten haben Neulinge zu wenig Einblick, um sinnvoll über derartige Personenentscheidungen abstimmen und zwischen mehreren Kandidaten entscheiden zu können.
  • Die Anmeldedauer und die Anzahl der erforderlichen Edits zur Erlangung der Stimmberechtigung zur Schiedsgerichtswahl wird nennenswert gesenkt, annähernd halbiert. Die Gefahr, dass die Wahl durch Sockenpuppen manipuliert wird, steigt möglicherweise an.
  • Man sollte möglichst vermeiden, bei knappen Wahlen Sockenpuppen selbst die Entscheidung zu überlassen, wer im Schiedsgericht beim unter anderem zuständigen Arbeitsbereich „Sockenpuppenmissbrauch“ über eben diese entscheiden soll. Dasselbe gilt auch für Checkuserwahlen, sodass dort ebenfalls eine höhere als die allgemeine Stimmberechtigung gelten sollte. Der Mangel der niedrigeren Stimmberechtigung dort, wo auch bereits Sockenpuppen über die Kandidaten mit entschieden haben, die später über sie entscheiden mussten bzw. noch müssen, sollte deshalb nicht auch noch auf das Schiedsgericht ausgedehnt werden. Einheitlichkeit als Selbstzweck zur Herabsetzung einer bereits niedrig angesetzten Stimmberechtigung ist nicht sinnvoll, besser sollte umgekehrt vereinheitlicht werden, statt an der falschen Stelle anzusetzen.
  • In anderen, kleineren Wikipedias (z. B. it-WP, nl-WP) gibt es auch unterschiedliche Anforderungen an die Stimmberechtigung für unterschiedliche Abstimmungen und Anwendungen, damit steht dieses Wiki nicht alleine da.

Auswertungsmodus Bearbeiten

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in einen formellen und einen inhaltlichen Teil.

Das Meinungsbild gilt als formell zulässig, wenn mindestens doppelt so viele Pro-Stimmen wie Kontra-Stimmen die Zulässigkeit bestätigen (Zweidrittelmehrheit).

Jeder einzelne der Vorschläge gilt als angenommen, wenn er durch mindestens doppelt so viele Pro-Stimmen wie Kontra-Stimmen befürwortet wird (Zweidrittelmehrheit).

Stimmberechtigt sind allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Abstimmung Bearbeiten

Formale Gültigkeit Bearbeiten

Ich nehme das Meinungsbild an Bearbeiten

Ich lehne das Meinungsbild ab Bearbeiten

Enthaltung bezüglich der Annahme Bearbeiten

Inhaltliche Abstimmung Bearbeiten

Vorschlag: Ich bin für die Abschaffung der SG-Stimmberechtigung Bearbeiten

Vorschlag: Ich bin gegen die Abschaffung der SG-Stimmberechtigung Bearbeiten

Vorschlag: Enthaltung bzgl. der Abschaffung der SG-Stimmberechtigung Bearbeiten

Ergebnis Bearbeiten

Diskussion Bearbeiten

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