Die gesamte Rebfläche in den Weinbaugebieten der Europäischen Union ist per EU-Verordnung nach klimatischen Kriterien in insgesamt sieben Weinbauzonen aufgeteilt. Dies sind die Hauptzonen A, B, und C. Die Hauptzone C wird weiterhin in die fünf Subzonen CIa, CIb, CII, CIIIa und CIIIb unterteilt. Das kälteste Klima herrscht in der Zone A. Die Zone CIIIb hat das wärmste Klima.

Für die Winzer gelten in den verschiedenen Zonen unterschiedliche Vorschriften in Bezug auf Mostgewicht, Anreicherung und Säuern, bzw. Entsäuern des Weines. Es gibt Bestrebungen, die Einteilung auf drei Zonen Nord, Mitte und Süd zu vereinfachen. Dabei werden die Mindestanforderungen an den Wein in der nördlichen Zone voraussichtlich erhöht.

Die deutschen Weinbaugebiete gehören zusammen mit dem Weinbaugebiet Luxemburg zur Weinbauzone A – mit Ausnahme von Baden, welches zusammen mit den französischen Weinbaugebieten Elsass, Lothringen, Champagne, Jura, Savoie und Loire-Tal zur Weinbauzone B gehört.

Auf dem amerikanischen Kontinent gibt es nur in Kalifornien eine ähnlich genaue Einteilung in verschiedene Klimazonen.

Definition der Weinbauzonen

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Die genaue Einteilung der europäischen Weinbauzonen lautet wie folgt:

Literatur

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  • Holger Vornholt, Joachim Grau: Wein Enzyklopädie. Mit dem Weinlexikon A–Z von Hans Ambrosi (mit Genehmigung des Gräfe und Unzer Verlag, München). Serges Medien, Köln 2001, Seite 890, Weinlexikon, Artikel „Weinbauzonen in der Europäischen Union“
  • Frank Schoonmaker: Das Wein-Lexikon, Die Weine der Welt, 1978 (Fischer Taschenbuch Verlag), ISBN 3-596-21872-1, Seite 240, Artikel „Weinbauzonen“
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Wiktionary: Weinbauzone – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen