Um eine Preisabweichung (englisch price variance) handelt es sich in der Abweichungsanalyse und Kostenrechnung, wenn der tatsächliche Preis und der Planpreis nicht übereinstimmen und die Soll- und Istkosten voneinander abweichen.[1] Die Bezeichnung rührt daher, dass diese Differenz aufgrund von unterschiedlichen Kostensätzen (z. B. Einstandspreise für Rohstoffe) entsteht.

Die Abweichungsanalyse befasst sich mit der Ermittlung und Analyse zwischen Planwerten und Ist-Werten und kennt insbesondere die Mengenabweichung, Preisabweichung und Sekundärabweichung.[2] Die Preisabweichung betrifft den Materialverbrauch (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), die Mengenabweichung betrifft Produktionsmengen, die Sekundärabweichung ist eine Kombination dieser Größen.

Ermittlung

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Die Preisabweichung   ist definiert als Produkt aus dem geplanten mengenmäßigen Verbrauch   und der Differenz zwischen Planpreisen   und Istpreisen  :[3]

 .

Bei der Mengenabweichung   wird entsprechend der Planpreis   der Differenz aus Planmenge   und Istmenge   gegenübergestellt:

 .

Mengen- und Preisabweichung ergeben schließlich die Sekundärabweichung  :

 .

Wirtschaftliche Aspekte

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Eine Preis- und Mengenabweichung kann in der starren Normalkostenrechnung aufgezeigt werden:[4] Preisabweichungen treten auf, wenn sich der budgetierte Materialpreis vom tatsächlichen Istpreis unterscheidet.[5] Ursachen können mangelhafte Schätzungen, Inflation/Deflation oder die Verwendung eines anderen Materials als ursprünglich geplant (Substitutionsgut) sein. Preisabweichungen werden durch einen Soll-Ist-Vergleich aufgedeckt, durch eine Abweichungsanalyse untersucht und können die Preiskalkulation und die Preispolitik eines Unternehmens beeinflussen. Die in der Beschaffung aufgetretene Preisabweichung bei den Anschaffungskosten kann sich deshalb im Vertrieb in den Umsatzerlösen durch Preisüberwälzung fortsetzen.[6]

Dies gilt nur, wenn die Preisabweichung genau der Verbrauchsabweichung entspricht. Normalerweise setzt sich die Verbrauchsabweichung aus einem Teil, für den der Kostenstellenleiter keine Verantwortung trägt (Preisabweichung), und einem Teil, für den der Kostenstellenleiter verantwortlich ist, zusammen.

Einzelnachweise

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  1. Wolfgang G. Walter: Einführung in die moderne Kostenrechnung. Hrsg.: Wolfgang G. Walter/Isabella Wünsch. 4. Auflage. Springer Gabler, S. 202, doi:10.1007/978-3-8349-4075-9.
  2. Bernhard Pellens/Walther Busse von Colbe, Lexikon des Rechnungswesens, 1998, S. 10
  3. Carl-Christian Freidank/Laurenz Lachnit (Hrsg.), Vahlens großes Auditing-Lexikon, 2007, S. 1043
  4. Jörg Wöltje, Kosten- und Leistungsrechnung, 2016, S. 69
  5. Harold Kerzner, Projektmanagement, 2008, S. 616
  6. Michael Zell, Kosten- und Performance Management, 2008, S. 67