Reichstag zu Worms (926)

Reichstag zu Worms im Jahr 926

Der Reichstag zu Worms 926 war die einzige Reichsversammlung[Anm. 1], die unter König Heinrich I. in Worms stattfand.

Äußerer Rahmen

Bearbeiten

Die Reichsversammlung in Worms fand Anfang November 926 statt. Örtlich bot sich dazu die Königspfalz in Worms an.

Anwesend war außer König Heinrich I. auch König Rudolf II. von Hochburgund.[1] Weiter war eine Reihe Hochadeliger und hoher Kleriker versammelt. Davon sind namentlich bekannt[2]:

 
Auf der Versammlung durch König Rudolf II. von Hochburgund an König Heinrich I. übergeben: Die Heilige Lanze

Soweit bekannt, waren die Beratungsgegenstände der Versammlung:

  • ein Ausgleich zwischen den Königen Heinrich I. und Rudolf von Hochburgund. Letzterer war mit seiner Italienpolitik wenige Monate zuvor gerade desaströs gescheitert und brauchte neue Verbündete. Als Geschenk an Heinrich I. übergab er ihm sein kostbarstes Beutestück aus seinem gescheiterten Italienfeldzug: Die Heilige Lanze[3], seitdem Bestandteil der Reichskleinodien und heute in der Schatzkammer der Wiener Hofburg aufbewahrt.
  • die Einsetzung eines Herzogs für Schwaben: Nachdem der Schwiegersohn König Rudolfs von Hochburgund, Burchard II., Herzog von Schwaben, bei dem missglückten Feldzug in Italien ums Leben gekommen war, musste ein Nachfolger gefunden werden. Der Sohn des Verstorbenen, Burchard (III.), war noch minderjährig. König Heinrich I. nutzte die Möglichkeit, seinen Vetter Hermann aus dem Geschlecht der Konradiner als neuen Herzog einzusetzen und diesen mit Regelinda, der Witwe Burchards, zu verheiraten.[4]
  • die Einsetzung eines Vogtes für die Reichsabtei St. Maximin in Trier.[5]
  • Beratungen zur Abwehr der Ungarn und vermutlich die Absprache eines Burgenbauprogramms[6], der (später) sogenannten „Burgenordnung“. Solche „Heinrichsburgen“, die – durch die Burgenordnung veranlasst – eigens neu errichtet werden sollten, sind bisher aber nicht nachweisbar.[7]

Siehe auch

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten

Anmerkungen

Bearbeiten
  1. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich.
  2. Dieser wird zwar in den erhaltenen zeitgenössischen Quellen nicht genannt. Es wäre aber sehr ungewöhnlich, wenn der Ortsbischof an einer Reichsversammlung nicht teilgenommen hätte.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Fried, S. 577.
  2. Waitz, S. 92.
  3. Fried, S. 577; Althoff, S. 52.
  4. Fried, S. 577; Althoff, S. 52f.
  5. Waitz, S. 93.
  6. Fried, S. 577; Althoff, S. 53f.
  7. Wolfgang Giese: Heinrich I. Begründer der ottonischen Herrschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008. ISBN 978-3-534-26968-6, S. 102; Tobias Gärtner: Heinrich I. und der Burgenbau. In: Stephan Freund, Gabriele Köster (Hg.): 919 – Plötzlich König. Heinrich I. und Quedlinburg. Schnell + Steiner, Regensburg 2019. ISBN 978-3-7954-3397-0, S. 105–115.