Unfallversicherung Bund und Bahn

Unfallversicherung von Angestellten bei Bundesbehörden und der Deutschen Bahn mit ihren Ablegern

Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand zum 1. Januar 2015 errichtet worden (§ 1 S. 1 UVBBErG). Sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Unfallversicherung Bund und Bahn
Logo
Sozialversicherung Gesetzliche Unfallversicherung
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Januar 2015
Zuständigkeit Deutschland
Sitz Wilhelmshaven und Frankfurt am Main
Vorstand Roger Kiel
Frank Jaspers
(alternierende Vorsitzende des Vorstandes)
Geschäftsführung Johannes Spies
(Geschäftsführer)
Aufsichtsbehörde Bundesamt für Soziale Sicherung
Versicherte 12,232 Mio.
Haushaltsvolumen 300,920 Mio. Euro
Geschäftsstellen 11
Mitarbeiter 723
Website www.uv-bund-bahn.de/
Hauptverwaltung der UVB, Standort Wilhelmshaven

Die Aufgabe der UVB als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.[2]

Standorte

Bearbeiten

Hauptstandorte der Unfallversicherung Bund und Bahn sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main. Rechtssitz ist Frankfurt am Main. Die UVB unterhält eine Verwaltungsstelle in Münster. Der Sitz der Künstlersozialkasse ist Wilhelmshaven.[3]

Die Standorte Prävention sind in Wilhelmshaven, Hamburg, Berlin, Leipzig, Münster, Essen, Minden, Mainz, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Zuständigkeit

Bearbeiten

Die Unfallversicherung Bund und Bahn ist für die in § 125 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen und Versicherten zuständig (§ 1 S. 2 UVBBErG):[4]

Versicherte

Bearbeiten

2019 hatte die UVB etwa 12,232 Mio. Versicherte. Die meisten davon waren mit 9,662 Mio. Leistungsbezieher der Agentur für Arbeit (Arbeitslose und Rehabilitanden). Die zweitgrößte Gruppe der Versicherten waren die Blut-, Organ- und Gewebespenderinnen und -spender des DRK mit 1,491 Mio., gefolgt von den Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen beim Technischen Hilfswerk und Deutschen Roten Kreuz mit 383.760, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Auszubildende der Bundesverwaltung, der Agentur für Arbeit und in den übernommenen Einrichtungen mit 312.529, Tarifbeschäftigte und Auszubildende der Deutschen Bahn AG sowie den hieraus ausgegliederten Unternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens, der Bahn-BKK sowie der betrieblichen Sozialeinrichtungen der vorgenannten Unternehmen mit 201.425 und Rehabilitanden auf Kosten der Bahn-BKK mit 161.828. Vergleichsweise gering war die Zahl der Entwicklungshelfer mit 1.124 sowie der nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VII freiwillig Versicherten mit 29 bzw. 264.[5]

Beschäftigte

Bearbeiten

2019 hatte die UVB 723 Beschäftigte, davon 63,2 Prozent Frauen und 27,5 Prozent Beamte. Die UVB besitzt Dienstherrnfähigkeit gemäß § 148 SGB VII in Verbindung mit § 2 Bundesbeamtengesetz.

Geschichte

Bearbeiten

Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse wurden zum 1. Januar 2015, dem Tag der Errichtung der UBV, in diese eingegliedert und aufgelöst (§ 2 Abs. 1; 3 UVBBErG). Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vorgänger gingen als Ganzes auf die UVB über (§ 2 Abs. 2 UVBBErG).

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 1 Abs. 3).
  2. Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 2 Abs. 1 f.).
  3. Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 1 Abs. 2).
  4. Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 3).
  5. Geschäftsbericht 2019. (PDF) UVB, abgerufen am 3. Januar 2021 (S. 31).

Koordinaten: 53° 30′ 58″ N, 8° 7′ 18,2″ O