Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) sind die Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die VSGen werden nach § 15 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch von der Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als autonomes Recht beschlossen und bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie sind rechtsverbindlich für alle Versicherten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Aktuelle Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Bearbeiten

Zurzeit gibt es 22 Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

VSG Bezeichnung
VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
VSG 1.2 Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
VSG 1.3 Erste Hilfe
VSG 1.4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
VSG 1.5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
VSG 2.1 Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen
VSG 2.2 Lagerstätten
VSG 2.3 Leitern und Tritte
VSG 2.4 Gärräume
VSG 2.5 Weinberganlagen
VSG 2.6 Gewächshäuser
UVV 2.7 Bauarbeiten
VSG 2.8 Güllelagerung, Gruben, Kanäle und Brunnen
VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel
VSG 4.1 Tierhaltung
VSG 4.2 Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen
VSG 4.3 Forsten
VSG 4.4 Jagd
VSG 4.5 Gefahrstoffe
VSG 4.6 Werkstätten und Reparaturarbeiten
UVV 4.6 Gräbereien und Steinbrüche
VSG 4.7 Friedhöfe und Krematorien
Bearbeiten