Links- und rechtsseitige Stetigkeit

Eigenschaft einer mathematische Funktion

Links- und rechtsseitige Stetigkeit beschreibt in der Mathematik die Eigenschaft, dass eine Funktion nur von einer Seite aus gesehen stetig ist. Durch die „Aufteilung“ der Stetigkeit in linksseitige und rechtsseitige Stetigkeit hat man die Eigenschaft einer stetigen Funktion, „keine Sprünge“ zu machen, aufgeteilt in die Eigenschaften, keine Sprünge zu machen, wenn man sich dem betrachteten Punkt von links bzw. von rechts nähert.

Mathematisch wird einseitige Stetigkeit mithilfe von einseitigen Grenzwerten beschrieben. Ein einseitiger Grenzwert nähert sich dem Wert nur von einer Seite, man unterscheidet also zwischen einem linksseitigen und rechtsseitigen Grenzwert.

Graph einer in linksseitig stetigen Funktion .

Definition Bearbeiten

Eine Funktion   heißt linksseitig stetig in einem Punkt ihres Definitionsbereichs  , wenn für den linksseitigen Grenzwert die Gleichung

 

gilt, dazu äquivalent wenn die Einschränkung von   auf   stetig in   ist, oder ebenfalls dazu äquivalent wenn die Bedingung

 

für alle streng monoton steigenden Folgen   in   gilt.

Analog ist der Begriff der rechtsseitigen Stetigkeit (z. B. über streng monoton fallende Folgen) definiert. Die Stetigkeit von   in   ist dann äquivalent dazu, dass die Funktion sowohl linksseitig als auch rechtsseitig in   stetig ist. Dies ermöglicht eine Klassifizierung von Unstetigkeitsstellen.

Es gibt Autoren, die linksseitig stetig zu linksstetig und rechtsseitig stetig zu rechtsstetig verkürzen.

Beispiele Bearbeiten

Die Heaviside-Funktion ist in 0 rechtsseitig, aber nicht linksseitig stetig. Die Vorzeichenfunktion ist in 0 dagegen weder linksseitig noch rechtsseitig stetig.

Literatur Bearbeiten