Liste der Bodendenkmäler in Winkelhaid

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Winkelhaid zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 3. Juli 2018 sind 10 Bodendenkmäler von Winkelhaid in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle Bearbeiten

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler Bearbeiten

Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Mittelalterliche Wüstung und Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Penzenhofen 49° 22′ 42,77″ N, 11° 18′ 42,52″ O D-5-6633-0064 Östlich von Penzenhofen
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, Siedlung der Latènezeit Penzenhofen 49° 22′ 45,36″ N, 11° 18′ 3,28″ O D-5-6633-0065 Westlich von Penzenhofen, in der Flur Kuchen
Mesolithische Freilandstation, Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Penzenhofen/Altdorf bei Nürnberg 49° 22′ 36,35″ N, 11° 19′ 14,72″ O D-5-6633-0091 Östlich von Penzenhofen. Gemeindegrenze zu Altdorf bei Nürnberg überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Penzenhofen 49° 22′ 41,27″ N, 11° 17′ 48,06″ O D-5-6633-0093 Westlich von Penzenhofen, in der Flur Hasenbühl
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Winkelhaid/Altdorf bei Nürnberg 49° 23′ 5,11″ N, 11° 18′ 43,38″ O D-5-6633-0138 Östlich von Winkelhaid. Gemeindegrenze zu Altdorf bei Nürnberg überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und der Urnenfelderzeit Penzenhofen 49° 22′ 48,46″ N, 11° 17′ 48,09″ O D-5-6633-0151 Westlich von Penzenhofen
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Johannes des Täufers in Penzenhofen Penzenhofen 49° 22′ 46,76″ N, 11° 18′ 12,96″ O D-5-6633-0153 Kirche St. Johannes  
weitere Bilder
Siedlung der späten Latènezeit Winkelhaid 49° 23′ 32,5″ N, 11° 18′ 23,42″ O D-5-6633-0182 Im Bereich der Reicherzaunstraße in Winkelhaid
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Winkelhaid 49° 23′ 25,4″ N, 11° 18′ 27,96″ O D-5-6633-0185 Im Bereich der Egelseestraße in Winkelhaid
Siedlung der Hallstattzeit sowie Wüstung des hohen und späten Mittelalters Winkelhaid 49° 23′ 19,22″ N, 11° 18′ 28,93″ O D-5-6633-0198 Im Bereich der Richthausener Straße in Winkelhaid

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.