Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Westfalen (1. Sitzungsperiode)

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Diese Liste gibt einen Überblick über die Mitglieder des Provinziallandtags der preußischen Provinz Westfalen in der ersten Sitzungsperiode 1826. Die Wahldauer betrug sechs Jahre. Alle drei Jahre wurde die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt. Da dies der erste Landtag war, wurden die ausscheidenden Abgeordneten nach drei Jahren durch das Los bestimmt. Daher waren die Abgeordneten des ersten Landtags auch die Abgeordneten der zweiten Sitzungsperiode 1828.

Die erste Wahl zum Provinziallandtag Bearbeiten

Rechtsgrundlage für die Wahl des ersten Provinzallandtags war das „Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände für die Provinz Westfalen“ vom 27. März 1824[1]. Dieses enthielt grundsätzliche Regelungen über Zusammensetzung des Parlamentes und die Wählbarkeit in den einzelnen Kurien. Genau Regelungen über die Durchführung der Wahl fehlten aber. Die Ausführungsvorschriften wurden aber erst am 13. Juli 1827 veröffentlicht. Daher gab es mehrere Verordnungen des Königs, der Immediatskommission für die ständischen Angelegenheiten oder des Oberpräsidenten, die durch die Amtsblätter der Regierungen veröffentlicht wurden und die Details zur Wahl regelten.

Am 14. November 1825 wurde Oberpräsident Ludwig von Vincke zum königlichen Landtagskommissar ernannt. Am gleichen Tag wurden die „Vorschriften für die Einberufung der Provinzialstände“ durch das Staatsministerium veröffentlicht. Diese Vorschriften regelten das Vorgehen bezüglich der Wähler und der Gewählten. Am 19. November 1925 folgen die „Instruktionen für den kgl. Landtagskommissarius“ mit Regelungen bezüglich der Wahldurchführung. Am 14. Dezember 1825 ernannte von Vincke die Landräte zu Wahlkommissaren und ließ am 17. Dezember die „Vorschriften“ und weitere Regelungen in den Amtsblättern der Regierungen Arnsberg, Minden und Münster veröffentlichen.

Besonders konfliktbehaftet waren die Wahlen im Ritterstand. Das Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände hatte in § 8 bestimmt, dass einerseits die Besitzer ehemaliger landtagsfähiger Güter mit einer Jahresgrundsteuer von 75 Talern (Absatz 1) und andererseits alle Gutsbesitzer mit einer Jahresgrundsteuer von 150 Talern wahlberechtigt sein sollten (Absatz 2). Hintergrund war, dass nicht in allen Teilen der Provinz früher Landstände bestanden hatten. Ohne den Absatz 2 wäre die Ritterschaft dieser Landesteile dann nicht auf dem Landtag vertreten gewesen. Der reduzierte Zensus für die ehemals landtagsfähigen Güter sollte dazu dienen, dass möglichst alle davon auch nun wahlberechtigt waren.

Diese Regelungen waren mehrfach dazu geeignet, Unfriede zu stiften. Die Grundsteuer erwies sich als schlechter Anknüpfungspunkt für einen Zensus: In den Vorgängerstaaten waren sehr unterschiedliche Steuermodelle im Einsatz gewesen. Zur Vereinheitlichung der Grundsteuer sollte eine Katastrierung des Grundbesitzes in der Provinz erfolgen. Diese war aber nicht abgeschlossen (die Ergebnisse sollten gemäß Kabinettsorde vom 4. September und 7. Oktober jeweils den Provinzialständen zur Beratung vorgelegt werden). Es war auch nicht geregelt, auf welches Jahr sich die Steuer beziehen sollte (später wurde 1824 als Normaljahr festgelegt). So war z. B. einer der zweitgrößte Grundeigentümer des Regierungsbezirks Minden, Karl von der Horst, formal nicht wahlberechtigt: Er war Eigentümer der beiden für den Mindener Landtag früher berechtigten Rittergüter Halden und Hollwinkel. Keines der beiden war aber in der Franzosenzeit mit 75 Talern besteuert worden. In einer Einzelfallentscheidung erklärte der König ihn dennoch für wahlberechtigt.

Noch größeren Unmut rief die Ungleichheit des Zensus von Absatz 1 und Absatz 2 hervor. Die „Vorschriften“ erklärten daher den Absatz 2 für aufgehoben, wahlberechtigt waren Gutsbesitzer nur nach Absatz 1. Damit sank die Zahl der Güter, deren Besitz zur Wahl berechtigte auf 371. Da viele Gutsbesitzer mehrere Güter besaßen, waren 193 Gutsbesitzer übrig, von denen nur 121 Wahlberechtigte übrig blieben, nachdem die persönlichen Wahlberechtigungen (30 Jahre Mindestalter, christliche Konfession, Besitz des Gutes über 10 Jahre) angewendet wurden. Diese 121 Wahlberechtigten wählen bis Ende Januar 1826 in direkter und geheimer Wahl 20 Abgeordnete und 20 Stellvertreter. Etwa ein Drittel der Wahlberechtigten nahm an der Wahl nicht teil.

Die Wahl für die Vertreter der Städte wurde in indirekter Wahl durchgeführt. Die „Vorschriften“ regelten, dass in den Städten, die alleine einen Abgeordneten stellten wurden je 50 wahlberechtigte Einwohner ein Wahlmann gewählt wurde. Diejenigen Einwohner waren für Wahl der Wahlmänner stimmberechtigt, die 2 Taler Grundsteuer oder 5 Taler Gewerbesteuer gezahlt hatten. In den gemeinschaftlichen Städten wurde je ein Wahlmann auf 150 Einwohner gewählt. Hier lag der Zensus höher und betrug je nach Steuerklasse der Städte zwischen 8 und 24 Talern.

Hier waren eine Reihe von Einzelfragen offen geblieben. Dem Wortlaut der Vorschriften nach waren Frauen nicht von der Wahl ausgeschlossen. Entsprechend wurde von Vincke die Frage vorgelegt, wie mit dem Wahlrecht von Frauen, die die persönlichen Voraussetzungen (30 Jahr, unbescholten, christliche Konfession und Erfüllung des Zensus) erfüllten, umgegangen werden solle. Wie in der damaligen Zeit üblich wurden diese Frauen nicht zur Wahl eingeladen, auch ihre Ehemänner konnten nicht an ihrer Stelle die Wahl ausüben (es sei den, die Eheleute hatten den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt). Strittig war das Wahlrecht von Unternehmern, die gemeinsam ein Unternehmen betrieben und das gemeinsame Unternehmen den Zensus erfüllte. Die Stadt Rittberg erhob keine Grundsteuer, sondern finanzierte sich durch andere Abgaben. Rein formal gab es damit dort keine Wähler, die den Zensus erfüllten.

Die Wahlen im vierten Stand wurden zweistufig ausgeführt. Je 50 Einwohner wurde zunächst ein Wähler gewählt. Die Wähler (Zensus: 6 Reichstaler) wählten Bezirkswähler (je 10 Wähler einen). Diese Bezirkswähler mussten einen Zensus von 12 Talern erfüllen und reisten in die Kreisstadt, um dort den Abgeordneten zu wählen (hier waren 25 Taler gefordert). Da dies sehr aufwändig war, verordnete von Vincke, dass die Zwischenstufe der Bezirkswähler ausfallen sollte. Diese Maßnahme wurde aber vom Staatsministerium aufgehoben; es blieb bei der Zweistufigkeit. Auch hier waren Einzelfragen zu klären: So zahlten Bergwerksbesitzer keine Gewerbesteuer, sondern einen Zehnten und Freituxe. Sie gehörten zwar zu den Reichsten, waren aber so nicht wahlberechtigt. Im vierten Stand, der ja erstmals auf Landtagen vertreten war, lag die Wahlbeteiligung am höchsten. Mitte Mai 1826 waren die Wahlen abgeschlossen.[2]

Liste der Abgeordneten Bearbeiten

Kurie Wahlbezirk Wahlkreis Abgeordneter Anmerkung Stellvertreter
Stand der Herren und Fürsten ./. Herzog von Arenberg Prosper Ludwig (Arenberg)
Stand der Herren und Fürsten ./. Salm-Salm Konstantin zu Salm-Salm Nachdem Friedrich IV. zu Salm-Kyrburg seine Hoheitsrechte 1825 an Salm-Salm abgetreten hatte, entfiel die eigentlich vorgesehene Virilstimme für Salm-Kyrburg
Stand der Herren und Fürsten ./. Fürst von Sayn-Wittgenstein-Berleburg Albrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
Stand der Herren und Fürsten ./. Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein Fürst Friedrich Karl zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Stand der Herren und Fürsten ./. Kaunitz-Rietberg Fürst Aloys von Kaunitz-Rietberg
Stand der Herren und Fürsten ./. Bentheim-Tecklenburg Fürst Emil Friedrich I. von Bentheim-Tecklenburg
Stand der Herren und Fürsten ./. Bentheim-Steinfurt Fürst Alexius zu Bentheim und Steinfurt
Stand der Herren und Fürsten ./. Salm-Horstmar Fürst Wilhelm Friedrich zu Salm-Horstmar
Stand der Herren und Fürsten ./. Herzog von Looz Herzog Joseph Arnold von Looz-Corswarem
Stand der Herren und Fürsten ./. Herzog von Croy Alfred von Croÿ
Stand der Herren und Fürsten ./. Herrschaften Cappenberg und Scheda Graf Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein Provinziallandtagsmarschall
Ritterschaft Minden-Ravensberg ./. Karl von der Horst zu Haldem Franz von Borries zu Bielefeld
Ritterschaft Minden-Ravensberg ./. Graf Franz von Korff gen. Schmising-Kerssenbrock zu Brimcke von der Busche-Münch-Benkhausen
Ritterschaft Paderborn ./. Philipp von Wolff gen. Metternich zu Wehrden von Brenken zu Erpernburg
Ritterschaft Paderborn ./. Graf Wilhelm von Mengersen zu Rehder Rinteln zu Borgholz
Ritterschaft Paderborn ./. Graf Hermann von Bocholtz-Asseburg zu Hinnenburg von der Borch zu Holzhausen
Ritterschaft Herzogtum Westfalen ./. Friedrich Wilhelm von Schorlemer zu Heringshausen von Hörde zu Schwarzenraben
Ritterschaft Herzogtum Westfalen ./. Friedrich von Wrede zu Meschede von Droste-Padberg zu Padberg
Ritterschaft Herzogtum Westfalen ./. Franz Egon Philipp von Fürstenberg-Herdringen zu Herdringen von Schade zu Ahausen
Ritterschaft Mark ./. Friedrich von Hövel zu Herbeck von Berswordt-Wallrabe zu Weitmar
Ritterschaft Mark ./. Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein zu Cappenberg, ab dem zweiten Landtag verfügte er über eine Virilstimme (siehe Eintrag oben) Clemens von Lilien-Borg zu Borg, nahm daher ab 1828 an den Provinziallandtagen teil
Ritterschaft Mark ./. Gisbert von Romberg zu Brünninghausen von Sydow zu Westhusen
Ritterschaft Mark ./. Gisbert von Bodelschwingh-Plettenberg zu Bodelschwingh Graf Recke von Dolmarstein zu Overdyk
Ritterschaft Mark ./. Friedrich von Syberg zu Busch von Asbeck zu Leithe
Ritterschaft Ost-Münster ./. Freiherr Friedrich Anton Johann Nepomuk von Korff zu Harkotten von Droste-Hülshof zu Hülshof
Ritterschaft Ost-Münster ./. Ferdinand August Graf von Merveldt zu Lembeck von Droste-Senden zu Senden
Ritterschaft Ost-Münster ./. Maximilian von Ketteler zu Harkotten von Twickel zu Rorup
Ritterschaft Ost-Münster ./. Maximilian Frederik Hendrik von Korff gen. Schmising zu Lette von Heeremann zu Surenburg
Ritterschaft West-Münster ./. Adolf Heidenreich Droste zu Vischering Erbdrost zu Darfeld Graf Wilhelm von und zu Westerholt und Gysenberg nahm 1826 nach dem Tod von Droste zu Vischering als Stellvertreter und 1828 als reguläres Mitglied am Landtag teil
Ritterschaft West-Münster ./. Clemens August von Twickel zu Havixbeck von Oer zu Engelborg
Ritterschaft West-Münster ./. Ignaz von Landsberg-Velen und Gemen zu Vehlen von Merode zu Merfeld
Städte Minden-Ravensberg Stadt Minden Friedrich Wilhelm Seidel (Seydel) aus Minden J. Hempel aus Minden
Städte Minden-Ravensberg Stadt Herford Friedrich Wilhelm Schrewe aus Herford, nicht am Landtag 1826 teilgenommen Johann Diedrich Kielbeck aus Herford, hat als Stellvertreter am Landtag 1826 teilgenommen
Städte Minden-Ravensberg Stadt Bielefeld Johann Daniel Delius aus Bielefeld Bertelsmann aus Bielefeld
Städte Minden-Ravensberg übrige Städte Friedrich Wilhelm Delius aus Versmold W. Kisker zu Halle
Städte Paderborn Stadt Paderborn Bartholomäus Meyer aus Paderborn Schröder aus Paderborn
Städte Paderborn übrige Städte Wilhelm Anton Ludowici aus Brakel Joseph Wolf aus Driburg
Städte Herzogtum Westfalen Stadt Siegen August Hanekroth aus Siegen H. Meinhard aus Siegen
Städte Herzogtum Westfalen Stadt Hamm Heinrich Christian Quade aus Hamm Strücker aus Hamm
Städte Herzogtum Westfalen übrige Städte Peter Ulrich aus Brilon Schäfer in Meschede
Städte Mark Stadt Iserlohn Johann Hermann Schmidt sen. aus Iserlohn Joh. Quincke in Iserlohn
Städte Mark Stadt Dortmund Arnold Buchholz aus Dortmund C. Feschner in Dortmund
Städte Mark Stadt Soest Friedrich von Viebahn aus Soest G. Plange in Soest
Städte Mark Stadt Hagen Carl Ludwig Christian Dahlenkamp aus Hagen D.C. Riepe in Hagen
Städte Mark übrige Städte Johann Gottfried Wilhelm Overweg aus Unna J.D.P Huel aus Herdecke
Städte Ost-Münster Stadt Münster Johann Hermann Hüffer aus Münster C. A. Schmedding in Münster
Städte Ost-Münster Stadt Münster Ignatz Hermann Joseph Goesen aus Münster W. Moll in Münster
Städte Ost-Münster Stadt Warendorf Carl Rollmann aus Warendorf B. Zurstraßen in Warendorf
Städte Ost-Münster übrige Städte Anton Christop Böhmer aus Telgte K. Rietbrock aus Lengrich
Städte West-Münster Stadt Recklinghausen Alois Joseph Wulff aus Recklinghausen C. Hofmann in Recklinghausen
Städte West-Münster übrige Städte Caspar Adolph Winters aus Borken R. Rothmann in Burgsteinfurt
Landgemeinden Minden-Ravensberg Kreis Minden Friedrich Meinert Kolon in Rothenuffeln Kolon Voigt in Kleinenbremen
Landgemeinden Minden-Ravensberg Kreis Rahden Georg Friedrich Wilhelm Rohlfing Kolon in Ströhen Kolon Hovemeyer in Nettestädt
Landgemeinden Minden-Ravensberg Kreise Bünde und Herford Karl Friedrich Meyer Kolon zu Spradow Kolon Kruse in Bermbeck
Landgemeinden Minden-Ravensberg Kreise Bielefeld, Halle und Wiedenbrück Zacharias Kahrmann Kolon in Umhausen Kolon Meyer in Stieghorst
Landgemeinden Paderborn Kreise Paderborn und Büren Matthias Gödde in Büren A. Hauptmann in Ostenland
Landgemeinden Paderborn Kreise Brackel, Warburg und Höxter Franz Hermann Sarrazin in Brenkhausen Waldeyer in Schmechten
Landgemeinden Herzogtum Westfalen Kreise Lippstadt und Brilon Gottfried Langenohl gen. Borgschulte in Merlinghausen A. Böhmer gen. Sobberingschulte in Völlinghausen
Landgemeinden Herzogtum Westfalen Kreise Wittgenstein, Siegen und Olpe Johann Friedrich Joseph Sommer in Kirchhundem Dietz in Netphen
Landgemeinden Herzogtum Westfalen Kreise Arnsberg und Eslohe Franz Anton Thüsing in Brenschede Terstesse in Steffe
Landgemeinden Mark Kreise Soest und Hamm A. Schmitz in Meyerse Franz Schulte Kotten in Ostbühren
Landgemeinden Mark Kreise Dortmund und Bochum Johann Heinrich Schulte Witten in Dorstedt Kolon Lange in Leithe
Landgemeinden Mark Kreise Iserlohn und Altena Friedrich Wilhelm Ebbinghaus in Niederhemer Diedr. Althoff in Ergste
Landgemeinden Mark Kreis Hagen Moritz Heilenbeck in Heilenbeck C. Spannagel in Dörde
Landgemeinden Ost-Münster Kreis Tecklenburg Johann Rudolf Wulff Kolon in Lotte Kolon Arn. Stapenhorst in Lengrich
Landgemeinden Ost-Münster Kreis Münster Johann Christian Biederlack in Greven Schulte Osterhoff in Nienberge
Landgemeinden Ost-Münster Kreise Warendorf und Beckum Johann Heinrich Schulte Twillmann in Füchtorf Kolon Gravenkamp in Alt-Warendorf
Landgemeinden Ost-Münster Kreis Lüdinghausen Franz Joseph Adolph Heinrich Schulze Pellengahr Schulte in Ascheberg Schulte Forsenbeck in Lüdinghausen
Landgemeinden West-Münster Kreis Recklinghausen Friedrich Devens auf Haus Knippenburg Schulte Drewer in Drewer
Landgemeinden West-Münster Kreise Borken und Ahaus Christian Philipp Bispinck in Wüllen Engelb. Busch in Legden
Landgemeinden West-Münster Kreise Coesfeld und Steinfurt Caspar Bisping in Mesum August Berning in Dülmen

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ges.S. S. 108 ff., Digitalisat
  2. Jakob Roebers: Die Einrichtung der Provinzialstände in Westfalen und die Wahlen zum ersten westfälischen Provinziallandtag. Dissertation, 1914.