Liste der Bodendenkmäler in Schwaig bei Nürnberg

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Schwaig bei Nürnberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 3. Juli 2018 sind acht Bodendenkmäler von Schwaig bei Nürnberg in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle Bearbeiten

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler Bearbeiten

Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Siedlung der späten Bronzezeit Behringersdorf/Behringersdorfer Forst 49° 28′ 54,82″ N, 11° 11′ 11,45″ O D-5-6533-0092 Am Südufer des Behringersdorfer Sees. Gemeindegrenze zum gemeindefreien Gebiet Behringersdorfer Forst überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung der späten Bronzezeit Behringersdorf 49° 28′ 52,76″ N, 11° 11′ 29,36″ O D-5-6533-0093
Brandgräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Behringersdorf 49° 28′ 41,75″ N, 11° 11′ 50,86″ O D-5-6533-0098 Am Südwestrand von Behringersdorf
Gräber der späten Bronzezeit Behringersdorf/Behringersdorfer Forst 49° 29′ 7,13″ N, 11° 11′ 26,02″ O D-5-6533-0110 Am Ostufer des Behringersdorfer Sees. Gemeindegrenze zum gemeindefreien Gebiet Behringersdorfer Forst überschreitendes Bodendenkmal
Mittelalterliche Wasserburg, frühneuzeitliches Schloss Schwaig bei Nürnberg 49° 28′ 26,21″ N, 11° 11′ 8,42″ O D-5-6533-0139 Schloss Malmsbach  
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses Schwaig Schwaig bei Nürnberg 49° 28′ 23,75″ N, 11° 11′ 51,04″ O D-5-6533-0141 Schloss Schwaig
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kirche Maria Magdalena Behringersdorf 49° 28′ 43,93″ N, 11° 12′ 2,56″ O D-5-6533-0144 Kirche Maria Magdalena  
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Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Behringersdorf 49° 29′ 9,56″ N, 11° 11′ 50,4″ O D-5-6533-0175

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.