Stille SMS

technische Maßnahme zur heimlichen Ortung von Mobiltelefonen

Eine sogenannte stille SMS (engl. auch stealth ping, silent SMS oder Short Message Type 0) bezeichnet eine spezielle Form einer über SMS gesendeten Nachricht. Diese wird nicht auf dem Bildschirm des Mobiltelefons angezeigt und löst kein akustisches Signal aus, beim Mobilfunkanbieter fallen jedoch Verbindungsdaten an, die anschließend ausgewertet werden können. Ursprünglich sollte der Dienst für Sonderdienste der Netzbetreiber eingesetzt werden.[1] Solche Kurzmitteilungen können von Ermittlungsbehörden zur Ortung von Telefonen oder zur Erstellung von Bewegungsprofilen[2][3][4] verwendet werden.

Dem Mobilfunkanbieter ist jederzeit bekannt, in welcher Location Area sich ein eingeschaltetes Mobiltelefon befindet. Eine Location Area kann jedoch aus mehreren Dutzend Funkzellen bestehen. Beim Senden einer (stillen) SMS wird das Mobiltelefon durch eine Rundnachricht an die Location Area aufgefordert, sich an einer Funkzelle anzumelden, so dass die SMS ausgeliefert werden kann. Der Anbieter kennt dann die Funkzelle und kann diese an Ermittlungsbehörden weitergeben.

Technischer Hintergrund

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Grundlage für Short Message Type 0 ist die GSM-Spezifikation 03.40 aus dem Jahr 1996:

“A short message type 0 indicates that the ME [Mobile Equipment] must acknowledge receipt of the short message but may discard its contents.”

„Ein Kurzmitteilungstyp 0 bedeutet, dass das Endgerät (ME) den Empfang der Kurzmitteilung bestätigen muss, aber ihren Inhalt verwerfen kann.“

Technical realization of the Short Message Service (SMS) Point-to-Point (PP) (GSM 03.40)[5]

Die Nachricht generiert nachverfolgbaren Datenverkehr, bleibt aber mangels jeglicher Anzeige vom Nutzer auf dem Mobilfunkgerät unbemerkt.

Datenschutz und Funkzellenermittlung in Deutschland

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Zur direkten Ortung ist eine stille SMS nur geeignet, wenn eine Telefonüberwachung nach § 100a StPO richterlich angeordnet wurde. Sonst können nur Verkehrsdaten erzeugt werden. Es ist dann keine Ortung, sondern nur eine Standortbestimmung möglich, die von einem richterlichen Beschluss nach § 100g StPO abhängig ist. Die Netzbetreiber liefern dann mehrere Tage später die Verbindungsdaten.

Am häufigsten wird die „stille SMS“ von den Behörden der Zollfahndung (2012: 199.023), des Verfassungsschutzes (2014: ca. 195.000)[6] und des BKA (2. HJ 2015: ca. 117.000)[7] genutzt. Stille SMS können auch von privater Seite aus versandt werden, lassen dann aber nur erkennen, dass die adressierte SIM eingebucht beziehungsweise das Empfängergerät empfangsbereit ist.[8]

Von 2007 bis 2012 haben Bundesbehörden insgesamt 1,7 Millionen stille SMS verschickt, um Besitzer von Mobiltelefonen zu orten.[9][10] Im Jahr 2012 wurden 328.572 Ortungen durch Ermittlungsbehörden (Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll), sowie den Verfassungsschutz, vorgenommen, davon stammten 138.779 Ortungen vom Zoll.[11] Im ersten Halbjahr 2013 waren es 264.648.[11][12] Im ersten Halbjahr 2015 ging der Versand stiller SMS zurück,[13] stieg im zweiten Halbjahr dagegen stark an.[7]

Jahr BfV BKA BPOL Zoll
2010[14] 107.852 96.314 ? 236.617
2012 28.843 37.352 63.354 199.023
2013 (1. Hj.)[15] 28.472 31.948 65.449 138.779
2014 (1. Hj.)[16] ~ 53.000 ~ 35.000 ~ 69.000 (als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft)
2014 (2. Hj.)[17] 142.108 26.915 39.409 (als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft)
2015 (1. Hj.)[18] 53.227 22.357 31.865 keine Angaben
2015 (2. Hj.)[19] 45.376 116.948 41.671 ?
2016 (1. Hj.)[20] 71.555 46.679 92.027 keine Angaben
2016 (2. Hj.)[21] 143.809 16.693 47.899 keine Angaben
2017 (1. Hj.)[22] 130.887 23.646 40.077 keine Angaben
2017 (2. Hj.)[23] 179.258 21.932 33.645 keine Angaben
2018 (1. Hj.)[24] 103.224 30.988 38.990 keine Angaben
2018 (2. Hj.)[25] als GEHEIM eingestuft 21.337 50.654 als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft

Auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz nutzen das Verfahren: Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens legte 2011 Zahlen vor. Demnach erhielten im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland 2.644 Anschlussinhaber insgesamt 255.784 „stille SMS“. Ob damit der Aufenthaltsort bestimmt wurde, kann nicht gesagt werden.

Für die stille SMS nutzen die Polizeibehörden eine eigene Software und entsprechende „SMS-Server“. Die Funkzellenauswertung und das Versenden von Ortungsimpulsen sind laut Innenministerium des Landes rechtlich wie technisch unterschiedliche Maßnahmen.[26]

Polizeien der Bundesländer nutzen ebenfalls stille SMS. So versendeten zum Beispiel die Berliner Polizei 145.666[27] und die Hamburger Polizei 137.522[28] Stille SMS im Jahr 2012.

Die Bundesbehörden und Landesbehörden können von den Mobilfunkbetreibern mit einem Gerichtsbeschluss die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen. Der Chaos Computer Club sprach von einer „Ortungswanze“.

Der Innensenator von Berlin Ehrhart Körting erhielt 2003 den regionalen Big Brother Award für die fragwürdige Rechtfertigung der sogenannten „stillen SMS“ durch die Berliner Polizei.[29] Seit dem zweiten Halbjahr 2018 sind die Anzahl der Stillen SMS für den Bundesverfassungsschutz mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft und die Anzahl der stillen SMS für den Bundesnachrichtendienst als „STRENG GEHEIM“. Bei dem Zollkriminalamt wurden die Zahlen ebenfalls als Verschlusssache eingestuft.[30]

2013 zeigte Karsten Nohl auf der Konferenz Black Hat in Las Vegas, dass ältere SIM-Karten mit der veralteten Verschlüsselung Data Encryption Standard mit einer „stillen SMS“ gehackt werden können.[31]

Rechtliche Grundlage Deutschland

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Das Bundeskriminalamt bezieht sich auf § 20l des Bundeskriminalamtgesetzes (präventiv). Für die Strafverfolgung beruft sich das Bundesinnenministerium auf § 100g der Strafprozessordnung und für den Verfassungsschutz auf die §§ 1, 3 des Artikel 10-Gesetzes.[32][33] Allerdings ist dies sehr umstritten, denn § 100g StPO regelt nur die Herausgabe der Verkehrsdaten, die durch das Empfangen einer stillen SMS entstehen. Es ist in der juristischen Diskussion, ob für das reine Versenden einer stillen SMS überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist.[34] Der Oberstaatsanwalt Stuttgarts mahnte 2003 an den Generalstaatsanwalt, dass „Auskünfte über Standortdaten eines im Standby-Betrieb befindlichen Handys“ nur streng im Rahmen des Paragrafen 100a erlaubt seien. Andernfalls halte er eine „Erstellung eines Bewegungsprofils durch heimliches Herstellen einer Verbindung“ für „unzulässig“.[35]

Am 8. Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass § 100i Absatz 1 Nr. 2 Strafprozessordnung Rechtsgrundlage für das Versenden stiller SMS ist.[36] Dies hat zur Folge, dass in allen Fällen, in denen stille SMS zur Standortermittlung eines Mobilfunkendgerätes eingesetzt werden sollen, ausdrücklich die richterliche Anordnung eingeholt werden muss. Wenn die Anzahl der stillen SMS veröffentlicht worden wären, dann hätte man erstmals die Auswirkung des BGH-Urteils auf die Praxis der stillen SMS auf den Bundesverfassungsschutz feststellen können.[37]

Stille SMS in Österreich

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Die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner antwortete auf eine parlamentarische Anfrage 2014: Vom Bundesministerium für Inneres werden „Stille SMS“ zur Ermittlung von Standortdaten nicht eingesetzt. Standortabfragen würden gemäß Sicherheitspolizeigesetz und Strafprozessordnung an die Netzbetreiber gerichtet.[38]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. 3GPP TS 51.010-1 version 12.5.0 Release 12. (PDF; 27 MB) ETSI, September 2015, S. 3418–3423, abgerufen am 23. April 2017 (englisch).
  2. Leitfaden zum Datenzugriff insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. (PDF; 429 kB) Generalstaatsanwaltschaft München, Juni 2011, abgerufen am 5. Dezember 2011.
  3. Richard Meusers (meu): Beobachtung Verdächtiger: Polizei in NRW verschickte 250.000 Ortungs-SMS (Memento vom 29. April 2012 im Internet Archive), Spiegel Online netzwelt, 23. November 2011
  4. datenschutzbeauftragter-allgemein.de (Memento vom 7. Mai 2012 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt Stille SMS – was ist das?, datenschutzbeauftragter-allgemein.de, 17. Januar 2012
  5. ETSI TC-SMG: GSM Technical Specification. ETSI TC-SMG, 1. Juli 1996, abgerufen am 1. April 2019 (englisch).
  6. Technik zur Ortung von Handys „Stille SMS“ vom Verfassungsschutz, tagesschau.de, 27. Februar 2015
  7. a b BKA verschickt viel mehr „stille SMS“. tagesschau.de, 19. Januar 2016
  8. Roland Freist: Silent SMS und IMSI-Catcher, Handys aufspüren und abhören. PC Welt, 7. August 2012
  9. Überwachung – Heimliche Kontrolle via "Ortungswanze" (Memento des Originals vom 18. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.podcast.de, DRadio Wissen, Beitrag vom 9. Januar 2012 (bei podcast.de)
  10. Roland Freist: Silent SMS und IMSI-Catcher – Handys aufspüren und abhören. In: PC-Welt Ratgeber. IDG Tech Media GmbH 2012, abgerufen am 10. Juli 2013.
  11. a b Überwachung mittels stiller SMS nimmt zu (Memento des Originals vom 18. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sueddeutsche.de, Süddeutsche.de, 6. September 2013
  12. Ole Reißmann (ore): Stille SMS: Deutsche Ermittler nutzen immer häufiger verdeckte Handy-Ortung. Spiegel Online netzwelt, 6. September 2013
  13. Christiane Schulzki-Haddouti: Bundesregierung gibt nur lückenhaft Auskunft zur Telekommunikationsüberwachung, heise.de, 24. Juli 2015
  14. Anita Klingler: Zoll verschickt die meisten „Stillen SMS“, ZDNet, 14. Dezember 2011
  15. Bundestags-Drucksache 17/14714. (PDF; 256 kB)
  16. Anna Biselli: Mehr Stille SMS bei Verfassungsschutz, BKA und Bundespolizei, netzpolitik.org, 6. August 2014. Abgerufen am 6. August 2014.
  17. Matthias Monroy: „Stille SMS“ des Inlandsgeheimdiensts haben sich innerhalb eines Jahres verfünffacht. In: netzpolitik.org. 27. Februar 2015, abgerufen am 2. März 2015.
  18. BT-Drs. 18/5645
  19. andrej-hunko.de
  20. BT-Drs. 18/9366
  21. BT-Drs. 18/11041
  22. BT-Druksche 18/13205. (PDF) Abgerufen am 14. August 2017.
  23. Deutscher Bundestag: Drucksache19/505. Abgerufen am 19. Februar 2019.
  24. Deutscher Bundestag: Drucksache 19/322. Abgerufen am 19. Februar 2019.
  25. Deutscher Bundestag: Drucksache 19/7104. Abgerufen am 19. Februar 2019.
  26. Matthias Monroy: Jährlich eine Viertelmillion "Stille SMS", Telepolis, 22. November 2011
  27. Kilian Froitzhuber: Stille SMS: Land Berlin hat ein paar Zahlen gefunden, netzpolitik.org, 22. Oktober 2013
  28. Matthias Monroy: Auch in Hamburg mehr “Stille SMS” und Ausforschung von “Telekommunikations-Verkehrsdaten”, netzpolitik.org, 9. Oktober 2013
  29. Der Regional-Preis des diesjährigen BigBrotherAwards geht an den Innensenator von Berlin Herrn Dr. Ehrhart Körting, Big Brother Awards, 2003
  30. Stille SMS: Bundesverfassungsschutz pingt im Geheimen, heise.de, 2018
  31. Kai Biermann Millionen SIM-Karten sind nicht sicher, Zeit Online, 21. Juli 2013
  32. Claudia Kornmeier: Stille SMS So basteln Sie sich eine Ermächtigungsgrundlage, Legal Tribune Online, 8. August 2014
  33. Claudia Kornmeier: Stille SMS – Ermächtigung basteln geht nicht (PDF) StV Strafverteidiger, Editorial, Heft 11/2014, ISSN 0720-1605
  34. SMS vom Staat (Memento des Originals vom 27. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/strafraum.info, Strafraum, juristisches Blog, 25. Oktober 2014
  35. Stefan Krempl, Hilmar Schmundt: Fahndung mit stiller Post. In: Der Spiegel. Nr. 15, 2003 (online).
  36. Beschluss des 3. Strafsenats vom 8.2.2018 - 3 StR 400/17 -, BGH, 2018.
  37. Stille SMS: Bundesverfassungsschutz pingt im Geheimen. In: heise.de, 2018.
  38. Standortabfrage durch "Stille SMS" (2109/AB), Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner zu der schriftlichen Anfrage (2231/J) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standortabfrage durch "Stille SMS", 23. September 2014, 40. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens